Nanotechnologie und Arbeitsschutz - DGUV Forum
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Gleichbehandlung von<br />
Versicherten ist Ziel von<br />
Leitlinien <strong>und</strong> Empfehlungen<br />
zur Begutachtung<br />
von Berufskrankheiten<br />
Foto: Bernd Müller / Helmholtz Zentrum München<br />
Tabelle 1: Abgestimmtes Verfahren<br />
Als Ergebnis ihrer Beratungen geben die<br />
Institutionen jetzt eine „Gemeinsame<br />
Empfehlung zur Entwicklung von Leitlinien<br />
<strong>und</strong> Empfehlungen zur Begutachtung von<br />
Berufskrankheiten“. Zum Verhältnis zueinander<br />
wird dort ausgeführt:<br />
„Im Ergebnis sollen sowohl Leitlinien<br />
als auch Begutachtungsempfehlungen<br />
Hilfestellungen für den Gutachter sein, um<br />
im konkreten Einzelfall ein Gutachten auf<br />
dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen<br />
Erkenntnis zu fertigen <strong>und</strong> damit ein<br />
schlüssiges <strong>und</strong> verstehbares F<strong>und</strong>ament<br />
für die Entscheidungsfi ndung zu liefern.<br />
Leitlinien <strong>und</strong> Begutachtungsempfehlungen<br />
sind somit aus unterschiedlicher<br />
Perspektive auf das gleiche Aufgabenfeld<br />
<strong>und</strong> vergleichbare Ziele ausgerichtet.<br />
Um Doppelarbeit <strong>und</strong> Widersprüche bei<br />
Unterschieden in Trägerschaft <strong>und</strong> Organisation<br />
zu vermeiden, empfehlen AWMF<br />
<strong>und</strong> <strong>DGUV</strong> in Zusammenarbeit mit DGAUM<br />
<strong>und</strong> DGSMP, Leitlinien <strong>und</strong> Begutachtungsempfehlungen<br />
in einem aufeinander<br />
abgestimmten zweistufi gen Verfahren zu<br />
erarbeiten.“<br />
Die „Gemeinsame Empfehlung“ enthält zur<br />
weiteren Verdeutlichung eine Beschreibung<br />
des zweistufi gen Vorgehens sowie<br />
eine entsprechende Mustergliederung.<br />
Beide Stufen bauen aufeinander auf <strong>und</strong><br />
Wissenschaftliche Fachgesellschaften <strong>und</strong> <strong>DGUV</strong><br />
Gemeinsame Einleitung<br />
Begutachtung von Berufskrankheiten<br />
A. Zielsetzung, Verfahren, Offenlegung möglicher Interessenkonflikte, Kurzfassung, Literatur<br />
Wissenschaftliche Fachgesellschaften mit <strong>DGUV</strong> <strong>DGUV</strong> mit Wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />
B.1 Klinischer <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />
Kenntnisstand zur BK Nr.<br />
Leitlinie Begutachtungsempfehlung<br />
B.2 Diagnostik des Krankheitsbildes C.2 Diagnose der BK<br />
C.1 Berufskrankheitenrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
B.3 Feststellen der Funktionseinschränkungen C.3 Funktionseinschränkungen <strong>und</strong> MdE<br />
B.4 Kenntnisse zu Prävention C.4 Funktionseinschränkungen <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefährdung bei der<br />
aktuellen beruflichen Tätigkeit<br />
B.5 Therapie <strong>und</strong> Rehabilitation C.5 Empfehlungen zur Heilbehandlung <strong>und</strong><br />
Rehabilitation / Hilfsmittelversorgung<br />
Empfehlung zur Begutachtung von Berufskrankheiten:<br />
www.dguv.de > Webcode: d97450<br />
(PDF-Datei); > Webcode: d39802 (weitere<br />
Publikationen)<br />
in beiden Stufen sollen Mediziner <strong>und</strong><br />
Juristen ihren interdisziplinären Beitrag<br />
leisten (siehe Tabelle 1). Ergänzt wird die<br />
Empfehlung durch die eigenen Verfahren<br />
der AWMF (Gr<strong>und</strong>sätze der AWMF für die<br />
Entwicklung von Leitlinien) <strong>und</strong> der <strong>DGUV</strong><br />
(Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>DGUV</strong> für Empfehlungen<br />
zur Begutachtung bei Berufskrankheiten).<br />
Im gesamten Kontext wurde auf die Verwendung<br />
des Begriffs „antizipiertes Sachverständigengutachten“<br />
verzichtet. Damit<br />
soll aus Sicht der <strong>DGUV</strong> allerdings nicht<br />
der Anspruch an die Qualität verringert<br />
werden, sondern nur eine Wertung, die<br />
allein der Rechtsprechung zusteht, nicht<br />
vorweggenommen werden.<br />
Die „Gemeinsame Empfehlung“ soll für<br />
alle Begutachtungsleitlinien beziehungsweise<br />
Begutachtungsempfehlungen<br />
gelten, deren Er- oder Überarbeitung ab<br />
dem 1. Januar 2010 begonnen wird. Soweit<br />
sinnvoll, kann aber auch schon vorher<br />
Bezug auf die „Gemeinsame Empfehlung“<br />
genommen werden. Um auch sprachlich für<br />
Klarheit zu sorgen, werden die <strong>DGUV</strong>-Begutachtungsempfehlungen<br />
in Zukunft auch<br />
in der Kurzbezeichnung als „Empfehlung“<br />
tituliert. So soll eine Verwechslung mit<br />
den vom B<strong>und</strong>esministerium herausgegebenen<br />
Merkblättern zu Berufskrankheiten<br />
vermieden werden. �<br />
Autorin<br />
Stefanie Palfner,<br />
Leiterin des Referats<br />
Berufskrank heiten, <strong>DGUV</strong><br />
E-Mail: stefanie.palfner@dguv.de<br />
<strong>DGUV</strong> <strong>Forum</strong> 12 / 09 · 33