Wichtig! - Mercedes-Benz Bank
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B2413 C002<br />
Bedingungen für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz der <strong>Mercedes</strong>Card Silber<br />
und <strong>Mercedes</strong>Card Gold<br />
Für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz gelten folgende Bedingungen:<br />
I. <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz<br />
(1) Die Rechte und Pflichten des <strong>Mercedes</strong>Card-Inhabers im Zusammenhang mit<br />
dem <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz ergeben sich aus den beigefügten „Allgemeine<br />
Mobilitätsbedingungen für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz der „<strong>Mercedes</strong>Card<br />
Silber“ bzw. „<strong>Mercedes</strong>Card Gold“, Stand 01.10.2012 (künftig: AVBs) der almeda Versicherungs-AG<br />
(künftig: Versicherer).<br />
(2) Die <strong>Mercedes</strong>-<strong>Benz</strong> <strong>Bank</strong> AG (künftig: <strong>Bank</strong>) hat als Versicherungsnehmer zugunsten<br />
der <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer<br />
abgeschlossen. Mit Abschluss eines Vertrages über die <strong>Mercedes</strong>Card<br />
Silber oder Gold zwischen der <strong>Bank</strong> und dem <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber wird Letzterer<br />
in den Schutzbereich dieses Gruppenversicherungsvertrags einbezogen. Im Versicherungsfall<br />
verfügt der <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber über einen direkten Anspruch gegen<br />
den Versicherer, dessen Voraussetzungen und Umfang sich nach den AVBs richten.<br />
II. Vertragsbeendigung<br />
(1) Wird der Kreditkartenvertrag unter Einhaltung der in den Kreditkarten-Kundenbedingungen<br />
genannten Kündigungsfristen gekündigt, endet damit auch der in der<br />
Kreditkarte enthaltene Mobilitätsschutz.<br />
(2) Jede Vertragspartei kann den <strong>Mercedes</strong>Card Silber- bzw. <strong>Mercedes</strong>Card Gold-Vertrag<br />
hinsichtlich des <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutzes bei Fortführung des Kreditkartenvertrages<br />
zum Ablauf des auf der Karte vermerkten Monats, und zwar unabhängig<br />
von der Laufzeit der Karte, jedes Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />
zwei Monaten ordentlich kündigen. Das Recht der Vertragsparteien, den <strong>Mercedes</strong>-<br />
Card Silber- bzw. <strong>Mercedes</strong>Card Gold-Vertrag hinsichtlich des <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutzes<br />
fristlos aufgrund eines wichtigen Grundes zu kündigen, bleibt hiervon<br />
unberührt.<br />
III. Änderungen der Bedingungen für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz und<br />
der AVBs<br />
(1) Die <strong>Bank</strong> kann einzelne dieser Vertragsbedingungen mit Wirkung für bestehende<br />
Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch<br />
– die Änderung von Gesetzen, auf denen diese Vertragsbedingungen beruhen,<br />
– unmittelbar den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz betreffende höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung,<br />
– eine den Versicherer oder die <strong>Bank</strong> bindende Änderung der Verwaltungspraxis der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden sowie<br />
– konkrete individuelle, den Versicherer oder die <strong>Bank</strong> bindende Weisungen der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden<br />
unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das<br />
bei Vertragsabschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung<br />
in nicht unbedeutendem Maße stört. Die geänderten Regelungen dürfen den<br />
<strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber als einzelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit anderen<br />
Bedingungen des Ver-trags nicht schlechter stellen als die bei Vertragsabschluss<br />
vorhandenen Regelungen.<br />
(2) Die <strong>Bank</strong> ist des Weiteren dazu berechtigt, einer Änderung der AVBs zuzustimmen,<br />
wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen im Hinblick auf die AVBs erfüllt<br />
sind.<br />
(3) Änderungen dieser Vertragsbedingungen und der AVBs werden dem <strong>Mercedes</strong>-<br />
Card-Inhaber schriftlich bekannt gegeben. Der <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber kann den<br />
<strong>Mercedes</strong>Card Silber- bzw. <strong>Mercedes</strong>Card Gold-Vertrag hinsichtlich des <strong>Mercedes</strong>-<br />
Card Mobilitätsschutzes bei Fortführung des Kreditkartenvertrages innerhalb von<br />
sechs Wochen nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Änderung wird nur wirksam,<br />
wenn die <strong>Bank</strong> dem <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber die Änderung mindestens sechs<br />
Wochen vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich mitteilt<br />
und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht belehrt. Für die Einhaltung der Sechs-<br />
Wochen-Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung an die <strong>Bank</strong>.