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N ORDSEE N ORDSEE - Friedrichskoog

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Klassifizierung und Kurabgabe<br />

Klassifizierung<br />

Die in diesem Magazin mit den nachfolgenden<br />

Sternen gekennzeichneten<br />

Betriebe haben an einer freiwilligen<br />

Klassifizierung nach den Kriterien des<br />

Deutschen Touris musverbandes e.V.<br />

(DTV) bzw. des Deutschen Hotel- und<br />

Gast stätten ver bandes e.V. (DeHoGa)<br />

teilgenommen. Die Gesamtausstattung<br />

der bewerteten Quartiere lässt<br />

sich folgendermaßen beschreiben:<br />

*<br />

einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung<br />

des Objekts mit einfachem Komfort.<br />

Die erforderliche Grundausstattung<br />

ist vorhanden und in gebrauchsfähigem<br />

Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist<br />

erlaubt, bei insgesamt vorhandenem,<br />

solidem Wohnkomfort.<br />

* *<br />

Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung<br />

mit mittlerem Komfort. Die<br />

Ausstattung muss in einem guten<br />

Erhaltungsstand sein, bei guter Qualität.<br />

Die Funktionalität steht im Vordergrund<br />

bei gepflegtem Gesamteindruck.<br />

** *<br />

Gute und wohnliche Gesamtausstattung<br />

mit gutem Komfort, Ausstattung von besserer<br />

Qualität. Optisch ansprechender<br />

Gesamteindruck, wobei auf De ko ration<br />

und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />

Hochwertige Gesamtausstattung mit<br />

gehobenem Komfort. Ausstattung in<br />

gehobener und gepflegter Qualität.<br />

Aufeinander abgestimmter optischer<br />

Gesamt eindruck von Form und Materialien.<br />

Lage und Infrastruktur des Hauses<br />

genügen gehobenen Ansprüchen.<br />

erstklassige Gesamtausstattung mit<br />

besonderen Zusatzleistungen im<br />

Service bereich und herausragende<br />

Infrastruktur des Objektes. Großzügige<br />

Ausstattung in besonderer Qualität.<br />

Sehr gepflegter und exklusiver<br />

Gesamteindruck mit allem technischen<br />

Komfort, der das Objekt selbst und die<br />

Umgebung mit einschließt. Sehr guter<br />

Erhaltungs- und Pflegezustand.<br />

Die Betriebe ohne Sterne haben nicht an<br />

der Klassifizierung teilgenommen. Ein<br />

Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard<br />

ist damit jedoch nicht verbunden.<br />

die ausgewiesenen sterne sind gültig<br />

zum Zeitpunkt der drucklegung.<br />

Kurabgabe<br />

<strong>Friedrichskoog</strong> ist als nordseeheilbad<br />

staatlich anerkannt. Zur Deckung des<br />

Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung,<br />

Erweiterung, Verbesserung,<br />

Erneuerung und Unterhaltung der Einrichtungen,<br />

die dem Fremdenverkehr<br />

dienen, erhebt die Gemeinde einen<br />

Kurbeitrag. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig<br />

davon zu zahlen, ob Sie die<br />

Bade- und Kureinrichtung nutzen oder<br />

nicht.<br />

Kurabgabepflichtig sind alle Personen,<br />

die sich im Gemeindebereich <strong>Friedrichskoog</strong><br />

aufhalten, ohne hier ihren<br />

gewöhnlichen Aufenthalt zu haben<br />

(ortsfremd). Ortsfremd ist auch, wer<br />

im Erhebungsgebiet Eigentümer oder<br />

Besitzer einer Wohnungseinheit ist,<br />

aber nicht ständig im Gemeindebereich<br />

wohnt (also den Hauptwohnsitz nicht<br />

in <strong>Friedrichskoog</strong> hat).<br />

der Gast ist verpflichtet, die Kurabgabe<br />

innerhalb von 24 Std. nach Ankunft<br />

zu entrichten. Diese Kurabgabe wird<br />

vom Vermieter eingezogen und an die<br />

Kur kasse abgeführt.<br />

Mit dem ausfüllen des entsprechenden<br />

Kurtaxformulares ist auch gleichzeitig<br />

die polizeiliche Anmeldung gem. Landesmeldegesetz<br />

erledigt.<br />

die Kurabgabepflicht entsteht mit der<br />

Ankunft in <strong>Friedrichskoog</strong> und wird lt.<br />

Satzung erhoben. Sie wird nach der<br />

Dauer des Aufenthaltes berechnet –<br />

An- und Abreisetag zählen zusammen<br />

als 1 Tag.<br />

die gültigen Kurabgabesätze entnehmen<br />

Sie bitte dem Aushang im Tourismus-Service.<br />

Bei vorzeitigem Abbruch des vorgesehenen<br />

Aufenthaltes wird der zuviel<br />

bezahlte Kurbeitrag auf Antrag erstattet.<br />

Die Rückzahlung erfolgt an den<br />

Kurkarteninhaber gegen Rückgabe der<br />

Kurkarte. Der Wohnungsgeber bescheinigt<br />

die vorzeitige Abreise.<br />

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