RSV-Lahn-Dill defense #4 Saison 2021/2022
Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill - Gestaltung von KRÖNUNG Kommunikationsagentur, Gießen
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Luftkampf zwischen André Hopp und Michael Aurpince...<br />
RHINE RIVER<br />
R HINOS<br />
Fotos: Armin Diekmann<br />
... Brian Bell mit zwei weiteren Punkten im Vorjahr.<br />
Seit dem ersten Aufeinandertreffen der beiden<br />
heutigen Kontrahenten vor fast auf den<br />
Tag genau fünf Jahren, sind bisher zwölf<br />
Hessenderbys gegeneinander absolviert<br />
worden. Das letzte Duell fand dabei am 2.<br />
Februar dieses Jahres ebenfalls in der Rittal<br />
Arena statt, das der <strong>RSV</strong> eher glanzlos<br />
mit 68:46 für sich entschied, die Bilanz<br />
damit aber auf zwölf Erfolge aus zwölf<br />
Spielen ausbaute. Drücken wir die Daumen,<br />
dass auch Partie Nummer dreizehn<br />
am heutigen Samstagabend zugunsten von<br />
Brian Bell & Co. ausgeht.<br />
OFFIZIELLE MEDIENPARTNER<br />
AKADEMIE<br />
Global<br />
Der „Arbeitszeit-Fall“<br />
Ein Wachpolizist bewahrte seine Dienstwaffe bei sich zu Hause auf und hat sich in seinen privaten Räumlichkeiten<br />
auch eingekleidet und gerüstet. Ein zweiter Kollege nutzte das dienstliche Waffenschließfach, was beim Zurücklegen<br />
des Weges von seiner Wohnung zum Einsatzort und zurück einen Umweg bedeutete. Beide Arbeitnehmer<br />
waren der Auffassung, dass das An- und Umziehen zu Hause und der Weg von der Wohnung zum Einsatzort und<br />
zurück, Arbeitszeit sei und damit zu vergüten. Da zwischen den Parteien keine Einigung getroffen werden konnte,<br />
wurde diese Frage nunmehr höchstrichterlich, vor dem Bundesarbeitsgericht, entschieden. Das Gericht stellte in<br />
letzter Instanz klar, dass der Weg zur Arbeit, von der Wohnung zum Einsatzort und zurück, zur privaten Lebensführung<br />
zählt und damit nicht zu vergüten ist. Ebenso verhält es sich mit den Zeiten des Ankleidens zu Hause,<br />
wenn der Arbeitgeber dienstliche Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Lediglich der<br />
dienstliche Umweg zum Waffenschließfach des einen Kollegen stellt eine vergütungspflichtige Arbeitszeit dar. Wer<br />
sich also zu Hause in seinem privaten Bereich Dienstkleidung anzieht, obwohl der Arbeitgeber Umkleidemöglichkeiten<br />
zur Verfügung stellt, hat keinen Anspruch auf Vergütung dieser Zeit…<br />
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