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Plusregion Bauführer

Finden Sie alle wichtigen Informationen und Betriebe rund um Bauen & Wohnen in der Plusregion!

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Checkliste

• Flächenwidmung stimmt mit der geplanten Nutzung des Grundstücks überein?

• Bebauungsplan der Grundstufe vorhanden, Notwendigkeit der Aufbaustufe?

• Bauplatzerklärung:

» Grundbuchsauszug nicht älter als 3 Monate

(ggf. Nachweis eines Rechtstitels, der für die grundbücherliche Einverleibung

des Eigentumsrechtes am Grundstück geeignet ist)

» Pläne der zu schaffenden Bauplätze

(von einer hierzu gesetzlich befugten Person - Ziviltechniker)

» Die Darstellung des Bauplatzes hat in einem Übersichtsplan und Detailplan zu

erfolgen

• Einreichplanung:

» Baupläne M 1:100 oder 1:50 mit Bemaßung (maßgebliche Grundrisse, Schnitte

und Ansichten/Ausführung Oberflächenentwässerung/Ausf. Abwasserkanal)

» Lageplan M 1:500 mit Bemaßung (Eintrag angrenzender Grundstücke mit

Darstellung der Objekte und Gst-Nummern/Eintrag von (straßenseitiger)

Einfriedung, Einfahrt und Stellplätzen/Eintrag Abstände bauliche Maßnahme

zu den Grenzen des Bauplatzes/Eintrag Oberflächenentwässerung und Abwasserkanal)

» Technische Beschreibung

» Verzeichnis der gem. §7 BauPolG als Partei in Betracht komm. Rechtsträger

» Zustimmung der Nachbarn

» Bauplatzerklärung (gem. BGG)

» Entsorgungsvertrag mit einem befugten Unternehmer bei Abbruch von

Bauten > 500 m 3

• Baubeginn:

» Baubeginnanzeige auf der Gemeinde abgegeben, Unterschrift vom

Bauführer eingeholt

» Erforderliche Zustimmungen von Kanal, Wasser, etc.

• Bauvollendungsanzeige:

» Ist bei Vollendung mit Bestätigung des Bauführers vorzulegen

» Ist zugleich Benützungsbewilligung

» Unterlagen/Nachweise gemäß Baubescheid

Für genauere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der

jeweiligen Gemeinde zur Verfügung.

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