82 V 01/2011 Für Ihre persönlichen Notizen Mo<strong>de</strong>ll-Nr. Beschreibung SP_V01-2011_PL_Seite_82 82 01.12.10 11:24
V 01/2011 83 § 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen; entgegenstehen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von unseren Verkaufsbedingungen abweichen<strong>de</strong> Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehen<strong>de</strong>r Bedingungen die Lieferung an <strong>de</strong>n Besteller vorbehaltlos ausführen. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufl euten im Sinne von § 24 AGBG. 3. Es gilt ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht; die Geltung <strong>de</strong>r UN-Charta wird ausgeschlossen. 4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch <strong>für</strong> alle künftigen Geschäfte mit <strong>de</strong>m Besteller. § 2 Angebot/Angebotsunterlagen 1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt. 2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und unser Urheberrecht vor. § 3 Preise/Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll; diese wer<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt in Rechnung gestellt. 2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluß <strong>de</strong>s Vertrages Kostenerhöhungen, insbeson<strong>de</strong>re aufgrund von Tarifabschlüssen o<strong>de</strong>r Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese wer<strong>de</strong>n wir <strong>de</strong>m Besteller auf Verlangen nachweisen. 3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen. 4. Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, wird <strong>de</strong>r Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt <strong>de</strong>r Besteller mit <strong>de</strong>r Zahlung in Rückstand, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über <strong>de</strong>n jeweiligen Basiszinssatz <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bun<strong>de</strong>sbank nach BGB § 247 zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsscha<strong>de</strong>ns behalten wir uns vor. 5. Aufrechnungsrechte stehen <strong>de</strong>m Besteller nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unstreitig o<strong>de</strong>r von uns anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf <strong>de</strong>m gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 4 Lieferzeit 1. Der Beginn <strong>de</strong>r von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 2. Geraten wir aus Grün<strong>de</strong>n, die von uns zu vertreten sind, in Lieferverzug, so ist die Haftung auf Scha<strong>de</strong>nsersatz <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 3. Ist Lieferverzug eingetreten und hat uns <strong>de</strong>r Besteller eine Nachfrist von zumin<strong>de</strong>st 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche stehen ihm nur zu, falls <strong>de</strong>r Verzug auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Scha<strong>de</strong>nsersatzhaftung auf 50 % <strong>de</strong>s eingetretenen Scha<strong>de</strong>ns begrenzt. 4. Die Einhaltung unserer Lieferverpfl ichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung <strong>de</strong>r Verpfl ichtungen <strong>de</strong>s Bestellers voraus. § 5 Gefahrübergang 1. Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr <strong>de</strong>s Bestellers. 2. Sofern <strong>de</strong>r Besteller wünscht, wer<strong>de</strong>n wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ein<strong>de</strong>cken. Die insoweit anfallen<strong>de</strong>n Kosten trägt <strong>de</strong>r Besteller. § 6 Mängelgewährleistung 1. Ist aufgrund eines Warenmusters o<strong>de</strong>r durch Vorlage einer Bebil<strong>de</strong>rung verkauft wor<strong>de</strong>n, so sind zumutbare Abweichungen von <strong>de</strong>m Muster o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bebil<strong>de</strong>rung bei <strong>de</strong>r gelieferten Ware be<strong>de</strong>utungslos, wenn sie <strong>für</strong> die Verwendung <strong>de</strong>r Ware keinen nachhaltigen Einfl uß ausüben. Farbabweichungen bei <strong>de</strong>r Oberfl ächenbehandlung behalten wir uns wegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen Strukturen und Farben <strong>de</strong>r Hölzer ausdrücklich vor. Bei farbig lackierten (Decklack) Holzteilen können an <strong>de</strong>n Verleimstellen Haarrisse im Lack auftreten. Diese sind unvermeidlich und kein Grund zur Reklamation. Farbverän<strong>de</strong>rungen, bedingt durch Sonneneinstrahlung, sind von <strong>de</strong>r Gewähr leistung ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr übernommen <strong>für</strong> die übliche nutzungsbedingte Faltenbildung bei großen Polsterfl ächen. Bei Polsterbezügen, die Sie uns zur Verarbeitung eingesandt haben o<strong>de</strong>r einsen<strong>de</strong>n, übernehmen wir <strong>für</strong> Lagerung, Verarbeitung und Versand keine Haftung. Die Zusendung hat <strong>für</strong> uns kostenfrei zu erfolgen. Zahlungs- und Lieferungsbedingungen 2. Die Gewährleistungsrechte <strong>de</strong>s Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschul<strong>de</strong>ten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Rügen sind schriftlich ausschließlich uns gegenüber vorzutragen. Reklamationen gegenüber unseren Vertretern wirken nicht fristwahrend. 3. Soweit ein von uns zu vertreten<strong>de</strong>r Mangel <strong>de</strong>r Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung o<strong>de</strong>r zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle <strong>de</strong>r Mangelbeseitigung sind wir verpfl ichtet, alle zum Zweck <strong>de</strong>r Mangelbeseitigung erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen wie etwa Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben, daß die Kaufsache nach einem an<strong>de</strong>ren Ort als <strong>de</strong>m Erfüllungsort verbracht wur<strong>de</strong>n, maximal tragen wir die Kosten bis zur Höhe <strong>de</strong>s Kaufpreises. 