RICHTLINIE 2006/95/EG DES ... - EUR-Lex - Europa
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27.12.<strong>2006</strong> DE Amtsblatt der Europäischen Union L 374/13<br />
Artikel 13<br />
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der<br />
wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf<br />
dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.<br />
Artikel 14<br />
Die Richtlinie 73/23/EWG wird unbeschadet der Verpflichtung<br />
der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang V Teil B<br />
genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht<br />
und für die Anwendung der Richtlinien aufgehoben.<br />
Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen<br />
auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der<br />
Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.<br />
Artikel 15<br />
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.<br />
Artikel 16<br />
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.<br />
Geschehen zu Straßburg am 12. Dezember <strong>2006</strong>.<br />
In Namen des Europäischen<br />
Parlaments<br />
Der Präsident<br />
J. BORRELL FONTELLES<br />
Im Namen des Rates<br />
Der Präsident<br />
M. PEKKARINEN