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SCHUSTER - Kurt Schuster Batterien GmbH

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HANDY- und NOTEBOOKAKKUS<br />

AUTOBATTERIEN<br />

MOLL<br />

<strong>Batterien</strong><br />

Unser<br />

sonstiges Programm:<br />

<strong>Batterien</strong> und Akkus<br />

Sonderbauformen<br />

54<br />

Autobatterien, Motorradbatterien, Starterbatterien, u.v.m.<br />

Rufen Sie uns an:<br />

5-stellige DIN-Nummer oder Fahrzeughersteller und -typ oder Maße, Spannung und Kapazität<br />

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Konfektionierung von Akkus Rufen Sie uns an!<br />

Konfektionierung von <strong>Batterien</strong> Rufen Sie uns an!<br />

GROSSBATTERIEN<br />

Stand Juni 2012 • Preise inkl. Entsorgungskosten zzgl. MWSt. • <strong>Kurt</strong> <strong>Schuster</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG Batteriefachhandel • 91083 Baiersdorf • Tel.: 09133-77479-0 • Fax: -79 • www.schuster-batterien.de<br />

Stand Juni 2012 • Preise inkl. Entsorgungskosten zzgl. MWSt. • <strong>Kurt</strong> <strong>Schuster</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG Batteriefachhandel • 91083 Baiersdorf • Tel.: 09133-77479-0 • Fax: -79 • www.schuster-batterien.de<br />

AGB<br />

1. Allgemeines<br />

Mit Erscheinen der Preisliste verlieren alle früheren Listen und Angebote ihre Gültigkeit.<br />

Alle Lieferungen, Leistungen, Vereinbarungen und Angebote erfolgen aufgrund<br />

unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen,<br />

sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.<br />

Unsere Angebote sind stets freibleibend.<br />

2. Angebot<br />

Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeiten. Mündliche<br />

und telefonisch getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich<br />

durch den Verkäufer bestätigt sind. Für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen,<br />

Angaben von technischen Daten und elektrischen Werten wird seitens des Verkäufers<br />

keine Gewähr übernommen.<br />

3. Versand, Liefertermine und Rücksendungen<br />

Der Versand erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Es wird nur für Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit gehaftet.<br />

Die Ware ist nach den jeweiligen Bedingungen des Transportführers oder Paketdienstes<br />

versichert. Versand und Verpackung bewirken wir nach bestem Ermessen, haften<br />

aber nicht für billigste Verfrachtung. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.<br />

Verbindliche Liefertermine und - fristen bedürfen der Schriftform. Sie verlängern sich<br />

angemessen, wenn Verspätungen von Zulieferungen oder unvorhersehbare und<br />

unvermeidbare Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt eintreten.<br />

Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, sofern nicht<br />

ausdrücklich gegenteiliges vereinbart ist.<br />

Lieferung frei Haus ab € 100,-- netto Warenwert. Unter € 100,-- wird ein Verpackungsund<br />

Versandkostenaufschlag von € 4,90 bei Versand mit Musterbeutel oder € 6,90<br />

bei Versand mit Paketdienst berechnet.<br />

Vom Käufer bestellte Ware wird nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und<br />

nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Verkäufer zurückgenommen.<br />

Für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten werden 10 % des Rechnungsbetrages<br />

einbehalten. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.<br />

Um Überlieferungen zu vermeiden, hat der Käufer grundsätzlich die Zellenanzahl<br />

und deren Verpackungsform - lose, Bulk oder Blister - anzugeben.<br />

Mindestbestellwert oder Mindermengenzuschlag gibt es nicht.<br />

4. Haftung für Mängel<br />

Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von seiten der Lieferwerke<br />

Ersatz geleistet wird. Abweichungen von der Garantieübernahme gelten nur, wenn<br />

sie vereinbart sind.<br />

Der Käufer hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit unverzüglich,<br />

längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag, schriftlich<br />

mitzuteilen. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige oder durch eigenmächtig<br />

vorgenommene Eingriffe an der Ware wird die Haftung des Lieferers aufgehoben.<br />

Bei berechtigten Mängeln kann der Verkäufer entweder die Mängel beseitigen, die<br />

Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurücknehmen oder in angemessener<br />

Frist Ersatz leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutschreiben.<br />

Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung und Schadensersatzansprüchen aus<br />

irgendeinem Grunde sind ausgeschlossen. Unfreie Rücksendungen werden nicht<br />

angenommen.<br />

Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrags<br />

oder anderer erteilter aber noch nicht erledigter Aufträge.<br />

Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein zurückzusenden.<br />

Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von<br />

Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt,<br />

nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung<br />

für die Prüfung der Waren und Bearbeitungskosten zu berechnen.<br />

5. Eigentumsvorbehalt<br />

Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung<br />

der jeweiligen Gesamtschulden des Käufers unveräußerliches Eigentum (Vorbehaltsware)<br />

des Verkäufers. Sie darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung des Verkäufers<br />

weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Der verlängerte und<br />

erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart.<br />

Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs<br />

nach §950 BGB ohne den Verkäufer zu verpflichten. Die neu entstandene<br />

Sache bleibt somit sein Eigentum und dient als Vorbehaltsware zur Sicherung der<br />

Ansprüche des Verkäufers gemäß Absatz 1.<br />

Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden<br />

Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der<br />

Folge, dass das Miteigentum des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr<br />

Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.<br />

Dem Käufer ist Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware<br />

untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die<br />

unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines<br />

Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des<br />

gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten<br />

gehen im jeden Falle zu Lasten des Käufers.<br />

Allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern<br />

und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.<br />

Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der unter<br />

Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an den Verkäufer abgetreten.<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten<br />

des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu<br />

verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Käufer die unter Eigentum oder Miteigentum<br />

des Verkäufers stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern,<br />

als Eigentum (Miteigentum) des Verkäufers zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung<br />

darüber zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis dessen Eigentums<br />

(Miteigentums) zu übergeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware freihändig<br />

ohne vorhergehende Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die<br />

Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch<br />

zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz,<br />

insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.<br />

Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsbetriebes zu verarbeiten, einzubauen oder zu veräußern. Bei Kreditverkäufen<br />

hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt gemäß<br />

Absatz 1 zu vereinbaren. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung<br />

zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im voraus<br />

sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers aus der<br />

Geschäftsverbindung an den Verkäufer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß<br />

Absatz 2 und 3.<br />

Wird die Vorbehaltsware in das Grundstück eines Dritten oder sonstwie eingebaut,<br />

so tritt der Käufer den jeweils erstrangigen Teil seiner Werklohnforderung oder<br />

seiner Forderung aus sonstigen Rechtsgründen in Höhe des Rechnungswertes<br />

des Verkäufers für die Vorbehaltsware an diesen im voraus ab.<br />

Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen<br />

Kunden bekannt zu geben und ihm die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen<br />

seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen<br />

auszuhändigen. Der Käufer hat zu diesem Zweck dem Verkäufer auch die<br />

Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten.<br />

Der Verkäufer hat die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Ihm<br />

steht das Recht der Benachrichtigung des Schuldners des Käufers zu. Der Käufer<br />

ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen solange für den Verkäufer einzuziehen,<br />

als er seinen Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber ordnungsgemäß<br />

nachkommt.<br />

Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen<br />

insgesamt um mehr als 20 Prozent, so ist der Verkäufer auf Verlangen<br />

des Käufers insoweit zur Rückübertragung nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.<br />

Die Geltendmachung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt<br />

entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.<br />

6. Preise und Zahlung<br />

Die Preise sind grundsätzlich Stückpreise, unabhängig von der Verpackungsform.<br />

Die Preise sind unverbindlich und verstehen sich ab Liefertort in EURO. Die<br />

gesetzlichen Entsorgungskosten sind darin enthalten. Die Mehrwertsteuer ist in<br />

den Preisen nicht enthalten und wird gesondert berechnet.<br />

Der Rechnungsbetrag ist, sofern vom Verkäufer nicht per Nachnahme geliefert<br />

wird und keine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen<br />

zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb<br />

30 Tagen ohne jeden Abzug.<br />

Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem der Verkäufer über<br />

den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.<br />

Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit<br />

irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.<br />

Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens,<br />

Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen<br />

Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.<br />

Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der<br />

Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.<br />

Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden<br />

seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und der Verkäufer kann für die noch<br />

ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor<br />

Ablieferung der Ware verlangen. Gleiches gilt bei Nichteinlösung von Schecks oder<br />

Wechseln, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs<br />

seitens des Käufers.<br />

Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es<br />

einer Mahnung bedarf.<br />

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Für Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort Baiersdorf. Für sämtliche zwischen<br />

den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und<br />

Wechselklagen, ist ausschließlicher und ausdrücklicher Gerichtsstand Erlangen.<br />

8. Schlussbestimmung<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.<br />

Gemäß Datenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass Daten aus Geschäftsvorgängen<br />

in der Datenverarbeitung des Verkäufers abgespeichert werden.<br />

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