AUSZUG AUS UNSEREM WEITEREN LIEFERPROGRAMM Spielgeräte 54 Spiel <strong>und</strong> Abenteuer • Mühlenstraße 13 • 49632 Essen i.O./ Bevern Tel.:+49 (0)54 34-27 93 750 • Fax:+49 (0)54 34-7373 • E-Mail: info@spiel<strong>und</strong>abenteuer.de Internet: www.spiel<strong>und</strong>abenteuer.de
Nachstehende Bedingungen gelten auschließlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen an Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des K<strong>und</strong>en wird schon jetzt ein für allemal widersprochen. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn ein Widerspruch im Einzelfall nicht mehr erfolgt. 1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. 2. Alle Aufträge sind erst angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder fakturiert haben. Bei Standardpackungen sind wir berechtigt, die bestellten Mengen bis zur nächsthöheren Verpackungseinheit aufzur<strong>und</strong>en. 3. Abweichende <strong>und</strong> ergänzende Abmachungen jedweder Art sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. 4. Von uns versandte Muster sind Typenmuster. Geringe Abweichungen, die sich im Rahmen des Branchenüblichen halten, müssen wir uns vorbehalten. 5. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Essen,Oldbg. Die Gefahr des Transportes trägt auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung der Käufer, auch dann, wenn der Transport mit unseren Fahrzeugen erfolgt. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> auf seine Kosten ab. Hinsichtlich der Versandart, des Versandweges usw. verfahren wir nach den Wünschen des K<strong>und</strong>en oder nach bestem Wissen, übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass alle Vergünstigungen frachtlicher oder sonstiger Natur berücksichtigt werden. Bei Frachtvorlage werden Transportkosten im Namen <strong>und</strong> auf Rechnung des Bestellers verauslagt <strong>und</strong> sind uns in jedem Falle von dem Käufer zu erstatten. Eventuelle Einwendungen hinsichtlich der Höhe der Frachtkosten usw. sind von dem K<strong>und</strong>en unmittelbar gegenüber dem Frachtführer zu erheben. 6. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. 7. Bestellte Ware ist nach Anzeige der Fertigstellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir, vorbehaltlich aller uns gesetzlich zustehenden Ansprüche, berechtigt, angemessene zeltabhängige Bereitstellungskosten zu erheben oder nach unserer Wahl die gesamte bestellte Ware dem Auftraggeber anzuliefern. Stattdessen können wir nach Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen <strong>und</strong> vorheriger Ankündigung vom Vertrag zurücktreten. 8. Vereinbarte Lieferfristen können wir bis zu zwei Wochen überschreiten. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete oder beeinflusste Umstände, wie Betriebs- <strong>und</strong> Verkehrsstörungen, Ausfuhrverbote oder Verzögerungen jeder Art, unverschuldete Mängel an Roh- <strong>und</strong> Betriebsstoffen berechtigen uns, die vereinbarten Liefertermine hinauszuschieben bzw. von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. 9. Offene Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Ist der Besteller Kaufmann, so gilt das gleiche für erkennbare Mängel. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der K<strong>und</strong>e Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 10. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ist der K<strong>und</strong>e Kaufmann, so wird die am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise gelten stets ab Werk. Sonderverpackung wird zu Selbstkosten berechnet <strong>und</strong> nicht zurückgenommen. Wir berechnen die am Tag der Lieferung geltenden Preise. Das gilt auch Im Falle einer Preiserhöhung gegenüber dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis, solange sich die Erhöhung im Rahmen billigen Ermessens hält. Ist der K<strong>und</strong>e nicht Kaufmann, so hat er, wenn der Preisanstieg 15% übersteigt, ein Rücktrittsrecht. Ist der K<strong>und</strong>e nicht Kaufmann <strong>und</strong> soll die Lieferung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, verbleibt es bei dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis. 11. Die Zahlung ist fällig 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Abweichende Abmachungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen B<strong>und</strong>esbank zu berechnen. Ist der Verzug so schwerwiegend, dass er ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine automatische Vertragsbeendigung rechtfertigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt namentlich bei Wechselprotesten <strong>und</strong> bei Scheckprotesten mangels Deckung. Unsere sonstige gesetzlichen Rechte, auch aus § 321 BGB, bleiben unberührt. 12. Unsere Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (§455 BGB) mit nachstehenden Erweiterungen: a)Werden die gelieferten Sachen vom K<strong>und</strong>en verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Wir werden unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentümer der hergestellten Sachen, ohne daraus verpflichtet zu werden. Werden bei der Verarbeitung auch nicht von uns gelieferte Sachen verwendet, die ihrerseits unter entsprechendem Vorbehalt geliefert sind, so werden wir Miteigentümer der hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die dem Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Waren zum Verkaufswert der hergestellten Sache entspricht. