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beck-aktuell - DAS MAGAZIN 01/23

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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>01</strong>.<strong>23</strong><br />

<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Jetzt handeln?<br />

Die große Reform im Stiftungsrecht<br />

Interview mit Dr. Katharina Gollan<br />

Kurz mal abschalten<br />

Apps für die Pause<br />

HR-Management leicht gemacht<br />

Das Beck-Personal-Portal<br />

Mentale Gesundheit<br />

Worauf es bei der Arbeit ankommt


impressum<br />

Redaktion:<br />

<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

Wilhelmstraße 9<br />

808<strong>01</strong> München<br />

Tel. +49 89 38189-266<br />

Fax +49 89 38189-480<br />

Mail: <strong>beck</strong>extra@<strong>beck</strong>.de<br />

Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />

Kathrin Moosmang (Text)<br />

Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)<br />

Verlag:<br />

Verlag C.H.BECK oHG<br />

Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München<br />

Tel. +49 89 38189-0<br />

Fax +49 89 38189-402<br />

www.<strong>beck</strong>.de<br />

Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />

Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />

beide Verleger in München.<br />

Illustrationen | Fotocollagen:<br />

Titelseite: Andrey_Kuzmin / Getty,<br />

Seite 6: filo / Getty,<br />

Seite 16/17: Dimitris66 / Getty,<br />

Seite 18: Olga Strelnikova / Getty.<br />

Druck:<br />

Mayr Miesbach GmbH<br />

Am Windfeld 15<br />

83714 Miesbach<br />

www.blauer-engel.de/uz195<br />

· ressourcenschonend und<br />

umweltfreundlich hergestellt<br />

· emissionsarm gedruckt<br />

· überwiegend aus Altpapier XW1<br />

Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.


editorial<br />

Zu<br />

Beginn<br />

Stiftungen können sehr individuell<br />

gestaltet sein: gemeinnützig,<br />

fördernd, parteinah oder auch<br />

familienbezogen. Und sie liegen<br />

im Trend. Etwa 25.000 rechtsfähige<br />

Stiftungen gibt es in Deutschland. Allein im<br />

vergangenen Jahr kamen 1.000 neue Stiftungen<br />

hinzu. Im Sommer tritt nun eine große<br />

Reform des Stiftungsrechts in Kraft. Aus<br />

bisher neun stiftungsrechtlichen Paragrafen<br />

werden 36. »Eine Stiftung ist eine auf Kontiunität<br />

angelegte Rechtsform, die nicht so<br />

einfach wie eine GmbH verändert werden<br />

kann. Insofern ist es schon etwas Besonderes,<br />

dass sich für die bestehenden Stiftungen ihr<br />

Rechtsrahmen ändert«, sagt Rechtsanwältin<br />

Dr. Katharina Gollan. In unserem Titelinterview<br />

sprechen wir mit der Stiftungsexpertin<br />

über die wesentlichen Punkte der<br />

Reform und darüber, was für bestehende<br />

und künftige Stiftungen zu beachten ist.<br />

Beachtenswert ist auch der Beitrag über das<br />

Beck-Personal-Portal. Das Rechtsportal richtet<br />

sich gezielt an Mitarbeitende aus dem<br />

Bereich Human Resources sowie an Arbeitsrechtler.<br />

Unsere beiden Portal-Redakteurinnen<br />

stellen Ihnen das Online-Angebot selbst vor.<br />

In der Rubrik »Ratgeber« finden Sie diesmal<br />

Tipps, wie Sie und Ihre Kolleginnen und<br />

Kollegen mental gestärkt ins Frühjahr starten<br />

können.<br />

Falls Sie <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong> noch<br />

nicht kostenlos abonniert haben, können Sie<br />

dies ganz einfach mit dem Bestellcoupon auf<br />

der Rückseite dieser Ausgabe tun.<br />

Mathias Bruchmann<br />

Leiter Presse und Lizenzen<br />

Recht | Steuern | Wirtschaft


4


inhalt<br />

10<br />

titel<br />

Jetzt handeln? Die große Reform im Stiftungsrecht<br />

Interview mit Dr. Katharina Gollan<br />

06 schlau durch den alltag<br />

App in die Pause<br />

08 kurzinterview<br />

Entweder | Oder<br />

Fragen an<br />

Stefan Hinners<br />

09 recht <strong>aktuell</strong><br />

Aktuelles aus<br />

Gesetzgebung<br />

und Justiz<br />

16 C.H.BECK im web<br />

HR-Management<br />

leicht gemacht<br />

Das Beck-<br />

Personal-Portal<br />

22 autoren bei der arbeit<br />

Volkert Vorwerk<br />

am Schreibtisch<br />

18 ratgeber<br />

Mental gesund und<br />

stark in der Arbeit<br />

<strong>23</strong> vermischtes<br />

Zeitenwende<br />

Gewinnspiel<br />

20 neues aus dem verlag<br />

Richtig vorsorgen<br />

Doppeljubiläum<br />

im Beck-Verlag<br />

unternehmensjurist<br />

5


APP<br />

IN DIE<br />

PAUSE<br />

6


schlau durch den alltag<br />

JEDER BRAUCHT MAL EINE PAUSE UND,<br />

<strong>DAS</strong> HANDY HABEN WIR ALLE HEUTZUTAGE<br />

PRAKTISCH IMMER GRIFFBEREIT. WAS<br />

LIEGT DA ALSO NÄHER, ALS BEIDES ZU<br />

KOMBINIEREN. BECK-AKTUELL – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />

