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Heizungstrends<br />

mit einer konstanten Leistung läuft. Außerdem kann sie<br />

immer dann eingeschaltet werden, wenn die Solaranlage<br />

gerade besonders viel Strom erzeugt. Die in diesem<br />

Zeitraum gewonnene Wärme lässt sich dann zwischenspeichern.<br />

Sowohl das wachsende Umweltbewusstsein<br />

als auch die ständig steigenden Strompreise sowie der<br />

Mit selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom werden<br />

Wärmepumpe, Haushalt und E-Mobilität<br />

betrieben und der Stromspeicher genutzt.<br />

Bild: Viessmann<br />

Eckpunkte der neuen Förderung<br />

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird<br />

die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien<br />

spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.<br />

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)<br />

wird der Umstieg auf Erneuerbares Heizen mit einem Investitionszuschuss<br />

von bis zu 70 % gefördert.<br />

• Eine Grundförderung von 30 % für den Einbau neuer<br />

Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden,<br />

die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen<br />

und -eigentümern, Vermieterinnen und<br />

Vermietern und Unternehmen offensteht.<br />

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich<br />

oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel<br />

einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich<br />

5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag<br />

von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-<br />

Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.<br />

• Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % wird<br />

selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern<br />

gewährt. Bis Dezember 2028 beträgt dieser Bonus<br />

20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Der<br />

Klimageschwindigkeits-Bonus wird für den Austausch<br />

von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder<br />

Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre<br />

alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.<br />

• Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von<br />

30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer<br />

mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.<br />

Insgesamt ist die Zuschussförderung<br />

für private Selbstnutzer auf 70 % begrenzt.<br />

In dem neuen Heizungsgesetz sind zahlreiche Detailregelungen<br />

und Übergangsfristen verankert. Die förderfähigen<br />

Ausgaben für den Heizungstausch sind auf 30.000 Euro für<br />

ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem<br />

Mehrparteienhaus begrenzt und können bei der KfW beantragt<br />

werden. Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen,<br />

also für Maßnahmen an der Gebäudehülle,<br />

Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können beim<br />

BAFA beantragt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer<br />

Internetseite und von Ihrem bad&heizung-Fachmann.<br />

70 % maximale Förderung<br />

für selbstnutzende Eigentümer (max. 30 % für Vermieter)<br />

+ 30 %<br />

Einkommensbonus<br />

+ 20 %<br />

Geschwindigkeitsbonus<br />

+ 5 %<br />

Innovationsbonus<br />

Gilt für selbstnutzende Wohneigentümer<br />

mit einem Haushaltseinkommen<br />

bis 40.000 Euro<br />

Gilt für selbstnutzende Wohneigentümer,<br />

die bis 31.12.2028<br />

auf eine regenerative Heizung umrüsten.<br />

Danach reduziert es sich.<br />

Gilt bei der Nutzung von Wärmepumpen<br />

mit natürlichem Kältemittel<br />

sowie Grundwasser- und<br />

Erdwärmepumpen.<br />

30 % Grundförderung<br />

Die Kosten für die neue Heizung bis max. 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit.<br />

(Je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit)<br />

www.badundheizung.de 17

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