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RSV-Lahn-Dill defense #4 Saison 2021/2022

Das offizielle Magazin des RSV Lahn-Dill - Gestaltung von KRÖNUNG Kommunikationsagentur, Gießen

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Luftkampf zwischen André Hopp und Michael Aurpince...<br />

RHINE RIVER<br />

R HINOS<br />

Fotos: Armin Diekmann<br />

... Brian Bell mit zwei weiteren Punkten im Vorjahr.<br />

Seit dem ersten Aufeinandertreffen der beiden<br />

heutigen Kontrahenten vor fast auf den<br />

Tag genau fünf Jahren, sind bisher zwölf<br />

Hessenderbys gegeneinander absolviert<br />

worden. Das letzte Duell fand dabei am 2.<br />

Februar dieses Jahres ebenfalls in der Rittal<br />

Arena statt, das der <strong>RSV</strong> eher glanzlos<br />

mit 68:46 für sich entschied, die Bilanz<br />

damit aber auf zwölf Erfolge aus zwölf<br />

Spielen ausbaute. Drücken wir die Daumen,<br />

dass auch Partie Nummer dreizehn<br />

am heutigen Samstagabend zugunsten von<br />

Brian Bell & Co. ausgeht.<br />

OFFIZIELLE MEDIENPARTNER<br />

AKADEMIE<br />

Global<br />

Der „Arbeitszeit-Fall“<br />

Ein Wachpolizist bewahrte seine Dienstwaffe bei sich zu Hause auf und hat sich in seinen privaten Räumlichkeiten<br />

auch eingekleidet und gerüstet. Ein zweiter Kollege nutzte das dienstliche Waffenschließfach, was beim Zurücklegen<br />

des Weges von seiner Wohnung zum Einsatzort und zurück einen Umweg bedeutete. Beide Arbeitnehmer<br />

waren der Auffassung, dass das An- und Umziehen zu Hause und der Weg von der Wohnung zum Einsatzort und<br />

zurück, Arbeitszeit sei und damit zu vergüten. Da zwischen den Parteien keine Einigung getroffen werden konnte,<br />

wurde diese Frage nunmehr höchstrichterlich, vor dem Bundesarbeitsgericht, entschieden. Das Gericht stellte in<br />

letzter Instanz klar, dass der Weg zur Arbeit, von der Wohnung zum Einsatzort und zurück, zur privaten Lebensführung<br />

zählt und damit nicht zu vergüten ist. Ebenso verhält es sich mit den Zeiten des Ankleidens zu Hause,<br />

wenn der Arbeitgeber dienstliche Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Lediglich der<br />

dienstliche Umweg zum Waffenschließfach des einen Kollegen stellt eine vergütungspflichtige Arbeitszeit dar. Wer<br />

sich also zu Hause in seinem privaten Bereich Dienstkleidung anzieht, obwohl der Arbeitgeber Umkleidemöglichkeiten<br />

zur Verfügung stellt, hat keinen Anspruch auf Vergütung dieser Zeit…<br />

ANDROID APP BEI<br />

Greizer Straße 1 · D-35396 Gießen<br />

0641 952 60 12<br />

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