HAT SICH EIN PAAR APPS ANGESEHEN, DIE<br />

SIE FÜR EINE PAUSE NUTZEN KÖNNEN.<br />

Essensretter<br />

Eine Pause zu machen, ist häufig gleichbedeutend<br />

mit Nahrungsaufnahme. Für viele<br />

von uns wäre es auch schon eine Pause,<br />

sich abends mal nicht Gedanken machen<br />

zu müssen, was man kochen könnte, oder<br />

ob überhaupt noch etwas im Kühlschrank<br />

ist. To Good To Go ist eine App, die Lebensmittelverschwendung<br />

verhindern will, indem<br />

sie Nutzern anzeigt, wo überschüssige<br />

Lebensmittel gegen vergünstigte Preise an<br />

Selbstabholer abgegeben werden. Mittlerweile<br />

machen nicht nur Restaurants und<br />

Cafés mit, sondern auch Bäckereien, Supermärkte<br />

und sogar Tankstellen und Hotels.<br />

Gerade Frühstücksbuffets großer Hotelketten<br />

sind bis zum Schluss reichlich bestückt und<br />

teils bis Mittag geöffnet. Wie wäre es also<br />

mit einem Hilton-Brunch für die nächste<br />

Mittagspause? Oder einer Überraschungstüte<br />

vom Tankstellen-Minimarkt, wenn Sie<br />

auf dem Heimweg ohnehin dort gehalten<br />

hätten? Allerdings wäre es vermutlich gesünder,<br />

das übriggebliebene Gemüse aus<br />

dem Biomarkt zu retten.<br />

makabrem Humor zu empfehlen ist. Oder<br />

Sie versuchen sich an den nicht immer<br />

gleich offensichtlichen Lösungswegen der<br />

nach Farben benannten Puzzlespiele des<br />

belgischen Spieleentwicklers Bart Bonte.<br />

Einfach mal Om<br />

Meditation, Achtsamkeit, Atemübungen<br />

und Einschlafhilfen – klingt das für Sie<br />

attraktiv? Es gibt viele Apps, die all das<br />

bieten. Wer sich bei seiner Entspannungsroutine<br />

auf diese Weise unterstützen lassen<br />

will, hat daher eine große Auswahl, eine individuell<br />

passende App zu finden. Eine davon<br />

ist zum Beispiel 7Mind, deren Premiumversion<br />

von mehreren deutschen Krankenkassen<br />

bezuschusst oder gar bezahlt wird.<br />

Wenn Sie im Meditieren bereits versiert<br />

sind oder einfach nur sanft daran erinnert<br />

werden wollen, wann es Zeit ist, wieder aus<br />

einem Tagtraum oder Mittagsschläfchen zu<br />

erwachen, finden sich in den App-Stores<br />

auch diverse Meditations-Timer oder Apps<br />

mit verschiedenen zeitlich programmierbaren<br />

Gongschlägen.<br />

Von Fremdsprachen bis Code<br />

Sie lesen lieber das ganze Buch, hätten aber<br />

nichts dagegen, sich zwischendurch neue<br />

Skills anzueignen? Dafür gibt es Apps, die<br />

eine Kombination aus Spiel und Lernen<br />

versprechen. Recht verbreitet sind in diesem<br />

Bereich Sprachlern-Apps wie Duolingo.<br />

Wenn Französisch, Chinesisch oder Finnisch<br />

nicht so Ihr Ding sind, können Sie sich<br />

mittels App auch eine andere Kommunikationsform<br />

aneignen: mit Morse Mania<br />

beherrschen Sie zum Beispiel bald das<br />

Morsealphabet.<br />

Und wenn Ihnen all unsere Vorschläge<br />

nicht zugesagt haben, können Sie sich eine<br />

der mittlerweile recht zahlreichen Apps<br />

herunterladen, mit denen sich das Programmieren<br />

erlernen lässt. Wer weiß, vielleicht<br />

stellen wir dann demnächst eine App<br />

vor, die Sie entwickelt haben.<br />

Games abseits der Norm<br />

Zum Abschalten daddeln viele von uns gerne<br />

am Handy. Es müssen aber nicht immer<br />

die bekannten Spiele wie CandyCrush, mit<br />

tausenden von Leveln und wenig überraschendem<br />

Design, sein. Die Werke kleinerer<br />

Entwicklerfirmen oder gar unabhängiger<br />

Gamedesigner sind durchaus auch über die<br />

üblichen App-Stores zu finden, wenn man<br />

ein bisschen sucht. So etwa I love hue, ein<br />

Puzzle nach Farbschattierungen von Zut!,<br />

oder die Escape-Spiel-Reihe Cube Escape<br />

von Rusty Lake, die vor allem Fans von<br />

Gut zusammengefasst<br />

Sie sind eher der Typ, der seine Pausen<br />

nutzen möchte, etwa um sich fortzubilden?<br />

Dann sind Sie womöglich bereits Nutzer<br />

der Apps von Anbietern wie GetAbstract<br />

oder Blinkist, die Zusammenfassungen<br />

von Sach- und Fachbüchern zu den unterschiedlichsten<br />

Themen offerieren. Mit ihrer<br />

Hilfe lässt sich in einer kurzen Pause die<br />

Quintessenz eines Buches erfassen oder<br />

zumindest feststellen, ob das besprochene<br />

Thema etwas für Sie ist. Nach einer kurzen<br />

Testphase ist leider ein Abo dafür nötig.<br />

7


kurzinterview<br />

© Foto: privat<br />

Entweder | Oder<br />

Fragen an Stefan Hinners<br />

Stefan Hinners liebt als Jurist<br />

die Freiheit über den Wolken<br />

Bereits vor Abschluss seiner juristischen Ausbildung erwarb<br />

Stefan Hinners erste Pilotenlizenzen. Seit 2020 ist der Hamburger<br />

Seniorpartner einer mittelständischen Anwaltskanzlei der einzige<br />

deutsche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für<br />

Flugbetrieb, Flugunfalluntersuchung und Betriebsausfallschäden<br />

von Luftfahrzeugen. Darüber hinaus ist er Berufspilot, Fluglehrer,<br />

Prüfer des Luftfahrtbundesamtes für die Verlängerung von<br />

Pilotenlizenzen und betreibt ein Luftfahrtunternehmen für<br />

Sightseeingflüge und Pilotenausbildung.<br />

Herr Hinners, wie erleben Sie als Rechtsanwalt<br />

und Sachverständiger die sprichwörtliche<br />

grenzenlose Freiheit über den Wolken?<br />

Die Freiheit über den Wolken gibt es<br />

tatsächlich. Allein in einem Flugzeug in<br />

zwei Kilometer Höhe ist man ganz bei sich.<br />

Wenn es ökonomisch und vom Zeitgewinn<br />

her Sinn macht, fliege ich daher am liebsten<br />

auch selbst zu meinen Terminen. Zum<br />

Landgericht Hof beispielsweise benötige ich<br />

mit einer kleinen Cessna 172 morgens zwei<br />

Stunden und dann noch 15 Minuten mit dem<br />

Taxi vom Flughafen zum Gericht. Wenn der<br />

Termin um 12:30 Uhr endet, bin ich nach 2,5<br />

Stunden Flug entspannt wieder in Hamburg.<br />

Bei der Reise mit der Bahn oder mit dem<br />

Auto wäre eine Übernachtung unumgänglich<br />

und der Tag vor der Verhandlung ist als<br />

Reisetag verloren.<br />

Was begeistert Sie an den beiden Berufen<br />

Rechtsanwalt und Pilot, die doch sehr unterschiedlich<br />

sind?<br />

Als Anwalt begeistert mich, dass man<br />

in strittigen Fällen immer irgendeine<br />

Lösung findet. Das ist für mich wie in<br />

einem Schachspiel, bei dem man eine findige<br />

Strategie entwickelt.<br />

Als Pilot muss man viele Parameter in<br />

seine Entscheidungen und Handlungen<br />

einfließen lassen und die richtige Vorgehensweise<br />

finden. Es begeistert, wenn man<br />

dieses komplexe System sicher beherrscht.<br />

Für welches Rechtsgebiet interessieren Sie<br />

sich besonders und warum?<br />

Von Anfang an hat mich das Versicherungsrecht<br />

fasziniert. Versicherungsrecht<br />

ist deshalb so interessant, weil hinter<br />

jedem Fall, der streitig wird, ein spannender<br />

Fall der Lebenswirklichkeit steht. Aber<br />

für mich natürlich auch deshalb, weil ich<br />

meine Expertise als Sachverständiger in<br />

Luftfahrtschadensfällen nutze und so die<br />

beiden Welten zusammenbringe.<br />

Kommen wir zu unserem Interviewteil<br />

»Entweder – Oder« …<br />

Sonne oder Wolken?<br />

Sonne.<br />

Auto oder Bahn?<br />

Flugzeug.<br />

Hamburg oder München?<br />

Hamburg.<br />

Literatur oder Fachbuch?<br />

Literatur.<br />

Wein oder Bier?<br />

Bier.<br />

Klassik oder Schlager?<br />

Alles, was melodisch ist.<br />

Freizeit oder Arbeit?<br />

Ach, gibt es da einen Unterschied?<br />

8


echt <strong>aktuell</strong><br />

Aktuelles<br />

aus Gesetzgebung und Justiz<br />

Zu lange im<br />

Linksverkehr<br />

Zu aufrecht im<br />

Nachtverkehr<br />

Zu sportlich im<br />

Rennverkehr<br />

Nach einem siebenwöchigen Urlaub<br />

in Thailand fällt einem die Wiedereingewöhnung<br />

in den Alltag schwer. Der<br />

Wetterumschwung, die Zeitverschiebung,<br />

die vielen Verpflichtungen statt entspannter<br />

Ruhe am Strand. Und dann<br />

auch noch die Umstellung im Verkehr.<br />

Plötzlich wieder rechts statt links. Das Verständnis<br />

der Gerichte für diese Situation<br />

ist indes ganz unterschiedlich, wie ein<br />

