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Ausgabe 65 - August 2022
Seite 3
Waldbrandgefahr
Man kann es nicht oft genug sagen!
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht wieder
erhöhte Waldbrandgefahr.
Je mehr Menschen sich bei anhaltender Trockenheit im
Wald aufhalten, desto höher ist die Gefahr, dass durch
falsches Verhalten Waldbrände ausgelöst werden.
Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes
Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.
Daher gibt der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz
(LFV RLP) folgende Verhaltensregeln für Waldbesucher!
•Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.
•Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald
liegen (Brennglaseffekt).
•Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B.
Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus
dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).
•In Rheinland-Pfalz gilt ganzjährig ein allgemeines
Rauchverbot in Waldgebieten.
•Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die
heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht
entzünden.
•Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge
nicht behindert werden.
•Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen – sofern die
derzeitigen Maßnahmen der Kontakteinschränkung Grillen
in der Öffentlichkeit zulassen.
•Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen
durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.
•Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr
nicht verbrennen, sondern abtransportieren,
häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.
Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand
gekommen, bitte sofort bei der Feuerwehr unter der
Notrufnummer 112 anrufen! Hierbei sollte eine möglichst
genaue Standortangabe erfolgen.
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