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Kundenmagazin des Verlages C.H.BECK | Erscheint dreimal im Jahr | N o <strong>01</strong>.<strong>23</strong><br />
<strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Jetzt handeln?<br />
Die große Reform im Stiftungsrecht<br />
Interview mit Dr. Katharina Gollan<br />
Kurz mal abschalten<br />
Apps für die Pause<br />
HR-Management leicht gemacht<br />
Das Beck-Personal-Portal<br />
Mentale Gesundheit<br />
Worauf es bei der Arbeit ankommt
impressum<br />
Redaktion:<br />
<strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
Wilhelmstraße 9<br />
808<strong>01</strong> München<br />
Tel. +49 89 38189-266<br />
Fax +49 89 38189-480<br />
Mail: <strong>beck</strong>extra@<strong>beck</strong>.de<br />
Mathias Bruchmann (v.i.S.d.P.)<br />
Kathrin Moosmang (Text)<br />
Benjamin Zirnbauer (Art Direktion/Layout)<br />
Verlag:<br />
Verlag C.H.BECK oHG<br />
Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München<br />
Tel. +49 89 38189-0<br />
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www.<strong>beck</strong>.de<br />
Der Verlag ist eine oHG. Gesellschafter sind<br />
Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck,<br />
beide Verleger in München.<br />
Illustrationen | Fotocollagen:<br />
Titelseite: Andrey_Kuzmin / Getty,<br />
Seite 6: filo / Getty,<br />
Seite 16/17: Dimitris66 / Getty,<br />
Seite 18: Olga Strelnikova / Getty.<br />
Druck:<br />
Mayr Miesbach GmbH<br />
Am Windfeld 15<br />
83714 Miesbach<br />
www.blauer-engel.de/uz195<br />
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· überwiegend aus Altpapier XW1<br />
Dieses Druckerzeugnis ist mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.
editorial<br />
Zu<br />
Beginn<br />
Stiftungen können sehr individuell<br />
gestaltet sein: gemeinnützig,<br />
fördernd, parteinah oder auch<br />
familienbezogen. Und sie liegen<br />
im Trend. Etwa 25.000 rechtsfähige<br />
Stiftungen gibt es in Deutschland. Allein im<br />
vergangenen Jahr kamen 1.000 neue Stiftungen<br />
hinzu. Im Sommer tritt nun eine große<br />
Reform des Stiftungsrechts in Kraft. Aus<br />
bisher neun stiftungsrechtlichen Paragrafen<br />
werden 36. »Eine Stiftung ist eine auf Kontiunität<br />
angelegte Rechtsform, die nicht so<br />
einfach wie eine GmbH verändert werden<br />
kann. Insofern ist es schon etwas Besonderes,<br />
dass sich für die bestehenden Stiftungen ihr<br />
Rechtsrahmen ändert«, sagt Rechtsanwältin<br />
Dr. Katharina Gollan. In unserem Titelinterview<br />
sprechen wir mit der Stiftungsexpertin<br />
über die wesentlichen Punkte der<br />
Reform und darüber, was für bestehende<br />
und künftige Stiftungen zu beachten ist.<br />
Beachtenswert ist auch der Beitrag über das<br />
Beck-Personal-Portal. Das Rechtsportal richtet<br />
sich gezielt an Mitarbeitende aus dem<br />
Bereich Human Resources sowie an Arbeitsrechtler.<br />
Unsere beiden Portal-Redakteurinnen<br />
stellen Ihnen das Online-Angebot selbst vor.<br />
In der Rubrik »Ratgeber« finden Sie diesmal<br />
Tipps, wie Sie und Ihre Kolleginnen und<br />
Kollegen mental gestärkt ins Frühjahr starten<br />
können.<br />
Falls Sie <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong> – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong> noch<br />
nicht kostenlos abonniert haben, können Sie<br />
dies ganz einfach mit dem Bestellcoupon auf<br />
der Rückseite dieser Ausgabe tun.<br />
Mathias Bruchmann<br />
Leiter Presse und Lizenzen<br />
Recht | Steuern | Wirtschaft
4
inhalt<br />
10<br />
titel<br />
Jetzt handeln? Die große Reform im Stiftungsrecht<br />
Interview mit Dr. Katharina Gollan<br />
06 schlau durch den alltag<br />
App in die Pause<br />
08 kurzinterview<br />
Entweder | Oder<br />
Fragen an<br />
Stefan Hinners<br />
09 recht <strong>aktuell</strong><br />
Aktuelles aus<br />
Gesetzgebung<br />
und Justiz<br />
16 C.H.BECK im web<br />
HR-Management<br />
leicht gemacht<br />
Das Beck-<br />
Personal-Portal<br />
22 autoren bei der arbeit<br />
Volkert Vorwerk<br />
am Schreibtisch<br />
18 ratgeber<br />
Mental gesund und<br />
stark in der Arbeit<br />
<strong>23</strong> vermischtes<br />
Zeitenwende<br />
Gewinnspiel<br />
20 neues aus dem verlag<br />
Richtig vorsorgen<br />
Doppeljubiläum<br />
im Beck-Verlag<br />
unternehmensjurist<br />
5
APP<br />
IN DIE<br />
PAUSE<br />
6
schlau durch den alltag<br />
JEDER BRAUCHT MAL EINE PAUSE UND,<br />
<strong>DAS</strong> HANDY HABEN WIR ALLE HEUTZUTAGE<br />
PRAKTISCH IMMER GRIFFBEREIT. WAS<br />
LIEGT DA ALSO NÄHER, ALS BEIDES ZU<br />
KOMBINIEREN. BECK-AKTUELL – <strong>DAS</strong> <strong>MAGAZIN</strong><br />
HAT SICH EIN PAAR APPS ANGESEHEN, DIE<br />
SIE FÜR EINE PAUSE NUTZEN KÖNNEN.<br />
Essensretter<br />
Eine Pause zu machen, ist häufig gleichbedeutend<br />
mit Nahrungsaufnahme. Für viele<br />
von uns wäre es auch schon eine Pause,<br />
sich abends mal nicht Gedanken machen<br />
zu müssen, was man kochen könnte, oder<br />
ob überhaupt noch etwas im Kühlschrank<br />
ist. To Good To Go ist eine App, die Lebensmittelverschwendung<br />
verhindern will, indem<br />
sie Nutzern anzeigt, wo überschüssige<br />
Lebensmittel gegen vergünstigte Preise an<br />
Selbstabholer abgegeben werden. Mittlerweile<br />
machen nicht nur Restaurants und<br />
Cafés mit, sondern auch Bäckereien, Supermärkte<br />
und sogar Tankstellen und Hotels.<br />
Gerade Frühstücksbuffets großer Hotelketten<br />
sind bis zum Schluss reichlich bestückt und<br />
teils bis Mittag geöffnet. Wie wäre es also<br />
mit einem Hilton-Brunch für die nächste<br />
Mittagspause? Oder einer Überraschungstüte<br />
vom Tankstellen-Minimarkt, wenn Sie<br />
auf dem Heimweg ohnehin dort gehalten<br />
hätten? Allerdings wäre es vermutlich gesünder,<br />
das übriggebliebene Gemüse aus<br />
dem Biomarkt zu retten.<br />
makabrem Humor zu empfehlen ist. Oder<br />
Sie versuchen sich an den nicht immer<br />
gleich offensichtlichen Lösungswegen der<br />
nach Farben benannten Puzzlespiele des<br />
belgischen Spieleentwicklers Bart Bonte.<br />
Einfach mal Om<br />
Meditation, Achtsamkeit, Atemübungen<br />
und Einschlafhilfen – klingt das für Sie<br />
attraktiv? Es gibt viele Apps, die all das<br />
bieten. Wer sich bei seiner Entspannungsroutine<br />
auf diese Weise unterstützen lassen<br />
will, hat daher eine große Auswahl, eine individuell<br />
passende App zu finden. Eine davon<br />
ist zum Beispiel 7Mind, deren Premiumversion<br />
von mehreren deutschen Krankenkassen<br />
bezuschusst oder gar bezahlt wird.<br />
Wenn Sie im Meditieren bereits versiert<br />
sind oder einfach nur sanft daran erinnert<br />
werden wollen, wann es Zeit ist, wieder aus<br />
einem Tagtraum oder Mittagsschläfchen zu<br />
erwachen, finden sich in den App-Stores<br />
auch diverse Meditations-Timer oder Apps<br />
mit verschiedenen zeitlich programmierbaren<br />
Gongschlägen.<br />
Von Fremdsprachen bis Code<br />
Sie lesen lieber das ganze Buch, hätten aber<br />
nichts dagegen, sich zwischendurch neue<br />
