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Statistische Berichte - Bayerisches Landesamt für Statistik und ...

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- 2 -<br />

Abkürzungen<br />

Die Bezeichnung der Wahlvorschläge wurde den jeweiligen Stimmzetteln entnommen. Bezeichnungen, die länger als 40 Stellen waren,<br />

mussten aus Platzgründen abgekürzt werden. In der Bezeichnung von Wahlvorschlägen vorhandene Gemeinde- oder Landkreisnamen<br />

sind aus Platzgründen nicht aufgeführt. Soweit es sich bei den nachfolgend aufgelisteten Namen von Wahlvorschlägen um Parteien<br />

handelt, wurde einheitlich ihre Kurzbezeichnung eingesetzt. Inwieweit andere Buchstabenfolgen Abkürzungen darstellen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

wo<strong>für</strong>, geht aus dem Stimmzettel nicht hervor.<br />

Kurzbezeichnung<br />

oder in dieser Veröffentlichung<br />

verwendete Abkürzung<br />

Abkürzungen von bzw. in Wahlvorschlägen<br />

Name<br />

Kurzbezeichnung<br />

oder in dieser Veröffentlichung<br />

verwendete Abkürzung<br />

BAP Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser e.V. ödp Ökologisch-Demokratische Partei<br />

BU Bürgerunion SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />

CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. ÜP Überparteiliche Wählergruppe<br />

FDP Freie Demokratische Partei Wählergem. Wählergemeinschaft<br />

FW Freie Wähler<br />

Sonstige Abkürzungen<br />

e.V. eingetragener Verein Schl. Nr. Schlüssel Nummer<br />

Krs. Kreis<br />

Erläuterungen<br />

Prozentpunkte werden aus den unger<strong>und</strong>eten Anteilswerten der beiden in den Vergleich eingehenden Zeitpunkte errechnet <strong>und</strong> dann<br />

jeweils mit einer ger<strong>und</strong>eten Nachkommastelle ausgewiesen. Diese Veränderung in Prozentpunkten kann daher von der Differenz zwischen<br />

den ausgewiesenen (<strong>und</strong> auf der ersten Nachkommastelle ger<strong>und</strong>eten) Anteilswerten in Prozent (Prozentanteile) abweichen.<br />

– nichts vorhanden, keine Veränderung<br />

1. Wahl des Oberbürgermeisters <strong>und</strong> des Landrats<br />

Zeichenerklärungen<br />

Vorbemerkungen<br />

Der erste Bürgermeister ist Beamter der Gemeinde. In kreisfreien Städten führt er die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Der<br />

Landrat ist Beamter des Landkreises.<br />

Oberbürgermeister in kreisfreien Städten werden von den Gemeindebürgern gewählt, Landräte von den Kreisbürgern des Landkreises.<br />

Die Amtszeit dauert sechs Jahre.<br />

Der Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.<br />

2. Stichwahl<br />

Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet binnen 14 Tagen eine Stichwahl<br />

unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei der Stichwahl ist der<br />

Bewerber gewählt, der die höchste Zahl der gültigen Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.<br />

Name

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