TSV-Aktuell-2-2022
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TSV-Aktuell: Neue Landesverordnung 12.01.2022
Für Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen gelten im Wesentlichen die gleichen
Regelungen wie bisher: Bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume sind maximal
100 Zuschauer*innen zugelassen, bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener
Räume maximal 50. Für Zuschauer*innen im Innenbereich gilt entsprechend dem oben
genannten Personenkreis weiterhin 2G. Nachweise einer Auffrischungsimpfung oder eines
negativen Testnachweises sind bei Zuschauer*innen nicht erforderlich. Neu ist die
Verpflichtung aller Zuschauer*innen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen
innerhalb geschlossener Räume.
Weiterhin besteht die Verpflichtung, für die jeweilige Sportstätte einen QR-Code zur
freiwilligen Registrierung mittels der Corona-Warn-App an allen Eingängen auszuhängen.
Zusammengefasst gelten für den Amateursport/-fußball also seit
heute die folgenden Regeln:
Sportausübung außerhalb geschlossener Räume
-Kein bestimmter Impf-/Teststatus der Sportler*innen erforderlich
-Maximal 100 teilnehmende Sportler*innen bei Spielen/Turnieren
-Nutzung von Innenräumen (inkl. Umkleidekabinen, Duschen) nur unter Einhaltung
von 2G+ (Ausnahmen wie oben beschrieben)
-Kein bestimmter Impf-/Teststatus der Zuschauer*innen erforderlich
-Maximal 100 Zuschauer*innen
-Bei Veranstaltungen mit Zuschauer*innen allgemeines Hygienekonzept erforderlich
-Bei Sportausübung ohne Zuschauer*innen Hygienekonzept für Umkleidekabinen/Duschen
erforderlich
-QR-Code für freiwillige Registrierung muss aushängen
Sportausübung innerhalb geschlossener Räume
-2G+ für Sportler*innen (Ausnahmen wie oben beschrieben)
-Maximal 50 teilnehmende Sportler*innen bei Spielen/Turnieren
-2G für Zuschauer*innen (Ausnahmen wie oben beschrieben)
-Zuschauer*innen müssen Mund-Nasen-Bedeckung tragen
-Maximal 50 Zuschauer*innen
-Allgemeines Hygienekonzept erforderlich
-QR-Code für freiwillige Registrierung muss aushängen
Quelle: https://www.shfv-kiel.de/news/informationen-zur-neuen-landesverordnung-3308
TSV-Aktuell Nr. 2 vom 13.01.2022- Seite 4 - LR