Reif ist live - Ortsamt Blumenthal - Bremen
Reif ist live - Ortsamt Blumenthal - Bremen
Reif ist live - Ortsamt Blumenthal - Bremen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sozialle<strong>ist</strong>ungen und<br />
Vergünstigungen<br />
Sozialhilfe und Grundsicherung<br />
Sozialhilfe und Grundsicherung stehen jedem Bürger in <strong>Bremen</strong>-Nord zu,<br />
der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus<br />
seinem Einkommen und Vermögen sicherstellen kann. In <strong>Bremen</strong> <strong>ist</strong> das<br />
jeder Zehnte. Darüber hinaus können in besonderen Situationen zusätzliche<br />
Le<strong>ist</strong>ungen (Hilfe in besonderen Lebenslagen) gewährt werden. Im<br />
Zuge der sog. Hartz-Reformen wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und<br />
die Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren<br />
Familienangehörige im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB) II<br />
zusammengefasst und fortan „Grundsicherung für Arbeitssuchende“<br />
genannt, besser bekannt unter dem Namen Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
und Sozialgeld.<br />
2003 wurde die bedarfsorientierte „Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung“ als eigenständige Sozialle<strong>ist</strong>ung auf der Grundlage<br />
des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) eingeführt. Für den berechtigten<br />
Personenkreis werden hierdurch in vielen Fällen Sozialhilfele<strong>ist</strong>ungen<br />
ersetzt. Das Ziel der Grundsicherung <strong>ist</strong> die Sicherstellung des grundlegenden<br />
Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen<br />
Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung aus dem Erwerbsleben<br />
ausgeschieden sind oder deren Einkünfte oder Vermögen für den notwendigen<br />
Lebensunterhalt nicht ausreichen. Im Gegensatz zur Sozialhilfe<br />
erfolgt hier kein Rückgriff auf die Kinder oder Eltern.<br />
Fragen zu diesem Thema beantworten die Sozialbehörde und die auf<br />
diesem Rechtsgebiet tätigen Anwälte oft bereits in wenigen Minuten<br />
im Rahmen eines telefonischen Beratungsgesprächs.<br />
BAgIS – Geschäftsstelle Nord<br />
Lindenstraße 71, 28755 <strong>Bremen</strong><br />
Tel. 56 60-0<br />
vorübergehende Außenstelle Vegesack<br />
Gerhard-Rohlfs-Straße 48a, 28757 <strong>Bremen</strong><br />
vorübergehende Außenstelle <strong>Blumenthal</strong><br />
Landrat-Chr<strong>ist</strong>ians-Straße 107, 28779 <strong>Bremen</strong><br />
vorübergehende Außenstelle Burglesum<br />
Hindenburgstraße 61, 28717 <strong>Bremen</strong><br />
Heimhilfe<br />
Soweit eigene Einkünfte bzw. eigenes Vermögen und das Pflegegeld<br />
der Pflegekassen für die Pflege im Heim nicht ausreichen, kann bei der<br />
Sozialbehörde ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten<br />
gestellt werden. Bei Pflegeheimunterbringung <strong>ist</strong> vorrangig ein Antrag<br />
auf Pflegeversicherungsle<strong>ist</strong>ungen und – falls nicht bereits vorhanden –<br />
Antrag auf Zuerkennung einer Pflegestufe bei der Pflegekasse zu stellen.<br />
Amt für Soziale Dienste/Sozialzentrum Nord<br />
Am Sedanplatz 7, 28757 <strong>Bremen</strong><br />
Tel. 361-79 800<br />
Wohngeld/Wohnberechtigungsschein<br />
Wohnberechtigungsschein („B-Schein“)<br />
Dabei handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, eine „Sozialwohnung“<br />
zu beziehen. Wer eine preiswerte (geförderte) Sozialwohnung<br />
mieten möchte, muss mit dem Wohnberechtigungsschein nachweisen,<br />
dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt <strong>ist</strong>. Einen einkommensabhängigen<br />
„B-Schein“ kann jeder volljährige Bürger für sich<br />
und seine Familie beantragen. Lebensgemeinschaften, die nachweisen,<br />
dass sie bereits mindestens ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen,<br />
können ebenfalls einen gemeinsamen einkommensabhängigen<br />
B-Schein beantragen. Der Schein gilt nur für die Dauer eines Jahres und<br />
muss dann neu beantragt werden.<br />
Wohngeld<br />
Unter Wohngeld versteht man einen finanziellen staatlichen Zuschuss<br />
zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen.<br />
Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss. Das Wohngeld für<br />
Eigentümer wird als Lastenzuschuss bezeichnet. Es soll den Betroffenen<br />
67