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067 Bläueschutz - einzA

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IV. Sicherheitshinweise und Kennzeichnung<br />

Nr. <strong>067</strong>; - 2 -<br />

Flammpunkt über 55° C<br />

Gefahrenklasse nach VbF VbF-Klasse A III<br />

Kennzeichnung n. GefStoffV Symbol Xn Gesundheitsschädlich.<br />

R-Sätze R 52 Schädlich für Wasserorganismen.<br />

R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.<br />

R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen..<br />

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.<br />

S-Sätze S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen<br />

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.<br />

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken..<br />

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.<br />

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.<br />

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.<br />

Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.<br />

Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen<br />

P 99 Enthält Propiconacol und 2-BUTANONOXIM.<br />

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.<br />

Erforderliche Hinweise<br />

Wirkstoffe: IPBC und Tebuconazol<br />

Anwendungsbereich und Wirksamkeit: Das Holzschutzmittel „<strong>einzA</strong> <strong>Bläueschutz</strong>“ ist zum vorbeugenden Schutz vor Bläue für alle<br />

Hölzer im Freien ohne Erdkontakt geeignet.<br />

Anwendungsbeschränkungen: Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt, nicht mit<br />

Holzschutzmitteln behandeln<br />

Anwendungsverfahren: Streichen, Tauchen, Fluten, Spritzen nur in geschlossenen Anlagen<br />

Einbringmengen: Wirksamkeit gegen Bläue bei 160 bis 200 mll Einbringmenge pro m 2 .<br />

Warnhinweise:<br />

Das Mittel (<strong>einzA</strong> <strong>Bläueschutz</strong>) oder Produktreste nicht in Gewässer, den Boden oder die Kanalisation gelangen lassen.<br />

Allgemeiner Warnhinweis: Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen.<br />

Sie sind nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden.<br />

Mißbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen.<br />

AVV-Abfallschlüssel: AVV 03 02 02 (Chlororganische Holzschutzmittel)<br />

VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG<br />

VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie h)<br />

Lb: max. 750 g/l nach Stufe I (2007) und max. 750 g/l nach Stufe II (2010)<br />

VOC-Gehalt von <strong>einzA</strong> <strong>Bläueschutz</strong>:

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