Ersatzteilkatalog 2021
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Nachstehende Bedingungen gelten auschließlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen an Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche<br />
Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des Kunden wird schon jetzt ein für allemal widersprochen. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn ein Widerspruch im Einzelfall nicht mehr erfolgt.<br />
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend.<br />
2. Alle Aufträge sind erst angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder fakturiert haben. Bei Standardpackungen sind wir berechtigt, die bestellten Mengen bis zur nächsthöheren<br />
Verpackungseinheit aufzurunden.<br />
3. Abweichende und ergänzende Abmachungen jedweder Art sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.<br />
4. Von uns versandte Muster sind Typenmuster. Geringe Abweichungen, die sich im Rahmen des Branchenüblichen halten, müssen wir uns vorbehalten.<br />
5. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Essen,Oldbg. Die Gefahr des Transportes trägt auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung der Käufer, auch dann, wenn der<br />
Transport mit unseren Fahrzeugen erfolgt. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab. Hinsichtlich der Versandart, des<br />
Versandweges usw. verfahren wir nach den Wünschen des Kunden oder nach bestem Wissen, übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass alle Vergünstigungen frachtlicher oder<br />
sonstiger Natur berücksichtigt werden. Bei Frachtvorlage werden Transportkosten im Namen und auf Rechnung des Bestellers verauslagt und sind uns in jedem Falle von dem Käufer zu<br />
erstatten. Eventuelle Einwendungen hinsichtlich der Höhe der Frachtkosten usw. sind von dem Kunden unmittelbar gegenüber dem Frachtführer zu erheben.<br />
6. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.<br />
7. Bestellte Ware ist nach Anzeige der Fertigstellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir, vorbehaltlich aller uns gesetzlich zustehenden<br />
Ansprüche, berechtigt, angemessene zeltabhängige Bereitstellungskosten zu erheben oder nach unserer Wahl die gesamte bestellte Ware dem Auftraggeber anzuliefern. Stattdessen<br />
können wir nach Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und vorheriger Ankündigung vom Vertrag zurücktreten.<br />
8. Vereinbarte Lieferfristen können wir bis zu zwei Wochen überschreiten. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete oder beeinflusste Umstände, wie Betriebs- und<br />
Verkehrsstörungen, Ausfuhrverbote oder Verzögerungen jeder Art, unverschuldete Mängel an Roh- und Betriebsstoffen berechtigen uns, die vereinbarten Liefertermine hinauszuschieben<br />
bzw. von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.<br />
9. Offene Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Ist der Besteller Kaufmann, so gilt das gleiche für erkennbare Mängel. Verdeckte Mängel sind unverzüglich<br />
nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Bei<br />
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.<br />
10. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Kaufmann, so wird die am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise gelten<br />
stets ab Werk. Sonderverpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wir berechnen die am Tag der Lieferung geltenden Preise. Das gilt auch Im Falle einer<br />
Preiserhöhung gegenüber dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis, solange sich die Erhöhung im Rahmen billigen Ermessens hält. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so hat<br />
er, wenn der Preisanstieg 15% übersteigt, ein Rücktrittsrecht. Ist der Kunde nicht Kaufmann und soll die Lieferung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, verbleibt<br />
es bei dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis.<br />
11. Die Zahlung ist fällig 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Abweichende Abmachungen<br />
bedürfen schriftlicher Bestätigung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu<br />
berechnen. Ist der Verzug so schwerwiegend, dass er ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine automatische Vertragsbeendigung rechtfertigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das<br />
gilt namentlich bei Wechselprotesten und bei Scheckprotesten mangels Deckung. Unsere sonstige gesetzlichen Rechte, auch aus § 321 BGB, bleiben unberührt.<br />
12. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (§455 BGB) mit nachstehenden Erweiterungen:<br />
a)Werden die gelieferten Sachen vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Wir werden unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentümer der hergestellten Sachen, ohne<br />
daraus verpflichtet zu werden. Werden bei der Verarbeitung auch nicht von uns gelieferte Sachen verwendet, die ihrerseits unter entsprechendem Vorbehalt geliefert sind, so werden wir<br />
Miteigentümer der hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die dem Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Waren zum Verkaufswert der hergestellten Sache entspricht. Der<br />
Eigentumsvorbehalt gilt auch für Bestandteile der gelieferten Sachen, die von diesem getrennt werden.<br />
