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Ersatzteilkatalog 2021

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Nachstehende Bedingungen gelten auschließlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen an Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche<br />

Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des Kunden wird schon jetzt ein für allemal widersprochen. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn ein Widerspruch im Einzelfall nicht mehr erfolgt.<br />

1. Sämtliche Angebote sind freibleibend.<br />

2. Alle Aufträge sind erst angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder fakturiert haben. Bei Standardpackungen sind wir berechtigt, die bestellten Mengen bis zur nächsthöheren<br />

Verpackungseinheit aufzurunden.<br />

3. Abweichende und ergänzende Abmachungen jedweder Art sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.<br />

4. Von uns versandte Muster sind Typenmuster. Geringe Abweichungen, die sich im Rahmen des Branchenüblichen halten, müssen wir uns vorbehalten.<br />

5. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Essen,Oldbg. Die Gefahr des Transportes trägt auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung der Käufer, auch dann, wenn der<br />

Transport mit unseren Fahrzeugen erfolgt. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab. Hinsichtlich der Versandart, des<br />

Versandweges usw. verfahren wir nach den Wünschen des Kunden oder nach bestem Wissen, übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass alle Vergünstigungen frachtlicher oder<br />

sonstiger Natur berücksichtigt werden. Bei Frachtvorlage werden Transportkosten im Namen und auf Rechnung des Bestellers verauslagt und sind uns in jedem Falle von dem Käufer zu<br />

erstatten. Eventuelle Einwendungen hinsichtlich der Höhe der Frachtkosten usw. sind von dem Kunden unmittelbar gegenüber dem Frachtführer zu erheben.<br />

6. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.<br />

7. Bestellte Ware ist nach Anzeige der Fertigstellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir, vorbehaltlich aller uns gesetzlich zustehenden<br />

Ansprüche, berechtigt, angemessene zeltabhängige Bereitstellungskosten zu erheben oder nach unserer Wahl die gesamte bestellte Ware dem Auftraggeber anzuliefern. Stattdessen<br />

können wir nach Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und vorheriger Ankündigung vom Vertrag zurücktreten.<br />

8. Vereinbarte Lieferfristen können wir bis zu zwei Wochen überschreiten. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete oder beeinflusste Umstände, wie Betriebs- und<br />

Verkehrsstörungen, Ausfuhrverbote oder Verzögerungen jeder Art, unverschuldete Mängel an Roh- und Betriebsstoffen berechtigen uns, die vereinbarten Liefertermine hinauszuschieben<br />

bzw. von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.<br />

9. Offene Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Ist der Besteller Kaufmann, so gilt das gleiche für erkennbare Mängel. Verdeckte Mängel sind unverzüglich<br />

nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Bei<br />

Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.<br />

10. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Kaufmann, so wird die am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise gelten<br />

stets ab Werk. Sonderverpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wir berechnen die am Tag der Lieferung geltenden Preise. Das gilt auch Im Falle einer<br />

Preiserhöhung gegenüber dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis, solange sich die Erhöhung im Rahmen billigen Ermessens hält. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so hat<br />

er, wenn der Preisanstieg 15% übersteigt, ein Rücktrittsrecht. Ist der Kunde nicht Kaufmann und soll die Lieferung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, verbleibt<br />

es bei dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis.<br />

11. Die Zahlung ist fällig 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Abweichende Abmachungen<br />

bedürfen schriftlicher Bestätigung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu<br />

berechnen. Ist der Verzug so schwerwiegend, dass er ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine automatische Vertragsbeendigung rechtfertigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das<br />

gilt namentlich bei Wechselprotesten und bei Scheckprotesten mangels Deckung. Unsere sonstige gesetzlichen Rechte, auch aus § 321 BGB, bleiben unberührt.<br />

12. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (§455 BGB) mit nachstehenden Erweiterungen:<br />

a)Werden die gelieferten Sachen vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Wir werden unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentümer der hergestellten Sachen, ohne<br />

daraus verpflichtet zu werden. Werden bei der Verarbeitung auch nicht von uns gelieferte Sachen verwendet, die ihrerseits unter entsprechendem Vorbehalt geliefert sind, so werden wir<br />

Miteigentümer der hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die dem Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Waren zum Verkaufswert der hergestellten Sache entspricht. Der<br />

Eigentumsvorbehalt gilt auch für Bestandteile der gelieferten Sachen, die von diesem getrennt werden.<br />