Fall aus Rheinland-Pfalz zeigt: Ein Thailand-Urlauber<br />

war nach einem elfeinhalb<br />

Stunden dauernden Nachtflug und einem<br />

kurzen Vier-Stunden-Schlaf in seinen<br />

Pkw gestiegen und losgebraust. Dabei<br />

befuhr er auf einer Strecke von zwei<br />

bis drei Kilometern eine Landstraße<br />

auf der linken Spur. Es kam, wie es<br />

kommen musste, nämlich zu einer Kollision<br />

mit einem entgegenkommenden<br />

Fahrzeug. Der Urlaubsrückkehrer hatte<br />

sich nach eigenen Angaben weder vor<br />

Fahrtantritt noch während der Fahrt<br />

darüber Gedanken gemacht, dass in<br />

Deutschland – anders als in Thailand –<br />

Rechtsverkehr herrscht. War das rücksichtslos?<br />

Ja, sagten das AG und das LG.<br />

Nein, meinte das OLG Zweibrücken. Der<br />

Unfallverursacher habe unachtsam und<br />

fahrlässig gehandelt. Ein darüber hinausgehender<br />

Vorwurf sei ihm aber nicht<br />

zu machen (Az. 2 Ss 34/22, BeckRS 2022,<br />

36897).<br />

Nimmt ein Autofahrer einem Motorrad<br />

die Vorfahrt, scheint die Schuldfrage<br />

schnell geklärt. Komplizierter wird<br />

es allerdings, wenn der Mann auf der<br />

Maschine ein verkappter Stuntman ist<br />

und unmittelbar vor der Kollision einen<br />

sogenannten Wheelie ausführt – und<br />

das auch noch im Dunklen. Für diejenigen,<br />

die mit Zweiradkunststücken<br />

nicht so vertraut sind: Beim Wheelie<br />

wird das Motorrad nur auf dem Hinterrad<br />

gefahren, so dass es vorne in einem<br />

Winkel von ca. 45° in die Höhe ragt.<br />

Wenig überraschend sah das OLG in<br />

dem artistischen Fahrmanöver einen<br />

Verkehrsverstoß und zwar einen gegen<br />

die Beleuchtungspflicht. Die Yamaha<br />

hatte zwar die Lichter an, leuchtete aber<br />

in aufrechter Position nicht die Straße,<br />

sondern den sommerlichen Nachthimmel<br />

aus. Das OLG löste den Fall salomonisch,<br />

nämlich mit einer Haftungsquote von<br />

50:50. Dabei berücksichtigte es, dass<br />

das Motorrad wegen ein paar Streulichtresten,<br />

die der Frontscheinwerfer trotz<br />

des Wheelies gen Straße warf, nicht völlig<br />

unsichtbar war. Zumal das Rücklicht<br />

auf der regennassen Fahrbahn einen<br />

gut sichtbaren roten Lichtpunkt erzeugt<br />

hatte und auch das fahle Licht einer<br />

Straßenlaterne auf die Unfallstelle schien<br />

(Az. 11 U 38/22, BeckRS 2022, 41069).<br />

Der Nürburgring mit seiner legendären<br />

Nordschleife erfreut sich trotz zahlreicher<br />

Unfälle nach wie vor großer<br />

Beliebtheit bei Hobbyrennfahrern. Deshalb<br />

bieten die Betreiber der Grand-<br />

Prix-Strecke in der Eifel sogenannte<br />

Touristenfahrten an. Das klingt harmloser<br />

als es ist, wie ein Fall des OLG<br />

Koblenz zeigt. Darin hatte der Kläger<br />

bei einer solchen Touristenfahrt auf der<br />

Nordschleife die Kontrolle über sein<br />

Fahrzeug verloren und einen Abflug in<br />

die Eifelbotanik gemacht. Schuld daran<br />

sei ein vor ihm fahrendes Fahrzeug<br />

gewesen, dem zuvor die Hinterachse gebrochen<br />

war und das im Kurvenbereich<br />

Öl verloren hatte. Dennoch brummte<br />

das OLG dem Havaristen gegen seinen<br />

engagierten Vortrag einen Mithaftungsanteil<br />

von 25 Prozent auf. Die Richter<br />

beriefen sich dabei auf besondere Expertise<br />

und Erfahrung: Dem Senat, der<br />

eine Spezialzuständigkeit für Verkehrsunfallsachen<br />

besitzt, sei aus zahlreichen<br />

anderen Verfahren die außerordentlich<br />

hohe Gefahrenträchtigkeit der Nordschleife<br />

gerade auch im Rahmen von<br />

Touristenfahrten bekannt, heißt es in<br />

dem Hinweisbeschluss. Die Betriebsgefahr<br />

sei hier generell erhöht. Zumal, so<br />

sei dem Senat bekannt, es an der Nordschleife<br />

regelmäßig zum Austritt von<br />

Betriebsmitteln komme (Az. 12 U 1933/22,<br />

BeckRS 20<strong>23</strong>, 426).<br />

9


Jetzt<br />

handeln?<br />

Die große<br />

Reform im<br />

Stiftungsrecht<br />

Interview mit Dr. Katharina Gollan<br />

© Foto: POELLATH<br />

twa 25.000 rechtsfähige Stiftungen gibt<br />

es in Deutschland. Einige von ihnen sind Jahrhunderte<br />

alt. Die meisten wurden jedoch in den vergangenen 20<br />

Jahren errichtet – allein 1.000 Stiftungen im vorigen<br />

Jahr. Zum 1. Juli 20<strong>23</strong> tritt nun die umfangreichste<br />

Reform seit der Kodifizierung der Stiftung bürgerlichen<br />

Rechts in Kraft. Aus bisher neun stiftungsrechtlichen<br />

Paragrafen werden 36. Was das für bestehende<br />

und für künftige Stiftungen bedeutet und ob Handlungsbedarf<br />

besteht, besprechen wir im Interview mit<br />

Rechtsanwältin und Stiftungsexpertin Dr. Katharina<br />

Gollan.<br />

10


titel<br />

Dr. Katharina Gollan<br />

ist Rechtsanwältin bei POELLATH, mit den Schwerpunkten Stiftungen und<br />

Nonprofit-Organisationen. Als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses<br />

Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins war sie Berichterstatterin für die<br />

Reform des Stiftungsrechts. Sie ist Mitautorin des bei C.H.BECK<br />

erscheinenden Handbuchs Richter, Stiftungsrecht.<br />

Frau Dr. Gollan, wie bedeutsam ist die unmittelbar bevorstehende Reform des Stiftungsrechts?<br />

Durch die Reform wird erstmals das Stiftungsrecht bundesrechtlich vereinheitlicht und<br />

abschließend im BGB geregelt. Die Reform betrifft allerdings nur das Zivilrecht. Die<br />

Stiftungen unterliegen weiterhin einer öffentlich-rechtlichen Aufsicht durch die Stiftungsbehörden<br />

auf Grundlage der Landesstiftungsgesetze. Trotz der zahlreichen neuen Vorschriften<br />

im BGB sollte man im Hinterkopf behalten, dass es dem Gesetzgeber im<br />

Wesentlichen darum ging, den Status Quo des Stiftungsrechts zu vereinheitlichen. Neu<br />

wird allerdings das Stiftungsregister sein, das ab dem Jahr 2026 mehr Transparenz ins<br />

Stiftungswesen bringen soll.<br />

Bevor wir in die Details einsteigen: Wen betrifft das neue Recht?<br />

Wir müssen hier zwischen Stiftern und Stiftungen unterscheiden. Wenn ein Stifter eine<br />

neue Stiftung errichten möchte, gilt hierfür ab Juli das neue Stiftungszivilrecht. Aber die<br />

Reform betrifft eben auch die 25.000 bestehenden Stiftungen. Eine Stiftung ist eine auf<br />

Kontinuität angelegte Rechtsform, die nicht so einfach wie eine GmbH verändert werden<br />

kann. Insofern ist es schon etwas Besonderes, dass sich für die bestehenden Stiftungen ihr<br />

Rechtsrahmen ändert. Als weitere Gruppe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />

den Stiftungsbehörden von der Reform betroffen. Sie üben die laufende Aufsicht über die<br />

Stiftungen aus und müssen daher das geltende Stiftungszivilrecht kennen und anwenden.<br />

Mittelbar ist darüber hinaus der gesamte Rechtsverkehr betroffen, also Vertragspartner<br />

und Gläubiger von Stiftungen, wie etwa Pflichtteilsberechtigte von Stiftern. Die Wahrscheinlichkeit,<br />

sich irgendwann mit dem Stiftungsrecht auseinandersetzen zu müssen, ist<br />

bei rund 25.000 existierenden Stiftungen relativ hoch.<br />

Blicken wir auf einige zentrale Punkte der Reform, beispielsweise den großen Bereich der<br />

Strukturänderungen. Was verändert sich dort?<br />

Unter Strukturänderungen verstehe ich Satzungsänderungen, Verschmelzungen – im<br />

stiftungsrechtlichen Kontext »Zulegungen« und »Zusammenlegungen« genannt – sowie<br />

Auflösungen von Stiftungen. Das Wichtigste vorab: Die Stiftungsbehörde wird weiterhin<br />

an diesen Strukturänderungen mitwirken. Denn wie ich eingangs sagte, betrifft die<br />

Reform nur das Stiftungszivilrecht und nicht die behördlichen Genehmigungserfordernisse.<br />

Außerdem werden Änderungen der Satzung weiterhin nur unter bestimmten gesetzlichen<br />

Voraussetzungen zulässig sein. Zwar wurde diskutiert, ob Stifter in den ersten Jahren<br />

nach Errichtung der Stiftung ein freies Änderungsrecht erhalten sollen, das hat sich aber<br />

nicht durchgesetzt. Bislang sahen die Landesstiftungsgesetze unterschiedliche Regelungen<br />

vor, nun werden die Voraussetzungen für Strukturänderungen vereinheitlicht.<br />