Skills anzueignen? Dafür gibt es Apps, die<br />
eine Kombination aus Spiel und Lernen<br />
versprechen. Recht verbreitet sind in diesem<br />
Bereich Sprachlern-Apps wie Duolingo.<br />
Wenn Französisch, Chinesisch oder Finnisch<br />
nicht so Ihr Ding sind, können Sie sich<br />
mittels App auch eine andere Kommunikationsform<br />
aneignen: mit Morse Mania<br />
beherrschen Sie zum Beispiel bald das<br />
Morsealphabet.<br />
Und wenn Ihnen all unsere Vorschläge<br />
nicht zugesagt haben, können Sie sich eine<br />
der mittlerweile recht zahlreichen Apps<br />
herunterladen, mit denen sich das Programmieren<br />
erlernen lässt. Wer weiß, vielleicht<br />
stellen wir dann demnächst eine App<br />
vor, die Sie entwickelt haben.<br />
Games abseits der Norm<br />
Zum Abschalten daddeln viele von uns gerne<br />
am Handy. Es müssen aber nicht immer<br />
die bekannten Spiele wie CandyCrush, mit<br />
tausenden von Leveln und wenig überraschendem<br />
Design, sein. Die Werke kleinerer<br />
Entwicklerfirmen oder gar unabhängiger<br />
Gamedesigner sind durchaus auch über die<br />
üblichen App-Stores zu finden, wenn man<br />
ein bisschen sucht. So etwa I love hue, ein<br />
Puzzle nach Farbschattierungen von Zut!,<br />
oder die Escape-Spiel-Reihe Cube Escape<br />
von Rusty Lake, die vor allem Fans von<br />
Gut zusammengefasst<br />
Sie sind eher der Typ, der seine Pausen<br />
nutzen möchte, etwa um sich fortzubilden?<br />
Dann sind Sie womöglich bereits Nutzer<br />
der Apps von Anbietern wie GetAbstract<br />
oder Blinkist, die Zusammenfassungen<br />
von Sach- und Fachbüchern zu den unterschiedlichsten<br />
Themen offerieren. Mit ihrer<br />
Hilfe lässt sich in einer kurzen Pause die<br />
Quintessenz eines Buches erfassen oder<br />
zumindest feststellen, ob das besprochene<br />
Thema etwas für Sie ist. Nach einer kurzen<br />
Testphase ist leider ein Abo dafür nötig.<br />
7
kurzinterview<br />
© Foto: privat<br />
Entweder | Oder<br />
Fragen an Stefan Hinners<br />
Stefan Hinners liebt als Jurist<br />
die Freiheit über den Wolken<br />
Bereits vor Abschluss seiner juristischen Ausbildung erwarb<br />
Stefan Hinners erste Pilotenlizenzen. Seit 2020 ist der Hamburger<br />
Seniorpartner einer mittelständischen Anwaltskanzlei der einzige<br />
deutsche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für<br />
Flugbetrieb, Flugunfalluntersuchung und Betriebsausfallschäden<br />
von Luftfahrzeugen. Darüber hinaus ist er Berufspilot, Fluglehrer,<br />
Prüfer des Luftfahrtbundesamtes für die Verlängerung von<br />
Pilotenlizenzen und betreibt ein Luftfahrtunternehmen für<br />
Sightseeingflüge und Pilotenausbildung.<br />
Herr Hinners, wie erleben Sie als Rechtsanwalt<br />
und Sachverständiger die sprichwörtliche<br />
grenzenlose Freiheit über den Wolken?<br />
Die Freiheit über den Wolken gibt es<br />
tatsächlich. Allein in einem Flugzeug in<br />
zwei Kilometer Höhe ist man ganz bei sich.<br />
Wenn es ökonomisch und vom Zeitgewinn<br />
her Sinn macht, fliege ich daher am liebsten<br />
auch selbst zu meinen Terminen. Zum<br />
Landgericht Hof beispielsweise benötige ich<br />
mit einer kleinen Cessna 172 morgens zwei<br />
Stunden und dann noch 15 Minuten mit dem<br />
Taxi vom Flughafen zum Gericht. Wenn der<br />
Termin um 12:30 Uhr endet, bin ich nach 2,5<br />
Stunden Flug entspannt wieder in Hamburg.<br />
Bei der Reise mit der Bahn oder mit dem<br />
Auto wäre eine Übernachtung unumgänglich<br />
und der Tag vor der Verhandlung ist als<br />
Reisetag verloren.<br />
Was begeistert Sie an den beiden Berufen<br />
Rechtsanwalt und Pilot, die doch sehr unterschiedlich<br />
sind?<br />
Als Anwalt begeistert mich, dass man<br />
in strittigen Fällen immer irgendeine<br />
Lösung findet. Das ist für mich wie in<br />
einem Schachspiel, bei dem man eine findige<br />
Strategie entwickelt.<br />
Als Pilot muss man viele Parameter in<br />
seine Entscheidungen und Handlungen<br />
einfließen lassen und die richtige Vorgehensweise<br />
finden. Es begeistert, wenn man<br />
dieses komplexe System sicher beherrscht.<br />
Für welches Rechtsgebiet interessieren Sie<br />
sich besonders und warum?<br />
Von Anfang an hat mich das Versicherungsrecht<br />
fasziniert. Versicherungsrecht<br />
ist deshalb so interessant, weil hinter<br />
jedem Fall, der streitig wird, ein spannender<br />
Fall der Lebenswirklichkeit steht. Aber<br />
für mich natürlich auch deshalb, weil ich<br />
meine Expertise als Sachverständiger in<br />
Luftfahrtschadensfällen nutze und so die<br />
beiden Welten zusammenbringe.<br />
Kommen wir zu unserem Interviewteil<br />
»Entweder – Oder« …<br />
Sonne oder Wolken?<br />
Sonne.<br />
Auto oder Bahn?<br />
Flugzeug.<br />
Hamburg oder München?<br />
Hamburg.<br />
Literatur oder Fachbuch?<br />
Literatur.<br />
Wein oder Bier?<br />
Bier.<br />
Klassik oder Schlager?<br />
Alles, was melodisch ist.<br />
Freizeit oder Arbeit?<br />
Ach, gibt es da einen Unterschied?<br />
8
echt <strong>aktuell</strong><br />
Aktuelles<br />
aus Gesetzgebung und Justiz<br />
Zu lange im<br />
Linksverkehr<br />
Zu aufrecht im<br />
Nachtverkehr<br />
Zu sportlich im<br />
Rennverkehr<br />
Nach einem siebenwöchigen Urlaub<br />
in Thailand fällt einem die Wiedereingewöhnung<br />
in den Alltag schwer. Der<br />
Wetterumschwung, die Zeitverschiebung,<br />
die vielen Verpflichtungen statt entspannter<br />
Ruhe am Strand. Und dann<br />
auch noch die Umstellung im Verkehr.<br />
Plötzlich wieder rechts statt links. Das Verständnis<br />
der Gerichte für diese Situation<br />
ist indes ganz unterschiedlich, wie ein<br />
Fall aus Rheinland-Pfalz zeigt: Ein Thailand-Urlauber<br />
war nach einem elfeinhalb<br />
Stunden dauernden Nachtflug und einem<br />
kurzen Vier-Stunden-Schlaf in seinen<br />
Pkw gestiegen und losgebraust. Dabei<br />
befuhr er auf einer Strecke von zwei<br />
bis drei Kilometern eine Landstraße<br />
auf der linken Spur. Es kam, wie es<br />
kommen musste, nämlich zu einer Kollision<br />
mit einem entgegenkommenden<br />
Fahrzeug. Der Urlaubsrückkehrer hatte<br />
sich nach eigenen Angaben weder vor<br />
Fahrtantritt noch während der Fahrt<br />
darüber Gedanken gemacht, dass in<br />
Deutschland – anders als in Thailand –<br />
Rechtsverkehr herrscht. War das rücksichtslos?<br />
Ja, sagten das AG und das LG.<br />
Nein, meinte das OLG Zweibrücken. Der<br />
Unfallverursacher habe unachtsam und<br />
fahrlässig gehandelt. Ein darüber hinausgehender<br />
Vorwurf sei ihm aber nicht<br />
zu machen (Az. 2 Ss 34/22, BeckRS 2022,<br />
36897).<br />
Nimmt ein Autofahrer einem Motorrad<br />
die Vorfahrt, scheint die Schuldfrage<br />
schnell geklärt. Komplizierter wird<br />
es allerdings, wenn der Mann auf der<br />
Maschine ein verkappter Stuntman ist<br />
und unmittelbar vor der Kollision einen<br />
sogenannten Wheelie ausführt – und<br />
das auch noch im Dunklen. Für diejenigen,<br />
die mit Zweiradkunststücken<br />
nicht so vertraut sind: Beim Wheelie<br />
