Ausbildungsdauer - Fahrschule G. Behning
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• Bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1,<br />
C1E, M, L und S erteilt.<br />
Die Zuteilung der Klasse T erfolgt nur auf Antrag und nur für in der Land- oder<br />
Forstwirtschaft tätige Personen<br />
• Müssen Sie Ihren Führerschein spätestens zu Ihrem 50. Geburtstag in die<br />
Klasse CE – beschränkt auf leichte Kombinationen – umtauschen, wenn sie<br />
Fahrzeugkombinationen fahren wollen, die über den Umfang der Klasse C1E<br />
hinausgehen (über 12 t zG).<br />
Dazu benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren<br />
Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen.<br />
Ansonsten müssen Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen<br />
Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse folgende Motorräder fahren:<br />
• Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:<br />
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren<br />
(max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein<br />
umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.<br />
• Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:<br />
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:<br />
o Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von<br />
nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten<br />
Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern,<br />
die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,<br />
beträgt die bbH 50 km/h)<br />
o Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift<br />
der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr<br />
gekommen sind (§76 Nr. 8 FeV)