Was das jetzt für die einzelne Stiftung bedeutet, hängt stark davon ab, wie die konkrete<br />

Satzung ausgestaltet ist und in welchem Bundesland die Stiftung ansässig ist. Wichtig für<br />

kleinere Stiftungen, denen es an Mitteln für eine nachhaltige Zweckverwirklichung mangelt, ist,<br />

dass es in Zukunft einen klaren Rechtsrahmen für Zulegungen und Zusammenlegungen<br />

geben wird. So können sich mehrere kleine Stiftungen zusammentun.<br />

11


Auch beim Stiftungsvermögen sollen sich durch die Reform neue<br />

Möglichkeiten eröffnen. Welche sind das?<br />

Grundsätzlich müssen Stiftungen ihr Grundstockvermögen er-<br />

halten und ihre Zwecke aus den Erträgen erfüllen. Die bisher umstrittene<br />

Frage war: Gehören Umschichtungsgewinne zum Vermögensstock<br />

oder zu den laufenden Erträgen? Stellen Sie sich vor,<br />

die Stiftung hat vor 20 Jahren eine Immobilie erworben und veräußert<br />

sie heute mit Gewinn. Ist das Grundstockvermögen oder<br />

ein Ertrag, aus dem der Stiftungszweck erfüllt werden kann? Das<br />

wurde bisher bei Stiftungen, deren Satzung hierzu keine Aussage<br />

trifft, in den Bundesländern unterschiedlich gesehen.<br />

Nun steht fest, dass Umschichtungsgewinne für den Stiftungszweck<br />

verwendet werden dürfen – vorausgesetzt, der Stifter hat<br />

in der Satzung nichts anderes vorgesehen. Das ist insbesondere<br />

für kleinere Stiftungen mit Aktiendepots und Immobilien wichtig,<br />

aber auch für größere Stiftungen mit Private Equity-Investments.<br />

Ob die einzelne Stiftung jetzt neue Möglichkeiten durch die<br />

Reform erhält, hängt wieder stark von der Satzung ab.<br />

»Die Wahrscheinlichkeit,<br />

sich irgendwann<br />

mit dem Stiftungsrecht<br />

auseinandersetzen zu<br />

müssen, ist bei rund<br />

25.000 existierenden<br />

Stiftungen relativ<br />

hoch.«<br />

Dr. Katharina Gollan<br />

Die Haftung der Stiftungsorgane ändert sich ebenfalls durch die Reform.<br />

Was hat es insbesondere mit der neuen Business Judgment Rule auf<br />

sich?<br />

Künftig wird das BGB im Stiftungsrecht einen haftungsfreien<br />

Ermessensspielraum für die Stiftungsorgane regeln. Erleidet die<br />

Stiftung also etwa einen Vermögensverlust, so haften die Organe<br />

hierfür nicht, wenn sie ursprünglich eine sorgfältige Anlageentscheidung<br />

getroffen haben.<br />

Diese Regelung erfolgt in Anlehnung an das aktienrechtliche Vorbild<br />

der Business Judgment Rule in § 93 AktG. Im Stiftungsrecht<br />

hat die ganz herrschende Meinung die Business Judgment Rule<br />

bereits anerkannt, und auch in der stiftungsrechtlichen Rechtsprechung<br />

gibt es entsprechende Anklänge. Mit der Reform wird<br />

sie nun ausdrücklich im Stiftungsrecht kodifiziert. Für unentgeltlich<br />

tätige Organmitglieder gilt zusätzlich das Ehrenamtsprivileg:<br />

Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie nicht.<br />

Was geschieht eigentlich mit den zahlreichen Stiftungsgesetzen der<br />

Bundesländer, wo wir doch nun die neuen bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften<br />

bekommen?<br />

Die Landesstiftungsgesetze regeln bisher neben der öffentlichrechtlichen<br />

Aufsicht über die Stiftungen auch zivilrechtliche<br />

Themen, zum Beispiel besondere Haftungsmaßstäbe, Voraussetzungen<br />

für Satzungsänderungen und teils auch Zusammenschlüsse<br />

von Stiftungen. Jetzt wird das Zivilrecht abschließend im<br />

BGB geregelt. Deswegen sind die Länder aufgerufen, bis Ende Juni<br />

ihre Stiftungsgesetze anzupassen. Eine Gesetzgebungskompetenz<br />

haben sie nur noch für das Öffentliche Recht. Wenn die Streichung<br />

der zivilrechtlichen Regelungen unterbleibt, werden sie<br />

automatisch unwirksam.<br />

Bisher hat nur Brandenburg ein neues Landesstiftungsgesetz<br />

verabschiedet. Daneben existieren weitere Entwürfe. Die Ernüchterung<br />

in der Praxis ist aber schon jetzt groß, weil die Regelungsansätze<br />

sehr unterschiedlich sind. Was der Bundesgesetzgeber<br />

auf Ebene des BGB an Vereinheitlichung versucht hat, wird durch<br />

die Bundesländer teils konterkariert.<br />

Wie ist es denn mit der Reform um die Rechtsschutzmöglichkeiten der<br />

Stiftung bestellt, die in der Vergangenheit oft als unzureichend kritisiert<br />

wurden?<br />

Hier hat sich leider nichts verbessert. Ich sagte eingangs, dass<br />

es das wesentliche Anliegen des Reformgesetzgebers war, den<br />

Status Quo im Stiftungsrecht zu kodifizieren. Man hat also nicht<br />

wie beim MoPeG das Konzept der Rechtsform überarbeitet und<br />

sich überlegt, was ein modernes Stiftungsrecht heute benötigt.<br />

Dazu hätte unbedingt eine Stärkung der Klagebefugnisse von<br />

Stiftungsinteressierten gehört. Wir haben erhebliche Rechtsschutzdefizite.<br />

Deswegen gibt es die Forderungen, eine »actio pro<br />

fundatione« und eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde einzuführen.<br />

Hier können wir nur auf Verbesserungen im Anschluss an die<br />

Evaluation der Reform hoffen, die für Mitte 2025 geplant ist.<br />

Mit etwas zeitlichem Abstand, zum 1. Januar 2026, soll dann noch ein<br />

Stiftungsregister eingeführt werden. Was hat es mit diesem Register auf<br />

sich?<br />

Wir haben im Stiftungsrecht, anders als im Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