wird das Motorrad nur auf dem Hinterrad<br />
gefahren, so dass es vorne in einem<br />
Winkel von ca. 45° in die Höhe ragt.<br />
Wenig überraschend sah das OLG in<br />
dem artistischen Fahrmanöver einen<br />
Verkehrsverstoß und zwar einen gegen<br />
die Beleuchtungspflicht. Die Yamaha<br />
hatte zwar die Lichter an, leuchtete aber<br />
in aufrechter Position nicht die Straße,<br />
sondern den sommerlichen Nachthimmel<br />
aus. Das OLG löste den Fall salomonisch,<br />
nämlich mit einer Haftungsquote von<br />
50:50. Dabei berücksichtigte es, dass<br />
das Motorrad wegen ein paar Streulichtresten,<br />
die der Frontscheinwerfer trotz<br />
des Wheelies gen Straße warf, nicht völlig<br />
unsichtbar war. Zumal das Rücklicht<br />
auf der regennassen Fahrbahn einen<br />
gut sichtbaren roten Lichtpunkt erzeugt<br />
hatte und auch das fahle Licht einer<br />
Straßenlaterne auf die Unfallstelle schien<br />
(Az. 11 U 38/22, BeckRS 2022, 41069).<br />
Der Nürburgring mit seiner legendären<br />
Nordschleife erfreut sich trotz zahlreicher<br />
Unfälle nach wie vor großer<br />
Beliebtheit bei Hobbyrennfahrern. Deshalb<br />
bieten die Betreiber der Grand-<br />
Prix-Strecke in der Eifel sogenannte<br />
Touristenfahrten an. Das klingt harmloser<br />
als es ist, wie ein Fall des OLG<br />
Koblenz zeigt. Darin hatte der Kläger<br />
bei einer solchen Touristenfahrt auf der<br />
Nordschleife die Kontrolle über sein<br />
Fahrzeug verloren und einen Abflug in<br />
die Eifelbotanik gemacht. Schuld daran<br />
sei ein vor ihm fahrendes Fahrzeug<br />
gewesen, dem zuvor die Hinterachse gebrochen<br />
war und das im Kurvenbereich<br />
Öl verloren hatte. Dennoch brummte<br />
das OLG dem Havaristen gegen seinen<br />
engagierten Vortrag einen Mithaftungsanteil<br />
von 25 Prozent auf. Die Richter<br />
beriefen sich dabei auf besondere Expertise<br />
und Erfahrung: Dem Senat, der<br />
eine Spezialzuständigkeit für Verkehrsunfallsachen<br />
besitzt, sei aus zahlreichen<br />
anderen Verfahren die außerordentlich<br />
hohe Gefahrenträchtigkeit der Nordschleife<br />
gerade auch im Rahmen von<br />
Touristenfahrten bekannt, heißt es in<br />
dem Hinweisbeschluss. Die Betriebsgefahr<br />
sei hier generell erhöht. Zumal, so<br />
sei dem Senat bekannt, es an der Nordschleife<br />
regelmäßig zum Austritt von<br />
Betriebsmitteln komme (Az. 12 U 1933/22,<br />
BeckRS 20<strong>23</strong>, 426).<br />
9
Jetzt<br />
handeln?<br />
Die große<br />
Reform im<br />
Stiftungsrecht<br />
Interview mit Dr. Katharina Gollan<br />
© Foto: POELLATH<br />
twa 25.000 rechtsfähige Stiftungen gibt<br />
es in Deutschland. Einige von ihnen sind Jahrhunderte<br />
alt. Die meisten wurden jedoch in den vergangenen 20<br />
Jahren errichtet – allein 1.000 Stiftungen im vorigen<br />
Jahr. Zum 1. Juli 20<strong>23</strong> tritt nun die umfangreichste<br />
Reform seit der Kodifizierung der Stiftung bürgerlichen<br />
Rechts in Kraft. Aus bisher neun stiftungsrechtlichen<br />
Paragrafen werden 36. Was das für bestehende<br />
und für künftige Stiftungen bedeutet und ob Handlungsbedarf<br />
besteht, besprechen wir im Interview mit<br />
Rechtsanwältin und Stiftungsexpertin Dr. Katharina<br />
Gollan.<br />
10
titel<br />
Dr. Katharina Gollan<br />
ist Rechtsanwältin bei POELLATH, mit den Schwerpunkten Stiftungen und<br />
Nonprofit-Organisationen. Als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses<br />
Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins war sie Berichterstatterin für die<br />
Reform des Stiftungsrechts. Sie ist Mitautorin des bei C.H.BECK<br />
erscheinenden Handbuchs Richter, Stiftungsrecht.<br />
Frau Dr. Gollan, wie bedeutsam ist die unmittelbar bevorstehende Reform des Stiftungsrechts?<br />
Durch die Reform wird erstmals das Stiftungsrecht bundesrechtlich vereinheitlicht und<br />
abschließend im BGB geregelt. Die Reform betrifft allerdings nur das Zivilrecht. Die<br />
Stiftungen unterliegen weiterhin einer öffentlich-rechtlichen Aufsicht durch die Stiftungsbehörden<br />
auf Grundlage der Landesstiftungsgesetze. Trotz der zahlreichen neuen Vorschriften<br />
im BGB sollte man im Hinterkopf behalten, dass es dem Gesetzgeber im<br />
Wesentlichen darum ging, den Status Quo des Stiftungsrechts zu vereinheitlichen. Neu<br />
wird allerdings das Stiftungsregister sein, das ab dem Jahr 2026 mehr Transparenz ins<br />
Stiftungswesen bringen soll.<br />
Bevor wir in die Details einsteigen: Wen betrifft das neue Recht?<br />
Wir müssen hier zwischen Stiftern und Stiftungen unterscheiden. Wenn ein Stifter eine<br />
neue Stiftung errichten möchte, gilt hierfür ab Juli das neue Stiftungszivilrecht. Aber die<br />
Reform betrifft eben auch die 25.000 bestehenden Stiftungen. Eine Stiftung ist eine auf<br />
Kontinuität angelegte Rechtsform, die nicht so einfach wie eine GmbH verändert werden<br />
kann. Insofern ist es schon etwas Besonderes, dass sich für die bestehenden Stiftungen ihr<br />
Rechtsrahmen ändert. Als weitere Gruppe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />
den Stiftungsbehörden von der Reform betroffen. Sie üben die laufende Aufsicht über die<br />
Stiftungen aus und müssen daher das geltende Stiftungszivilrecht kennen und anwenden.<br />
Mittelbar ist darüber hinaus der gesamte Rechtsverkehr betroffen, also Vertragspartner<br />
und Gläubiger von Stiftungen, wie etwa Pflichtteilsberechtigte von Stiftern. Die Wahrscheinlichkeit,<br />
sich irgendwann mit dem Stiftungsrecht auseinandersetzen zu müssen, ist<br />
bei rund 25.000 existierenden Stiftungen relativ hoch.<br />
Blicken wir auf einige zentrale Punkte der Reform, beispielsweise den großen Bereich der<br />
Strukturänderungen. Was verändert sich dort?<br />
Unter Strukturänderungen verstehe ich Satzungsänderungen, Verschmelzungen – im<br />
stiftungsrechtlichen Kontext »Zulegungen« und »Zusammenlegungen« genannt – sowie<br />
Auflösungen von Stiftungen. Das Wichtigste vorab: Die Stiftungsbehörde wird weiterhin<br />
an diesen Strukturänderungen mitwirken. Denn wie ich eingangs sagte, betrifft die<br />
Reform nur das Stiftungszivilrecht und nicht die behördlichen Genehmigungserfordernisse.<br />
Außerdem werden Änderungen der Satzung weiterhin nur unter bestimmten gesetzlichen<br />
Voraussetzungen zulässig sein. Zwar wurde diskutiert, ob Stifter in den ersten Jahren<br />
nach Errichtung der Stiftung ein freies Änderungsrecht erhalten sollen, das hat sich aber<br />
nicht durchgesetzt. Bislang sahen die Landesstiftungsgesetze unterschiedliche Regelungen<br />
vor, nun werden die Voraussetzungen für Strukturänderungen vereinheitlicht.<br />
Was das jetzt für die einzelne Stiftung bedeutet, hängt stark davon ab, wie die konkrete<br />
Satzung ausgestaltet ist und in welchem Bundesland die Stiftung ansässig ist. Wichtig für<br />
kleinere Stiftungen, denen es an Mitteln für eine nachhaltige Zweckverwirklichung mangelt, ist,<br />
dass es in Zukunft einen klaren Rechtsrahmen für Zulegungen und Zusammenlegungen<br />
geben wird. So können sich mehrere kleine Stiftungen zusammentun.<br />
