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Boulevard Dachau 4-2022

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Boulevard Dachau

Vermögensnachfolge mit oder ohne Steuer

Der Bundesgesetzgeber

hat eine gesetzliche Erbfolge

normiert, welche im

Todesfall oft erhebliche

Steuern auslöst. Die gesetzliche

Erbfolge gilt jedoch

nur, falls der Erblasser

keine wirksame Verfügung

von Todes wegen errichtet

hat, was zulässig und oft

sinnvoll ist.

Durch Einzeltestament oder

gemeinsames Ehegattentestament

können beispielsweise

steuerlich günstigere

Konstellationen geschaffen

werden, welche weniger oder

keine Steuer auslösen. So

können in einem Testament

sofort Kinder und Enkelkinder

als Erben eingesetzt werden

unter Nießbrauchvorbehalt

für den überlebenden Ehegatten,

so dass der überlebende

Ehegatte über den

Nachlass weitgehend verfügen

kann, jedoch steuerlich

bereits die Kinder und

Enkelkinder Eigentümer sind.

Auf diese Weise geht nicht

die gleiche Erbmasse kurz

hintereinander mehrmals

über. Steuern oder mehrfach

Steuern können daher ganz

oder weitgehend vermieden

werden. Auch wäre denkbar

Kinder und Enkelkinder

als Erben einzusetzen sowie

statt eines Nießbrauchs den

überlebenden Ehegatten als

Testamentsvollstrecker auf

Lebenszeit zu bestimmen

und mit bestimmten Vermächtnissen

auszustatten.

Wenn ein Ehegatte gesetzlich

weitgehend oder durch

Berliner Testament vollständig

erbt, häuft dieser meist

erhebliches Vermögen an.

Dies löst bei seinem Tod

oftmals Steuer aus, was bei

einer direkten Einsetzung der

Kinder und Enkelkinder beim

Tod des erstversterbenden

Ehegatten hätte vermieden

werden können. Auch die Anordnung

von Vorerbschaft

und Nacherbschaft kann

helfen Steuern zu sparen.

Weiter kann zu Lebzeiten

bereits Vermögen unter

Nießbrauchvorbehalt oder

mit Rückübertragungsrecht

bei Scheidung oder Tod an

Kinder und Enkelkinder übergeben

werden, so dass keine

oder kaum Einschränkungen

spürbar sind, steuerlich jedoch

im Sinne des Familienvermögens

weit vorgesorgt

und gespart wurde.

Die rechtzeitige Beratung

durch eine Fachanwalt für

Erbrecht und Familienrecht

kann nachteilige Auswirkungen

vermeiden helfen.

Klaus Jakob Schmid Rechtsanwalt

in Dachau bei München

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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KLAUS JAKOB SCHMID

FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

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WAHL- UND PFLICHTVERTEIDIGER, OPFERANWALT

Der Landkreis Dachau unterstützt Gewerbe und Kultur bei der Gästeregistrierung

mit der App „Darfichrein“

I m Rahmen der Wirtschaftsförderung

bietet

der Landkreis Dachau den

zur Kontaktverfolgung verpflichteten

Institutionen

aus den Bereichen Gastronomie,

Kultur und Sport

Unterstützung an. Es wird

eine begrenzte Anzahl an

kostenfreien Lizenzen ab

dem 1. April 2021 bis zur

Einführung einer bundes-

oder bayernweiten Vorgabe,

längstens jedoch bis

Ende des Jahres 2021 zur

Verfügung gestellt.

In Abstimmung mit den lokalen

Interessensvertretern

aus der Gastronomie/DEHO-

GA, dem Kulturbereich sowie

dem kreisweiten Gewerbeverband

Dachau handelt, hat

sich der Landkreis für die App

„Darfichrein“ von der AKDB

und der DEHOGA Bayern entschieden.

Hier sind der Support

und die Schnittstellen

am weitesten fortgeschritten

und einige Gastrobetriebe

im Landkreis nutzen bereits

dieses System.

Konkret geht es im ersten

Schritt um die Dokumentationspflicht

von Gästen,

Kunden und Besuchern, die

digital über die Plattform

darfichrein.de vollzogen

werden kann. Gleichzeitig

soll hierüber die sichere Weitergabe

der Kontaktdaten an

das Gesundheitsamt möglich

sein, sollte ein Infektionsfall

bekannt werden.

Damit sollen die zur Dokumentation

der Besucher

verpflichteten Betriebe von

Papierlisten entlastet und das

Gesundheitsamt zur leichteren

und schnelleren Kontaktnachverfolgung

in die Lage

versetzt werden.

So funktioniert die App:

Ein Betrieb erstellt auf darfichrein.de

in wenigen Sekunden

ein eigenes Konto. Dabei

fallen für die Betriebe keine

Kosten an, soweit sie zum

Kreis der vom Landkreis finanzierten

Lizenzen gehören.

Nach erfolgter Registrierung

haben die Betriebe Zugang zu

ihrem Administrations-Bereich.

Dort können sie einen

oder mehrere QR-Codes für

ihren Betrieb erstellen, Anpassungen

vornehmen und

unter anderem ein Logo einstellen.

Die Gäste scannen den vom

Unternehmen generierten

QR-Code dann bei Betreten

des Lokals / der Veranstaltung

/ der Behörde oder des

Geschäfts mit dem Smartphone

und geben ihre Kontaktdaten

an.

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