Boulevard Dachau 4-2022
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Boulevard Dachau
Vermögensnachfolge mit oder ohne Steuer
Der Bundesgesetzgeber
hat eine gesetzliche Erbfolge
normiert, welche im
Todesfall oft erhebliche
Steuern auslöst. Die gesetzliche
Erbfolge gilt jedoch
nur, falls der Erblasser
keine wirksame Verfügung
von Todes wegen errichtet
hat, was zulässig und oft
sinnvoll ist.
Durch Einzeltestament oder
gemeinsames Ehegattentestament
können beispielsweise
steuerlich günstigere
Konstellationen geschaffen
werden, welche weniger oder
keine Steuer auslösen. So
können in einem Testament
sofort Kinder und Enkelkinder
als Erben eingesetzt werden
unter Nießbrauchvorbehalt
für den überlebenden Ehegatten,
so dass der überlebende
Ehegatte über den
Nachlass weitgehend verfügen
kann, jedoch steuerlich
bereits die Kinder und
Enkelkinder Eigentümer sind.
Auf diese Weise geht nicht
die gleiche Erbmasse kurz
hintereinander mehrmals
über. Steuern oder mehrfach
Steuern können daher ganz
oder weitgehend vermieden
werden. Auch wäre denkbar
Kinder und Enkelkinder
als Erben einzusetzen sowie
statt eines Nießbrauchs den
überlebenden Ehegatten als
Testamentsvollstrecker auf
Lebenszeit zu bestimmen
und mit bestimmten Vermächtnissen
auszustatten.
Wenn ein Ehegatte gesetzlich
weitgehend oder durch
Berliner Testament vollständig
erbt, häuft dieser meist
erhebliches Vermögen an.
Dies löst bei seinem Tod
oftmals Steuer aus, was bei
einer direkten Einsetzung der
Kinder und Enkelkinder beim
Tod des erstversterbenden
Ehegatten hätte vermieden
werden können. Auch die Anordnung
von Vorerbschaft
und Nacherbschaft kann
helfen Steuern zu sparen.
Weiter kann zu Lebzeiten
bereits Vermögen unter
Nießbrauchvorbehalt oder
mit Rückübertragungsrecht
bei Scheidung oder Tod an
Kinder und Enkelkinder übergeben
werden, so dass keine
oder kaum Einschränkungen
spürbar sind, steuerlich jedoch
im Sinne des Familienvermögens
weit vorgesorgt
und gespart wurde.
Die rechtzeitige Beratung
durch eine Fachanwalt für
Erbrecht und Familienrecht
kann nachteilige Auswirkungen
vermeiden helfen.
Klaus Jakob Schmid Rechtsanwalt
in Dachau bei München
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
RECHTSANWALTSKANZLEI
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Immobilienrecht
Verkehrsrecht
Münchner Straße 12
Tel.08131/292423
85221 Dachau Fax 08131/292426
www.rechtsanwaltskanzleischmid.de
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KLAUS JAKOB SCHMID
FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALTSKANZLEI FÜR ERBRECHT
FACHANWALTSKANZLEI FÜR FAMILIENRECHT
WAHL- UND PFLICHTVERTEIDIGER, OPFERANWALT
Der Landkreis Dachau unterstützt Gewerbe und Kultur bei der Gästeregistrierung
mit der App „Darfichrein“
I m Rahmen der Wirtschaftsförderung
bietet
der Landkreis Dachau den
zur Kontaktverfolgung verpflichteten
Institutionen
aus den Bereichen Gastronomie,
Kultur und Sport
Unterstützung an. Es wird
eine begrenzte Anzahl an
kostenfreien Lizenzen ab
dem 1. April 2021 bis zur
Einführung einer bundes-
oder bayernweiten Vorgabe,
längstens jedoch bis
Ende des Jahres 2021 zur
Verfügung gestellt.
In Abstimmung mit den lokalen
Interessensvertretern
aus der Gastronomie/DEHO-
GA, dem Kulturbereich sowie
dem kreisweiten Gewerbeverband
Dachau handelt, hat
sich der Landkreis für die App
„Darfichrein“ von der AKDB
und der DEHOGA Bayern entschieden.
Hier sind der Support
und die Schnittstellen
am weitesten fortgeschritten
und einige Gastrobetriebe
im Landkreis nutzen bereits
dieses System.
Konkret geht es im ersten
Schritt um die Dokumentationspflicht
von Gästen,
Kunden und Besuchern, die
digital über die Plattform
darfichrein.de vollzogen
werden kann. Gleichzeitig
soll hierüber die sichere Weitergabe
der Kontaktdaten an
das Gesundheitsamt möglich
sein, sollte ein Infektionsfall
bekannt werden.
Damit sollen die zur Dokumentation
der Besucher
verpflichteten Betriebe von
Papierlisten entlastet und das
Gesundheitsamt zur leichteren
und schnelleren Kontaktnachverfolgung
in die Lage
versetzt werden.
So funktioniert die App:
Ein Betrieb erstellt auf darfichrein.de
in wenigen Sekunden
ein eigenes Konto. Dabei
fallen für die Betriebe keine
Kosten an, soweit sie zum
Kreis der vom Landkreis finanzierten
Lizenzen gehören.
Nach erfolgter Registrierung
haben die Betriebe Zugang zu
ihrem Administrations-Bereich.
Dort können sie einen
oder mehrere QR-Codes für
ihren Betrieb erstellen, Anpassungen
vornehmen und
unter anderem ein Logo einstellen.
Die Gäste scannen den vom
Unternehmen generierten
QR-Code dann bei Betreten
des Lokals / der Veranstaltung
/ der Behörde oder des
Geschäfts mit dem Smartphone
und geben ihre Kontaktdaten
an.
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