11
Auch beim Stiftungsvermögen sollen sich durch die Reform neue<br />
Möglichkeiten eröffnen. Welche sind das?<br />
Grundsätzlich müssen Stiftungen ihr Grundstockvermögen er-<br />
halten und ihre Zwecke aus den Erträgen erfüllen. Die bisher umstrittene<br />
Frage war: Gehören Umschichtungsgewinne zum Vermögensstock<br />
oder zu den laufenden Erträgen? Stellen Sie sich vor,<br />
die Stiftung hat vor 20 Jahren eine Immobilie erworben und veräußert<br />
sie heute mit Gewinn. Ist das Grundstockvermögen oder<br />
ein Ertrag, aus dem der Stiftungszweck erfüllt werden kann? Das<br />
wurde bisher bei Stiftungen, deren Satzung hierzu keine Aussage<br />
trifft, in den Bundesländern unterschiedlich gesehen.<br />
Nun steht fest, dass Umschichtungsgewinne für den Stiftungszweck<br />
verwendet werden dürfen – vorausgesetzt, der Stifter hat<br />
in der Satzung nichts anderes vorgesehen. Das ist insbesondere<br />
für kleinere Stiftungen mit Aktiendepots und Immobilien wichtig,<br />
aber auch für größere Stiftungen mit Private Equity-Investments.<br />
Ob die einzelne Stiftung jetzt neue Möglichkeiten durch die<br />
Reform erhält, hängt wieder stark von der Satzung ab.<br />
»Die Wahrscheinlichkeit,<br />
sich irgendwann<br />
mit dem Stiftungsrecht<br />
auseinandersetzen zu<br />
müssen, ist bei rund<br />
25.000 existierenden<br />
Stiftungen relativ<br />
hoch.«<br />
Dr. Katharina Gollan<br />
Die Haftung der Stiftungsorgane ändert sich ebenfalls durch die Reform.<br />
Was hat es insbesondere mit der neuen Business Judgment Rule auf<br />
sich?<br />
Künftig wird das BGB im Stiftungsrecht einen haftungsfreien<br />
Ermessensspielraum für die Stiftungsorgane regeln. Erleidet die<br />
Stiftung also etwa einen Vermögensverlust, so haften die Organe<br />
hierfür nicht, wenn sie ursprünglich eine sorgfältige Anlageentscheidung<br />
getroffen haben.<br />
Diese Regelung erfolgt in Anlehnung an das aktienrechtliche Vorbild<br />
der Business Judgment Rule in § 93 AktG. Im Stiftungsrecht<br />
hat die ganz herrschende Meinung die Business Judgment Rule<br />
bereits anerkannt, und auch in der stiftungsrechtlichen Rechtsprechung<br />
gibt es entsprechende Anklänge. Mit der Reform wird<br />
sie nun ausdrücklich im Stiftungsrecht kodifiziert. Für unentgeltlich<br />
tätige Organmitglieder gilt zusätzlich das Ehrenamtsprivileg:<br />
Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie nicht.<br />
Was geschieht eigentlich mit den zahlreichen Stiftungsgesetzen der<br />
Bundesländer, wo wir doch nun die neuen bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften<br />
bekommen?<br />
Die Landesstiftungsgesetze regeln bisher neben der öffentlichrechtlichen<br />
Aufsicht über die Stiftungen auch zivilrechtliche<br />
Themen, zum Beispiel besondere Haftungsmaßstäbe, Voraussetzungen<br />
für Satzungsänderungen und teils auch Zusammenschlüsse<br />
von Stiftungen. Jetzt wird das Zivilrecht abschließend im<br />
BGB geregelt. Deswegen sind die Länder aufgerufen, bis Ende Juni<br />
ihre Stiftungsgesetze anzupassen. Eine Gesetzgebungskompetenz<br />
haben sie nur noch für das Öffentliche Recht. Wenn die Streichung<br />
der zivilrechtlichen Regelungen unterbleibt, werden sie<br />
automatisch unwirksam.<br />
Bisher hat nur Brandenburg ein neues Landesstiftungsgesetz<br />
verabschiedet. Daneben existieren weitere Entwürfe. Die Ernüchterung<br />
in der Praxis ist aber schon jetzt groß, weil die Regelungsansätze<br />
sehr unterschiedlich sind. Was der Bundesgesetzgeber<br />
auf Ebene des BGB an Vereinheitlichung versucht hat, wird durch<br />
die Bundesländer teils konterkariert.<br />
Wie ist es denn mit der Reform um die Rechtsschutzmöglichkeiten der<br />
Stiftung bestellt, die in der Vergangenheit oft als unzureichend kritisiert<br />
wurden?<br />
Hier hat sich leider nichts verbessert. Ich sagte eingangs, dass<br />
es das wesentliche Anliegen des Reformgesetzgebers war, den<br />
Status Quo im Stiftungsrecht zu kodifizieren. Man hat also nicht<br />
wie beim MoPeG das Konzept der Rechtsform überarbeitet und<br />
sich überlegt, was ein modernes Stiftungsrecht heute benötigt.<br />
Dazu hätte unbedingt eine Stärkung der Klagebefugnisse von<br />
Stiftungsinteressierten gehört. Wir haben erhebliche Rechtsschutzdefizite.<br />
Deswegen gibt es die Forderungen, eine »actio pro<br />
fundatione« und eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde einzuführen.<br />
Hier können wir nur auf Verbesserungen im Anschluss an die<br />
Evaluation der Reform hoffen, die für Mitte 2025 geplant ist.<br />
Mit etwas zeitlichem Abstand, zum 1. Januar 2026, soll dann noch ein<br />
Stiftungsregister eingeführt werden. Was hat es mit diesem Register auf<br />
sich?<br />
Wir haben im Stiftungsrecht, anders als im Handels- und Gesellschaftsrecht<br />
oder im Vereinsrecht, bislang kein öffentlich zugängliches<br />
Register. Stattdessen unterhalten die Länder sogenannte<br />
Stiftungsverzeichnisse. Das sind Listen im Internet mit gewissen<br />
Angaben zu den Stiftungen. Diese Datenbanken variieren stark<br />
nach Bundesland, der Informationsgehalt ist nicht besonders<br />
hoch, und die Richtigkeitsgewähr niedrig. Um diesem Missstand<br />
abzuhelfen, hat sich der Gesetzgeber dazu durchgerungen, künftig<br />
ein Stiftungsregister einzuführen. Die Stiftungen, die dort registriert<br />
sind, tragen dann den Rechtsformzusatz »eingetragene<br />
Stiftung« oder »e.S.«<br />
So froh alle sind, dass es überhaupt ein Register geben wird, es<br />
gibt drei große Kritikpunkte an der Ausgestaltung:<br />
12
titel<br />
Erstens dürfte für die Ansiedlungen des Registers beim Bundesamt<br />
für Justiz statt bei den Amtsgerichten, wie bei den Handels-<br />
registern üblich, die Gesetzgebungskompetenz des Bundes<br />
fehlen. Wir werden sehen, ob sich Stiftungen gegen die<br />
Registrierungspflicht wehren werden, und die Kompetenzfrage<br />
gerichtlich geklärt wird.<br />
Ein zweiter, ganz wichtiger Kritikpunkt ist: Das Register sieht nur<br />
eine negative Publizität vor. Das bedeutet, das Register schützt<br />
nicht den guten Glauben daran, dass das Eingetragene auch rechtlich<br />
gilt. Das ist aber natürlich das, was ich wissen möchte. Ich<br />
möchte in das Register hineinschauen und darauf vertrauen, dass<br />
die dort eingetragenen Personen auch zur Vertretung berechtigt<br />
sind. Aber das Stiftungsregister soll nur den guten Glauben daran<br />
schützen, dass etwas, das nicht eingetragen ist, rechtlich auch<br />
nicht gilt. Hier muss der Gesetzgeber unbedingt nachschärfen.<br />
Schließlich fehlen wichtige Angaben zu den Stiftungen, insbesondere<br />
der Stiftungszweck und die Geschäftsanschrift, die etwa im<br />
Handelsregister frei einsehbar ist.<br />
»Was der Bundesgesetzgeber<br />
auf<br />
Ebene des BGB an<br />
Vereinheitlichung<br />
versucht hat, wird<br />
durch die Bundesländer<br />
teils konterkariert.«<br />
Stifter werden die möglichen Rechtsformen für ihr zumeist<br />