Der Kunde ist ermächtigt, die gelieferten Sachen - auch soweit sie be- oder verarbeitet worden sind - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen<br />

weiterzuveraüßern, solange er sich uns gegenüber nicht in Verzug befindet.<br />

Die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der gelieferten Sachen, und soweit sie bedingt oder künftig sind, werden hiermit im voraus an uns abgetreten. Das gilt auch für<br />

Forderungen aus Werk- und Werklieferungsverträgen, sowie für solche Forderungen, die der Kunde auf Grund der Weiterveräußerungen oder im Zusammenhang damit kraft Gesetzes<br />

erwirbt. Für den Fall des Unterganges oder der Beschädigung der gelieferten oder der daraus hergestellten Sachen werden etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen im voraus an<br />

uns abgetreten, bei Untergang oder Beschädigung der neu hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die vom Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert<br />

der hergestellten Sache entspricht.<br />

Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen ohne oder nach Verarbeitungmit anderen, nicht uns gehörenden Sachen zusammen veräußert werden, ist die<br />

Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe der Quoten an uns abzutreten, die dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert der gesamten<br />

Menge entspricht. Erfolgt die Weiterveräußerung im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen, so ist die Werklohnforderung in Höhe unseres Einkaufswertes der Vorbehaltsware<br />

an uns abgetreten. Die Ermächtigung zur Welterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist nur unter der Bedingung erteilt, dass wir Inhaber des Vergütungsanspruches aus<br />

der Weiterveräußerung werden. Der Kunde darf mit dem Dritten keine Vereinbarung treffen, die ihn in der Möglichkeit der Abtretung seiner durch die Veräußerung erworbenen Forderung<br />

beschränkt. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung zur Weiter- veräußerung erlischt, wenn der Kunde beginnt, seine<br />

Warenbestände zum Zwecke der Liquidation zu veräußern, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn er seinen Gläubigern ein Moratorium anbietet, wenn über sein Vermögen ein<br />

Vergleichsantrag zur Abwendung des Konkurses oder ein Konkursantrag gestellt wird. Jede andere Ver- fügung über die Vorbehaltsware als die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen<br />

Ge- schäftsgang ist dem Kunden untersagt. Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag in Verzug oder besteht sonstiger objektiv begründeter Anlass zu<br />

einer Befürchtung, dass die Erfüllung seiner Zahlungspflichten ernstlich gefährdet ist, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vorübergehend sicherungshalber sicherzustellen, ohne<br />

vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Kunden<br />

haben. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von<br />

Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.<br />

13. Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Ist der Kunde Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, es sei denn,<br />

der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, sei umstritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so sind<br />

Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.<br />

14. Unsere Kunden- und Fachberatung ist freiwilliger Kundendienst, der keine Haftung unsererseits begründet. Die Beratung befreit den Kunden nicht von eigener Prüfung unserer Produkte<br />

auf Eignung für den gedachten Zweck und von sorgfältiger Beachtung unserer Verwendungs- und Verarbeitungshinweise. Die in unseren gedruckten Informationen enthaltenen<br />

technischen Daten entsprechen dem technischen Stand zum Zeitpunkt der in ihnen angegebenen Drucklegung. Bei Drucksachen, die älter als sechs Monate sind, ist eine Rückfrage<br />

erforderlich.<br />

15. Werden von uns gegen Entgelt Bauleistungen erbracht, so gilt die VOB Teil B, neueste Fassung als Vertragsgrundlage. Davon abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.<br />

16. Ist der Kunde Kaufmann, so sind Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen oder Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen einschließlich solcher von<br />

gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ist der Kunde nicht Kaufmann, soist unsere Haftung<br />

auf die bei dem betreffenden Geschäft typischen Schäden beschränkt, die Haftung für entferntere Schaden ist ausgeschlossen; in jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung dann auf<br />

das Zwanzigfache des Lieferwertes, höchstens jedoch 50.000,- €.<br />

17. Sind einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als solchen des AGB-Gesetzes unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht.<br />

Die Parteien sind solchenfalls verpflichtet, alle Willenserklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die<br />

der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

18. Alle Ansprüche gegen die Firma Rüdiger Tebbe e.K. verjähren in 24 Monaten seit Lieferung.<br />

19. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung Essen, Oldbg.<br />

Stand: Januar <strong>2021</strong><br />

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND<br />

LIEFERBEDINGUNGEN

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