buh-journal_1-2024_heilenkötter_w
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Heizungstrends<br />
mit einer konstanten Leistung läuft. Außerdem kann sie<br />
immer dann eingeschaltet werden, wenn die Solaranlage<br />
gerade besonders viel Strom erzeugt. Die in diesem<br />
Zeitraum gewonnene Wärme lässt sich dann zwischenspeichern.<br />
Sowohl das wachsende Umweltbewusstsein<br />
als auch die ständig steigenden Strompreise sowie der<br />
Mit selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom werden<br />
Wärmepumpe, Haushalt und E-Mobilität<br />
betrieben und der Stromspeicher genutzt.<br />
Bild: Viessmann<br />
Eckpunkte der neuen Förderung<br />
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird<br />
die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien<br />
spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich.<br />
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)<br />
wird der Umstieg auf Erneuerbares Heizen mit einem Investitionszuschuss<br />
von bis zu 70 % gefördert.<br />
• Eine Grundförderung von 30 % für den Einbau neuer<br />
Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden,<br />
die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen<br />
und -eigentümern, Vermieterinnen und<br />
Vermietern und Unternehmen offensteht.<br />
Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich<br />
oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel<br />
einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich<br />
5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag<br />
von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-<br />
Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.<br />
• Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % wird<br />
selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern<br />
gewährt. Bis Dezember 2028 beträgt dieser Bonus<br />
20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Der<br />
Klimageschwindigkeits-Bonus wird für den Austausch<br />
von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder<br />
Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre<br />
alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.<br />
• Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von<br />
30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer<br />
mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.<br />
Insgesamt ist die Zuschussförderung<br />
für private Selbstnutzer auf 70 % begrenzt.<br />
In dem neuen Heizungsgesetz sind zahlreiche Detailregelungen<br />
und Übergangsfristen verankert. Die förderfähigen<br />
Ausgaben für den Heizungstausch sind auf 30.000 Euro für<br />
ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem<br />
Mehrparteienhaus begrenzt und können bei der KfW beantragt<br />
werden. Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen,<br />
also für Maßnahmen an der Gebäudehülle,<br />
Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können beim<br />
BAFA beantragt werden. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer<br />
Internetseite und von Ihrem bad&heizung-Fachmann.<br />
70 % maximale Förderung<br />
für selbstnutzende Eigentümer (max. 30 % für Vermieter)<br />
+ 30 %<br />
Einkommensbonus<br />
+ 20 %<br />
Geschwindigkeitsbonus<br />
+ 5 %<br />
Innovationsbonus<br />
Gilt für selbstnutzende Wohneigentümer<br />
mit einem Haushaltseinkommen<br />
bis 40.000 Euro<br />
Gilt für selbstnutzende Wohneigentümer,<br />
die bis 31.12.2028<br />
auf eine regenerative Heizung umrüsten.<br />
Danach reduziert es sich.<br />
Gilt bei der Nutzung von Wärmepumpen<br />
mit natürlichem Kältemittel<br />
sowie Grundwasser- und<br />
Erdwärmepumpen.<br />
30 % Grundförderung<br />
Die Kosten für die neue Heizung bis max. 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit.<br />
(Je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit)<br />
www.badundheizung.de 17