philanthropisches Anliegen vergleichen. Zur rechtsfähigen Stiftung<br />
mit den neuen Rahmenbedingungen gibt es ja auch Alternativen<br />
wie die gemeinnützige GmbH, die nichtrechtsfähige Stiftung,<br />
eventuell auch den eingetragenen Verein. Ist die Entscheidung<br />
für eine rechtsfähige Stiftung gefallen, stellt sich aufgrund der<br />
weiterhin unterschiedlichen Landesrechte die Frage nach dem<br />
günstigsten Ansässigkeitsregime.<br />
Stifter, die eine Stiftung von Todes wegen angeordnet und dabei<br />
vorgesehen haben, dass das Stiftungsvermögen der Dauertestamentsvollstreckung<br />
unterliegt, sollten ihre letztwillige Verfügung<br />
unbedingt noch einmal überprüfen lassen. Denn die Dauertestamentsvollstreckung<br />
über Stiftungsvermögen wird in Zukunft als<br />
unzulässig angesehen.<br />
Und zu guter Letzt sollten die Stifter schauen, dass sie ihre<br />
privaten Verhältnisse nicht zu ausführlich in der Satzung<br />
schildern, wenn sie nicht möchten, dass diese öffentlich werden.<br />
Denn in dem neuen Stiftungsregister sollen die Satzungen für<br />
jedermann einsehbar sein.<br />
Vielen Dank für das Gespräch.<br />
Dr. Katharina Gollan<br />
Abschließend würde uns noch interessieren, was empfehlen Sie<br />
Stiftungen und Stiftern mit Blick auf die bald in Kraft tretende Reform?<br />
Besteht Handlungsbedarf?<br />
Da ist zu differenzieren. Die Stiftungen selbst sollten sich mit den<br />
neuen Regelungen vertraut machen. Sie sollten prüfen, welche Änderungen<br />
die Reform für sie selbst mit sich bringt. Das wird immer<br />
sehr stark von der eigenen Satzung abhängen und dem jeweiligen<br />
Bundesland. Gegebenenfalls sollten die Stiftungen versuchen, Klarstellungen<br />
in der Satzung noch vor dem 1. Juli 20<strong>23</strong> vorzunehmen.<br />
Ich würde aber davon abraten, in Aktionismus zu verfallen.<br />
Natürlich sollte man sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.<br />
Stiftungen sollten aber jetzt nicht unnötige<br />
Änderungen vornehmen oder sich von den Stiftungsbehörden<br />
dazu drängen lassen, Anpassungen vorzunehmen. Im Hinblick<br />
auf das neue Recht ist vieles noch unklar, und eine Stiftung<br />
sollte nicht im vorauseilenden Gehorsam individuelle Satzungsregelungen<br />
aufgeben, weil sie vermeintlich gegen die neuen<br />
gesetzlichen Vorschriften verstoßen.<br />
Das ausführliche Interview<br />
zur Reform des Stiftungsrechts mit<br />
Dr. Katharina Gollan gibt's als<br />
Podcast #32 – Jetzt handeln?<br />
Die Reform im Stiftungsrecht.<br />
13
Aktuelle Arbeitshilfen<br />
zum Stiftungsrecht<br />
Das praxisnahe Handbuch<br />
bringt eine umfassende und eingehende Darstellung des gesamten deutschen<br />
Stiftungsrechts unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte.<br />
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Umsatzbesteuerung von Stiftungen, Spendenrecht und grenzüberschreitendes<br />
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Aktuell zum neuen Stiftungsrecht<br />
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Neu im Juli 20<strong>23</strong><br />
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Die Neuauflage berücksichtigt vor allem das Gesetz zur Modernisierung des<br />
Stiftungsrechts zum 1.7.20<strong>23</strong>. Daneben sind wichtige steuerrechtliche Änderungen<br />
eingearbeitet. Zudem enthält das Werk jetzt auch einen Abschnitt zu Stiftungen<br />
in Konzern-Strukturen.<br />
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gibt Leserinnen und Lesern einen umfassenden und praxis gerechten Überblick<br />
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Handlungsrahmen für Stiftungen und ihre Organe in Auslegung des jeweils in der<br />
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15
HR-Management<br />
leicht gemacht<br />
Das Beck-Personal-Portal<br />
Im ersten Moment mag der Name etwas in die Irre führen, denn wer hier Stellenanzeigen oder<br />
-ausschreibungen sucht, wird nicht fündig. Für Mitarbeitende in Personalabteilungen und alle,<br />
die mit Arbeitsrecht zu tun haben, ist das Beck-Personal-Portal jedoch eine wahre Fundgrube.<br />
»Das Personal-Portal des Verlags C.H.BECK ist ein Rechtsportal, das<br />
sich vor allem an Mitarbeitende aus dem Bereich Human Resources<br />
sowie an Arbeitsrechtler wendet«, erklärt Sandra Eden, die zusammen<br />
mit ihrer Kollegin Marlies Packeiser das Portal von Verlagsseite her<br />
betreut. Für diese Zielgruppe hat es einiges zu bieten. Denn mittels<br />
eines Abonnements erhalten Nutzer Zugriff auf verschiedene Bereiche<br />
und Arbeitsmittel: von einem Personal-Lexikon über einschlägige<br />
Handbücher und Kommentare, bis hin zu Mustertexten und diversen<br />
Berechnungshilfen. Natürlich gibt es auch einen Newsletter mit Praxistipps<br />
und <strong>aktuell</strong>en Informationen zur relevanten Rechtsprechung.<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Theresa Kern<br />
© Foto: privat<br />
Die Gesichter hinter dem Beck-Personal-Portal:<br />
Sandra Eden (oben) und Marlies Packeiser<br />
Ein Schwerpunkt des Portals sind die Mustertexte. »Vor allem die<br />
Zeugnismuster sind sehr beliebt,« weiß Sandra Eden. »Gerade wenn<br />
in einem Betrieb nur hin und wieder Zeugnisse ausgestellt werden,<br />
ist das sehr nützlich.« Die Zeugnismuster sind nach Berufsgruppen<br />
sowie nach Schulnoten gegliedert, so dass sich leicht die passenden<br />
Texte mit entsprechenden Abstufungen und Formulierungen finden<br />
lassen. Selbstverständlich werden im Portal noch viele andere Mustertexte<br />
angeboten, etwa für Verträge, Betriebsvereinbarungen oder<br />
auch Checklisten für das On- und Off-Boarding. »Der besondere<br />
Vorteil all unserer Mustertexte ist, dass wir sie als Word-Dokument<br />
zum Download bereitstellen. So sind sie nicht nur digital ausfüllbar,<br />
sondern können als individuell anpassbare Vorlage genutzt werden«,<br />
stellt Eden heraus.<br />
Auch die »Arbeitshilfen« des Portals, wie der Lohnsteuer-, Fahrtkosten-<br />
oder Elternzeitrechner, werden von den Nutzern gerne für<br />
diverse Berechnungen verwendet. »Der Trennungskostenrechner<br />
wurde exklusiv für das Beck-Personal-Portal erarbeitet«, erklärt Eden<br />
mit einem gewissen Stolz. »Hier lassen sich mit wenigen Angaben<br />
schnell nicht nur Kündigungsfristen, sondern vor allem auch Abfindungsvorschläge<br />
kalkulieren. Dabei werden verschiedene Beendigungsmöglichkeiten<br />
im Vergleich dargestellt, was den Rechner zum<br />
perfekten Tool zur Vorbereitung von Verhandlungen mit Arbeitnehmern<br />
macht.«<br />
16
C.H.BECK im web<br />
Mehr zum<br />
BECK-PERSONAL-PORTAL<br />
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KOSTENLOSEN NEWSLETTER<br />
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Den Hauptteil des Portals bildet das Personal-Lexikon, das schnelle<br />
Informationen zu einer Vielzahl wichtiger Stichworte liefert, von A<br />
wie Abfindung bis Z wie Zuschuss. »Die alphabetische Sortierung<br />
erleichtert den Zugriff und den Überblick über den Inhalt, der sehr<br />
