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Ausgabe 65 - August 2022

Seite 3

Waldbrandgefahr

Man kann es nicht oft genug sagen!

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht wieder

erhöhte Waldbrandgefahr.

Je mehr Menschen sich bei anhaltender Trockenheit im

Wald aufhalten, desto höher ist die Gefahr, dass durch

falsches Verhalten Waldbrände ausgelöst werden.

Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes

Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.

Daher gibt der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz

(LFV RLP) folgende Verhaltensregeln für Waldbesucher!

•Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.

•Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald

liegen (Brennglaseffekt).

•Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B.

Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus

dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).

•In Rheinland-Pfalz gilt ganzjährig ein allgemeines

Rauchverbot in Waldgebieten.

•Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die

heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht

entzünden.

•Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge

nicht behindert werden.

•Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen – sofern die

derzeitigen Maßnahmen der Kontakteinschränkung Grillen

in der Öffentlichkeit zulassen.

•Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen

durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.

•Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr

nicht verbrennen, sondern abtransportieren,

häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand

gekommen, bitte sofort bei der Feuerwehr unter der

Notrufnummer 112 anrufen! Hierbei sollte eine möglichst

genaue Standortangabe erfolgen.

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