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RICHTLINIE 2006/95/EG DES ... - EUR-Lex - Europa

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27.12.<strong>2006</strong> DE Amtsblatt der Europäischen Union L 374/13<br />

Artikel 13<br />

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der<br />

wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf<br />

dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.<br />

Artikel 14<br />

Die Richtlinie 73/23/EWG wird unbeschadet der Verpflichtung<br />

der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang V Teil B<br />

genannten Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht<br />

und für die Anwendung der Richtlinien aufgehoben.<br />

Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen<br />

auf die vorliegende Richtlinie und sind nach der<br />

Entsprechungstabelle in Anhang VI zu lesen.<br />

Artikel 15<br />

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.<br />

Artikel 16<br />

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.<br />

Geschehen zu Straßburg am 12. Dezember <strong>2006</strong>.<br />

In Namen des Europäischen<br />

Parlaments<br />

Der Präsident<br />

J. BORRELL FONTELLES<br />

Im Namen des Rates<br />

Der Präsident<br />

M. PEKKARINEN

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