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GURU Magazin Ausgabe März 2023

Stadtmagazin für Mönchengladbach und Umgebung

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WIRTSCHAFT UND NEWS<br />

Nettolohnoptimierung<br />

Übernahme Mobilfunkkosten durch Arbeitnehmer<br />

Jeder Arbeitnehmer stellt beim Blick auf die monatliche Lohnabrechnung<br />

fest, dass durch Steuer und Sozialversicherung jeden Monat<br />

ein nicht unerheblicher Teil des Lohns abfließt. Ansätze zur „Nettolohnoptimierung“<br />

zielen regelmäßig darauf ab, Teile des Arbeitslohnes<br />

so zu gestalten, dass sie abgabenfrei bleiben. Dadurch „finanziert“<br />

der Arbeitnehmer ansonsten private <strong>Ausgabe</strong>n aus dem<br />

Bruttolohn und hat einen Vorteil in Höhe der Steuern und Sozialabgaben,<br />

die schnell 30% oder mehr des Betrages ausmachen.<br />

Eine solche Möglichkeit ist die Zurverfügungstellung eines „Diensthandys“<br />

durch den Arbeitgeber mit der Möglichkeit der privaten<br />

Nutzung. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Arbeitgeber Vertragspartner<br />

des Mobilfunkanbieters ist. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber<br />

Eigentümer des Mobiltelefons wird. Dem Arbeitgeber steht es<br />

frei, die Kosten auch zu begrenzen. Zu empfehlen ist, über Gestellung<br />

des Gerätes und Übernahme der Kosten eine schriftliche Vereinbarung<br />

zu treffen.<br />

Da gewöhnlich ein Mobiltelefon bereits vorhanden ist, ergibt sich<br />

dann die Frage, wie der Arbeitgeber Eigentümer wird, um die Voraussetzungen<br />

der Steuerfreiheit zu erfüllen. Hierzu hat nun der Bundesfinanzhof<br />

entschieden, dass auch der Ansatz eines symbolischen<br />

Kaufpreises zwischen 1,00 EUR und 6,00 EUR nicht steuerschädlich<br />

ist. Wichtig ist, dass ein Barzuschuss zum Erwerb eines Gerätes oder<br />

die Übereignung eines betrieblichen Geräts an den Arbeitnehmer<br />

von der Befreiungsvorschrift nicht erfasst ist und damit steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn darstellt.<br />

Ist der Arbeitgeber nicht Eigentümer des Gerätes, ist eine Behandlung<br />

von Zuschüssen zu den Telefonkosten als Auslagenersatz möglich,<br />

wo 20% der Telefonkosten,<br />

max. 20 EUR akzeptiert<br />

werden. Im Gegensatz zur<br />

Bereitstellung eines betrieblichen<br />

Gerätes mit Übernahme<br />

aller Kosten, wo die Höhe<br />

der privaten Nutzung unerheblich<br />

ist, muss der Arbeitnehmer<br />

hier aber mindestens<br />

einmal über einen repräsentativen<br />

Zeitraum Aufzeichnungen<br />

führen, die den Anteil<br />

der beruflichen Nutzung<br />

dokumentiert.<br />

Michael Déjosez<br />

Steuerberater, Partner bei<br />

DÉJOSEZ & PARTNER<br />

Wirtschaftsprüfer • Steuerberater<br />

Letztes Referat<br />

Prof. Dr. med. Jürgen vom<br />

Dahl<br />

Foto: Kliniken Maria Hilf.<br />

Mehr als 150 Ärzte wertschätzten auf der Fortbildung „Disease Management<br />

Programm All In One“ den letzten großen Auftritt von<br />

Prof. Dr. med. Jürgen vom Dahl, Chefarzt der Klinik für Kardiologie<br />

Maria Hilf vor seinem Ruhestand. Referiert wurde über die drei internistischen<br />

Krankheitsbilder Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit<br />

und COPD.<br />

Von links: Internist und Diabetologe Dr. med. Marc Weber, Prof. Dr.<br />

Dr. med. Dennis Ladage, Klinik für Pneumologie, Priv.-Doz. Dr.<br />

med. Robert Larbig, Klinik für Kardiologie, Prof. Dr. med. Jürgen<br />

vom Dahl und Priv.-Doz. Dr. med. Ulf Janssen, Klinik für Nephrologie<br />

und Diabetologie.<br />

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