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1 Adaption als Leistung der medizinischen Rehabilitation ...

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Die psychotherapeutischen Behandlungselemente <strong>der</strong> <strong>medizinischen</strong> <strong>Rehabilitation</strong> werden in dieser<br />

Phase ergänzt durch die Arbeit zur Erreichung <strong>der</strong> beruflichen und sozialen (Wie<strong>der</strong>-) Einglie<strong>der</strong>ung.<br />

Während aus Sicht <strong>der</strong> Krankenversicherung (SGB V) die <strong>Rehabilitation</strong> darauf abzielt, einer<br />

drohenden Behin<strong>der</strong>ung vorzubeugen, sie zu beseitigen, zu bessern o<strong>der</strong> eine Verschlimmerung zu<br />

verhüten, hat die <strong>Rehabilitation</strong> aus Sicht <strong>der</strong> Rentenversicherung (SGB VI) das Ziel,<br />

• den Auswirkungen einer Krankheit o<strong>der</strong> einer körperlichen, geistigen o<strong>der</strong> seelischen<br />

Behin<strong>der</strong>ung auf die Erwerbsfähigkeit <strong>der</strong> Patienten entgegenzuwirken o<strong>der</strong> sie zu<br />

überwinden und dadurch<br />

• Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit <strong>der</strong> Patienten o<strong>der</strong> ihr vorzeitiges Ausscheiden<br />

aus dem Erwerbsleben zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben<br />

wie<strong>der</strong>einzuglie<strong>der</strong>n.<br />

Die <strong>Leistung</strong>en des Rentenversicherungsträgers sind <strong>als</strong>o auf die Erhaltung bzw. Wie<strong>der</strong>erlangung<br />

<strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit des Patienten abgestellt.<br />

Gem. § 13 SGB VI stimmen sich die Träger <strong>der</strong> Rentenversicherung und die Spitzenverbände <strong>der</strong><br />

Krankenkassen über Einzelheiten zur Durchführung <strong>der</strong> <strong>Leistung</strong>en zur <strong>medizinischen</strong> und sozialen<br />

<strong>Rehabilitation</strong> ab.<br />

Zwar stehen die <strong>medizinischen</strong> <strong>Rehabilitation</strong>sleistungen gem. SGB V + VI unter unmittelbarer<br />

ärztlicher Verantwortung/Leitung, überwiegend wird das <strong>Rehabilitation</strong>sziel jedoch durch die Tätigkeit<br />

des nichtärztlichen Heilperson<strong>als</strong> erreicht (vgl. Haufe 2006).<br />

Das SGB IX verdeutlicht den umfassenden Teilhabebedarf, dem <strong>Leistung</strong>en zur <strong>Rehabilitation</strong> dienen.<br />

Die <strong>Leistung</strong>en des SGB IX zielen darauf ab:<br />

• „eine Behin<strong>der</strong>ung abzuwenden, zu beseitigen, zu min<strong>der</strong>n, ihre Verschlimmerung zu<br />

verhüten o<strong>der</strong> die Folgen zu mil<strong>der</strong>n,<br />

• Einschränkungen <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit o<strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu<br />

überwinden, zu min<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> eine Verschlimmerung zu verhüten, (...)<br />

• die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft<br />

zu sichern o<strong>der</strong><br />

• die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu för<strong>der</strong>n und die Teilhabe am Leben <strong>der</strong><br />

Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbst bestimmte Lebensführung<br />

zu ermöglichen o<strong>der</strong> zu erleichtern“ (Weissinger, Missel 2006, 54).<br />

In <strong>der</strong> <strong>Adaption</strong>sphase werden die in <strong>der</strong> „intensivstationären“ Therapiephase I (= Fachklinik)<br />

erreichten „Erfolge“ in <strong>der</strong> Alltags- und Arbeitsrealität erprobt und stabilisiert.<br />

Die <strong>Rehabilitation</strong>s-/Behandlungsangebote müssen „indikationsbezogen, bedarfsgerecht,<br />

patientenorientiert und mit einer hohen Qualität“ (Weissinger, Missel 2006, 50) erbracht werden. „Die<br />

<strong>Rehabilitation</strong> Abhängigkeitskranker ist „<strong>als</strong> Komplexbehandlung angelegt; sie verknüpft regelmäßig<br />

medizinische, psychotherapeutische, psychosoziale, arbeitsbezogene, soziotherapeutische und<br />

weitere <strong>Leistung</strong>en miteinan<strong>der</strong>“ (Weissinger, Schnei<strong>der</strong> 2006, 4).<br />

Um den Patienten die Möglichkeit zu geben, sich mit diesem umfassenden <strong>Leistung</strong>sangebot <strong>der</strong><br />

<strong>Adaption</strong>sphase in den Alltag integrieren zu können, sind dabei von beson<strong>der</strong>er Bedeutung:<br />

• (Weitere) Stabilisierung und Vertiefung <strong>der</strong> Krankheitseinsicht und Festigung <strong>der</strong><br />

Abstinenzentscheidung und -fähigkeit.<br />

• Stabilisierung in <strong>der</strong> Konfrontation mit <strong>der</strong> Alltagsrealität, Realitätsprüfung und Zukunftsplanung.<br />

• Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen, wie Erhöhung <strong>der</strong><br />

Frustrationstoleranz, Erhöhung <strong>der</strong> Konfliktfähigkeit, Training eines angemessenen<br />

Abgrenzungsverhaltens gegenüber konsumierenden Menschen bzw. schwierigen<br />

Situationen, in denen Suchtmittel konsumiert werden.<br />

• Erhöhung des Selbstwirksamkeitspotenti<strong>als</strong> durch Stärkung von Selbstbewußtsein und<br />

Selbstvertrauen, Entwicklung pragmatischer Problemlösungsstrategien (Rückfallprävention<br />

u.a.).<br />

• För<strong>der</strong>ung von konstruktiven Konfliktlösungsstrategien, Erlernen von Streßbewältigungstechniken.<br />

• Entwicklung einer beruflichen Perspektive, Heranführung an den beruflichen Alltag,<br />

berufliche und soziale Integration vor Ort/in <strong>der</strong> Region (s.a. Berufliche (Wie<strong>der</strong>-)<br />

Einglie<strong>der</strong>ung).<br />

• För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> sozialen Integrationsfähigkeit.<br />

� Training lebenspraktischer Fertigkeiten (Haushaltsführung, Ernährung).<br />

� Erarbeitung und Umsetzung einer sinnvollen Freizeitgestaltung.<br />

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