praxisbezogen und auf die Anforderungen von Arbeitgebern und<br />
auch Arbeitnehmern abgestimmt ist«, erläutert Marlies Packeiser.<br />
»Je nach Relevanz wird jedes enthaltene Stichwort in unserem<br />
Lexikon nach drei verschiedenen Rechtsaspekten beleuchtet: Arbeitsrecht,<br />
Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht«, ergänzt Eden.<br />
Sieht man sich beispielsweise das Stichwort »Dienstwagen« im<br />
Personal-Lexikon an, finden sich dazu mehr als zwanzig Unterpunkte,<br />
etwa zur Dienstwagenordnung, der Berechnung des Anteils der<br />
Privatnutzung, Lohnsteuer, Schadensersatz, Rückgabe oder Verkauf<br />
des Dienstwagens an den Arbeitnehmer oder auch zu Regelungen<br />
während des Mutterschutzes. Sprachlich sind die Informationen an<br />
die Zielgruppe angepasst, also auf die Ansprüche von Personalern<br />
und BWLern, die nicht unbedingt Jura studiert haben.<br />
»Unser Angebot wird durch unseren Newsletter abgerundet,« weist<br />
Eden abschließend hin. Dieser bietet jeden Monat Beiträge zur <strong>aktuell</strong>en<br />
Rechtsprechung und neuen Gesetzesentwicklungen, News und Hinweise<br />
für die Praxis sowie Neuigkeiten aus dem Personal-Portal und<br />
dem Beck-Blog. »Und er ist nicht nur für Nutzer unseres Personal-Portals,<br />
sondern allgemein frei und kostenlos beziehbar«, ergänzt Packeiser.<br />
Somit ist der Newsletter für jeden, der über ein Abonnement des<br />
Personal-Portals nachdenkt, eine gute Möglichkeit, in dessen Angebote<br />
hineinzuschnuppern.<br />
Wenn dennoch die juristischen Volltexte gewünscht sind, bietet das<br />
Portal selbstverständlich auch Zugriff auf arbeitsrechtlich relevante<br />
Handbücher und Kommentare aus dem Verlag C.H.BECK, wie den<br />
»Fitting« oder die Beck‘schen Online-Kommentare BeckOK Arbeitsrecht<br />
und BeckOK Sozialrecht. Welche Werke zugänglich sind, hängt<br />
davon ab, für welches Abonnement man sich entscheidet. Unterschieden<br />
wird zwischen dem Plus-Modul und dem Premium-Modul,<br />
wobei Letzteres unter anderem Zugriff auf eine größere Anzahl an<br />
Werken gewährt.<br />
Erst kürzlich wurde das Portal um den »Praxisleitfaden Personal«<br />
ergänzt. »Der Vorteil des Leitfadens ist, dass die Informationen nicht<br />
alphabetisch gegliedert sind, sondern in der logischen Reihenfolge<br />
der Anwendung in der Praxis präsentiert werden,« erklärt Packeiser.<br />
Die Nutzer werden somit anhand eines roten Fadens durch komplexe<br />
Themen geführt, beispielsweise durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement<br />
(BEM), welches ablauforientiert dargestellt wird.<br />
Der Trennungskostenrechner wurde speziell<br />
für das Beck-Personal-Portal konzipiert.<br />
17
MENTAL GESUND<br />
UND STARK<br />
IN DER ARBEIT<br />
Stellen Sie sich manchmal die Frage, was Sie nicht nur für Ihre körperliche, sondern auch für Ihre<br />
mentale Gesundheit tun könnten? Oder andersherum gefragt: Wissen Sie, was Ihnen und auch<br />
Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am besten gegen Erschöpfung, Stress und Kraftlosigkeit<br />
hilft? Antje Heimsoeth zeigt in ihrem Ratgeber »Mentale Gesundheit«, worauf es bei der Arbeit zu<br />
achten gilt, um nicht auszubrennen. Für uns selbst und auch als Führungskraft für das Team.<br />
18
atgeber<br />
Krisen und Warnzeichen<br />
Burnout gab es schon immer. Doch<br />
die Welt mit all ihren Krisen und Veränderungen<br />
in Höchstgeschwindigkeit trägt heute<br />
wesentlich zu dem Gefühl von Frustration,<br />
Sorge und Überforderung bei. Würden<br />
Sie die Warnzeichen erkennen, sollten Sie<br />
selbst oder ein Teammitglied auf einen<br />
Burnout zusteuern?<br />
»Natürlich können Führungskräfte<br />
keine Therapeuten ersetzen,« mahnt Antje<br />
Heimsoeth »doch aktives Zuhören hilft, erste<br />
Anzeichen zu erkennen und Schlimmeres<br />
zu verhindern.« Warnzeichen sind bereits<br />
Gedanken wie: »Nur noch durchhalten, bis<br />
Projekt XY abgeschlossen ist.« Wichtig ist,<br />
als Führungskraft Mitgliedern des Teams zu<br />
zeigen, dass sie ernstgenommen werden,<br />
wenn sie ihre Befürchtungen äußern, einfach<br />
nicht mehr zu können. Damit es nicht<br />
so weit kommt, sollten gezielt Maßnahmen<br />
ergriffen werden, damit die oder der Be-<br />
troffene (oder auch Sie selbst) ohne Druck<br />
und schlechtes Gewissen »abschalten« und<br />
gesunden können.<br />
Fragen und Feiern<br />
»Eine erste, vergleichsweise leicht<br />
umsetzbare Maßnahme ist es, Erfolge zu<br />
feiern«, rät die Autorin. Das bedeutet nicht,<br />
dass Sie nach Abschluss jeden Projekts eine<br />
große Sause veranstalten sollten. Viel mehr<br />
geht es dabei um unser tägliches Tun und<br />
vermeintlich kleine Erlebnisse, denen mehr<br />
Aufmerksamkeit geschenkt wird. Blicken<br />
Sie auf die vergangene Woche zurück, und<br />
stellen Sie sich folgende Fragen: Was ist<br />
mir in der jüngsten Zeit positiv aufgefallen?<br />
Im Team, im Umgang mit Kunden oder<br />
auch in der Familie? Klopfen Sie sich einfach<br />
mal selbst auf die Schulter, oder blicken<br />
Sie gemeinsam mit einer Kollegin oder<br />
einem Kollegen auf die Erfolge und tollen<br />
Ereignisse in den vergangenen Tagen oder<br />
auch der letzten Besprechung zurück. Fragen<br />
Sie auch bei den Mitgliedern Ihres Teams<br />
nach, was Gutes passiert ist.<br />
Wertschätzung üben<br />
Ein weiterer wichtiger Punkt ist<br />
Selbstwertschätzung. Nur wer sich selbst<br />
wertschätzen kann, kann auch andere<br />
wertschätzen. Wie steht es um Ihre Selbstwertschätzung?<br />
Was macht Ihren Wert als<br />
Mensch aus? Welche Werte sind Ihnen persönlich<br />
wichtig, für welche Wert stehen Sie<br />
ein? Wertschätzung gegenüber sich selbst<br />
zu pflegen, hat nichts mit Selbstüberhöhung<br />
zu tun, sondern hilft, Respekt für Geleistetes,<br />
Fähigkeiten und Eigenschaften zu empfinden.<br />
Wer sich selbst wertschätzt, kann sich als<br />
Ganzes annehmen, inklusiver aller Stärken,<br />
Schwächen, Ecken und Kanten.<br />
Doch wie bringe ich als Kollege oder gar<br />
als Führungskraft Mitarbeitern Wertschätzung<br />
entgegen? Heimsoeth weiß, hier geht<br />
es um mehr als Lob, ein Dankeschön oder<br />
ein flüchtiges »Wie geht’s?«: »Nehmen Sie<br />
sich Zeit fürs Zuhören, und zeigen Sie echtes<br />
Interesse. Stellen Sie Fragen und üben Sie<br />
sich im Perspektivwechsel, um andere<br />
besser zu verstehen.« Das gilt nicht nur für<br />
die gelegentliche Frage nach dem Befinden.<br />
Wertschätzung spiegelt sich auch im Vermitteln<br />
klarer Erwartungen gegenüber Mitarbeitern<br />
wider: Führen Sie konstruktive<br />
Feedbackgespräche, kommunizieren Sie<br />
offen, und halten Sie Ihr Team stets auf dem<br />
Laufenden.<br />
Die Dinge annehmen<br />
Neben der Selbstwertschätzung<br />
ist auch Selbstmitgefühl entscheidend<br />
für die mentale Gesundheit. Dies ist die<br />
Fähigkeit, sich selbst anzunehmen, sich<br />
offen und wertungsfrei den eigenen Unzulänglichkeiten<br />
