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Nanotechnologie und Arbeitsschutz - DGUV Forum

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Gleichbehandlung von<br />

Versicherten ist Ziel von<br />

Leitlinien <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

zur Begutachtung<br />

von Berufskrankheiten<br />

Foto: Bernd Müller / Helmholtz Zentrum München<br />

Tabelle 1: Abgestimmtes Verfahren<br />

Als Ergebnis ihrer Beratungen geben die<br />

Institutionen jetzt eine „Gemeinsame<br />

Empfehlung zur Entwicklung von Leitlinien<br />

<strong>und</strong> Empfehlungen zur Begutachtung von<br />

Berufskrankheiten“. Zum Verhältnis zueinander<br />

wird dort ausgeführt:<br />

„Im Ergebnis sollen sowohl Leitlinien<br />

als auch Begutachtungsempfehlungen<br />

Hilfestellungen für den Gutachter sein, um<br />

im konkreten Einzelfall ein Gutachten auf<br />

dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen<br />

Erkenntnis zu fertigen <strong>und</strong> damit ein<br />

schlüssiges <strong>und</strong> verstehbares F<strong>und</strong>ament<br />

für die Entscheidungsfi ndung zu liefern.<br />

Leitlinien <strong>und</strong> Begutachtungsempfehlungen<br />

sind somit aus unterschiedlicher<br />

Perspektive auf das gleiche Aufgabenfeld<br />

<strong>und</strong> vergleichbare Ziele ausgerichtet.<br />

Um Doppelarbeit <strong>und</strong> Widersprüche bei<br />

Unterschieden in Trägerschaft <strong>und</strong> Organisation<br />

zu vermeiden, empfehlen AWMF<br />

<strong>und</strong> <strong>DGUV</strong> in Zusammenarbeit mit DGAUM<br />

<strong>und</strong> DGSMP, Leitlinien <strong>und</strong> Begutachtungsempfehlungen<br />

in einem aufeinander<br />

abgestimmten zweistufi gen Verfahren zu<br />

erarbeiten.“<br />

Die „Gemeinsame Empfehlung“ enthält zur<br />

weiteren Verdeutlichung eine Beschreibung<br />

des zweistufi gen Vorgehens sowie<br />

eine entsprechende Mustergliederung.<br />

Beide Stufen bauen aufeinander auf <strong>und</strong><br />

Wissenschaftliche Fachgesellschaften <strong>und</strong> <strong>DGUV</strong><br />

Gemeinsame Einleitung<br />

Begutachtung von Berufskrankheiten<br />

A. Zielsetzung, Verfahren, Offenlegung möglicher Interessenkonflikte, Kurzfassung, Literatur<br />

Wissenschaftliche Fachgesellschaften mit <strong>DGUV</strong> <strong>DGUV</strong> mit Wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />

B.1 Klinischer <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />

Kenntnisstand zur BK Nr.<br />

Leitlinie Begutachtungsempfehlung<br />

B.2 Diagnostik des Krankheitsbildes C.2 Diagnose der BK<br />

C.1 Berufskrankheitenrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

B.3 Feststellen der Funktionseinschränkungen C.3 Funktionseinschränkungen <strong>und</strong> MdE<br />

B.4 Kenntnisse zu Prävention C.4 Funktionseinschränkungen <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung bei der<br />

aktuellen beruflichen Tätigkeit<br />

B.5 Therapie <strong>und</strong> Rehabilitation C.5 Empfehlungen zur Heilbehandlung <strong>und</strong><br />

Rehabilitation / Hilfsmittelversorgung<br />

Empfehlung zur Begutachtung von Berufskrankheiten:<br />

www.dguv.de > Webcode: d97450<br />

(PDF-Datei); > Webcode: d39802 (weitere<br />

Publikationen)<br />

in beiden Stufen sollen Mediziner <strong>und</strong><br />

Juristen ihren interdisziplinären Beitrag<br />

leisten (siehe Tabelle 1). Ergänzt wird die<br />

Empfehlung durch die eigenen Verfahren<br />

der AWMF (Gr<strong>und</strong>sätze der AWMF für die<br />

Entwicklung von Leitlinien) <strong>und</strong> der <strong>DGUV</strong><br />

(Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>DGUV</strong> für Empfehlungen<br />

zur Begutachtung bei Berufskrankheiten).<br />

Im gesamten Kontext wurde auf die Verwendung<br />

des Begriffs „antizipiertes Sachverständigengutachten“<br />

verzichtet. Damit<br />

soll aus Sicht der <strong>DGUV</strong> allerdings nicht<br />

der Anspruch an die Qualität verringert<br />

werden, sondern nur eine Wertung, die<br />

allein der Rechtsprechung zusteht, nicht<br />

vorweggenommen werden.<br />

Die „Gemeinsame Empfehlung“ soll für<br />

alle Begutachtungsleitlinien beziehungsweise<br />

Begutachtungsempfehlungen<br />

gelten, deren Er- oder Überarbeitung ab<br />

dem 1. Januar 2010 begonnen wird. Soweit<br />

sinnvoll, kann aber auch schon vorher<br />

Bezug auf die „Gemeinsame Empfehlung“<br />

genommen werden. Um auch sprachlich für<br />

Klarheit zu sorgen, werden die <strong>DGUV</strong>-Begutachtungsempfehlungen<br />

in Zukunft auch<br />

in der Kurzbezeichnung als „Empfehlung“<br />

tituliert. So soll eine Verwechslung mit<br />

den vom B<strong>und</strong>esministerium herausgegebenen<br />

Merkblättern zu Berufskrankheiten<br />

vermieden werden. �<br />

Autorin<br />

Stefanie Palfner,<br />

Leiterin des Referats<br />

Berufskrank heiten, <strong>DGUV</strong><br />

E-Mail: stefanie.palfner@dguv.de<br />

<strong>DGUV</strong> <strong>Forum</strong> 12 / 09 · 33

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