Teil III Bezirk Leipzig - TTV "Grüne Linde"
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15.Einsatz von Oberschiedsrichtern zu Punktspielen<br />
Für die Punktspiele 1.<strong>Bezirk</strong>sliga Herren ist der Einsatz eines geprüften Schiedsrichters als<br />
Oberschiedsrichter (OSR) Pflicht. Er muss mindestens die Qualifikation eines<br />
<strong>Bezirk</strong>sschiedsrichters (BSR) besitzen. Auf dem Vereinsmannschaftsmeldebogen haben die<br />
Vereine ihre geprüften Schiedsrichter (Bundesschiedsrichter, Verbandsschiedsrichter;<br />
<strong>Bezirk</strong>sschiedsrichter) aufzulisten bzw. zu kennzeichnen. Vereine mit Mannschaften in der<br />
1.<strong>Bezirk</strong>sliga Herren die keinen geprüften DTTB-SR, VSR oder BSR besitzen, werden pro Hin-<br />
und Rückrunde eines Spieljahres mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von je 100,00 € belegt. Bei<br />
der Durchführung eines Punktspieles ohne Oberschiedsrichter wird gegen den gastgebenden<br />
Verein eine Ordnungsgebühr beim 1. und 2. Mal 15,00 €, beim 3. Mal 25,00 € und ab dem 4. Mal<br />
50,00 € ausgesprochen. Der Gastgeber ist für den Einsatz des Oberschiedsrichters<br />
verantwortlich. Der Oberschiedsrichter kann ein neutraler Schiedsrichter oder ein ausgebildeter<br />
Schiedsrichter aus einer der am Punktspiel beteiligten Vereine sein. Die Auflistung der geprüften<br />
Schiedsrichter befindet sich auf den Seiten 62 bis 72.<br />
Der eingesetzte Oberschiedsrichter kann Spieler einer der am Punktspiel beteiligten<br />
Mannschaften sein. Der Name des Oberschiedsrichters ist an der dafür vorgesehenen Stelle des<br />
Spielformulars in Druckbuchstaben zu vermerken. Nach Spielende hat der Oberschiedsrichter<br />
seinen Einsatz mit der Unterschrift zu bestätigen.<br />
Die Vergütung eines neutralen Oberschiedsrichters erfolgt nach der Finanzordnung des S<strong>TTV</strong>.<br />
16. Auswertung von Punktspielen<br />
Die Auswertung der Einzelspielergebnisse erfolgt im <strong>Bezirk</strong> sinngemäß wie sie in der Arbeitsrichtlinie<br />
für die Spielleiter des S<strong>TTV</strong> festgelegt wurden.<br />
17. Auf- und Abstiegsregelung<br />
Die Staffelstärke soll in der Regel 10 Mannschaften betragen.<br />
Herren<br />
Aufstieg<br />
1.+2. <strong>Bezirk</strong>sliga: Platz 1<br />
<strong>Bezirk</strong>sklasse: Platz 1+2<br />
Damen <strong>Bezirk</strong>sliga: Platz 1<br />
Jugend <strong>Bezirk</strong>sklasse: Platz 1+2<br />
Aufstieg aus den Kreisen in die <strong>Bezirk</strong>sklasse Herren und Jugend<br />
<strong>TTV</strong> <strong>Leipzig</strong> 2<br />
KFV Landkreis <strong>Leipzig</strong> 2<br />
KFV Nordsachsen 2<br />
Verzicht auf den Aufstieg<br />
Darf oder will ein Tabellenerster nicht aufsteigen, so kann er nur durch die nächstplatzierte<br />
Mannschaft ersetzt werden.<br />
Aufstieg zur <strong>Bezirk</strong>sklasse Herren<br />
Aufstiegsberechtigt sind nur die Mannschaften, die in der höchsten Kreisstaffel Platz 1 und/oder 2<br />
belegt haben. Meldung: bis 30.04.09 an den Vorsitzenden der Spielkommission<br />
Meldungen der Mannschaften für die <strong>Bezirk</strong>sklassen durch die KFV bis 30.04.2009.<br />
Letzte bestätigte Aufstellung lt.VMM und Spielerauswertung der aufsteigenden Mannschaft<br />
sind vom KFV mit einzureichen.<br />
Fehlmeldungen bei Verzicht erforderlich.<br />
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