Biologisch Imkern - BIOS Biokontrollservice Österreich
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<strong>BIOS</strong> Information für Bio-Imker, Mai 2009<br />
8. Verarbeitung<br />
Für die Verarbeitung von Honig gelten alle allgemeinen Vorgaben der EU-VO 834/07<br />
idgF. Spezielle Vorgaben für die Herstellung von Honig aus biologischer Bienenhaltung<br />
entnehmen Sie bitte diesem Kapitel.<br />
8.1. Erlaubte Zutaten<br />
Zukauf von Zutaten und Hilfsstoffen:<br />
Zutaten (Nüsse, Alkohol, Gewürze usw.) müssen aus biologischer Landwirtschaft<br />
stammen. Sollten Zutaten nicht in biologischer Qualität verfügbar sein, so ist vor dem<br />
Einsatz unbedingt Rücksprache mit Ihrer Bio-Kontrollstelle zu halten.<br />
� Eine Kopie des Bio-Zertifikates verlangen und aufbewahren!<br />
Auch der Alkohol zur Herstellung von Propolistinktur muss aus biologischer<br />
Landwirtschaft stammen.<br />
Bezugsquelle von Bio-Alkohol<br />
Australco GmbH, 2104 Spillern, Bahnstraße 16, Tel. 02266/81107, Fax 02266/80945,<br />
alco@australco.at, www.australco.at<br />
8.2. Auslobung/Etikettierung<br />
Die EU-VO 834/07 idgF schreibt für die Etikettierung bestimmte<br />
Kennzeichnungselemente vor, die Sie dem unten angeführten Musteretikett<br />
entnehmen können.<br />
Weiters sind auch die allgemeinen Kennzeichnungselemente der Lebensmittelkennzeichnung<br />
zu beachten.<br />
Hergestellt von:<br />
Meister Muster<br />
Musterdorf<br />
HONIG<br />
aus biologischer Bienenhaltung<br />
Bio-Kontrollstelle: Nettofüllmenge:<br />
AT-BIO-401 mindestens haltbar bis<br />
Jede der sieben in <strong>Österreich</strong> anerkannten Bio-Kontrollstellen<br />
besitzt eine Identifikationsnummer die auf jedem von der be-<br />
treffenden Kontrollstelle geprüften Produkt zu finden sein<br />
muss.<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
der Lebensmittelbehörde<br />
sind in jedem Fall einzu-<br />
halten.<br />
<strong>Biologisch</strong> <strong>Imkern</strong> Seite 7