auf einen bliCk - LOOX
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allgemeine geschäftsbeDingUngen für anZeigen UnD<br />
anDere werbemittel in ZeitUngen UnD Zeitschriften<br />
Der lOOX spOrts gmbh (lOOX meDia agb)<br />
ziffer 1 „anzeigen<strong>auf</strong>trag“ im sinne der nachfolgenden allgem<strong>einen</strong><br />
geschäftsbedingungen ist der vertrag zwischen der loox sports gmbh<br />
(loox) und dem <strong>auf</strong>traggeber über die veröffentlichung einer oder<br />
mehrerer anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt<br />
als „anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen inserenten<br />
(nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet)<br />
in den Medien von loox zum zweck der verbreitung.<br />
ziffer 2 ein „abschluss“ ist ein vertrag über die veröffentlichung einer<br />
oder mehrerer anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden<br />
gemäß Preisliste zu gewährenden rabatte, wobei die jeweiligen veröffentlichungen<br />
<strong>auf</strong> abruf des <strong>auf</strong>traggebers erfolgen. ist im rahmen<br />
eines abschlusses das recht zum abruf einzelner anzeigen eingeräumt,<br />
so ist der <strong>auf</strong>trag innerhalb eines Jahres nach ersch<strong>einen</strong> der ersten anzeige<br />
abzuwickeln, sofern die erste anzeige innerhalb eines Jahres nach<br />
vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.<br />
ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere abrufe eines abschlusses aus<br />
umständen nicht erfüllt, die loox nicht zu vertreten hat, so hat der<br />
<strong>auf</strong>traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer rechtspflichten, den<br />
unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen abnahme<br />
entsprechenden nachlass loox zu erstatten. der <strong>auf</strong>traggeber<br />
hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend anspruch <strong>auf</strong> den<br />
seiner tatsächlichen abnahme von anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden<br />
nachlass.<br />
ziffer 4 <strong>auf</strong>träge für anzeigen, die nur in bestimmten heftnummern,<br />
bestimmten ausgaben oder an bestimmten Plätzen der druckschrift<br />
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei loox eingehen,<br />
dass dem <strong>auf</strong>traggeber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werden<br />
kann, wenn der <strong>auf</strong>trag <strong>auf</strong> diese Weise nicht auszuführen ist.<br />
ziffer 5 anzeigen, die <strong>auf</strong>grund ihrer gestaltung nicht als anzeigen<br />
erkennbar sind, werden als solche von loox mit dem Wort „anzeige“<br />
deutlich kenntlich gemacht.<br />
ziffer 6 loox behält sich vor, anzeigen – auch einzelne abrufe im rahmen<br />
eines abschlusses abzulehnen, wenn deren inhalt gegen gesetze<br />
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren inhalt vom deutschen<br />
Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder<br />
deren veröffentlichung für loox wegen des inhalts, der gestaltung, der<br />
herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder anzeigen, die<br />
Werbung dritter oder für dritte enthalten.<br />
<strong>auf</strong>träge für andere Werbemittel sind für loox erst nach vorlage des<br />
Musters und dessen schriftlicher Billigung bindend. anzeigen, die Wer-<br />
bung dritter oder für dritte enthalten (verbundwerbung), bedürfen in<br />
jedem einzelfall der vorherigen schriftlichen annahmeerklärung von<br />
loox. diese berechtigt loox zur erhebung eines verbund<strong>auf</strong>schlages.<br />
die ablehnung einer anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem<br />
<strong>auf</strong>traggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
ziffer 7 Für die rechtzeitige lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit<br />
geeigneter druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein<br />
der <strong>auf</strong>traggeber verantwortlich. Bei der anlieferung von digitalen<br />
