Statistische Berichte - Bayerisches Landesamt für Statistik und ...
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Abkürzungen<br />
Die Bezeichnung der Wahlvorschläge wurde den jeweiligen Stimmzetteln entnommen. Bezeichnungen, die länger als 40 Stellen waren,<br />
mussten aus Platzgründen abgekürzt werden. In der Bezeichnung von Wahlvorschlägen vorhandene Gemeinde- oder Landkreisnamen<br />
sind aus Platzgründen nicht aufgeführt. Soweit es sich bei den nachfolgend aufgelisteten Namen von Wahlvorschlägen um Parteien<br />
handelt, wurde einheitlich ihre Kurzbezeichnung eingesetzt. Inwieweit andere Buchstabenfolgen Abkürzungen darstellen <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />
wo<strong>für</strong>, geht aus dem Stimmzettel nicht hervor.<br />
Kurzbezeichnung<br />
oder in dieser Veröffentlichung<br />
verwendete Abkürzung<br />
Abkürzungen von bzw. in Wahlvorschlägen<br />
Name<br />
Kurzbezeichnung<br />
oder in dieser Veröffentlichung<br />
verwendete Abkürzung<br />
BAP Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser e.V. ödp Ökologisch-Demokratische Partei<br />
BU Bürgerunion SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. ÜP Überparteiliche Wählergruppe<br />
FDP Freie Demokratische Partei Wählergem. Wählergemeinschaft<br />
FW Freie Wähler<br />
Sonstige Abkürzungen<br />
e.V. eingetragener Verein Schl. Nr. Schlüssel Nummer<br />
Krs. Kreis<br />
Erläuterungen<br />
Prozentpunkte werden aus den unger<strong>und</strong>eten Anteilswerten der beiden in den Vergleich eingehenden Zeitpunkte errechnet <strong>und</strong> dann<br />
jeweils mit einer ger<strong>und</strong>eten Nachkommastelle ausgewiesen. Diese Veränderung in Prozentpunkten kann daher von der Differenz zwischen<br />
den ausgewiesenen (<strong>und</strong> auf der ersten Nachkommastelle ger<strong>und</strong>eten) Anteilswerten in Prozent (Prozentanteile) abweichen.<br />
– nichts vorhanden, keine Veränderung<br />
1. Wahl des Oberbürgermeisters <strong>und</strong> des Landrats<br />
Zeichenerklärungen<br />
Vorbemerkungen<br />
Der erste Bürgermeister ist Beamter der Gemeinde. In kreisfreien Städten führt er die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister. Der<br />
Landrat ist Beamter des Landkreises.<br />
Oberbürgermeister in kreisfreien Städten werden von den Gemeindebürgern gewählt, Landräte von den Kreisbürgern des Landkreises.<br />
Die Amtszeit dauert sechs Jahre.<br />
Der Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.<br />
2. Stichwahl<br />
Erhält bei der Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet binnen 14 Tagen eine Stichwahl<br />
unter den zwei Bewerbern statt, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei der Stichwahl ist der<br />
Bewerber gewählt, der die höchste Zahl der gültigen Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.<br />
Name