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Wir fertigen Torten in verschiedenen Sorten. Wir ... - zur Hochzeit

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heiten des täglichen Lebens (Schulbesuch, Betreuung,<br />

mediz<strong>in</strong>ische Versorgung) mit entscheiden<br />

dürfen.<br />

Erbrecht<br />

Wie <strong>in</strong> der Ehe ist der Lebenspartner neben K<strong>in</strong>dern<br />

zu e<strong>in</strong>em Viertel, neben Eltern, Geschwistern,<br />

Geschwisterk<strong>in</strong>dern oder neben Großeltern gesetzlicher<br />

Erbe <strong>zur</strong> Hälfte. Zusätzlich erhält der Lebenspartner<br />

wie e<strong>in</strong> Ehegatte pauschal e<strong>in</strong> Viertel als<br />

Zugew<strong>in</strong>nausgleich. S<strong>in</strong>d weder K<strong>in</strong>der, Eltern, Geschwister,<br />

Geschwisterk<strong>in</strong>der oder Großeltern vorhanden,<br />

erbt der Lebenspartner alles.<br />

Aufhebung der Lebenspartnerschaft<br />

Die e<strong>in</strong>getragene Lebenspartnerschaft kann durch<br />

Urteil des Familiengerichts aufgehoben werden,<br />

wenn beide Lebenspartner erklärt haben, die Lebenspartnerschaft<br />

nicht fortsetzen zu wollen, und<br />

seit der Erklärung e<strong>in</strong> Jahr vergangen ist. Bei e<strong>in</strong>seitiger<br />

Erklärung muss der Lebenspartner wie<br />

e<strong>in</strong> Ehegatte drei Jahre warten. Ohne Wartezeit<br />

kann die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden,<br />

wenn die Fortsetzung aus Gründen, die <strong>in</strong> der Person<br />

des Partners liegen, e<strong>in</strong>e unzumutbare Härte<br />

wäre. Während der Trennung kann der Lebenspartner<br />

von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen<br />

angemessenen Unterhalt verlangen.<br />

Wenn es <strong>zur</strong> Abwendung e<strong>in</strong>er schweren Härte erforderlich<br />

ist, kann der Lebenspartner von dem anderen<br />

auch verlangen, ihm die geme<strong>in</strong>same Wohnung<br />

oder e<strong>in</strong>en Teil <strong>zur</strong> alle<strong>in</strong>igen Nutzung zu<br />

überlassen. Kann e<strong>in</strong> Lebenspartner nach der Aufhebung<br />

der Partnerschaft nicht für se<strong>in</strong>en Unterhalt<br />

sorgen, kann er von dem anderen angemessenen<br />

Unterhalt verlangen, soweit und solange<br />

von ihm e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit wegen se<strong>in</strong>es Alters,<br />

Krankheit oder Gebrechen nicht erwartet werden<br />

kann. Bei Streit über Unterhalt, Hausrat und Wohnung<br />

entscheidet das Familiengericht.<br />

Mietrecht<br />

In e<strong>in</strong> Mietverhältnis über Wohnraum tritt mit dem<br />

Tod des Mieters der Ehegatte bzw. der Lebenspartner<br />

e<strong>in</strong>, der mit dem Mieter e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen<br />

Haushalt führt. Vergleichbares gilt auch für e<strong>in</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>schaftlich geschlossenen Kle<strong>in</strong>gartenpachtvertrag.<br />

Zeugnisverweigerungsrecht<br />

Im Straf- und Zivilprozess erhält der Lebenspartner<br />

Zeugnisverweigerungsrecht, das auch gilt, wenn<br />

die Partnerschaft nicht mehr besteht..<br />

Ausländerrecht<br />

Lebenspartner können unter den gleichen Voraus-<br />

setzungen wie Ehegatten e<strong>in</strong>gebürgert werden.<br />

Ebenso werden die Vorschriften des Familiennachzugs<br />

auf den Lebenspartner ausgedehnt.<br />

Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialleistungen<br />

Lebenspartner und deren K<strong>in</strong>der werden <strong>in</strong> die<br />

beitragsfreie Familienversicherung bei der Kranken-<br />

und Pflegeversicherung e<strong>in</strong>bezogen, wenn sie<br />

ke<strong>in</strong> eigenes E<strong>in</strong>kommen haben. Beim Arbeitslosengeld<br />

wird der Leistungssatz erhöht, wenn K<strong>in</strong>der<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Lebenspartnerschaft aufwachsen.<br />

Auch beim Bundeserziehungsgeld wird die Partnerschaft<br />

berücksichtigt.<br />

Photo: www.kateye-photography.com<br />

www.der-hochzeitsmanager.de<br />

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