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Bestandteile der gelieferten Sachen, die von diesem getrennt werden. Der K<strong>und</strong>e ist ermächtigt, die gelieferten Sachen - auch soweit sie be- oder verarbeitet worden sind - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang <strong>und</strong> zu seinen normalen Geschäftsbedingungen weiterzuveraüßern, solange er sich uns gegenüber nicht in Verzug befindet. Die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der gelieferten Sachen, <strong>und</strong> soweit sie bedingt oder künftig sind, werden hiermit im voraus an uns abgetreten. Das gilt auch für Forderungen aus Werk- <strong>und</strong> Werklieferungsverträgen, sowie für solche Forderungen, die der K<strong>und</strong>e auf Gr<strong>und</strong> der Weiterveräußerungen oder im Zusammenhang damit kraft Gesetzes erwirbt. Für den Fall des Unterganges oder der Beschädigung der gelieferten oder der daraus hergestellten Sachen werden etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen im voraus an uns abgetreten, bei Untergang oder Beschädigung der neu hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die vom Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert der hergestellten Sache entspricht. Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen ohne oder nach Verarbeitungmit anderen, nicht uns gehörenden Sachen zusammen veräußert werden, ist die Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe der Quoten an uns abzutreten, die dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert der gesamten Menge entspricht. Erfolgt die Weiterveräußerung im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen, so ist die Werklohnforderung in Höhe unseres Einkaufswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die Ermächtigung zur Welterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist nur unter der Bedingung erteilt, dass wir Inhaber des Vergütungsanspruches aus der Weiterveräußerung werden. Der K<strong>und</strong>e darf mit dem Dritten keine Vereinbarung treffen, die ihn in der Möglichkeit der Abtretung seiner durch die Veräußerung erworbenen Forderung beschränkt. Auf unser Verlangen ist der K<strong>und</strong>e verpflichtet, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung zur Weiter- veräußerung erlischt, wenn der K<strong>und</strong>e beginnt, seine Warenbestände zum Zwecke der Liquidation zu veräußern, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn er seinen Gläubigern ein Moratorium anbietet, wenn über sein Vermögen ein Vergleichsantrag zur Abwendung des Konkurses oder ein Konkursantrag gestellt wird. Jede andere Ver- fügung über die Vorbehaltsware als die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang ist dem K<strong>und</strong>en untersagt. Gerät der K<strong>und</strong>e mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem jeweiligen Vertrag in Verzug oder besteht sonstiger objektiv begründeter Anlass zu einer Befürchtung, dass die Erfüllung seiner Zahlungspflichten ernstlich gefährdet ist, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware vorübergehend sicherungshalber sicherzustellen, ohne vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den K<strong>und</strong>en haben. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des K<strong>und</strong>en insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 13. Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Ist der K<strong>und</strong>e Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, sei umstritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ist der K<strong>und</strong>e nicht Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 14. Unsere K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Fachberatung ist freiwilliger K<strong>und</strong>endienst, der keine Haftung unsererseits begründet. Die Beratung befreit den K<strong>und</strong>en nicht von eigener Prüfung unserer Produkte auf Eignung für den gedachten Zweck <strong>und</strong> von sorgfältiger Beachtung unserer Verwendungs- <strong>und</strong> Verarbeitungshinweise. Die in unseren gedruckten Informationen enthaltenen technischen Daten entsprechen dem technischen Stand zum Zeitpunkt der in ihnen angegebenen Drucklegung. Bei Drucksachen, die älter als sechs Monate sind, ist eine Rückfrage erforderlich. 15. Werden von uns gegen Entgelt Bauleistungen erbracht, so gilt die VOB Teil B, neueste Fassung als Vertragsgr<strong>und</strong>lage. Davon abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform. 16. Ist der K<strong>und</strong>e Kaufmann, so sind Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen oder Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen einschließlich solcher von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Istder K<strong>und</strong>e nicht Kaufmann, soist unsere Haftung auf die bei dem betreffenden Geschäft typischen Schäden beschränkt, die Haftung für entferntere Schaden ist ausgeschlossen; in jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung dann auf das Zwanzigfache des Lieferwertes, höchstens jedoch 50.000,- €. 17. Sind einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als solchen des AGB-Gesetzes unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die Parteien sind solchenfalls verpflichtet, alle Willenserklärungen abzugeben <strong>und</strong> Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen rechtlich <strong>und</strong> wirtschaftlich möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. 18. Alle Ansprüche gegen die Firma Rüdiger Tebbe e.K. verjähren in 24 Monaten seit Lieferung. 19. Ist der K<strong>und</strong>e Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung Essen, Oldbg. Stand: Januar 2022 ALLGEMEINE UND GESCHÄFTS- LIEFERBEDINGUNGEN