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X Marktlage in Pferdeosteopathie - BESW Hufakademie

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Mit dem Januar 2011 haben wir sämtliche<br />

Zugangsbeschränkungen zur Prüfung<br />

aufgehoben. Sie können also ohne e<strong>in</strong>en<br />

Kurs besucht zu haben und ohne e<strong>in</strong>en<br />

Tag Praktikum an der Prüfung teilnehmen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist das nur für wirkliche<br />

Könner erwägenswert. Wer mit Vorkenntnissen<br />

kommt, kann sicher den e<strong>in</strong>en oder<br />

anderen Kurs auslassen.<br />

Sie können die Prüfung so oft wiederholen,<br />

wie Sie wollen. Allerd<strong>in</strong>gs verpflichten<br />

Sie sich auch, sich bis spätestens etwa<br />

drei Jahre nach dem Ausbildungsbeg<strong>in</strong>n<br />

zur Prüfung anzumelden. Die <strong>BESW</strong> verpflichtet<br />

sich im Gegenzug, Sie bis zu<br />

diesem Zeitpunkt nach der zum Zeitpunkt<br />

der ersten Anmeldung zu e<strong>in</strong>em Kurs gültigen<br />

Prüfungsordnung zu prüfen. Sollte<br />

es nicht geklappt haben, können Sie die<br />

Prüfung so oft wiederholen, wie Sie wollen,<br />

allerd<strong>in</strong>gs nach der dann jeweils gültigen<br />

Prüfungsordnung. So können wir<br />

die Prüfungsordnung neueren Anforderungen<br />

anpassen.<br />

Zweimal im Jahr f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e Prüfung statt.<br />

Meist im April und Oktober. Die Term<strong>in</strong>e<br />

s<strong>in</strong>d meist m<strong>in</strong>destens drei Monate vorher<br />

- oft noch länger - bekannt. Anmelden<br />

sollte man sich m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Monat<br />

IV Prüfung<br />

<strong>Pferdeosteopathie</strong><br />

vorher <strong>in</strong> der laut Prüfungsordnung vorgesehenen<br />

Form.<br />

Die Prüfungen f<strong>in</strong>den gegenwärtig <strong>in</strong> der<br />

Nähe von Osnabrück <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Reitanlage<br />

statt, <strong>in</strong> der ke<strong>in</strong> Unterricht gegeben wird.<br />

Die Pferde s<strong>in</strong>d also weder den Prüfl<strong>in</strong>gen<br />

bekannt, noch s<strong>in</strong>d die Pferde als<br />

Folge praktischen Unterrichts durch die<br />

<strong>BESW</strong> von größeren Problemen befreit.<br />

Vielmehr f<strong>in</strong>det man den ganz normalen<br />

Alltag vor.<br />

Die Prüfung unterteilt sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en praktischen<br />

und e<strong>in</strong>en theoretischen Teil. In<br />

der Theorie wird der Unterrichtsstoff aller<br />

Theoriekurse abgeprüft. Pro Fach hat<br />

man e<strong>in</strong>en halbe Stunde Zeit um meist<br />

zwischen fünf und zehn Fragen schriftlich<br />

zu beantworten. Wenn man durch die<br />

Prüfung zu fallen droht, gibt es <strong>in</strong> dem<br />

jeweiligen Fach e<strong>in</strong>e mündliche Nachprüfung,<br />

bei der man sich um e<strong>in</strong>en Note<br />

verbessern kann. Wer die Theorieprüfung<br />

bestanden hat, kann an der praktischen<br />

Prüfung teilnehmen.<br />

In der praktischen Prüfung müssen <strong>in</strong>nerhalb<br />

von 30 M<strong>in</strong>uten verschiedene praktische<br />

Tätigkeiten der <strong>Pferdeosteopathie</strong><br />

an e<strong>in</strong>em Pferd vorgeführt werden. Jedes<br />

der folgenden Arbeitsgebiete muß m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>mal vertreten se<strong>in</strong>.<br />

a) Gebäudeanalyse<br />

b) Ganganalyse <strong>in</strong> Schritt und Trab<br />

c) Test und Korrektur der Vorhand<br />

d) Test und Korrektur der H<strong>in</strong>terhand<br />

e) Test und Korrektur von Rumpf, Kopf<br />

oder Hals<br />

Die Prüfungsergebnisse liegen <strong>in</strong> der Regel<br />

noch am selben Tag vor. Zeugnisse<br />

und Urkunden werden bei e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>en<br />

Feier am Abend verteilt.<br />

H<strong>in</strong>weis<br />

Für v erb<strong>in</strong>dliche Angaben über Ausbildungs<strong>in</strong>halte und Prüfungsv erfahren vergleiche die jeweiligen<br />

Ausbildungsv erträge und Prüfungsordnungen.<br />

Seite 11

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