4. Sind wir zur Mangelbeseltigung/Ersatzlieferung nicht bereit o<strong>de</strong>r nicht in <strong>de</strong>r Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Grün<strong>de</strong>n, die wir zu vertreten haben, o<strong>de</strong>r schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung o<strong>de</strong>r Ersatzlieferung fehl, so ist <strong>de</strong>r Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten o<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kaufpreises zu verlangen. 5. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrun<strong>de</strong>, sind ausgeschlossen; wir haften also nicht <strong>für</strong> Schä<strong>de</strong>n, die nicht am Liefergegenstand selbst entstan<strong>de</strong>n sind. Wir haften insbeson<strong>de</strong>re auch nicht <strong>für</strong> entgangenen Gewinn o<strong>de</strong>r sonstige Vermögensschä<strong>de</strong>n. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Scha<strong>de</strong>nsursache auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit beruht; sie gilt dann nicht, wenn Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. 6. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist, gerechnet ab Gefahrenübergang, ist eine Verjährungsfrist und gilt <strong>für</strong> alle Ansprüche, soweit nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegeben sind. § 7 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an <strong>de</strong>r Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus <strong>de</strong>m Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten <strong>de</strong>s Bestellers, insbeson<strong>de</strong>re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In <strong>de</strong>r Zurücknahme <strong>de</strong>r Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit dieses nicht ausdrücklich erklärt ist. Nach Rück nahme <strong>de</strong>r Kaufsache sind wir zu <strong>de</strong>ren Verwertung befugt. 2. Der Besteller ist verpfl ichtet, die Kaufsache pfl eglich zu behan<strong>de</strong>ln, insbeson<strong>de</strong>re sie ausreichend versichert zu halten. 3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns <strong>de</strong>r Besteller unverzüglich zu unterrichten. 4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im üblichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle For<strong>de</strong>rungen in Höhe <strong>de</strong>s Rechnungsendbetrages inklusiv Mehrwertsteuer ab, die ihm aus <strong>de</strong>r Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer o<strong>de</strong>r Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne o<strong>de</strong>r nach Verarbeitung weiterverkauft wor<strong>de</strong>n ist. Zur Einziehung dieser For<strong>de</strong>rung bleibt <strong>de</strong>r Besteller auch nach <strong>de</strong>r Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die For<strong>de</strong>rung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpfl ichten uns jedoch, die For<strong>de</strong>rung nicht einzuziehen, solange <strong>de</strong>r Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen aus <strong>de</strong>n vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbeson<strong>de</strong>re keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist o<strong>de</strong>r Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies <strong>de</strong>r Fall, können wir die Offenlegung sämtlicher For<strong>de</strong>rungen vom Schuldner verlangen, inklusiv Rechnungsunterlagen. 5. Die Verarbeitung o<strong>de</strong>r Umbildung <strong>de</strong>r Kaufsache durch <strong>de</strong>n Besteller wird stets <strong>für</strong> uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit an<strong>de</strong>ren, uns nicht gehören<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Kaufsache zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren verarbeiten<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n zur Zeit <strong>de</strong>r Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehen<strong>de</strong> Sache gilt im übrigen das gleiche wie <strong>für</strong> die unter Vorbehalt gelieferte Sache. 6. Wird die Kaufsache mit frem<strong>de</strong>n Gegenstän<strong>de</strong>n untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an <strong>de</strong>r neuen Sache im Verhältnis <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Kaufsache zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren vermischten Gegenstän<strong>de</strong>n zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Vermischung. Erfolgt die Vermischung in <strong>de</strong>r Weise, daß die Sache <strong>de</strong>s Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß <strong>de</strong>r Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; er verwahrt das so entstan<strong>de</strong>ne Alleineigentum o<strong>de</strong>r Miteigentum <strong>für</strong> uns. 7. Wir verpfl ichten uns, uns zustehen<strong>de</strong> Sicherungen auf Verlangen <strong>de</strong>s Bestellers insoweit freizugeben, als daß <strong>de</strong>r Wert unserer Sicherungen die zu sichern<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl <strong>de</strong>r freizugeben<strong>de</strong>n Sicherheit obliegt uns. § 8 Gerichtsstand/Erfüllungsort Sofern <strong>de</strong>r Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, <strong>de</strong>n Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Sofern sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung nichts an<strong>de</strong>res ergibt, Ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort. SP_V01-2011_U2_U3_Seite_83 83 26.11.10 15:46