zuzuwenden und diese<br />
als Teil des menschlichen Lebens zu verstehen.<br />
Die zu diesem Thema führende<br />
US-amerikanische Psychologin Kristin Neff<br />
sieht das Konzept des Selbstmitgefühls<br />
als Verbindung von drei Dingen: Freundlichkeit<br />
sich selbst gegenüber, Verbunden-<br />
heit mit anderen Menschen und eine<br />
achtsame Grundhaltung, die uns erlaubt,<br />
zu spüren und anzuerkennen, was ist.<br />
»Wer Selbstmitgefühl praktiziert, ist in der<br />
Lage, innezuhalten und die Welt offen und<br />
wertungsfrei anzunehmen. So können wir<br />
Fehler als menschlich akzeptieren, ohne zu<br />
kritisieren, sowohl bei uns selbst als auch<br />
bei anderen,« erklärt Heimsoeth. Eine achtsame<br />
Führungskraft, die sich Selbstmitgefühl<br />
entgegenbringt, begegnet auch den<br />
Teammitgliedern bei Fehlern und Problemen<br />
mit Empathie.<br />
Schaffen wir es unseren oft erbar-<br />
mungslosen inneren Kritiker zu einem<br />
wohlgesonnenen Verbündeten zu machen,<br />
werden wir stärker und meistern leichter<br />
auch schwierige Zeiten und Situationen.<br />
Antje Heimsoeth<br />
Mentale Gesundheit<br />
20<strong>23</strong>. 144 Seiten.<br />
Softcover € 11,50<br />
ISBN 3-406-79686-9<br />
<strong>beck</strong>-shop.de/34295702<br />
19
Wer entscheidet über meine ärztliche Therapie, wenn ich<br />
selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf<br />
mein Konto? Und wer wird mich betreuen? Die vom Bayerischen<br />
Justizministerium gemeinsam mit dem Verlag C.H.BECK neu<br />
aufgelegte Broschürenreihe gibt Antworten auf diese Fragen.<br />
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte bei der Präsentation<br />
im Münchner Justizpalast: »Ob nach einem Unfall, einer<br />
schweren Krankheit oder im Fall einer Demenzerkrankung:<br />
Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen<br />
nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange<br />
Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu<br />
machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Mit unseren<br />
Broschüren erleichtern wir Bürgerinnen und Bürgern den Weg<br />
zur selbstbestimmten Vorsorge.« Weitere Veranstaltungen fanden<br />
auch in Bamberg und Nürnberg statt.<br />
Die gemeinsame Broschürenreihe umfasst die Titel Vorsorge<br />
für Unfall, Krankheit und Alter, Die Vorsorgevollmacht,<br />
Meine Rechte als Betreuer und Betreuter, Der große Vorsorgeberater<br />
sowie Meine Vorsorgemappe.<br />
RICHTIG<br />
VORSORGEN<br />
Hier finden Sie mehr<br />
ZU DEN VORGESTELLTEN<br />
BROSCHÜREN<br />
Prof. Dr. Klaus Weber vom Verlag C.H.BECK, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich,<br />
Dr. Hans-Joachim Heßler, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und<br />
des Oberlandesgerichts München sowie Palliativmediziner Prof. Dr. Gian Borasio<br />
(v.l.n.r.) stellten die neuen Broschüren in München vor.<br />
160 Zuhörerinnen und Zuhörer, darunter viele Beraterinnen und Berater aus<br />
Hospiz- und Betreuungsvereinen, der Rechtsanwaltschaft mit dem Schwerpunkt<br />
Erbrecht sowie Notarinnen und Notare nahmen an der Veranstaltung mit<br />
anschließender Diskussionsrunde teil.<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />
© Foto: Bayerisches Justizministerium<br />
© Foto: Bayerisches Justizministerium<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />
Reger Austausch zum neuen Vorsorgerecht fand auch während der Veranstaltung<br />
im Königssaal am Oberlandesgericht Nürnberg statt.<br />
In Bamberg wurden die neuen Broschüren in der stilvollen historischen<br />
Bibliothek des Oberlandesgerichts präsentiert.<br />
20
neues aus dem verlag<br />
DOPPELJUBILÄUM<br />
IM BECK-VERLAG<br />
Die bekannte »MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der<br />
Digitalisierung« gibt es seit nunmehr 25 Jahren, die »Zeitschrift<br />
für Datenschutz« (ZD) seit mehr als zehn Jahren. Diesen doppelten<br />
Geburtstag nahm der Verlag zum Anlass, um mit zahlreichen<br />
Akteuren und Wegbegleitern der beiden Zeitschriften am Standort<br />
in München gebührend zu feiern. »Als wir mit der MMR anfingen,<br />
ging es um Themen wie Telekommunikation und deren<br />
Regulierung, Internet und um das Zusammenwirken verschiedener<br />
Medien untereinander«, erinnert sich Anke Zimmer-Helfrich, Chefredakteurin<br />
der beiden Publikationen. »Inzwischen sind wir bei<br />
Künstlicher Intelligenz, Datenstrategie und Digitale Transformation<br />
angekommen.«<br />
Eines hat sich über die Jahre bei MMR und ZD laut Zimmer-<br />
Helfrich nicht verändert: »Unsere Fachredaktionen haben als<br />
höchste Aufgabe weiterhin die Kanalisierung der Informationsflut,<br />
ohne zu zensieren. Unser Ziel ist es, ein Forum für jegliche<br />
Meinung zu bilden, wenn diese wissenschaftlich begründet ist.<br />
Nur so kann ein offener Diskurs in alle Richtungen geführt und die<br />
Meinungsvielfalt gewährleistet werden.«<br />
Die Bilder zeigen das MMR-Team mit MMR- und ZD-Chefredakteurin Anke Zimmer-Helfrich<br />
(oben, 3. v.l. mit MMR-Jubiläumsausgabe) sowie Verleger Dr. Hans Dieter Beck<br />
(oben, Mitte) und das ZD-Team (unten).<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />
© Foto: Verlag C.H.BECK / Mathias Bruchmann<br />
UNTERNEHMENSJURIST<br />
NEUE ZEITSCHRIFT BEI C.H.BECK<br />
Das Mitgliedermagazin des Bundesverbandes<br />
der Unternehmensjuristen e.V.<br />
(BUJ) erscheint seit Anfang des Jahres<br />
beim Verlag C.H.BECK unter dem Titel<br />
»unternehmensjurist – Zeitschrift für Inhouse-Juristinnen<br />
und -Juristen im BUJ«.<br />
Es informiert die Mitglieder des BUJ<br />
exklusiv zweimonatlich auf fachlich hohem<br />
Niveau, konsequent anwendungsorientiert<br />
und mit dem nötigen Praxisblick über<br />
<strong>aktuell</strong>e unternehmens- und berufsspezifische<br />
Rechts- und Marktentwicklungen<br />
sowie die vielfältigen Aktivitäten des Verbands.<br />
Neben den Printausgaben können<br />
BUJ-Mitglieder auf das Magazin auch in<br />
<strong>beck</strong>-online.DIE DATENBANK zugreifen.<br />
Die erste Ausgabe wirft ein Schlaglicht<br />
auf das gerade in Kraft getretene<br />
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Neben<br />
einem Praxisüberblick zu der Thematik<br />
geben Inhouse-Juristinnen und -Juristen<br />
Einblicke in die Herausforderungen bei<br />
der Umsetzung in mehreren Unternehmen;<br />
abgerundet wird dies durch eine Praxiseinschätzung<br />
zu den Auswirkungen der Regulierungspläne<br />
der EU in diesem Bereich.<br />
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen<br />
e.V. ist die größte unabhängige<br />
Interessenvertretung für Juristinnen und<br />
Juristen in Unternehmen sowie Institutionen,<br />
Verbänden und Körperschaften. Im<br />
BUJ sind über 2.900 Mitglieder aus mehr<br />
als 1.400 Unternehmen und Institutionen<br />
organisiert. Mit 34 Fach- und Regionalgruppen,<br />
verschiedenen Arbeitsgruppen,<br />
dem General Counsel Club@BUJ und vielen<br />
weiteren Veranstaltungsformaten wie dem<br />
