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auf einen bliCk - LOOX

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allgemeine geschäftsbeDingUngen für anZeigen UnD<br />

anDere werbemittel in ZeitUngen UnD Zeitschriften<br />

Der lOOX spOrts gmbh (lOOX meDia agb)<br />

ziffer 1 „anzeigen<strong>auf</strong>trag“ im sinne der nachfolgenden allgem<strong>einen</strong><br />

geschäftsbedingungen ist der vertrag zwischen der loox sports gmbh<br />

(loox) und dem <strong>auf</strong>traggeber über die veröffentlichung einer oder<br />

mehrerer anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt<br />

als „anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen inserenten<br />

(nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet)<br />

in den Medien von loox zum zweck der verbreitung.<br />

ziffer 2 ein „abschluss“ ist ein vertrag über die veröffentlichung einer<br />

oder mehrerer anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden<br />

gemäß Preisliste zu gewährenden rabatte, wobei die jeweiligen veröffentlichungen<br />

<strong>auf</strong> abruf des <strong>auf</strong>traggebers erfolgen. ist im rahmen<br />

eines abschlusses das recht zum abruf einzelner anzeigen eingeräumt,<br />

so ist der <strong>auf</strong>trag innerhalb eines Jahres nach ersch<strong>einen</strong> der ersten anzeige<br />

abzuwickeln, sofern die erste anzeige innerhalb eines Jahres nach<br />

vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.<br />

ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere abrufe eines abschlusses aus<br />

umständen nicht erfüllt, die loox nicht zu vertreten hat, so hat der<br />

<strong>auf</strong>traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer rechtspflichten, den<br />

unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen abnahme<br />

entsprechenden nachlass loox zu erstatten. der <strong>auf</strong>traggeber<br />

hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend anspruch <strong>auf</strong> den<br />

seiner tatsächlichen abnahme von anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden<br />

nachlass.<br />

ziffer 4 <strong>auf</strong>träge für anzeigen, die nur in bestimmten heftnummern,<br />

bestimmten ausgaben oder an bestimmten Plätzen der druckschrift<br />

veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei loox eingehen,<br />

dass dem <strong>auf</strong>traggeber noch vor anzeigenschluss mitgeteilt werden<br />

kann, wenn der <strong>auf</strong>trag <strong>auf</strong> diese Weise nicht auszuführen ist.<br />

ziffer 5 anzeigen, die <strong>auf</strong>grund ihrer gestaltung nicht als anzeigen<br />

erkennbar sind, werden als solche von loox mit dem Wort „anzeige“<br />

deutlich kenntlich gemacht.<br />

ziffer 6 loox behält sich vor, anzeigen – auch einzelne abrufe im rahmen<br />

eines abschlusses abzulehnen, wenn deren inhalt gegen gesetze<br />

oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren inhalt vom deutschen<br />

Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder<br />

deren veröffentlichung für loox wegen des inhalts, der gestaltung, der<br />

herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder anzeigen, die<br />

Werbung dritter oder für dritte enthalten.<br />

<strong>auf</strong>träge für andere Werbemittel sind für loox erst nach vorlage des<br />

Musters und dessen schriftlicher Billigung bindend. anzeigen, die Wer-<br />

bung dritter oder für dritte enthalten (verbundwerbung), bedürfen in<br />

jedem einzelfall der vorherigen schriftlichen annahmeerklärung von<br />

loox. diese berechtigt loox zur erhebung eines verbund<strong>auf</strong>schlages.<br />

die ablehnung einer anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem<br />

<strong>auf</strong>traggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

ziffer 7 Für die rechtzeitige lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit<br />

geeigneter druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein<br />

der <strong>auf</strong>traggeber verantwortlich. Bei der anlieferung von digitalen<br />

druckunterlagen ist der <strong>auf</strong>traggeber verpflichtet, ordnungsgemäße,<br />

insbesondere dem Format oder den technischen vorgaben von loox<br />

entsprechende vorlagen für anzeigen rechtzeitig vor schaltungsbeginn<br />

anzuliefern. kosten der loox für vom <strong>auf</strong>traggeber gewünschte oder zu<br />

vertretende änderungen der druckvorlagen hat der <strong>auf</strong>traggeber zu tragen.<br />

vereinbart ist die für den belegten titel nach Maßgabe der angaben<br />

in der Preisliste sowie in der <strong>auf</strong>tragsbestätigung übliche Beschaffenheit<br />

der anzeigen oder anderer Werbemittel im rahmen der durch die<br />

druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. dies gilt nur für den Fall,<br />

dass der <strong>auf</strong>traggeber die vorgaben von loox zur erstellung und übermittlung<br />

von druckunterlagen einhält.<br />

ziffer 8 druckunterlagen werden nur <strong>auf</strong> besondere anforderung an<br />

den <strong>auf</strong>traggeber zurückgesandt. die Pflicht zur <strong>auf</strong>bewahrung der<br />

druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen verbreitung<br />

der anzeige.<br />

ziffer 9 entspricht die veröffentlichung der anzeige nicht der vertraglich<br />

geschuldeten Beschaffenheit bzw. leistung, so hat der <strong>auf</strong>traggeber<br />

anspruch <strong>auf</strong> zahlungsminderung oder <strong>auf</strong> eine einwandfreie ersatzanzeige<br />

bzw. ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur<br />

in dem ausmaß, in dem der zweck der anzeige oder des anderen Werbemittels<br />

beeinträchtigt wurde. loox hat das recht, eine ersatzanzeige<br />

bzw. ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese <strong>einen</strong> <strong>auf</strong>wand<br />

erfordert, der unter Beachtung des inhalts des schuldverhältnisses und<br />

der gebote von treu und glauben in einem groben Missverhältnis zu dem<br />

leistungsinteresse des <strong>auf</strong>traggebers steht, insbesondere wenn diese<br />

für loox nur mit unverhältnismäßigen kosten möglich wäre.<br />

Bei unwesentlichen Mängeln der anzeige oder der veröffentlichung des<br />

anderen Werbemittels ist die rückgängigmachung des <strong>auf</strong>trags ausgeschlossen.<br />

loox haftet für sämtliche schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung<br />

oder aus unerlaubter handlung nach Maßgabe der folgenden<br />

Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die haftung<br />

im k<strong>auf</strong>männischen verkehr <strong>auf</strong> den ersatz des typischen vorhersehbaren<br />

schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der schaden durch<br />

gesetzliche vertreter oder leitende angestellte von loox verursacht<br />

wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet loox nur, wenn eine wesentliche<br />

vertragspflicht verletzt wurde. in solchen Fällen ist die haftung<br />

<strong>auf</strong> den typischen vorhersehbaren schaden beschränkt. Bei ansprüchen<br />

nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer verletzung von leben,<br />

körper oder gesundheit haftet loox nach den gesetzlichen vorschriften.<br />

reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb<br />

von vier Wochen nach eingang von rechnung und Beleg geltend<br />

gemacht werden. alle gegen loox gerichteten ansprüche aus vertraglicher<br />

Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen verjährungsbeginn,<br />

sofern sie nicht <strong>auf</strong> vorsätzlichem verhalten beruhen.<br />

ziffer 9.1 loox ist berechtigt, diese allgem<strong>einen</strong> geschäftsbedingungen<br />

mit Wirkung für die zukunft zu ändern. die änderungen werden<br />

wirksam, wenn loox <strong>auf</strong> die änderungen hinweist, der <strong>auf</strong>traggeber<br />

die änderungen zur kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb<br />

von zwei Wochen nach zugang der änderungsmitteilung widerspricht.<br />

im Fall eines Widerspruchs ist loox berechtigt, den <strong>auf</strong>trag sowie abschluss<br />

zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.<br />

ziffer 10 Probeabzüge werden nur <strong>auf</strong> ausdrücklichen Wunsch geliefert.<br />

der <strong>auf</strong>traggeber trägt die verantwortung für die richtigkeit der zurückgesandten<br />

Probeabzüge. loox berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die<br />

ihm bis zum anzeigenschluss oder innerhalb der bei der übersendung<br />

des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />

ziffer 11 die rechnung ist innerhalb einer Frist von 14 kalendertagen nach<br />

zugang zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere<br />

zahlungsfrist oder vorauszahlung vereinbart ist. etwaige nachlässe<br />

für vorzeitige zahlung werden nach der Preisliste gewährt.<br />

ziffer 12 Bei zahlungsverzug oder stundung werden bankübliche zinsen<br />

sowie die einziehungskosten berechnet. loox kann bei zahlungsverzug<br />

die weitere ausführung des l<strong>auf</strong>enden <strong>auf</strong>trages bis zur Bezahlung zurückstellen<br />

und für die restlichen anzeigen vorauszahlung verlangen.<br />

Bei vorliegen begründeter zweifel an der zahlungsfähigkeit des <strong>auf</strong>traggebers<br />

ist loox berechtigt, auch während der l<strong>auf</strong>zeit eines anzeigenabschlusses<br />

das ersch<strong>einen</strong> weiterer anzeigen ohne rücksicht <strong>auf</strong><br />

ein ursprünglich vereinbartes zahlungsziel von der vorauszahlung des<br />

Betrages zum anzeigenschlusstermin und von dem ausgleich offenstehender<br />

rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

ziffer 13 loox liefert <strong>auf</strong> Wunsch <strong>einen</strong> anzeigenbeleg. Je nach art<br />

und umfang des anzeigen<strong>auf</strong>trages werden vollständige Belegexemplare<br />

oder hilfsweise digitale Belegseiten geliefert. kann ein Beleg nicht<br />

mehr beschafft werden, so tritt an seine stelle eine rechtsverbindliche<br />

Bescheinigung von loox über die veröffentlichung und verbreitung der<br />

anzeige.<br />

ziffer 14 erfüllungsort ist Berlin. im geschäftsverkehr mit k<strong>auf</strong>leuten,<br />

juristischen Personen des öffentlichen rechts oder bei öffentlich-rechtlichen<br />

sondervermögen ist bei klagen gerichtsstand der sitz von loox.<br />

soweit ansprüche der loox nicht im Mahnverfahren geltend gemacht<br />

werden, bestimmt sich der gerichtsstand bei nicht-k<strong>auf</strong>leuten nach<br />

deren Wohnsitz.<br />

ziffer 15 die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet,<br />

sich in ihren angeboten, verträgen und abrechnungen mit den Werbungtreibenden<br />

an die Preisliste von loox zu halten.<br />

ziffer 16 Preisänderungen für erteilte anzeigen<strong>auf</strong>träge sind gegenüber<br />

unternehmern wirksam, wenn sie von loox mindestens <strong>einen</strong> Monat<br />

vor veröffentlichung der anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt<br />

werden. im Falle einer Preiserhöhung steht dem <strong>auf</strong>traggeber<br />

ein rücktrittsrecht zu. das rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 tagen<br />

in textform nach erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt<br />

werden.<br />

ziffer 17 Wird für konzernverbundene unternehmen eine gemeinsame<br />

rabattierung beansprucht, ist der schriftliche nachweis des konzernstatus<br />

des Werbungtreibenden erforderlich. konzernverbundene unternehmen<br />

im sinne dieser Bestimmung sind unternehmen, zwischen denen<br />

eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. der<br />

nachweis muss spätestens bis zum abschluss des insertionsjahres erbracht<br />

werden. ein späterer nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt<br />

werden. konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen,<br />

schriftlichen Bestätigung durch loox. konzernrabatte werden nur für<br />

die dauer der konzernzugehörigkeit gewährt. die Beendigung der konzernzugehörigkeit<br />

ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der<br />

konzernzugehörigkeit endet auch die konzernrabattierung.<br />

ziffer 18 der <strong>auf</strong>traggeber gewährleistet, dass er alle zur schaltung der<br />

anzeige erforderlichen rechte besitzt. der <strong>auf</strong>traggeber trägt allein die<br />

verantwortung für den inhalt und die rechtliche zulässigkeit der für die<br />

insertion zur verfügung gestellten text- und Bildunterlagen sowie der<br />

zugelieferten Werbemittel. er stellt loox im rahmen des anzeigen<strong>auf</strong>trags<br />

von allen ansprüchen dritter frei, die wegen der verletzung gesetzlicher<br />

Bestimmungen entstehen können.<br />

Ferner wird loox von den kosten zur notwendigen rechtsverteidigung<br />

freigestellt. der <strong>auf</strong>traggeber ist verpflichtet, loox nach treu und<br />

glauben mit informationen und unterlagen bei der rechtsverteidigung<br />

gegenüber dritten zu unterstützen. der <strong>auf</strong>traggeber überträgt loox<br />

sämtliche für die nutzung der Werbung in Print- und online-Medien<br />

aller art, einschließlich internet, erforderlichen urheberrechtlichen nutzungs-,<br />

leistungsschutz- und sonstigen rechte, insbesondere das recht<br />

zur vervielfältigung, verbreitung, übertragung, sendung, öffentlichen<br />

zugänglichmachung, entnahme aus einer datenbank und zum abruf,<br />

und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die durchführung des <strong>auf</strong>trags<br />

notwendigen umfang. vorgenannte rechte werden in allen Fällen<br />

örtlich unbegrenzt übertragen.<br />

ziffer 19 Bei nicht von loox zu vertretenden Betriebsstörungen oder<br />

in Fällen höherer gewalt, illegalen arbeitskampfes, rechtswidriger Beschlagnahme,<br />

verkehrsstörungen, allgemeiner rohstoff- oder energieverknappung<br />

und dergleichen , bei direkten oder indirekten auswirkungen<br />

von krieg, Bürgerkrieg, terroranschlag, naturkatastrophen etc.<br />

sowohl im Betrieb von loox als auch in fremden Betrieben, derer sich<br />

loox zur erfüllung ihrer verbindlichkeiten bedient, hat loox anspruch<br />

<strong>auf</strong> volle Bezahlung der veröffentlichten anzeigen, wenn das verlagsobjekt<br />

mit 80 % der im durchschnitt der letzten vier Quartale verk<strong>auf</strong>ten<br />

oder <strong>auf</strong> andere Weise zugesicherten <strong>auf</strong>lage von loox ausgeliefert<br />

worden ist. Bei geringeren verlagsauslieferungen wird der rechnungsbetrag<br />

im gleichen verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verk<strong>auf</strong>te<br />

oder zugesicherte <strong>auf</strong>lage zur tatsächlich ausgelieferten <strong>auf</strong>lage steht.<br />

Zusätzliche bedingungen lOOX media agb<br />

a) die allgem<strong>einen</strong> und die zusätzlichen geschäftsbedingungen von<br />

loox gelten sinngemäß auch für <strong>auf</strong>träge über Beikleber, Beihefter oder<br />

technische sonderausführungen. Jeder <strong>auf</strong>trag wird erst nach schriftlicher<br />

Bestätigung durch loox rechtsverbindlich.<br />

b) der <strong>auf</strong>traggeber trägt allein die verantwortung für den inhalt und die<br />

rechtliche zulässigkeit der für die insertion zur verfügung gestellten text-,<br />

Bild- und sonstigen unterlagen, insbesondere der Beikleber, Beihefter<br />

etc. pp. ziffer 18 der allgem<strong>einen</strong> geschäftsbedingungen der loox Media<br />

agB gilt entsprechend.<br />

c) nach anzeigenschluss sind sistierungen, änderungen von größen,<br />

Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich<br />

<strong>auf</strong>gegebenen anzeigen oder fernmündlich erteilten korrekturen<br />

haftet loox nicht für die richtigkeit der Wiedergabe. eine haftung<br />

wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der vorlage erst bei<br />

der reproduktion oder beim druck zeigen. der Werbungtreibende hat<br />

bei ungenügendem abdruck dann keine ansprüche. evtl. entstehende<br />

Mehrkosten müssen weiter berechnet werden.<br />

d) loox übernimmt keine gewähr, wenn durch eine verspätete anlieferung<br />

der druckunterlagen vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten<br />

werden können und eine Minderung der druckqualität eintritt.

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