druckunterlagen ist der <strong>auf</strong>traggeber verpflichtet, ordnungsgemäße,<br />
insbesondere dem Format oder den technischen vorgaben von loox<br />
entsprechende vorlagen für anzeigen rechtzeitig vor schaltungsbeginn<br />
anzuliefern. kosten der loox für vom <strong>auf</strong>traggeber gewünschte oder zu<br />
vertretende änderungen der druckvorlagen hat der <strong>auf</strong>traggeber zu tragen.<br />
vereinbart ist die für den belegten titel nach Maßgabe der angaben<br />
in der Preisliste sowie in der <strong>auf</strong>tragsbestätigung übliche Beschaffenheit<br />
der anzeigen oder anderer Werbemittel im rahmen der durch die<br />
druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. dies gilt nur für den Fall,<br />
dass der <strong>auf</strong>traggeber die vorgaben von loox zur erstellung und übermittlung<br />
von druckunterlagen einhält.<br />
ziffer 8 druckunterlagen werden nur <strong>auf</strong> besondere anforderung an<br />
den <strong>auf</strong>traggeber zurückgesandt. die Pflicht zur <strong>auf</strong>bewahrung der<br />
druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen verbreitung<br />
der anzeige.<br />
ziffer 9 entspricht die veröffentlichung der anzeige nicht der vertraglich<br />
geschuldeten Beschaffenheit bzw. leistung, so hat der <strong>auf</strong>traggeber<br />
anspruch <strong>auf</strong> zahlungsminderung oder <strong>auf</strong> eine einwandfreie ersatzanzeige<br />
bzw. ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur<br />
in dem ausmaß, in dem der zweck der anzeige oder des anderen Werbemittels<br />
beeinträchtigt wurde. loox hat das recht, eine ersatzanzeige<br />
bzw. ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese <strong>einen</strong> <strong>auf</strong>wand<br />
erfordert, der unter Beachtung des inhalts des schuldverhältnisses und<br />
der gebote von treu und glauben in einem groben Missverhältnis zu dem<br />
leistungsinteresse des <strong>auf</strong>traggebers steht, insbesondere wenn diese<br />
für loox nur mit unverhältnismäßigen kosten möglich wäre.<br />
Bei unwesentlichen Mängeln der anzeige oder der veröffentlichung des<br />
anderen Werbemittels ist die rückgängigmachung des <strong>auf</strong>trags ausgeschlossen.<br />
loox haftet für sämtliche schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung<br />
oder aus unerlaubter handlung nach Maßgabe der folgenden<br />
Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die haftung<br />
im k<strong>auf</strong>männischen verkehr <strong>auf</strong> den ersatz des typischen vorhersehbaren<br />
schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der schaden durch<br />
gesetzliche vertreter oder leitende angestellte von loox verursacht<br />
wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet loox nur, wenn eine wesentliche<br />
vertragspflicht verletzt wurde. in solchen Fällen ist die haftung<br />
<strong>auf</strong> den typischen vorhersehbaren schaden beschränkt. Bei ansprüchen<br />
nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer verletzung von leben,<br />
körper oder gesundheit haftet loox nach den gesetzlichen vorschriften.<br />
reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb<br />
von vier Wochen nach eingang von rechnung und Beleg geltend<br />
gemacht werden. alle gegen loox gerichteten ansprüche aus vertraglicher<br />
Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn,<br />
sofern sie nicht <strong>auf</strong> vorsätzlichem verhalten beruhen.<br />
ziffer 9.1 loox ist berechtigt, diese allgem<strong>einen</strong> geschäftsbedingungen<br />
mit Wirkung für die zukunft zu ändern. die änderungen werden<br />
wirksam, wenn loox <strong>auf</strong> die änderungen hinweist, der <strong>auf</strong>traggeber<br />
die änderungen zur kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb<br />
von zwei Wochen nach zugang der änderungsmitteilung widerspricht.<br />
im Fall eines Widerspruchs ist loox berechtigt, den <strong>auf</strong>trag sowie abschluss<br />
zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.<br />
ziffer 10 Probeabzüge werden nur <strong>auf</strong> ausdrücklichen Wunsch geliefert.<br />
der <strong>auf</strong>traggeber trägt die verantwortung für die richtigkeit der zurückgesandten<br />
Probeabzüge. loox berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die<br />
ihm bis zum anzeigenschluss oder innerhalb der bei der übersendung<br />
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />
ziffer 11 die rechnung ist innerhalb einer Frist von 14 kalendertagen nach<br />
zugang zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere<br />
zahlungsfrist oder vorauszahlung vereinbart ist. etwaige nachlässe<br />
für vorzeitige zahlung werden nach der Preisliste gewährt.<br />
ziffer 12 Bei zahlungsverzug oder stundung werden bankübliche zinsen<br />
sowie die einziehungskosten berechnet. loox kann bei zahlungsverzug<br />
die weitere ausführung des l<strong>auf</strong>enden <strong>auf</strong>trages bis zur Bezahlung zurückstellen<br />
und für die restlichen anzeigen vorauszahlung verlangen.<br />
Bei vorliegen begründeter zweifel an der zahlungsfähigkeit des <strong>auf</strong>traggebers<br />
ist loox berechtigt, auch während der l<strong>auf</strong>zeit eines anzeigenabschlusses<br />
das ersch<strong>einen</strong> weiterer anzeigen ohne rücksicht <strong>auf</strong><br />
ein ursprünglich vereinbartes zahlungsziel von der vorauszahlung des<br />
Betrages zum anzeigenschlusstermin und von dem ausgleich offenstehender<br />
rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />
ziffer 13 loox liefert <strong>auf</strong> Wunsch <strong>einen</strong> anzeigenbeleg. Je nach art<br />
und umfang des anzeigen<strong>auf</strong>trages werden vollständige Belegexemplare<br />
oder hilfsweise digitale Belegseiten geliefert. kann ein Beleg nicht<br />
mehr beschafft werden, so tritt an seine stelle eine rechtsverbindliche<br />
Bescheinigung von loox über die veröffentlichung und verbreitung der<br />
anzeige.<br />
ziffer 14 erfüllungsort ist Berlin. im geschäftsverkehr mit k<strong>auf</strong>leuten,<br />
juristischen Personen des öffentlichen rechts oder bei öffentlich-rechtlichen<br />
sondervermögen ist bei klagen gerichtsstand der sitz von loox.<br />
soweit ansprüche der loox nicht im Mahnverfahren geltend gemacht<br />
werden, bestimmt sich der gerichtsstand bei nicht-k<strong>auf</strong>leuten nach<br />
deren Wohnsitz.<br />
ziffer 15 die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,<br />
sich in ihren angeboten, verträgen und abrechnungen mit den Werbungtreibenden<br />
an die Preisliste von loox zu halten.<br />
ziffer 16 Preisänderungen für erteilte anzeigen<strong>auf</strong>träge sind gegenüber<br />
unternehmern wirksam, wenn sie von loox mindestens <strong>einen</strong> Monat<br />
vor veröffentlichung der anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt<br />
werden. im Falle einer Preiserhöhung steht dem <strong>auf</strong>traggeber<br />
ein rücktrittsrecht zu. das rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 tagen<br />
in textform nach erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt<br />
werden.<br />
ziffer 17 Wird für konzernverbundene unternehmen eine gemeinsame<br />
rabattierung beansprucht, ist der schriftliche nachweis des konzernstatus<br />
des Werbungtreibenden erforderlich. konzernverbundene unternehmen<br />
im sinne dieser Bestimmung sind unternehmen, zwischen denen<br />
eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. der<br />
nachweis muss spätestens bis zum abschluss des insertionsjahres erbracht<br />
werden. ein späterer nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt<br />
werden. konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen,<br />
schriftlichen Bestätigung durch loox. konzernrabatte werden nur für<br />
die dauer der konzernzugehörigkeit gewährt. die Beendigung der konzernzugehörigkeit<br />
ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der<br />
konzernzugehörigkeit endet auch die konzernrabattierung.<br />
