Folder 2022
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Hoher Informationsgehalt · Mischung aus Tradition und Innovation · Starker regionaler Bezug
Von Bregenz bis Warth
Bodensee
Bezirk Bregenz
Bregenz, Kennelbach, Lauterach, Wolfurt, Buch, Schwarzach, Bildstein, Hard, Höchst,
Fußach, Gaißau, Lochau, Hörbranz, Hohenweiler, Eichenberg, Möggers, Langen, Sulzberg,
Doren, Riefensberg, Krumbach, Hittisau, Sibratsgfäll, Lingenau, Langenegg, Alberschwende,
Egg, Andelsbuch, Schwarzenberg, Reuthe, Bezau, Bizau, Mellau, Schnepfau, Au, Damüls,
Schoppernau, Schröcken, Warth
Regional · Politisch Unabhängig · Vertrauenswürdig
Wir sind
Das „Gemeindeblatt für die Landeshauptstadt
Bregenz sowie für die
Marktgemeinden und Gemeinden des
Bezirkes Bregenz“ erscheint
seit Juni 1945 jeden Freitag als
Abonnentenzeitung.
Im Jahr 2000 wurde das
Erscheinungsbild „aufgefrischt“.
Gegründet wurde das Gemeindeblatt
im Jahr 1888 von Wendelin Rädler aus
Wolfurt und Johann Kohler aus
Schwarzach um über Belange der
Gemeinden Wolfurt und Schwarzach
berichten zu können.
Die Möglichkeit, dem Bürger durch jede
Art von Information Vorteile zu schaffen,
nützten im Laufe der folgenden Jahre
weitere Gemeinden. So entstand für die
Gemeinden des Bregenzerwaldes, des
Leiblachtales, des Rheindeltas und der
Hofsteiggemeinden jeweils ein eigenes
Gemeindeblatt. Später wurden aus
verschiedenen Gründen die
Informationsblätter zusammengelegt.
Durch die Fusionierung der einzelnen-
Gemeindeblätter entstand das
„Gemeindeblatt für den Bezirk Bregenz“
Warum sollte man das Gemeindeblatt
abonnieren?
Wir veröffentlichen wichtige Informationen
und Verordnungen aller Gemeinden
aus dem Bezirk Bregenz. Außerdem
werden unsere Leser/innen über alle
Aktivitäten bzw. Veranstaltungen von
den Vereinen aus ihrem Bezirk
informiert. Auch die Ärztenotdienste
am Wochenende, die kirchlichen
Nachrichten sowie wichtige Themen
aus dem Landhaus und aus der
Stadt Bregenz können Sie über das
Gemeindeblatt erfahren.
Warum im Gemeindeblatt inserieren?
Präsentieren Sie sich von Ihrer besten
Seite. Für viele Betriebe, den Tourismus
und die Vereine sowie die Immobiliengeschäfte
und den Handel ist das
Gemeindeblatt eine sehr gute Möglichkeit
punktgenau und kostengünstig
Werbung zu machen. Egal ob Sie Mitarbeiter
suchen, ein Konzert ankündigen
möchten oder Ihre Immobilie verkaufen,
bei uns sind Sie immer richtig.
Große Leserschaft
Ca. 11.100 Haushalte im Bezirk Bregenz
haben das Gemeindeblatt abonniert –
Schwerpunkt: Bregenzerwald (61,5%)
und Rheindelta (24,8%).
Verbreitungsgebiet
Bezirk Bregenz – 39 Gemeinden
(Leiblachtal, Bregenz, Hofsteig,
Rheindelta, Bregenzerwald)
Auflage
Erscheinungstag
Annahmeschluss
Spaltenanzahl
ca. 11.100 Stück
Freitag
jeweils Dienstag, 12.00 Uhr
(vor Feiertagen Montag, 12.00 Uhr),
später eingelangte Manuskripte können
nicht mehr berücksichtigt werden!
zwei (je 90 mm)
Grafisches
Titelseite
Excel, PowerPoint, Word ist nur mit Vorbehalt
konvertierbar. Publisher, Corel Draw ist nicht
konvertierbar. Konvertierbare Dateien sind
(Windows): .tif, .ai oder die gängigen
MAC-Formate (X-Press; Illustrator,
Photoshop, InDesign.) Bei PDF-, TIF, JPG- und
EPS-Dateien unbedingt auf den CMYK-Modus
achten, bei Schwarz-Weiß-Druck Graustufen
auswählen. Die Originalschriften sowie die
Verknüpfungen müssen eingebettet sein und
die Auflösung sollte 300 dpi (Abdruckgröße)
betragen. Rastertonwert: mindestens 15 %
nur für Gemeinden und Vereine buchbar
Umschlagseiten
nur auf Anfrage buchbar
Platzierungswünsche
Können nur mit Vorbehalt angenommen
werden!
