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Wichtig! - Mercedes-Benz Bank

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B2413 C002<br />

Bedingungen für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz der <strong>Mercedes</strong>Card Silber<br />

und <strong>Mercedes</strong>Card Gold<br />

Für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz gelten folgende Bedingungen:<br />

I. <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz<br />

(1) Die Rechte und Pflichten des <strong>Mercedes</strong>Card-Inhabers im Zusammenhang mit<br />

dem <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz ergeben sich aus den beigefügten „Allgemeine<br />

Mobilitätsbedingungen für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz der „<strong>Mercedes</strong>Card<br />

Silber“ bzw. „<strong>Mercedes</strong>Card Gold“, Stand 01.10.2012 (künftig: AVBs) der almeda Versicherungs-AG<br />

(künftig: Versicherer).<br />

(2) Die <strong>Mercedes</strong>-<strong>Benz</strong> <strong>Bank</strong> AG (künftig: <strong>Bank</strong>) hat als Versicherungsnehmer zugunsten<br />

der <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer<br />

abgeschlossen. Mit Abschluss eines Vertrages über die <strong>Mercedes</strong>Card<br />

Silber oder Gold zwischen der <strong>Bank</strong> und dem <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber wird Letzterer<br />

in den Schutzbereich dieses Gruppenversicherungsvertrags einbezogen. Im Versicherungsfall<br />

verfügt der <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber über einen direkten Anspruch gegen<br />

den Versicherer, dessen Voraussetzungen und Umfang sich nach den AVBs richten.<br />

II. Vertragsbeendigung<br />

(1) Wird der Kreditkartenvertrag unter Einhaltung der in den Kreditkarten-Kundenbedingungen<br />

genannten Kündigungsfristen gekündigt, endet damit auch der in der<br />

Kreditkarte enthaltene Mobilitätsschutz.<br />

(2) Jede Vertragspartei kann den <strong>Mercedes</strong>Card Silber- bzw. <strong>Mercedes</strong>Card Gold-Vertrag<br />

hinsichtlich des <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutzes bei Fortführung des Kreditkartenvertrages<br />

zum Ablauf des auf der Karte vermerkten Monats, und zwar unabhängig<br />

von der Laufzeit der Karte, jedes Jahr unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

zwei Monaten ordentlich kündigen. Das Recht der Vertragsparteien, den <strong>Mercedes</strong>-<br />

Card Silber- bzw. <strong>Mercedes</strong>Card Gold-Vertrag hinsichtlich des <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutzes<br />

fristlos aufgrund eines wichtigen Grundes zu kündigen, bleibt hiervon<br />

unberührt.<br />

III. Änderungen der Bedingungen für den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz und<br />

der AVBs<br />

(1) Die <strong>Bank</strong> kann einzelne dieser Vertragsbedingungen mit Wirkung für bestehende<br />

Verträge ergänzen oder ersetzen, wenn sie durch<br />

– die Änderung von Gesetzen, auf denen diese Vertragsbedingungen beruhen,<br />

– unmittelbar den <strong>Mercedes</strong>Card Mobilitätsschutz betreffende höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung,<br />

– eine den Versicherer oder die <strong>Bank</strong> bindende Änderung der Verwaltungspraxis der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden sowie<br />

– konkrete individuelle, den Versicherer oder die <strong>Bank</strong> bindende Weisungen der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden<br />

unwirksam geworden sind und hierdurch eine Vertragslücke entstanden ist, die das<br />

bei Vertragsabschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung<br />

in nicht unbedeutendem Maße stört. Die geänderten Regelungen dürfen den<br />

<strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber als einzelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit anderen<br />

Bedingungen des Ver-trags nicht schlechter stellen als die bei Vertragsabschluss<br />

vorhandenen Regelungen.<br />

(2) Die <strong>Bank</strong> ist des Weiteren dazu berechtigt, einer Änderung der AVBs zuzustimmen,<br />

wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen im Hinblick auf die AVBs erfüllt<br />

sind.<br />

(3) Änderungen dieser Vertragsbedingungen und der AVBs werden dem <strong>Mercedes</strong>-<br />

Card-Inhaber schriftlich bekannt gegeben. Der <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber kann den<br />

<strong>Mercedes</strong>Card Silber- bzw. <strong>Mercedes</strong>Card Gold-Vertrag hinsichtlich des <strong>Mercedes</strong>-<br />

Card Mobilitätsschutzes bei Fortführung des Kreditkartenvertrages innerhalb von<br />

sechs Wochen nach Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Änderung wird nur wirksam,<br />

wenn die <strong>Bank</strong> dem <strong>Mercedes</strong>Card-Inhaber die Änderung mindestens sechs<br />

Wochen vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich mitteilt<br />

und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht belehrt. Für die Einhaltung der Sechs-<br />

Wochen-Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung an die <strong>Bank</strong>.

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