TAXtuell 15
Kfz / Gewinnfreibetrag / Investitionsprämie
Kfz / Gewinnfreibetrag / Investitionsprämie
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Vorwort
Vor Ihnen liegt die Weihnachtsausgabe 2021 unseres Klientenmagazins. Ich bin
mir sicher, dass auch für Sie, wie für uns alle, eine herausfordernde Zeit hinter
Ihnen liegt. Umso mehr wünsche ich Ihnen besinnliche Feiertage, in denen Sie,
gemeinsam mit Ihren Lieben, zur Ruhe kommen können. Ich persönlich habe
mir vorgenommen, mir den berühmten Weihnachtsspruch von Charles Dickens
„Ich werde Weihnachten in meinem Herzen ehren und versuchen, es das ganze
Jahr aufzuheben“ zu Herzen und als Vorsatz für 2022 zu nehmen. Ganz allgemein
bleibt zu hoffen, dass es uns allen, im Kleinen wie im Großen (als Gesellschaft,
Unternehmen, Familie, …) wieder besser gelingt das Gemeinsame vor das Trennende
zu stellen.
Dr. Klaus Gstöttner, StB
Natürlich würde ich mich freuen, wenn Sie in der (hoffentlich) ruhigen Zeit auch
an steuerlichen Neuigkeiten interessiert sind. Wir haben uns bemüht, interessante
Themen für Sie zusammenzustellen:
Ein Dauerbrenner am Jahresende insbesondere für alle Einzelunternehmer ist
der Gewinnfreibetrag. Dieser ist eine echte steuerliche Begünstigung (vgl. dazu
das kurze Beispiel in dieser Broschüre)! Wenn Sie als Einzelunternehmen einen
Jahresgewinn von mehr als € 30.000,-- erwarten, achten Sie bitte unbedingt darauf,
dass Sie bis zum Jahresende ausreichend Investitionen getätigt haben, damit
Sie den investiven Gewinnfreibetrag zur Gänze ausnützen können.
Weiters möchten wir Ihnen einen groben Überblick über die geplante Steuerreform
geben. Neben den allseits bekannten Themen (CO2-Steuer, Senkung
Einkommensteuer, Senkung Körperschaftsteuer) sind auch einige weniger
bekannte aber interessante Maßnahmen, wie beispielsweise eine steuerfreie
Mitarbeitererfolgsbeteiligung, geplant.
Thomas Hackl, BiBu
Entsprechend dem in unserer letzten Ausgabe angekündigten „Schwerpunkt Kfz“
möchten wir dieses Mal die steuerlichen Auswirkungen der privaten Nutzung von
Betriebs-Kfz erörtern. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass dieses Thema
bei fast jeder GPLB (= „Lohnsteuerprüfung“) schwerpunktmäßig von Finanzverwaltung
bzw. Gesundheitskasse geprüft wird.
Für alle Klienten, die bis 28.2.2021 einen Antrag auf AWS-Investitionsprämie
gestellt (und bis 31.5.2021 sog. „erste Maßnahmen“ durchgeführt) haben, ist
unser Beitrag über die Abrechnung der AWS-Investitionsprämie von besonderem
Interesse. Vergessen Sie nicht, die Investitionsprämie rechtzeitig abzurechnen,
sonst verfällt die Förderung gänzlich!
Auf der letzten Seite stellen wir Ihnen noch die „Neuzugänge“ unseres Unternehmens
des letzten halben Jahres vor (damit Sie zu den Namen auch Gesichter
haben). Persönlich möchte ich mich bei meinen Partnern Stefan Wiesinger und
Thomas Hackl sowie bei unserem gesamten Team herzlich für das Jahr 2021 bedanken.
Wir haben sehr, sehr viele ausgezeichnete MitarbeiterInnen, die wesentlich
zur guten Entwicklung dieser Kanzlei beitragen. Neben unserem Team gilt
mein Dank natürlich auch insbesondere jedem Kunden, welchen wir steuerlich
begleiten dürfen. DANKE für Ihre Treue und für die (weitestgehend) ausgezeichnete
und wertschätzende Zusammenarbeit.
Stefan Wiesinger, LLM, StB
Persönlich freue ich mich auf ein paar ruhige Tage mit meiner Familie (und bin
mir sicher, dass es Ihnen ebenso geht).
Ihr, Klaus Gstöttner
Betriebsurlaub:
Vom 24.12.2021 bis zum 2.1.2022 bleibt
unsere Kanzlei aufgrund unseres
Betriebsurlaubes geschlossen.