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TSV-Aktuell-2-2022

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TSV-Aktuell: Neue Landesverordnung 12.01.2022

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen gelten im Wesentlichen die gleichen

Regelungen wie bisher: Bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume sind maximal

100 Zuschauer*innen zugelassen, bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener

Räume maximal 50. Für Zuschauer*innen im Innenbereich gilt entsprechend dem oben

genannten Personenkreis weiterhin 2G. Nachweise einer Auffrischungsimpfung oder eines

negativen Testnachweises sind bei Zuschauer*innen nicht erforderlich. Neu ist die

Verpflichtung aller Zuschauer*innen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen

innerhalb geschlossener Räume.

Weiterhin besteht die Verpflichtung, für die jeweilige Sportstätte einen QR-Code zur

freiwilligen Registrierung mittels der Corona-Warn-App an allen Eingängen auszuhängen.

Zusammengefasst gelten für den Amateursport/-fußball also seit

heute die folgenden Regeln:

Sportausübung außerhalb geschlossener Räume

-Kein bestimmter Impf-/Teststatus der Sportler*innen erforderlich

-Maximal 100 teilnehmende Sportler*innen bei Spielen/Turnieren

-Nutzung von Innenräumen (inkl. Umkleidekabinen, Duschen) nur unter Einhaltung

von 2G+ (Ausnahmen wie oben beschrieben)

-Kein bestimmter Impf-/Teststatus der Zuschauer*innen erforderlich

-Maximal 100 Zuschauer*innen

-Bei Veranstaltungen mit Zuschauer*innen allgemeines Hygienekonzept erforderlich

-Bei Sportausübung ohne Zuschauer*innen Hygienekonzept für Umkleidekabinen/Duschen

erforderlich

-QR-Code für freiwillige Registrierung muss aushängen

Sportausübung innerhalb geschlossener Räume

-2G+ für Sportler*innen (Ausnahmen wie oben beschrieben)

-Maximal 50 teilnehmende Sportler*innen bei Spielen/Turnieren

-2G für Zuschauer*innen (Ausnahmen wie oben beschrieben)

-Zuschauer*innen müssen Mund-Nasen-Bedeckung tragen

-Maximal 50 Zuschauer*innen

-Allgemeines Hygienekonzept erforderlich

-QR-Code für freiwillige Registrierung muss aushängen

Quelle: https://www.shfv-kiel.de/news/informationen-zur-neuen-landesverordnung-3308

TSV-Aktuell Nr. 2 vom 13.01.2022- Seite 4 - LR

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