Redaktionelle Beiträge
von Firmen sind ausnahmslos keine
möglich.
Anzeigenaufgabe
Bestellungen sind grundsätzlich nur schriftlich
möglich, Übermittlung per E-Mail, Fax,
Post, persönlich bei der Gemeindeblattverwaltung
oder bei Ihrem Gemeindeamt.
Aufträge bitte immer mit vollständiger
Rechnungsadresse, Einschalttermin(en),
Größe, Farbmodus (schwarz/weiß,
Schmuckfarbe oder vierfarbig) übermitteln.
Senden Sie uns von bereits gestalteten
Anzeigen eine PDF-Datei, die in der Größe
unseren Inserat-Formaten entspricht, da
fertige Vorlagen nur proportional verkleinert
bzw. vergrößert werden können.
Zahlungskonditionen
Netto innerhalb 14 Tagen
Vermittlungsprovision, Mengenrabatte,
Skonti oder sonstige Nachlässe
können ausnahmslos keine gewährt werden!
Bankverbindung
Raiffeisen Bank, Bregenz
IBAN: ATU 09 3700 0000 0380 2832
BIC: RVVGAT2B
Formate
Inserate Größe Maße mm
1/1 Seite 185 x 280
Panoramaseite 400 x 280
1/2 Seite hoch 90 x 280
1/2 Seite quer 185 x 137
1/3 Seite hoch 90 x 185
1/3 Seite quer 185 x 90
1/4 Seite hoch 90 x 137
1/4 Seite quer 185 x 67
1/8 Seite hoch 90 x 67
1/8 Seite quer 185 x 32
1/16 Seite 90 x 32
Gemeindeblatt online
Home: Mit einem Knopfdruck direkt in die gewünschte Seite
Unser Team: Unsere Mitarbeiterinnen
Über uns: Unsere Mediadaten
Daten: Allgemeine Daten (Auflage, Verbreitungsgebiet etc.)
Gemeindeteil: Allgemeine Bedingungen für kostenlose Einschaltungen
im Gemeindeteil
Kleinanzeigen: Bestellformular
Abo:
Bestellformular
Tarife: Aktuelle Preisliste
Archiv: Hier finden Sie die Ausgaben der letzten zwei Jahre
Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den
Geschäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden.
Alle Angaben in der Preisliste sind vorbehaltlich Satz- und
Druckfehler.
Für Termineinschaltungen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Die Verschiebung
von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers
müssen wir uns vorbehalten. Das Erscheinen eines Inserates an
einer anderen Stelle oder in Allgemeine einer anderen Ausgabe
berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.
Weiters behält sich der Verlag das Recht vor, Aufträge
ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen.
Das Gleiche Geschäftsbedingungen gilt für den Konkurrenzausschluss.
Für die Richtigkeit von telefonisch aufgegebenen
Inseraten oder erteilten Änderungen wird keine Gewähr übernommen.
Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Verwechslungen und
dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige.
Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige
Schäden, die durch Fehler im Inserat (Satz, Druck etc.) entstehen,
kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und
Schadenersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn
der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Sind etwaige Mängel bei
den Druckunterlagen nicht bereits bei deren Übergabe erkennbar, sondern
werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber
bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Der Verlag haftet nicht für in Verlust geratene Chiffre-Briefe. Die Verantwortung
für die vollständige Rückgabe, der den Chiffre-Briefen beigeschlossenen
Unterlagen, tragen ausschließlich die Auftraggeber der
Chiffre-Inserate.
Reklamationen können nur innerhalb acht Tage nach Erscheinen erhoben
werden. Für den Wort- und Bildinhalt der Anzeigen sowie der verteilten
Werbemittel haftet ausschließlich der Auftraggeber, der auch
verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit der Inhalte ist. Der Auftraggeber
wird den Verlag im Falle dessen Inanspruchnahme durch Dritte (insbesondere
wegen urheberrechtlicher Ansprüche oder wegen UWG-Widrigkeit
des Inhaltes der Anzeigen bzw. Werbemittel) schad- und klaglos
halten, was auch allfällige Kosten einer Urteilsveröffentlichung, Gegendarstellung
etc. betrifft. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat
gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter
nicht verletzt. Der Verlag ist zu einer Prüfung des Inserates nicht verpflichtet,
jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung
vorzunehmen.
Anzeigenrechnungen sind zahlbar nach Erhalt ohne Abzug, bei Nichteinhaltung
der Zahlungsfrist ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen
zu verlangen.
Obmann: Franz Martin
Geschäftsführerin: Karin Egger
Herausgeber, Eigentümer und Verleger:
Gemeindeverband Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz
Römerstraße 28, 6900 Bregenz
Tel. 05574/44370, Fax 05574/44370-40
E-Mail: gemeindeblatt@gb-bregenz.at
www.gb-bregenz.at
UID: ATU 367 38606
Öffnungszeiten Büro:
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr