02.02.2022 Aufrufe

OOE Betreutes Reisen Katalog 2022

Für Menschen, die nicht mehr alleine verreisen wollen oder können, bietet das OÖ. Rote Kreuz das Betreute Reisen an. Neben traumhaften Angeboten in Österreich und Busreisen ans Meer stehen auch Flugreisen ins Ausland am Programm.

Für Menschen, die nicht mehr alleine verreisen wollen oder können, bietet das OÖ. Rote Kreuz das Betreute Reisen an. Neben traumhaften Angeboten in Österreich und Busreisen ans Meer stehen auch Flugreisen ins Ausland am Programm.

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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

REISEVERANSTALTER REISEWELT GMBH<br />

Preis- und Tarifstand: Dezember 2021. Preis-, Programm- und<br />

Flugplanänderungen sowie Treibstoffzuschlag unter den<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen vorbehalten. Tippfehler<br />

vorbehalten.<br />

Veranstalter<br />

Reisewelt GmbH, A-4020 Linz, Europaplatz 1a, Tel.: +43 732 6596<br />

26001, office@reisewelt.at<br />

Nähere Details zur Reisewelt GmbH können mittels GISA-Abfrage<br />

(www.gisa.gv.at/abfrage) in Erfahrung gebracht werden: GISA-<br />

Zahl 14955723.<br />

Gemäß der Pauschalreiseverordnung (PRV) sind Kundengelder bei<br />

Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen der Reisewelt<br />

GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die<br />

Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten<br />

Ende der Reise und beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Die<br />

Restzahlung erfolgt frühestens zwanzig Tage vor Reiseantritt –<br />

Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den<br />

<strong>Reisen</strong>den. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete<br />

Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden<br />

und sind auch nicht abgesichert. Garant ist Raiffeisenlandesbank<br />

Oberösterreich Aktiengesellschaft Europaplatz 1a, 4020 Linz. Die<br />

Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem An spruchsverlust<br />

innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer allfälligen<br />

Insolvenz beim Abwickler (Europäische Reiseversicherung AG<br />

(Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: +43 1 3172500, Fax: +43 1<br />

3199367) vorzunehmen. Die <strong>Reisen</strong>den können diese Einrichtung<br />

oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Bundesministerium<br />

für Digitalisierung und Wirtschafsstandort, Stubenring 1, 1010<br />

Wien, service@bmdw.gv.at, Tel. +43 1 71100 805555) kontaktieren,<br />

wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Reisewelt<br />

GmbH verweigert werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

der Reisewelt als Veranstalter (www.reisewelt.at/de/<br />

impressum.html) sowie die besonderen Bedingungen des Leistungsträgers<br />

/Versicherers. Die gesetzlich vorvertragliche Information<br />

wurde an das Rote Kreuz OÖ übermittelt.<br />

Rücktritt des <strong>Reisen</strong>den unter Entrichtung<br />

einer Entschädigungspauschale<br />

(Stornogebühren)<br />

Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen<br />

Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach<br />

dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Ab Buchung bis 60. Tag vor<br />

Reiseantritt 25 %; ab 59. bis 40. Tag vor Reiseantritt 50 %; ab 39.<br />

bis 20. Tag vor Reiseantritt 75 %; ab 19 Tage vor Reiseantritt<br />

100 % des Reisepreises, bei No-Show bzw. Nichtantritt der Reise<br />

am Abreisetag: 100 % des Reisepreises.<br />

Mitteilung von Mängeln<br />

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er<br />

während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten<br />

des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher<br />

bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne<br />

nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser<br />

Mitteilung ändert nichts an etwaigen Gewährleistungsansprüchen<br />

des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet<br />

werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche<br />

schmälern. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung<br />

eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungs<br />

träger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Ve r-<br />

anstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.<br />

Mindestteilnehmer/Rücktritt des<br />

Reiseveranstalters vor Beginn der Reise<br />

Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise gegen<br />

volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen,<br />

aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom<br />

Pauschalreisevertrag zurücktreten,<br />

1. wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im<br />

Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet<br />

haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem<br />

<strong>Reisen</strong>den innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zugeht,<br />

spätestens jedoch<br />

a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise von mehr als sechs Tagen,<br />

b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei <strong>Reisen</strong> zwischen<br />

zwei und sechs Tagen,<br />

c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei <strong>Reisen</strong>, die weniger<br />

als zwei Tage dauern, oder<br />

2. wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer und<br />

außer gewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags<br />

gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem <strong>Reisen</strong>den<br />

unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise<br />

zugeht.<br />

Der Reiseveranstalter hat bei einem Rücktritt nach den vorstehenden<br />

Absätzen dem <strong>Reisen</strong>den alle von diesem oder in dessen<br />

Namen für die Pauschalreise geleisteten Beträge – im Fall des<br />

Rücktritts nach Abs. 1 abzüglich der Entschädigung nach dieser<br />

Bestimmung – unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab<br />

Zugang der Rücktrittserklärung, zu erstatten.<br />

Serviceentgelt<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für jede gebuchte Reise<br />

ein Serviceentgelt von € 22,– pro Person von der REISEWELT<br />

verrechnet wird.<br />

Reiseversicherung<br />

Wir bitten um Beachtung, dass im Falle einer Stornierung einer<br />

gebuchten Reise die Reiseversicherung sowie das Serviceentgelt<br />

immer zu bezahlen sind. Jede Stornierung muss der REISEWELT<br />

innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses gemeldet<br />

werden. Wird eine bestätigte Buchung storniert, so stellen wir bis<br />

zu € 186,– in Rechnung.<br />

Ausflüge<br />

Wir haben in unseren Reiseangeboten erste „Ausflugsideen“ zur<br />

Einstimmung angeführt. Das tatsächliche Ausflugsprogramm<br />

wird Ihnen während der Reise durch Ihre Rotkreuz-Reiseleitung<br />

vorgestellt und für Sie organisiert!<br />

Datenschutz<br />

Bei einer Reiseanmeldung werden die auf der Anmeldung angegebenen<br />

Daten zum Zweck der Buchungsabwicklung und<br />

Reisevorbereitung vom Roten Kreuz OÖ und der Reisewelt GmbH<br />

elektronisch verarbeitet und für die Dauer von 7 Jahren gespeichert.<br />

Der Schutz Ihrer Daten ist dem Roten Kreuz ein großes<br />

Anliegen. Für das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder<br />

Einschränkung der Verarbeitung können Sie sich an den<br />

Beauftragten unter recht@o.roteskreuz.at wenden. Wenn Sie der<br />

Meinung sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden<br />

sind, ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter reisen@o.roteskreuz.at.<br />

Weiters haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der<br />

Österreichischen Datenschutzbehörde. Nähere Informationen<br />

zum Daten schutz erhalten Sie unter www.roteskreuz.at/ooe.<br />

Gerne senden wir diese Unterlagen auch zu.<br />

BETREUTES REISEN <strong>2022</strong><br />

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