Wir fertigen Torten in verschiedenen Sorten. Wir ... - zur Hochzeit
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heiten des täglichen Lebens (Schulbesuch, Betreuung,<br />
mediz<strong>in</strong>ische Versorgung) mit entscheiden<br />
dürfen.<br />
Erbrecht<br />
Wie <strong>in</strong> der Ehe ist der Lebenspartner neben K<strong>in</strong>dern<br />
zu e<strong>in</strong>em Viertel, neben Eltern, Geschwistern,<br />
Geschwisterk<strong>in</strong>dern oder neben Großeltern gesetzlicher<br />
Erbe <strong>zur</strong> Hälfte. Zusätzlich erhält der Lebenspartner<br />
wie e<strong>in</strong> Ehegatte pauschal e<strong>in</strong> Viertel als<br />
Zugew<strong>in</strong>nausgleich. S<strong>in</strong>d weder K<strong>in</strong>der, Eltern, Geschwister,<br />
Geschwisterk<strong>in</strong>der oder Großeltern vorhanden,<br />
erbt der Lebenspartner alles.<br />
Aufhebung der Lebenspartnerschaft<br />
Die e<strong>in</strong>getragene Lebenspartnerschaft kann durch<br />
Urteil des Familiengerichts aufgehoben werden,<br />
wenn beide Lebenspartner erklärt haben, die Lebenspartnerschaft<br />
nicht fortsetzen zu wollen, und<br />
seit der Erklärung e<strong>in</strong> Jahr vergangen ist. Bei e<strong>in</strong>seitiger<br />
Erklärung muss der Lebenspartner wie<br />
e<strong>in</strong> Ehegatte drei Jahre warten. Ohne Wartezeit<br />
kann die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden,<br />
wenn die Fortsetzung aus Gründen, die <strong>in</strong> der Person<br />
des Partners liegen, e<strong>in</strong>e unzumutbare Härte<br />
wäre. Während der Trennung kann der Lebenspartner<br />
von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen<br />
angemessenen Unterhalt verlangen.<br />
Wenn es <strong>zur</strong> Abwendung e<strong>in</strong>er schweren Härte erforderlich<br />
ist, kann der Lebenspartner von dem anderen<br />
auch verlangen, ihm die geme<strong>in</strong>same Wohnung<br />
oder e<strong>in</strong>en Teil <strong>zur</strong> alle<strong>in</strong>igen Nutzung zu<br />
überlassen. Kann e<strong>in</strong> Lebenspartner nach der Aufhebung<br />
der Partnerschaft nicht für se<strong>in</strong>en Unterhalt<br />
sorgen, kann er von dem anderen angemessenen<br />
Unterhalt verlangen, soweit und solange<br />
von ihm e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit wegen se<strong>in</strong>es Alters,<br />
Krankheit oder Gebrechen nicht erwartet werden<br />
kann. Bei Streit über Unterhalt, Hausrat und Wohnung<br />
entscheidet das Familiengericht.<br />
Mietrecht<br />
In e<strong>in</strong> Mietverhältnis über Wohnraum tritt mit dem<br />
Tod des Mieters der Ehegatte bzw. der Lebenspartner<br />
e<strong>in</strong>, der mit dem Mieter e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen<br />
Haushalt führt. Vergleichbares gilt auch für e<strong>in</strong>en<br />
geme<strong>in</strong>schaftlich geschlossenen Kle<strong>in</strong>gartenpachtvertrag.<br />
Zeugnisverweigerungsrecht<br />
Im Straf- und Zivilprozess erhält der Lebenspartner<br />
Zeugnisverweigerungsrecht, das auch gilt, wenn<br />
die Partnerschaft nicht mehr besteht..<br />
Ausländerrecht<br />
Lebenspartner können unter den gleichen Voraus-<br />
setzungen wie Ehegatten e<strong>in</strong>gebürgert werden.<br />
Ebenso werden die Vorschriften des Familiennachzugs<br />
auf den Lebenspartner ausgedehnt.<br />
Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialleistungen<br />
Lebenspartner und deren K<strong>in</strong>der werden <strong>in</strong> die<br />
beitragsfreie Familienversicherung bei der Kranken-<br />
und Pflegeversicherung e<strong>in</strong>bezogen, wenn sie<br />
ke<strong>in</strong> eigenes E<strong>in</strong>kommen haben. Beim Arbeitslosengeld<br />
wird der Leistungssatz erhöht, wenn K<strong>in</strong>der<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Lebenspartnerschaft aufwachsen.<br />
Auch beim Bundeserziehungsgeld wird die Partnerschaft<br />
berücksichtigt.<br />
Photo: www.kateye-photography.com<br />
www.der-hochzeitsmanager.de<br />
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