oder im Vereinsrecht, bislang kein öffentlich zugängliches<br />

Register. Stattdessen unterhalten die Länder sogenannte<br />

Stiftungsverzeichnisse. Das sind Listen im Internet mit gewissen<br />

Angaben zu den Stiftungen. Diese Datenbanken variieren stark<br />

nach Bundesland, der Informationsgehalt ist nicht besonders<br />

hoch, und die Richtigkeitsgewähr niedrig. Um diesem Missstand<br />

abzuhelfen, hat sich der Gesetzgeber dazu durchgerungen, künftig<br />

ein Stiftungsregister einzuführen. Die Stiftungen, die dort registriert<br />

sind, tragen dann den Rechtsformzusatz »eingetragene<br />

Stiftung« oder »e.S.«<br />

So froh alle sind, dass es überhaupt ein Register geben wird, es<br />

gibt drei große Kritikpunkte an der Ausgestaltung:<br />

12


titel<br />

Erstens dürfte für die Ansiedlungen des Registers beim Bundesamt<br />

für Justiz statt bei den Amtsgerichten, wie bei den Handels-<br />

registern üblich, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes<br />

fehlen. Wir werden sehen, ob sich Stiftungen gegen die<br />

Registrierungspflicht wehren werden, und die Kompetenzfrage<br />

gerichtlich geklärt wird.<br />

Ein zweiter, ganz wichtiger Kritikpunkt ist: Das Register sieht nur<br />

eine negative Publizität vor. Das bedeutet, das Register schützt<br />

nicht den guten Glauben daran, dass das Eingetragene auch rechtlich<br />

gilt. Das ist aber natürlich das, was ich wissen möchte. Ich<br />

möchte in das Register hineinschauen und darauf vertrauen, dass<br />

die dort eingetragenen Personen auch zur Vertretung berechtigt<br />

sind. Aber das Stiftungsregister soll nur den guten Glauben daran<br />

schützen, dass etwas, das nicht eingetragen ist, rechtlich auch<br />

nicht gilt. Hier muss der Gesetzgeber unbedingt nachschärfen.<br />

Schließlich fehlen wichtige Angaben zu den Stiftungen, insbesondere<br />

der Stiftungszweck und die Geschäftsanschrift, die etwa im<br />

Handelsregister frei einsehbar ist.<br />

»Was der Bundesgesetzgeber<br />

auf<br />

Ebene des BGB an<br />

Vereinheitlichung<br />

versucht hat, wird<br />

durch die Bundesländer<br />

teils konterkariert.«<br />

Stifter werden die möglichen Rechtsformen für ihr zumeist<br />

philanthropisches Anliegen vergleichen. Zur rechtsfähigen Stiftung<br />

mit den neuen Rahmenbedingungen gibt es ja auch Alternativen<br />

wie die gemeinnützige GmbH, die nichtrechtsfähige Stiftung,<br />

eventuell auch den eingetragenen Verein. Ist die Entscheidung<br />

für eine rechtsfähige Stiftung gefallen, stellt sich aufgrund der<br />

weiterhin unterschiedlichen Landesrechte die Frage nach dem<br />

günstigsten Ansässigkeitsregime.<br />

Stifter, die eine Stiftung von Todes wegen angeordnet und dabei<br />

vorgesehen haben, dass das Stiftungsvermögen der Dauertestamentsvollstreckung<br />

unterliegt, sollten ihre letztwillige Verfügung<br />

unbedingt noch einmal überprüfen lassen. Denn die Dauertestamentsvollstreckung<br />

über Stiftungsvermögen wird in Zukunft als<br />

unzulässig angesehen.<br />

Und zu guter Letzt sollten die Stifter schauen, dass sie ihre<br />

privaten Verhältnisse nicht zu ausführlich in der Satzung<br />

schildern, wenn sie nicht möchten, dass diese öffentlich werden.<br />

Denn in dem neuen Stiftungsregister sollen die Satzungen für<br />

jedermann einsehbar sein.<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

Dr. Katharina Gollan<br />

Abschließend würde uns noch interessieren, was empfehlen Sie<br />

Stiftungen und Stiftern mit Blick auf die bald in Kraft tretende Reform?<br />

Besteht Handlungsbedarf?<br />

Da ist zu differenzieren. Die Stiftungen selbst sollten sich mit den<br />

neuen Regelungen vertraut machen. Sie sollten prüfen, welche Änderungen<br />

die Reform für sie selbst mit sich bringt. Das wird immer<br />

sehr stark von der eigenen Satzung abhängen und dem jeweiligen<br />

Bundesland. Gegebenenfalls sollten die Stiftungen versuchen, Klarstellungen<br />

in der Satzung noch vor dem 1. Juli 20<strong>23</strong> vorzunehmen.<br />

Ich würde aber davon abraten, in Aktionismus zu verfallen.<br />

Natürlich sollte man sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.<br />

Stiftungen sollten aber jetzt nicht unnötige<br />

Änderungen vornehmen oder sich von den Stiftungsbehörden<br />

dazu drängen lassen, Anpassungen vorzunehmen. Im Hinblick<br />

auf das neue Recht ist vieles noch unklar, und eine Stiftung<br />

sollte nicht im vorauseilenden Gehorsam individuelle Satzungsregelungen<br />

aufgeben, weil sie vermeintlich gegen die neuen<br />

gesetzlichen Vorschriften verstoßen.<br />

Das ausführliche Interview<br />

zur Reform des Stiftungsrechts mit<br />

Dr. Katharina Gollan gibt's als<br />

Podcast #32 – Jetzt handeln?<br />

Die Reform im Stiftungsrecht.<br />

13


Aktuelle Arbeitshilfen<br />

zum Stiftungsrecht<br />

Das praxisnahe Handbuch<br />

bringt eine umfassende und eingehende Darstellung des gesamten deutschen<br />

Stiftungsrechts unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte.<br />

Weitere praxisrelevante Schwerpunkte bilden Rechnungslegung, Compliance,<br />

Umsatzbesteuerung von Stiftungen, Spendenrecht und grenzüberschreitendes<br />

Steuerrecht.<br />

Aktuell zum neuen Stiftungsrecht<br />

Richter<br />

Stiftungsrecht<br />

2. Auflage. 20<strong>23</strong>.<br />

Rund 1250 Seiten.<br />

In Leinen. Ca. € 209,–<br />

ISBN 978-3-406-77904-6<br />

Neu im Juli 20<strong>23</strong><br />

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Die Neuauflage berücksichtigt vor allem das Gesetz zur Modernisierung des<br />

Stiftungsrechts zum 1.7.20<strong>23</strong>. Daneben sind wichtige steuerrechtliche Änderungen<br />

eingearbeitet. Zudem enthält das Werk jetzt auch einen Abschnitt zu Stiftungen<br />

in Konzern-Strukturen.<br />

Eine wertvolle Hilfe<br />

für Stiftungen und deren Verwaltung bzw. Rechtsanwaltschaft und<br />

Steuerberaterinnen und Steuerberater, Zivil- und Verwaltungsrichterschaft,<br />

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.<br />

Vorteile auf einen Blick<br />

• schneller Einstieg in das geltende Stiftungsrecht<br />

nach der Reform<br />

• zentrale Themen und Problemstellungen in<br />

praxisnaher Darstellung<br />

• von ausgewiesenen Expertinnen und Experten<br />

mit langer Erfahrung im Stiftungsrecht<br />

Die Neuerscheinung<br />

Schauhoff/Mehren<br />

Stiftungsrecht nach der Reform<br />

2022. XXV, 270 Seiten.<br />

Kartoniert € 39,–<br />

ISBN 978-3-406-77358-7<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/3<strong>23</strong>50846<br />

gibt Leserinnen und Lesern einen umfassenden und praxis gerechten Überblick<br />

über das nach der Stiftungsreform geltende Stiftungsrecht sowie den rechtlichen<br />

Handlungsrahmen für Stiftungen und ihre Organe in Auslegung des jeweils in der<br />

Satzung niedergelegten Stifterwillens.<br />

Dieses Buch braucht jede Stiftung«<br />

RA André Neumann, Bornheim, in: ZAP Nr. 21 / 9.11.2022<br />

14


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des Dritten Sektors auseinandersetzen. Die npoR deckt die Kernbereiche des Stiftungsund<br />

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15


HR-Management<br />

leicht gemacht<br />

Das Beck-Personal-Portal<br />

Im ersten Moment mag der Name etwas in die Irre führen, denn wer hier Stellenanzeigen oder<br />

-ausschreibungen sucht, wird nicht fündig. Für Mitarbeitende in Personalabteilungen und alle,<br />

die mit Arbeitsrecht zu tun haben, ist das Beck-Personal-Portal jedoch eine wahre Fundgrube.<br />

»Das Personal-Portal des Verlags C.H.BECK ist ein Rechtsportal, das<br />

sich vor allem an Mitarbeitende aus dem Bereich Human Resources<br />

sowie an Arbeitsrechtler wendet«, erklärt Sandra Eden, die zusammen<br />

mit ihrer Kollegin Marlies Packeiser das Portal von Verlagsseite her<br />

betreut. Für diese Zielgruppe hat es einiges zu bieten. Denn mittels<br />

eines Abonnements erhalten Nutzer Zugriff auf verschiedene Bereiche<br />

und Arbeitsmittel: von einem Personal-Lexikon über einschlägige<br />

Handbücher und Kommentare, bis hin zu Mustertexten und diversen<br />

Berechnungshilfen. Natürlich gibt es auch einen Newsletter mit Praxistipps<br />

und <strong>aktuell</strong>en Informationen zur relevanten Rechtsprechung.<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Theresa Kern<br />