jährlichen Unternehmensjuristenkongress<br />
bietet der BUJ seinen Mitgliedern ein besonderes<br />
Forum für den Meinungs- und<br />
Erfahrungsaustausch zu <strong>aktuell</strong>en Themen<br />
unter Inhouse-Kolleginnen und -Kollegen.<br />
Zu beziehen ist die Zeitschrift über den BUJ unter<br />
https://buj-verband.de/presse-publikationen/#mitglied<br />
Sie ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.<br />
21
autoren bei der arbeit<br />
Volkert Vorwerk am Schreibtisch<br />
Unsere Autorinnen und Autoren verbringen viel Zeit mit dem Verfassen ihrer Manuskripte.<br />
In dieser Rubrik zeigen sie uns ihren Arbeitsplatz sowie Dinge, die sie beim Schreiben umgeben.<br />
2<br />
1<br />
4<br />
3<br />
7<br />
6<br />
5<br />
8<br />
© Foto: Jörg Donecker<br />
Heute: Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof,<br />
an seinem Schreibtisch in der Karlsruher Kanzlei.<br />
Veröffentlichungen bei C.H.BECK:<br />
BeckOK ZPO, Vorwerk / Wolf<br />
Vorwerk / Wolf, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)<br />
Thode / Thierau / Wessel, Praxishandbuch Architektenrecht<br />
1+2. Bilder. Sie stehen nicht auf meinem<br />
Schreibtisch. Ich habe sie jedoch<br />
ständig vom Schreibtisch im Blick, die<br />
beiden Gemälde von Ninon Voglsamer.<br />
Das Diptychon ist das Sinnbild der<br />
aufeinanderprallenden Interessen der<br />
Prozessparteien, gleich ob ich die eine<br />
oder die andere Seite vertrete. Rechts:<br />
die »Vertreter der Gesellschaft, Richter,<br />
Verwalter, Kirche, Henker« als Sinnbild<br />
der ausführenden Gewalt. Links:<br />
das »Volk«, der Aggressive, der Mitläufer,<br />
der Geschundene. Alle allgegenwärtig<br />
in meiner Arbeit. Das Diptychon habe<br />
ich vor 20 Jahren direkt von der Künstlerin<br />
erworben.<br />
3. Mein Stehpult. Ort der Erholung; Aufbewahrungsort<br />
der Sonderdrucke meiner<br />
wissenschaftlichen Aufsätze und ab<br />
und zu auch Platz der sich stapelnden<br />
E-Mails aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit,<br />
die der Bearbeitung harren.<br />
4. Das Diktiergerät. Drei davon sind ständig<br />
im Einsatz, wechselnd, auch wenn es eines<br />
allein täte, da die Diktate per Intranet<br />
jeweils zügig ins Schreibbüro wandern.<br />
5. Die Teekanne, das rote Tablett und der<br />
japanische Teebecher oder auch Teetasse<br />
genannt. Damit beginnt jeden Tag<br />
dieselbe Zeremonie vor der Arbeit. Der<br />
Assam wird aufgebrüht in der Kanne, ein<br />
Fundstück während meines Besuches in<br />
Amsterdam. Von dort stammen auch das<br />
Tablett und sechs japanische Teetassen.<br />
6. Eine von zwei Glasstelen. Sie wurde mir<br />
überreicht im Anschluss an einen binationalen<br />
Gedankenaustausch in Berlin<br />
vom Ministry of Justice der R.O.C. (Taiwan)<br />
als Ausdruck des Dankes anlässlich meiner<br />
Tätigkeit als Vorsitzender des Schuldrechtsausschusses<br />
der Bundes rechtsanwaltskammer<br />
und erinnert mich an<br />
höchstspannende Diskussionen.<br />
7. Die zweite Glasstele. Ausdruck des Dankes<br />
eines amerikanischen Konsortiums, das<br />
nach 13-jährigem Rechtsstreit eine Forderung<br />
von 190 Mio. Euro hat durchsetzen<br />
können.<br />
8. Textmarker. »Farbige« Urteile sind das<br />
Ergebnis. Die entscheidenden Feststellungen<br />
und Rechtssätze, die zu untersuchen<br />
sind, werden deutlich.<br />
22
vermischtes<br />
Heile Welt in der Zeitenwende<br />
Politik und Recht haben sich in vielen<br />
westlichen Ländern in einer behüteten<br />
Welt eingerichtet. Immer weiter ausgebaute<br />
Freiheiten und Gleichheitsrechte, soziale<br />
Stabilität, eine behagliche Distanz zu den<br />
großen Konflikten, aber auch welterlösende<br />
Reflexe haben vor allem die Europäische<br />
Union zu einer Insel der Seligen und der<br />
politischen Romantik gemacht – mit Deutschland<br />
an der Spitze der moralischen Warte.<br />
Die Verengung politischer Optionen durch<br />
nationale und internationale Gerichtshöfe mit<br />
einer eigenen rechtspolitischen Agenda hat demokratischen<br />
Prozessen Sauerstoff entzogen.<br />
Politik verheddert sich wie einst Gulliver ständig<br />
in rechtlichen Fallstricken. Legitime, aber einseitig<br />
verfolgte Interessen und schlichte<br />
Realitätsferne haben andere, sogar existentielle<br />
Belange an den Rand gedrängt. In diese heile<br />
Welt ist mit dem russischen Überfall auf die<br />
Ukraine eine brutale Wirklichkeit eingebrochen.<br />
Die »Zeitenwende« hat vertraute Muster<br />
unseres Denkens tief erschüttert. Sie zwingt<br />
uns unbequeme Fragen nach der inneren<br />
und äußeren Sicherung unserer freiheitlichen<br />
Ordnung auf, der sich andere Gesellschaften<br />
schon lange stellen. Sie zeigt uns aber auch,<br />
wie schützenswert und verletzlich unser freiheitliches<br />
Gesellschaftsmodell ist. Matthias<br />
Herdegen beleuchtet kritisch die Sonderrolle<br />
deutscher Leitvorstellungen, plädiert für eine<br />
größere Spannweite des politischen Diskurses<br />
und wirbt für eine Wende zugunsten einer<br />
offenen, bürgerlichen Gesellschaft.<br />
Matthias Herdegen<br />
Heile Welt in der Zeitenwende<br />
20<strong>23</strong>. 339 Seiten.<br />
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ISBN 978-3-406-79649-4<br />
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Rechtsanwältin Sandra Fellechner aus<br />
Wuppertal und Thomas Uhl aus<br />
Aschaffenburg (Fotos oben).<br />
Hinweise zum Gewinnspiel: Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen per Los ermittelt<br />
und benachrichtigt. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Verlage C.H.BECK<br />
und Vahlen sowie deren Angehörige. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ebenso ausgeschlossen wie<br />
der Rechtsweg. Informationen zum Datenschutz: Die Daten werden durch den Verlag C.H.BECK<br />
selbst und nicht außerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Gewinnspiel: Nach Gewinnbenachrichtigung<br />
werden die personenbezogenen Daten gelöscht. <strong>beck</strong>-<strong>aktuell</strong>-Abo: Die Daten werden nur<br />
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die gesetzlichen Vorschriften vorsehen.<br />
Sie haben das jederzeitige Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie<br />
auf Berichtigung unrichtiger Daten und auf Löschung Ihrer Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung<br />
nach den Vorschriften der DS-GVO. Sie haben das Recht, formlos jederzeit der Verarbeitung<br />
mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Sie haben das Recht der Beschwerde gegen die Datenverarbeitung<br />
bei der für den Verlag C.H.BECK zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für<br />
Datenschutzaufsicht in Bayern. Im datenschutzrechtlichen Sinn verantwortliche Stelle: Verlag<br />
C.H.BECK, Wilhelmstr. 9, 808<strong>01</strong> München; der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutzbeauftragter@<strong>beck</strong>.de.<br />
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