Der Kunde ist ermächtigt, die gelieferten Sachen - auch soweit sie be- oder verarbeitet worden sind - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen<br />
weiterzuveraüßern, solange er sich uns gegenüber nicht in Verzug befindet.<br />
Die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der gelieferten Sachen, und soweit sie bedingt oder künftig sind, werden hiermit im voraus an uns abgetreten. Das gilt auch für<br />
Forderungen aus Werk- und Werklieferungsverträgen, sowie für solche Forderungen, die der Kunde auf Grund der Weiterveräußerungen oder im Zusammenhang damit kraft Gesetzes<br />
erwirbt. Für den Fall des Unterganges oder der Beschädigung der gelieferten oder der daraus hergestellten Sachen werden etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen im voraus an<br />
uns abgetreten, bei Untergang oder Beschädigung der neu hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die vom Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert<br />
der hergestellten Sache entspricht.<br />
Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen ohne oder nach Verarbeitungmit anderen, nicht uns gehörenden Sachen zusammen veräußert werden, ist die<br />
Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe der Quoten an uns abzutreten, die dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert der gesamten<br />
Menge entspricht. Erfolgt die Weiterveräußerung im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen, so ist die Werklohnforderung in Höhe unseres Einkaufswertes der Vorbehaltsware<br />
an uns abgetreten. Die Ermächtigung zur Welterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist nur unter der Bedingung erteilt, dass wir Inhaber des Vergütungsanspruches aus<br />
der Weiterveräußerung werden. Der Kunde darf mit dem Dritten keine Vereinbarung treffen, die ihn in der Möglichkeit der Abtretung seiner durch die Veräußerung erworbenen Forderung<br />
beschränkt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung zur Weiter- veräußerung erlischt, wenn der Kunde beginnt, seine<br />
Warenbestände zum Zwecke der Liquidation zu veräußern, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn er seinen Gläubigern ein Moratorium anbietet, wenn über sein Vermögen ein<br />
Vergleichsantrag zur Abwendung des Konkurses oder ein Konkursantrag gestellt wird. Jede andere Ver- fügung über die Vorbehaltsware als die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen<br />
Ge- schäftsgang ist dem Kunden untersagt. Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag in Verzug oder besteht sonstiger objektiv begründeter Anlass zu<br />
einer Befürchtung, dass die Erfüllung seiner Zahlungspflichten ernstlich gefährdet ist, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vorübergehend sicherungshalber sicherzustellen, ohne<br />
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Kunden<br />
haben. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von<br />
Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<br />
13. Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Ist der Kunde Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, es sei denn,<br />
der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, sei umstritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so sind<br />
Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.<br />
14. Unsere Kunden- und Fachberatung ist freiwilliger Kundendienst, der keine Haftung unsererseits begründet. Die Beratung befreit den Kunden nicht von eigener Prüfung unserer Produkte<br />
auf Eignung für den gedachten Zweck und von sorgfältiger Beachtung unserer Verwendungs- und Verarbeitungshinweise. Die in unseren gedruckten Informationen enthaltenen<br />
technischen Daten entsprechen dem technischen Stand zum Zeitpunkt der in ihnen angegebenen Drucklegung. Bei Drucksachen, die älter als sechs Monate sind, ist eine Rückfrage<br />
erforderlich.<br />
15. Werden von uns gegen Entgelt Bauleistungen erbracht, so gilt die VOB Teil B, neueste Fassung als Vertragsgrundlage. Davon abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.<br />
16. Ist der Kunde Kaufmann, so sind Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen oder Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen einschließlich solcher von<br />
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ist der Kunde nicht Kaufmann, soist unsere Haftung<br />
auf die bei dem betreffenden Geschäft typischen Schäden beschränkt, die Haftung für entferntere Schaden ist ausgeschlossen; in jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung dann auf<br />
das Zwanzigfache des Lieferwertes, höchstens jedoch 50.000,- €.<br />
17. Sind einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als solchen des AGB-Gesetzes unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.<br />
Die Parteien sind solchenfalls verpflichtet, alle Willenserklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die<br />
der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
18. Alle Ansprüche gegen die Firma Rüdiger Tebbe e.K. verjähren in 24 Monaten seit Lieferung.<br />
19. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung Essen, Oldbg.<br />
Stand: Januar <strong>2021</strong><br />
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND<br />
LIEFERBEDINGUNGEN