VOS Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
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ist, wenn das Fahrtziel durch direkte Fahrt nicht zu erreichen ist. Beim Umsteigen<br />
ist die nächstmögliche Anschlussfahrt zu benutzen. Das Ziel muss mit Fahrscheinen<br />
der Preisstufen 0–8 innerhalb von zwei St<strong>und</strong>en, der Preisstufe 9 innerhalb von drei<br />
St<strong>und</strong>en, gerechnet ab Ausgabe- bzw. Entwertungszeit des Fahrscheines, erreicht<br />
werden. Rück- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>fahrten, auch unter Benutzung anderer Linien, sind nicht<br />
zulässig. Fahrtunterbrechungen sind nicht gestattet. Die Fahrscheine sind nicht übertragbar.<br />
Einzelfahrscheine sind in den Fahrzeugen <strong>und</strong> ggf. in Fahrscheinautomaten<br />
erhältlich. Fahrausweise aus den Automaten müssen vor Fahrtantritt durch das Fahrpersonal<br />
oder an automatischen Entwertern im Fahrzeug entwertet werden. Ausgegeben<br />
werden Einzelfahrscheine für Erwachsene <strong>und</strong> für Kinder.<br />
3.2 City-Karte<br />
Die City-Karte wird nur ausgegeben für Fahrten zwischen den Haltestellen des<br />
Wallringes der Tarifzone 100 (Anlage 5). Die Karte berechtigt zur einmaligen Benutzung<br />
am Tag des Kaufes, wobei das Umsteigen nur gestattet ist, wenn das Fahrtziel<br />
durch direkte Fahrt nicht zu erreichen ist. Beim Umsteigen ist die nächstmögliche Anschlussfahrt<br />
zu benutzen. Rück- <strong>und</strong> R<strong>und</strong>fahrten sind nicht gestattet. Die City-Karte<br />
ist nicht übertragbar. Für Kinder wird keine weitere Ermäßigung gewährt.<br />
3.3 Tageskarte<br />
Die Tageskarte gilt vom Zeitpunkt des Kaufes bis zum Betriebsschluss desselben<br />
Tages.<br />
Sie berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches der entsprechenden<br />
Preisstufe ab der Tarifzone, in der die Tageskarte gelöst wurde.<br />
Tageskarteninhaber können 1 familienangehöriges Kind von 6 bis einschließlich<br />
14 Jahren <strong>und</strong> alle familienangehörigen Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahren unentgeltlich<br />
mitnehmen.<br />
Tageskarten sind in den Fahrzeugen <strong>und</strong> ggf. in Fahrscheinautomaten erhältlich.<br />
Fahrausweise aus den Automaten müssen vor Fahrtantritt durch das Fahrpersonal<br />
oder an automatischen Entwertern im Fahrzeug entwertet werden.<br />
Tageskarten der Preisstufe 9 gelten als Fahrausweis im gesamten <strong>VOS</strong>-Netz.<br />
3.3.1 Bramscher Kärtchen<br />
Das Bramscher Kärtchen ist eine 9-Uhr-Tageskarte, d.h. sie gilt montags bis freitags<br />
nicht vor 9.00 Uhr. Sie gilt vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung bis zum Betriebsschluss<br />
desselben Tages für beliebig häufige Fahrten innerhalb <strong>und</strong> zwischen<br />
den Zonen: 639 Pente, 640 Bramsche, 641 Hesepe, 642 Ueffeln, 643 Sögeln, 644<br />
Achmer, 646 Engter, Lappenstuhl, 647 Kalkriese, Evinghausen, 648 Epe. Maßgeblich<br />
ist die planmäßige Abfahrtszeit. An Samstagen, Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen gilt die Karte<br />
bereits ab Betriebsbeginn.<br />
Inhaber eines Bramscher Kärtchens können 1 familienangehöriges Kind von 6 bis<br />
einschließlich 14 Jahren <strong>und</strong> alle familienangehörigen Kinder von 0 bis einschließlich<br />
5 Jahren unentgeltlich mitnehmen<br />
3.3.2 Bramscher Familienkärtchen<br />
Das Bramscher Familienkärtchen ist eine 9-Uhr-Tageskarte, d.h. sie gilt montags bis<br />
freitags nicht vor 9.00 Uhr. Sie gilt vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung bis<br />
zum Betriebsschluss desselben Tages für beliebig häufige Fahrten innerhalb <strong>und</strong> zwischen<br />
den Zonen: 639 Pente, 640 Bramsche, 641 Hesepe, 642 Ueffeln, 643 Sögeln,<br />
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