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Verkaufsprospekts - Allianz Investmentbank Aktiengesellschaft

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Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise<br />

Der Wert eines Anteiles, der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird börsetäglich von der Depotbank ermittelt und in<br />

den Tageszeitungen „Die Presse“ und „Der Standard“, sowie im Internet unter www.allianzinvest.at und<br />

www.profitweb.at veröffentlicht.<br />

Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile<br />

Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Depotbank oder der Erwerb der Anteile bei Depotbank erfolgt<br />

ohne Berechnung zusätzlicher Kosten mit Ausnahme der Berechnung des Ausgabeaufschlags bei Ausgabe von<br />

Anteilscheinen. Bei Rücknahme der Anteilscheine ist kein Rücknahmeabschlag zu bezahlen. Es wird auf die<br />

Rundungsbestimmungen verwiesen!<br />

Inwieweit beim einzelnen Anleger neben dem Ausgabeaufschlag zusätzliche Gebühren verrechnet werden, hängt<br />

von den individuellen Vereinbarungen des Anlegers mit dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut ab und unterliegt<br />

daher nicht der Einflussnahme durch die Verwaltungsgesellschaft.<br />

17.<br />

Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Fonds gehenden Vergütungen<br />

für die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die<br />

Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank oder Dritte durch den Fonds<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von<br />

1,25 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet und dem Fondsvermögen monatlich<br />

anteilig angelastet wird. Aktuell werden 1,25 v.H. des Fondsvermögens berechnet.<br />

Sonstige Kosten<br />

Neben den der Verwaltungsgesellschaft zustehenden Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten<br />

des Fonds:<br />

a) Transaktionskosten<br />

Darunter sind jene Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen<br />

des Fonds entstehen, sofern sie nicht bereits im Rahmen der Transaktionskostenabrechnung<br />

über den Kurs berücksichtigt wurden.<br />

b) Kosten für den Wirtschaftsprüfer<br />

Die Höhe der Vergütung an den Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Rechenschaftsberichts richtet sich einerseits<br />

nach dem Fondsvolumen und andererseits nach den Veranlagungsgrundsätzen.<br />

c) Publizitätskosten<br />

Darunter sind jene Kosten zu subsumieren, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von<br />

gesetzlich vorgesehenen Informationen gegenüber Anteilinhabern im In- und Ausland entstehen. Weiters können<br />

sämtliche durch die Aufsichtsbehörden verrechnete Kosten dem Fonds angelastet werden, wenn Änderungen<br />

(insb. der Fondsbestimmungen, Prospekt) notwendig sind, weil sich gesetzliche Bestimmungen geändert haben.<br />

d) Kosten für Konten und Depots des Fonds (Wertpapierdepotgebühren)<br />

Dem Fonds werden von der Depotbank bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten<br />

für die Verwaltung ausländischer Wertpapiere im Ausland angelastet.<br />

e) Depotbankgebühr<br />

Wird nicht verrechnet.<br />

f) Kosten für Dienste externer Beraterfirmen oder Anlageberater<br />

Werden nicht verrechnet.<br />

Im aktuellen Rechenschaftsbericht werden unter „Fondsergebnis“, Unterpunkt „Aufwendungen“ die oben unter lit.<br />

b bis f genannten Positionen ausgewiesen.<br />

Vorteile<br />

Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds (sonstige<br />

geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) im Einklang<br />

mit den geltenden Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche ausschließlich dann vereinnahmt,<br />

wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von<br />

Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des<br />

Fonds mit zusätzlichen Kosten.<br />

Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen<br />

an den Fonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.<br />

Prospekt <strong>Allianz</strong> Invest KAGmbH, <strong>Allianz</strong> Invest Austria Plus, 30.03.2012 20

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