© Foto: privat<br />

Die Gesichter hinter dem Beck-Personal-Portal:<br />

Sandra Eden (oben) und Marlies Packeiser<br />

Ein Schwerpunkt des Portals sind die Mustertexte. »Vor allem die<br />

Zeugnismuster sind sehr beliebt,« weiß Sandra Eden. »Gerade wenn<br />

in einem Betrieb nur hin und wieder Zeugnisse ausgestellt werden,<br />

ist das sehr nützlich.« Die Zeugnismuster sind nach Berufsgruppen<br />

sowie nach Schulnoten gegliedert, so dass sich leicht die passenden<br />

Texte mit entsprechenden Abstufungen und Formulierungen finden<br />

lassen. Selbstverständlich werden im Portal noch viele andere Mustertexte<br />

angeboten, etwa für Verträge, Betriebsvereinbarungen oder<br />

auch Checklisten für das On- und Off-Boarding. »Der besondere<br />

Vorteil all unserer Mustertexte ist, dass wir sie als Word-Dokument<br />

zum Download bereitstellen. So sind sie nicht nur digital ausfüllbar,<br />

sondern können als individuell anpassbare Vorlage genutzt werden«,<br />

stellt Eden heraus.<br />

Auch die »Arbeitshilfen« des Portals, wie der Lohnsteuer-, Fahrtkosten-<br />

oder Elternzeitrechner, werden von den Nutzern gerne für<br />

diverse Berechnungen verwendet. »Der Trennungskostenrechner<br />

wurde exklusiv für das Beck-Personal-Portal erarbeitet«, erklärt Eden<br />

mit einem gewissen Stolz. »Hier lassen sich mit wenigen Angaben<br />

schnell nicht nur Kündigungsfristen, sondern vor allem auch Abfindungsvorschläge<br />

kalkulieren. Dabei werden verschiedene Beendigungsmöglichkeiten<br />

im Vergleich dargestellt, was den Rechner zum<br />

perfekten Tool zur Vorbereitung von Verhandlungen mit Arbeitnehmern<br />

macht.«<br />

16


C.H.BECK im web<br />

Mehr zum<br />

BECK-PERSONAL-PORTAL<br />

FINDEN SIE HIER<br />

Gleich hier für den<br />

KOSTENLOSEN NEWSLETTER<br />

ANMELDEN<br />

Den Hauptteil des Portals bildet das Personal-Lexikon, das schnelle<br />

Informationen zu einer Vielzahl wichtiger Stichworte liefert, von A<br />

wie Abfindung bis Z wie Zuschuss. »Die alphabetische Sortierung<br />

erleichtert den Zugriff und den Überblick über den Inhalt, der sehr<br />

praxisbezogen und auf die Anforderungen von Arbeitgebern und<br />

auch Arbeitnehmern abgestimmt ist«, erläutert Marlies Packeiser.<br />

»Je nach Relevanz wird jedes enthaltene Stichwort in unserem<br />

Lexikon nach drei verschiedenen Rechtsaspekten beleuchtet: Arbeitsrecht,<br />

Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht«, ergänzt Eden.<br />

Sieht man sich beispielsweise das Stichwort »Dienstwagen« im<br />

Personal-Lexikon an, finden sich dazu mehr als zwanzig Unterpunkte,<br />

etwa zur Dienstwagenordnung, der Berechnung des Anteils der<br />

Privatnutzung, Lohnsteuer, Schadensersatz, Rückgabe oder Verkauf<br />

des Dienstwagens an den Arbeitnehmer oder auch zu Regelungen<br />

während des Mutterschutzes. Sprachlich sind die Informationen an<br />

die Zielgruppe angepasst, also auf die Ansprüche von Personalern<br />

und BWLern, die nicht unbedingt Jura studiert haben.<br />

»Unser Angebot wird durch unseren Newsletter abgerundet,« weist<br />

Eden abschließend hin. Dieser bietet jeden Monat Beiträge zur <strong>aktuell</strong>en<br />

Rechtsprechung und neuen Gesetzesentwicklungen, News und Hinweise<br />

für die Praxis sowie Neuigkeiten aus dem Personal-Portal und<br />

dem Beck-Blog. »Und er ist nicht nur für Nutzer unseres Personal-Portals,<br />

sondern allgemein frei und kostenlos beziehbar«, ergänzt Packeiser.<br />

Somit ist der Newsletter für jeden, der über ein Abonnement des<br />

Personal-Portals nachdenkt, eine gute Möglichkeit, in dessen Angebote<br />

hineinzuschnuppern.<br />

Wenn dennoch die juristischen Volltexte gewünscht sind, bietet das<br />

Portal selbstverständlich auch Zugriff auf arbeitsrechtlich relevante<br />

Handbücher und Kommentare aus dem Verlag C.H.BECK, wie den<br />

»Fitting« oder die Beck‘schen Online-Kommentare BeckOK Arbeitsrecht<br />

und BeckOK Sozialrecht. Welche Werke zugänglich sind, hängt<br />

davon ab, für welches Abonnement man sich entscheidet. Unterschieden<br />

wird zwischen dem Plus-Modul und dem Premium-Modul,<br />

wobei Letzteres unter anderem Zugriff auf eine größere Anzahl an<br />

Werken gewährt.<br />

Erst kürzlich wurde das Portal um den »Praxisleitfaden Personal«<br />

ergänzt. »Der Vorteil des Leitfadens ist, dass die Informationen nicht<br />

alphabetisch gegliedert sind, sondern in der logischen Reihenfolge<br />

der Anwendung in der Praxis präsentiert werden,« erklärt Packeiser.<br />

Die Nutzer werden somit anhand eines roten Fadens durch komplexe<br />

Themen geführt, beispielsweise durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement<br />

(BEM), welches ablauforientiert dargestellt wird.<br />

Der Trennungskostenrechner wurde speziell<br />

für das Beck-Personal-Portal konzipiert.<br />

17


MENTAL GESUND<br />

UND STARK<br />

IN DER ARBEIT<br />

Stellen Sie sich manchmal die Frage, was Sie nicht nur für Ihre körperliche, sondern auch für Ihre<br />

mentale Gesundheit tun könnten? Oder andersherum gefragt: Wissen Sie, was Ihnen und auch<br />

Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am besten gegen Erschöpfung, Stress und Kraftlosigkeit<br />

hilft? Antje Heimsoeth zeigt in ihrem Ratgeber »Mentale Gesundheit«, worauf es bei der Arbeit zu<br />

achten gilt, um nicht auszubrennen. Für uns selbst und auch als Führungskraft für das Team.<br />

18


atgeber<br />

Krisen und Warnzeichen<br />

Burnout gab es schon immer. Doch<br />

die Welt mit all ihren Krisen und Veränderungen<br />

in Höchstgeschwindigkeit trägt heute<br />

wesentlich zu dem Gefühl von Frustration,<br />

Sorge und Überforderung bei. Würden<br />

Sie die Warnzeichen erkennen, sollten Sie<br />

selbst oder ein Teammitglied auf einen<br />

Burnout zusteuern?<br />

»Natürlich können Führungskräfte<br />

keine Therapeuten ersetzen,« mahnt Antje<br />

Heimsoeth »doch aktives Zuhören hilft, erste<br />

Anzeichen zu erkennen und Schlimmeres<br />

zu verhindern.« Warnzeichen sind bereits<br />

Gedanken wie: »Nur noch durchhalten, bis<br />

Projekt XY abgeschlossen ist.« Wichtig ist,<br />

als Führungskraft Mitgliedern des Teams zu<br />

zeigen, dass sie ernstgenommen werden,<br />

wenn sie ihre Befürchtungen äußern, einfach<br />

nicht mehr zu können. Damit es nicht<br />

so weit kommt, sollten gezielt Maßnahmen<br />

ergriffen werden, damit die oder der Be-<br />

troffene (oder auch Sie selbst) ohne Druck<br />

und schlechtes Gewissen »abschalten« und<br />

gesunden können.<br />

Fragen und Feiern<br />

»Eine erste, vergleichsweise leicht<br />

umsetzbare Maßnahme ist es, Erfolge zu<br />

feiern«, rät die Autorin. Das bedeutet nicht,<br />

dass Sie nach Abschluss jeden Projekts eine<br />

große Sause veranstalten sollten. Viel mehr<br />

geht es dabei um unser tägliches Tun und<br />

vermeintlich kleine Erlebnisse, denen mehr<br />

Aufmerksamkeit geschenkt wird. Blicken<br />

Sie auf die vergangene Woche zurück, und<br />

stellen Sie sich folgende Fragen: Was ist<br />

mir in der jüngsten Zeit positiv aufgefallen?<br />

Im Team, im Umgang mit Kunden oder<br />

auch in der Familie? Klopfen Sie sich einfach<br />

mal selbst auf die Schulter, oder blicken<br />

Sie gemeinsam mit einer Kollegin oder<br />

einem Kollegen auf die Erfolge und tollen<br />

Ereignisse in den vergangenen Tagen oder<br />

auch der letzten Besprechung zurück. Fragen<br />

Sie auch bei den Mitgliedern Ihres Teams<br />

nach, was Gutes passiert ist.<br />

Wertschätzung üben<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt ist<br />