ziffer 18 der <strong>auf</strong>traggeber gewährleistet, dass er alle zur schaltung der<br />
anzeige erforderlichen rechte besitzt. der <strong>auf</strong>traggeber trägt allein die<br />
verantwortung für den inhalt und die rechtliche zulässigkeit der für die<br />
insertion zur verfügung gestellten text- und Bildunterlagen sowie der<br />
zugelieferten Werbemittel. er stellt loox im rahmen des anzeigen<strong>auf</strong>trags<br />
von allen ansprüchen dritter frei, die wegen der verletzung gesetzlicher<br />
Bestimmungen entstehen können.<br />
Ferner wird loox von den kosten zur notwendigen rechtsverteidigung<br />
freigestellt. der <strong>auf</strong>traggeber ist verpflichtet, loox nach treu und<br />
glauben mit informationen und unterlagen bei der rechtsverteidigung<br />
gegenüber dritten zu unterstützen. der <strong>auf</strong>traggeber überträgt loox<br />
sämtliche für die nutzung der Werbung in Print- und online-Medien<br />
aller art, einschließlich internet, erforderlichen urheberrechtlichen nutzungs-,<br />
leistungsschutz- und sonstigen rechte, insbesondere das recht<br />
zur vervielfältigung, verbreitung, übertragung, sendung, öffentlichen<br />
zugänglichmachung, entnahme aus einer datenbank und zum abruf,<br />
und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die durchführung des <strong>auf</strong>trags<br />
notwendigen umfang. vorgenannte rechte werden in allen Fällen<br />
örtlich unbegrenzt übertragen.<br />
ziffer 19 Bei nicht von loox zu vertretenden Betriebsstörungen oder<br />
in Fällen höherer gewalt, illegalen arbeitskampfes, rechtswidriger Beschlagnahme,<br />
verkehrsstörungen, allgemeiner rohstoff- oder energieverknappung<br />
und dergleichen , bei direkten oder indirekten auswirkungen<br />
von krieg, Bürgerkrieg, terroranschlag, naturkatastrophen etc.<br />
sowohl im Betrieb von loox als auch in fremden Betrieben, derer sich<br />
loox zur erfüllung ihrer verbindlichkeiten bedient, hat loox anspruch<br />
<strong>auf</strong> volle Bezahlung der veröffentlichten anzeigen, wenn das verlagsobjekt<br />
mit 80 % der im durchschnitt der letzten vier Quartale verk<strong>auf</strong>ten<br />
oder <strong>auf</strong> andere Weise zugesicherten <strong>auf</strong>lage von loox ausgeliefert<br />
worden ist. Bei geringeren verlagsauslieferungen wird der rechnungsbetrag<br />
im gleichen verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verk<strong>auf</strong>te<br />
oder zugesicherte <strong>auf</strong>lage zur tatsächlich ausgelieferten <strong>auf</strong>lage steht.<br />
Zusätzliche bedingungen lOOX media agb<br />
a) die allgem<strong>einen</strong> und die zusätzlichen geschäftsbedingungen von<br />
loox gelten sinngemäß auch für <strong>auf</strong>träge über Beikleber, Beihefter oder<br />
technische sonderausführungen. Jeder <strong>auf</strong>trag wird erst nach schriftlicher<br />
Bestätigung durch loox rechtsverbindlich.<br />
b) der <strong>auf</strong>traggeber trägt allein die verantwortung für den inhalt und die<br />
rechtliche zulässigkeit der für die insertion zur verfügung gestellten text-,<br />
Bild- und sonstigen unterlagen, insbesondere der Beikleber, Beihefter<br />
etc. pp. ziffer 18 der allgem<strong>einen</strong> geschäftsbedingungen der loox Media<br />
agB gilt entsprechend.<br />
c) nach anzeigenschluss sind sistierungen, änderungen von größen,<br />
Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich<br />
<strong>auf</strong>gegebenen anzeigen oder fernmündlich erteilten korrekturen<br />
haftet loox nicht für die richtigkeit der Wiedergabe. eine haftung<br />
wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der vorlage erst bei<br />
der reproduktion oder beim druck zeigen. der Werbungtreibende hat<br />
bei ungenügendem abdruck dann keine ansprüche. evtl. entstehende<br />
Mehrkosten müssen weiter berechnet werden.<br />
d) loox übernimmt keine gewähr, wenn durch eine verspätete anlieferung<br />
der druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten<br />
werden können und eine Minderung der druckqualität eintritt.