noten - Landesmusikjugend Hessen eV
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„Nach § 1632 BGB steht den Eltern/Erziehungsberechtigten das Beaufsichtigungs- und Ortsbestimmungsrecht<br />
gegenüber Ihrem minderjährigen Kinde zu. Ein Minderjähriger darf daher nicht<br />
gegen den Willen der Eltern/Erziehungsberechtigten den Aufenthaltsort verlassen oder vorübergehend<br />
verändern. Bei der Teilnahme an einer Fahrt/Reise/Lager wird den Erziehungsberechtigten,<br />
wenn auch nur vorübergehend, die Aufsichtspflicht entzogen. Eine Zuwiderhandlung kann strafrechtlich<br />
unter den Begriff Entführung fallen. Daher ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten<br />
auf jeden Fall einzuholen.“<br />
TEILNAHME-ERLAUBNIS (* Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Hiermit erlaube(n) ich/wir<br />
(Vor- und Zuname der Eltern/Erziehungsberechtigten)<br />
(Straße)<br />
(PLZ, Wohnort)<br />
(Telefon)<br />
(evtl. Urlaubsanschrift)<br />
EINVERSTÄNDNIS-ERKLÄRUNG<br />
für zeitlich begrenzte Aufsichtspflicht bei Minderjährigen<br />
meinem/unserem Kind/Pflegekind<br />
(Name) (geboren am)<br />
an folgender Veranstaltung der <strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong> e.V. teilzunehmen:<br />
(Name der Veranstaltung) (Termin)<br />
Mein Kind ist Freischwimmer* Welches Schwimmabzeichen?<br />
ja � nein �<br />
Mein Kind darf nur unter Aufsicht schwimmen*<br />
ja � nein �<br />
Mein Kind darf sich von der Gruppe ohne Jugendleiter/Betreuer entfernen*<br />
ja � nein �<br />
Mein Kind ist Vegetarier*<br />
ja � nein �<br />
Geschäftsstelle der <strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong> e.V.<br />
Hauptstraße 3 • 63579 Freigericht • Fax (0 60 55) 84 00 28