Selbstwertschätzung. Nur wer sich selbst<br />

wertschätzen kann, kann auch andere<br />

wertschätzen. Wie steht es um Ihre Selbstwertschätzung?<br />

Was macht Ihren Wert als<br />

Mensch aus? Welche Werte sind Ihnen persönlich<br />

wichtig, für welche Wert stehen Sie<br />

ein? Wertschätzung gegenüber sich selbst<br />

zu pflegen, hat nichts mit Selbstüberhöhung<br />

zu tun, sondern hilft, Respekt für Geleistetes,<br />

Fähigkeiten und Eigenschaften zu empfinden.<br />

Wer sich selbst wertschätzt, kann sich als<br />

Ganzes annehmen, inklusiver aller Stärken,<br />

Schwächen, Ecken und Kanten.<br />

Doch wie bringe ich als Kollege oder gar<br />

als Führungskraft Mitarbeitern Wertschätzung<br />

entgegen? Heimsoeth weiß, hier geht<br />

es um mehr als Lob, ein Dankeschön oder<br />

ein flüchtiges »Wie geht’s?«: »Nehmen Sie<br />

sich Zeit fürs Zuhören, und zeigen Sie echtes<br />

Interesse. Stellen Sie Fragen und üben Sie<br />

sich im Perspektivwechsel, um andere<br />

besser zu verstehen.« Das gilt nicht nur für<br />

die gelegentliche Frage nach dem Befinden.<br />

Wertschätzung spiegelt sich auch im Vermitteln<br />

klarer Erwartungen gegenüber Mitarbeitern<br />

wider: Führen Sie konstruktive<br />

Feedbackgespräche, kommunizieren Sie<br />

offen, und halten Sie Ihr Team stets auf dem<br />

Laufenden.<br />

Die Dinge annehmen<br />

Neben der Selbstwertschätzung<br />

ist auch Selbstmitgefühl entscheidend<br />

für die mentale Gesundheit. Dies ist die<br />

Fähigkeit, sich selbst anzunehmen, sich<br />

offen und wertungsfrei den eigenen Unzulänglichkeiten<br />

zuzuwenden und diese<br />

als Teil des menschlichen Lebens zu verstehen.<br />

Die zu diesem Thema führende<br />

US-amerikanische Psychologin Kristin Neff<br />

sieht das Konzept des Selbstmitgefühls<br />

als Verbindung von drei Dingen: Freundlichkeit<br />

sich selbst gegenüber, Verbunden-<br />

heit mit anderen Menschen und eine<br />

achtsame Grundhaltung, die uns erlaubt,<br />

zu spüren und anzuerkennen, was ist.<br />

»Wer Selbstmitgefühl praktiziert, ist in der<br />

Lage, innezuhalten und die Welt offen und<br />

wertungsfrei anzunehmen. So können wir<br />

Fehler als menschlich akzeptieren, ohne zu<br />

kritisieren, sowohl bei uns selbst als auch<br />

bei anderen,« erklärt Heimsoeth. Eine achtsame<br />

Führungskraft, die sich Selbstmitgefühl<br />

entgegenbringt, begegnet auch den<br />

Teammitgliedern bei Fehlern und Problemen<br />

mit Empathie.<br />

Schaffen wir es unseren oft erbar-<br />

mungslosen inneren Kritiker zu einem<br />

wohlgesonnenen Verbündeten zu machen,<br />

werden wir stärker und meistern leichter<br />

auch schwierige Zeiten und Situationen.<br />

Antje Heimsoeth<br />

Mentale Gesundheit<br />

20<strong>23</strong>. 144 Seiten.<br />

Softcover € 11,50<br />

ISBN 3-406-79686-9<br />

<strong>beck</strong>-shop.de/34295702<br />

19


Wer entscheidet über meine ärztliche Therapie, wenn ich<br />

selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf<br />

mein Konto? Und wer wird mich betreuen? Die vom Bayerischen<br />

Justizministerium gemeinsam mit dem Verlag C.H.BECK neu<br />

aufgelegte Broschürenreihe gibt Antworten auf diese Fragen.<br />

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte bei der Präsentation<br />

im Münchner Justizpalast: »Ob nach einem Unfall, einer<br />

schweren Krankheit oder im Fall einer Demenzerkrankung:<br />

Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen<br />

nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange<br />

Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu<br />

machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Mit unseren<br />

Broschüren erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg<br />

zur selbstbestimmten Vorsorge.« Weitere Veranstaltungen fanden<br />

auch in Bamberg und Nürnberg statt.<br />

Die gemeinsame Broschürenreihe umfasst die Titel Vorsorge<br />

für Unfall, Krankheit und Alter, Die Vorsorgevollmacht,<br />

Meine Rechte als Betreuer und Betreuter, Der große Vorsorgeberater<br />

sowie Meine Vorsorgemappe.<br />

RICHTIG<br />

VORSORGEN<br />

Hier finden Sie mehr<br />

ZU DEN VORGESTELLTEN<br />

BROSCHÜREN<br />

Prof. Dr. Klaus Weber vom Verlag C.H.BECK, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich,<br />

Dr. Hans-Joachim Heßler, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und<br />

des Oberlandesgerichts München sowie Palliativmediziner Prof. Dr. Gian Borasio<br />

(v.l.n.r.) stellten die neuen Broschüren in München vor.<br />

160 Zuhörerinnen und Zuhörer, darunter viele Beraterinnen und Berater aus<br />

Hospiz- und Betreuungsvereinen, der Rechtsanwaltschaft mit dem Schwerpunkt<br />

Erbrecht sowie Notarinnen und Notare nahmen an der Veranstaltung mit<br />

anschließender Diskussionsrunde teil.<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />

© Foto: Bayerisches Justizministerium<br />

© Foto: Bayerisches Justizministerium<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />

Reger Austausch zum neuen Vorsorgerecht fand auch während der Veranstaltung<br />

im Königssaal am Oberlandesgericht Nürnberg statt.<br />

In Bamberg wurden die neuen Broschüren in der stilvollen historischen<br />

Bibliothek des Oberlandesgerichts präsentiert.<br />

20


neues aus dem verlag<br />

DOPPELJUBILÄUM<br />

IM BECK-VERLAG<br />

Die bekannte »MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der<br />

Digitalisierung« gibt es seit nunmehr 25 Jahren, die »Zeitschrift<br />

für Datenschutz« (ZD) seit mehr als zehn Jahren. Diesen doppelten<br />

Geburtstag nahm der Verlag zum Anlass, um mit zahlreichen<br />

Akteuren und Wegbegleitern der beiden Zeitschriften am Standort<br />

in München gebührend zu feiern. »Als wir mit der MMR anfingen,<br />

ging es um Themen wie Telekommunikation und deren<br />

Regulierung, Internet und um das Zusammenwirken verschiedener<br />

Medien untereinander«, erinnert sich Anke Zimmer-Helfrich, Chefredakteurin<br />

der beiden Publikationen. »Inzwischen sind wir bei<br />

Künstlicher Intelligenz, Datenstrategie und Digitale Transformation<br />

angekommen.«<br />

Eines hat sich über die Jahre bei MMR und ZD laut Zimmer-<br />

Helfrich nicht verändert: »Unsere Fachredaktionen haben als<br />

höchste Aufgabe weiterhin die Kanalisierung der Informationsflut,<br />

ohne zu zensieren. Unser Ziel ist es, ein Forum für jegliche<br />

Meinung zu bilden, wenn diese wissenschaftlich begründet ist.<br />

Nur so kann ein offener Diskurs in alle Richtungen geführt und die<br />

Meinungsvielfalt gewährleistet werden.«<br />

Die Bilder zeigen das MMR-Team mit MMR- und ZD-Chefredakteurin Anke Zimmer-Helfrich<br />

(oben, 3. v.l. mit MMR-Jubiläumsausgabe) sowie Verleger Dr. Hans Dieter Beck<br />

(oben, Mitte) und das ZD-Team (unten).<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />

© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />

UNTERNEHMENSJURIST<br />

NEUE ZEITSCHRIFT BEI C.H.BECK<br />

Das Mitgliedermagazin des Bundesverbandes<br />

der Unternehmensjuristen e.V.<br />

(BUJ) erscheint seit Anfang des Jahres<br />

beim Verlag C.H.BECK unter dem Titel<br />

»unternehmensjurist – Zeitschrift für Inhouse-Juristinnen<br />

und -Juristen im BUJ«.<br />

Es informiert die Mitglieder des BUJ<br />

exklusiv zweimonatlich auf fachlich hohem<br />

Niveau, konsequent anwendungsorientiert<br />

und mit dem nötigen Praxisblick über<br />

<strong>aktuell</strong>e unternehmens- und berufsspezifische<br />

Rechts- und Marktentwicklungen<br />

sowie die vielfältigen Aktivitäten des Verbands.<br />

Neben den Printausgaben können<br />

BUJ-Mitglieder auf das Magazin auch in<br />

<strong>beck</strong>-online.DIE DATENBANK zugreifen.<br />

Die erste Ausgabe wirft ein Schlaglicht<br />

auf das gerade in Kraft getretene<br />

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Neben<br />

einem Praxisüberblick zu der Thematik<br />

geben Inhouse-Juristinnen und -Juristen<br />

Einblicke in die Herausforderungen bei<br />

der Umsetzung in mehreren Unternehmen;<br />

abgerundet wird dies durch eine Praxiseinschätzung<br />

zu den Auswirkungen der Regulierungspläne<br />

der EU in diesem Bereich.<br />

Der Bundesverband der Unternehmensjuristen<br />

e.V. ist die größte unabhängige<br />

Interessenvertretung für Juristinnen und<br />

Juristen in Unternehmen sowie Institutionen,<br />

Verbänden und Körperschaften. Im<br />

BUJ sind über 2.900 Mitglieder aus mehr<br />

als 1.400 Unternehmen und Institutionen<br />

organisiert. Mit 34 Fach- und Regionalgruppen,<br />

verschiedenen Arbeitsgruppen,<br />

dem General Counsel Club@BUJ und vielen<br />

weiteren Veranstaltungsformaten wie dem<br />

jährlichen Unternehmensjuristenkongress<br />

bietet der BUJ seinen Mitgliedern ein besonderes<br />

Forum für den Meinungs- und<br />

Erfahrungsaustausch zu <strong>aktuell</strong>en Themen<br />

unter Inhouse-Kolleginnen und -Kollegen.<br />

Zu beziehen ist die Zeitschrift über den BUJ unter<br />

https://buj-verband.de/presse-publikationen/#mitglied<br />

Sie ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />

21


autoren bei der arbeit<br />

Volkert Vorwerk am Schreibtisch<br />

Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />

In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.<br />

2<br />

1<br />

4<br />

3<br />

7<br />

6<br />

5<br />

8<br />

© Foto: Jörg Donecker<br />

Heute: Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof,<br />

an seinem Schreibtisch in der Karlsruher Kanzlei.<br />

Veröffentlichungen bei C.H.BECK:<br />

BeckOK ZPO, Vorwerk / Wolf<br />

Vorwerk / Wolf, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)<br />

Thode / Thierau / Wessel, Praxishandbuch Architektenrecht<br />

1+2. Bilder. Sie stehen nicht auf meinem<br />

Schreibtisch. Ich habe sie jedoch<br />

ständig vom Schreibtisch im Blick, die<br />

beiden Gemälde von Ninon Voglsamer.<br />

Das Diptychon ist das Sinnbild der<br />

aufeinanderprallenden Interessen der<br />

Prozessparteien, gleich ob ich die eine<br />

oder die andere Seite vertrete. Rechts:<br />

die »Vertreter der Gesellschaft, Richter,<br />

Verwalter, Kirche, Henker« als Sinnbild<br />

der ausführenden Gewalt. Links:<br />

das »Volk«, der Aggressive, der Mitläufer,<br />

der Geschundene. Alle allgegenwärtig<br />

in meiner Arbeit. Das Diptychon habe<br />

ich vor 20 Jahren direkt von der Künstlerin<br />

erworben.<br />

3. Mein Stehpult. Ort der Erholung; Aufbewahrungsort<br />

der Sonderdrucke meiner<br />

wissenschaftlichen Aufsätze und ab<br />

und zu auch Platz der sich stapelnden<br />

E-Mails aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit,<br />

die der Bearbeitung harren.<br />

4. Das Diktiergerät. Drei davon sind ständig<br />

im Einsatz, wechselnd, auch wenn es eines<br />

allein täte, da die Diktate per Intranet<br />

jeweils zügig ins Schreibbüro wandern.<br />

5. Die Teekanne, das rote Tablett und der<br />

japanische Teebecher oder auch Teetasse<br />

genannt. Damit beginnt jeden Tag<br />

dieselbe Zeremonie vor der Arbeit. Der<br />

Assam wird aufgebrüht in der Kanne, ein<br />

Fundstück während meines Besuches in<br />

Amsterdam. Von dort stammen auch das<br />

Tablett und sechs japanische Teetassen.<br />

6. Eine von zwei Glasstelen. Sie wurde mir<br />

überreicht im Anschluss an einen binationalen<br />

Gedankenaustausch in Berlin<br />

vom Ministry of Justice der R.O.C. (Taiwan)<br />

als Ausdruck des Dankes anlässlich meiner<br />

Tätigkeit als Vorsitzender des Schuldrechtsausschusses<br />

der Bundes rechtsanwaltskammer<br />

und erinnert mich an<br />

höchstspannende Diskussionen.<br />

7. Die zweite Glasstele. Ausdruck des Dankes<br />

eines amerikanischen Konsortiums, das<br />

nach 13-jährigem Rechtsstreit eine Forderung<br />

von 190 Mio. Euro hat durchsetzen<br />

können.<br />

8. Textmarker. »Farbige« Urteile sind das<br />

Ergebnis. Die entscheidenden Feststellungen<br />

und Rechtssätze, die zu untersuchen<br />

sind, werden deutlich.<br />

22


vermischtes<br />

Heile Welt in der Zeitenwende<br />

Politik und Recht haben sich in vielen<br />

westlichen Ländern in einer behüteten<br />

Welt eingerichtet. Immer weiter ausgebaute<br />

Freiheiten und Gleichheitsrechte, soziale<br />

Stabilität, eine behagliche Distanz zu den<br />

großen Konflikten, aber auch welterlösende<br />

Reflexe haben vor allem die Europäische<br />

Union zu einer Insel der Seligen und der<br />

politischen Romantik gemacht – mit Deutschland<br />

an der Spitze der moralischen Warte.<br />

Die Verengung politischer Optionen durch<br />

nationale und internationale Gerichtshöfe mit<br />

einer eigenen rechtspolitischen Agenda hat demokratischen<br />

Prozessen Sauerstoff entzogen.<br />

Politik verheddert sich wie einst Gulliver ständig<br />

in rechtlichen Fallstricken. Legitime, aber einseitig<br />

verfolgte Interessen und schlichte<br />

Realitätsferne haben andere, sogar existentielle<br />

Belange an den Rand gedrängt. In diese heile<br />

Welt ist mit dem russischen Überfall auf die<br />

Ukraine eine brutale Wirklichkeit eingebrochen.<br />

Die »Zeitenwende« hat vertraute Muster<br />

unseres Denkens tief erschüttert. Sie zwingt<br />

uns unbequeme Fragen nach der inneren<br />

und äußeren Sicherung unserer freiheitlichen<br />

Ordnung auf, der sich andere Gesellschaften<br />

schon lange stellen. Sie zeigt uns aber auch,<br />

wie schützenswert und verletzlich unser freiheitliches<br />

Gesellschaftsmodell ist. Matthias<br />

Herdegen beleuchtet kritisch die Sonderrolle<br />

deutscher Leitvorstellungen, plädiert für eine<br />

größere Spannweite des politischen Diskurses<br />

und wirbt für eine Wende zugunsten einer<br />

offenen, bürgerlichen Gesellschaft.<br />

Matthias Herdegen<br />

Heile Welt in der Zeitenwende<br />

20<strong>23</strong>. 339 Seiten.<br />

Hardcover € 39,80<br />

ISBN 978-3-406-79649-4<br />

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unseres Gewinnspiels aus<br />

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Rechtsanwältin Sandra Fellechner aus<br />

Wuppertal und Thomas Uhl aus<br />

Aschaffenburg (Fotos oben).<br />

Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt<br />

und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />

und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />

der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />

selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />

werden die personenbezogenen Daten gelöscht. <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Abo: Die Daten werden nur<br />

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die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />

Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />

auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />

nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />

mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung<br />

bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für<br />

Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />

C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@<strong>beck</strong>.de.<br />

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