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Der Traum - Arsenal Filmverleih

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I<br />

Have a Dream” (engl. ,,Ich habe einen <strong>Traum</strong>“) ist<br />

der Titel einer berühmten Rede von Martin Luther<br />

King jr., die er anlässlich der großen Protestkundgebung<br />

“March on Washington for Jobs and Freedom” am 28.<br />

August 1963 vor mehr als 250.000 Menschen hielt.<br />

King benutzte seine Rede als negative Hommage auf<br />

den geplatzten bzw. für eine Minderheit (beispielsweise<br />

die afroamerikanische Bevölkerung der USA) unerreichbaren<br />

American Dream, um damit auf die Missstände<br />

der schwarzen Bevölkerung aufmerksam zu machen.<br />

Auszug:<br />

”I have a dream that one day this nation will rise up and<br />

live out the true meaning of its creed: ,We hold these<br />

truths to be self-evident: that all men are created equal.‘<br />

I have a dream that one day on the red hills of Georgia<br />

the sons of former slaves and the sons of former slaveowners<br />

will be able to sit down together at a table of<br />

brotherhood.<br />

I have a dream that one day even the state of Mississippi,<br />

a desert state, sweltering with the heat of injustice<br />

and sweltering with the heat of oppression, will<br />

be transformed into an oasis of freedom and justice.<br />

I have a dream that my four little children will one day<br />

live in a nation where they will not be judged by the<br />

color of their skin but by the content of their character.<br />

I have a dream today.”<br />

,,Ich habe einen <strong>Traum</strong>, dass sich eines Tages diese<br />

Nation erheben wird und die wahre Bedeutung ihres<br />

Glaubensbekenntnis ausleben wird: Für uns soll als<br />

selbstverständlich gelten: ,Alle Menschen sind als<br />

gleich geschaffen.‘<br />

Ich habe einen <strong>Traum</strong>, dass eines Tages auf den roten<br />

Hügeln von Georgia die Söhne früherer Sklaven und die<br />

Söhne früherer Sklavenhalter miteinander am Tisch der<br />

Brüderlichkeit sitzen können.<br />

Ich habe einen <strong>Traum</strong>, dass sich eines Tages selbst der<br />

Staat Mississippi, ein Wüstenstaat, der in der Hitze der<br />

Ungerechtigkeit und Unterdrückung verschmachtet, in<br />

eine Oase der Freiheit und Gerechtigkeit verwandelt.<br />

Ich habe einen <strong>Traum</strong>, dass meine vier kleinen Kinder eines<br />

Tages in einer Nation leben werden, in der man sie<br />

nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern allein nach ihrem<br />

Charakter beurteilt.<br />

Ich habe einen <strong>Traum</strong>, heute!“<br />

Körperstrafen in der (schulischen)<br />

Kindererziehung<br />

Als Strafmethode nicht nur in der schulischen<br />

Kindererziehung waren Körperstrafen in abgemilderter<br />

Form das wohl beliebteste Erziehungsmittel<br />

bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts. Diese Körperstrafen<br />

wurden in der Regel mit der flachen Hand, einem<br />

dünnen Rohrstock oder einem Lineal auf den Po,<br />

im Schulmilieu oft auch auf die ausgestreckte Hand des<br />

Kindes gegeben (so genannte ,,Tatzen“). Andere häufig<br />

gebrauchte Körperstrafen waren die Ohrfeige, die Kopfnuss,<br />

das Ziehen an den Haaren oder Ohren, oder das<br />

Knienlassen des Kindes auf einem dreikantigen Holzscheit.<br />

Die körperliche Züchtigung von Kindern und Heranwachsenden<br />

war in Westdeutschland in (insbesondere handwerklichen)<br />

Ausbildungsverhältnissen bis etwa 1960<br />

und an Grundschulen bis etwa 1970 weit verbreitet.<br />

Auch die Übertragung des Züchtigungsrechts an Dritte<br />

(etwa an Nachhilfelehrer) war bis etwa 1970 sozial akzeptiert<br />

und nicht unüblich.<br />

In den meisten Staaten Europas hat sich jedoch seit<br />

etwa dem Ende des Zweiten Weltkriegs, vor allem in<br />

den 1960er/1970er Jahren und gestützt durch neue psychologische<br />

Erkenntnisse, die neue öffentliche Meinung<br />

durchgesetzt, dass Körperstrafen schädlich für die Entwicklung<br />

des Kindes sind und nicht mehr angewendet<br />

werden sollen. In der DDR wurden Körperstrafen an den<br />

Schulen 1949 abgeschafft, 1973 auch in der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Jedoch erklärte noch 1979 das<br />

Bayerische Oberste Landesgericht, dass ,,im Gebiet des<br />

Freistaates Bayern (...) ein gewohnheitsrechtliches<br />

Züchtigungsrecht“ besteht. 1980 wurde die Prügelstrafe<br />

in Schulen auch in Bayern abgeschafft.<br />

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