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Preisliste 2012/1 Ausgabe Nr. 55 - H+S Zauntechnik Ges.m.b.H. A ...

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1.) Für sämtliche Anbote, Verkäufe und Lieferungen gelten nachstehende<br />

Bedingungen. Allenfalls bestehende, widersprechende allgemeine <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />

des anderen Vertragsteils sind unwirksam, wenn die Abweichungen<br />

von den hier vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht<br />

ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.<br />

Ganz allgemein bedürfen abweichende Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

Schriftform.<br />

2.) Der Erfüllungsort jeglicher Verpflichtung ist Graz.<br />

3.) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht<br />

in Graz.<br />

4.) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. [Gem. Artikel 6 CISG wird die<br />

Anwendbarkeit dieses Übereinkommens ausgeschlossen.]<br />

5.) Mängel sind unverzüglich bei Lieferung schriftlich und substantiiert zu rügen;<br />

erfolgt keine (fristgerechte) Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Begehrt der Vertragspartner<br />

bei Gattungssachen Wandlung oder angemessene Preisminderung,<br />

so kann sich der Verkäufer von seiner Leistungspflicht durch Austausch der<br />

mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist befreien. Begehrt der Käufer<br />

Preisminderung, so hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich nach seiner Wahl<br />

durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Verbesserung von seiner Leistungspflicht<br />

zu befreien. Die Gewährleistung wird für nach sechs Monaten nach<br />

Übergabe bzw. Reparatur der Sache hervorkommende Mängel ausgeschlossen.<br />

6.) Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind<br />

als derartige Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen, widrigenfalls durch<br />

den Verkäufer keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.<br />

7.) Hinsichtlich Pulverbeschichtung auf feuerverzinkten Teilen ist vereinbart,<br />

dass nicht immer eine optisch einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist (Poren-<br />

bzw. Blasenbildung), zumal es zu Bleiansammlungen der Zinkschicht kommen<br />

kann, die bei Erhitzung (ca. 280°C bei Beschichtung) ausdampfen können.<br />

Hinsichtlich verzinkten Teilen (Drähten) ist vereinbart, dass ebenfalls nicht immer<br />

eine optisch einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist, wie etwa das Auftreten von<br />

dunkel- bzw. hellgrauen Bereichen, sowie Weißrost mit weißlichen oder dunklen<br />

Korrosionsprodukten – überwiegend bestehend aus Zinkoxid, der durch Lagerung<br />

unter feuchten Bedingungen entstehen kann.<br />

8.) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die leicht fahrlässig durch ihn selbst<br />

bzw. seine Gehilfen verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt<br />

sich auch auf Folge- und Begleitschäden.<br />

9.) Der Käufer verzichtet auf eine Anfechtung bzw. Anpassung des abgeschlossenen<br />

Vertrages wegen Irrtums bzw. Verkürzung über die Hälfte im Sinne des<br />

§ 934 ABGB.<br />

10.) Bis der Kaufpreis inklusive sämtlicher Nebengebühren bzw. Spesen anfechtungsfest<br />

in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Verkäufers eingelangt<br />

ist, bleiben die gelieferten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum<br />

des Verkäufers. Sie sind dem Käufer lediglich anvertraut, sodass dieser nicht<br />

berechtigt ist, über diese Sachen ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen.<br />

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen, falls die unter<br />

Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden sollten. Der Käufer ist<br />

darüber hinaus verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Kosten eines allenfalls notwendigen<br />

Verfahrens durch Durchsetzung seines Eigentumsrechtes an diesen<br />

Waren zu ersetzen.<br />

11.) Es gilt als vereinbart, dass alle Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt<br />

erfolgen. Sollte der Käufer durch Verarbeitung oder Vereinigung Alleineigentum<br />

an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer geliefert wurden,<br />

erwerben, so überträgt er bereits jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem<br />

Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung<br />

oder Vereinigung. Der Käufer hat in diesen Fällen diese neue Sache,<br />

die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />

anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen <strong>Ges</strong>chäftsmannes<br />

zu verwahren. Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden<br />

Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages<br />

von 10 % des Bruttoendverbraucherpreises.<br />

12.) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der unter<br />

Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im üblichen und nur mit der Maßgabe<br />

berechtigt, dass die Ansprüche, die zuvor angeführt wurden, tatsächlich auf den<br />

Verkäufer übergehen.<br />

1110 Wien<br />

Zinnergasse 6a<br />

Tel: (01) 769 6400-0 Beratung und Montage<br />

Fax: (01) 769 6400-478<br />

e-mail: wien@hs-zaun.at<br />

Allgemeine <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />

8074 Raaba<br />

Gustinus-Ambrosi-Straße 1-3<br />

Tel: (0316) 4005-200 • Fax (0316) 4005-405 Verkauf Handel<br />

4005-202, 218 • Auslieferung<br />

4005-203, 204, 209, • Fax: (0316) 4005-415 Verkauf Projekt<br />

13.) Wird die bestellte Ware nicht sofort abgeholt bzw. ungerechtfertigterweise<br />

nicht übernommen, so hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder<br />

die Ware bei sich auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr<br />

in der Höhe von 3 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Monat<br />

(zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) einzulagern und auf die Erfüllung des<br />

Vertrages zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist nach 14 Tagen vom<br />

Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen Dritten weiterzuverkaufen, wobei<br />

in diesem Falle der Käufer eine sofort fällige Stornogebühr in der Höhe von 20<br />

% des Bruttokaufpreises zu bezahlen hat.<br />

14.) Alle Warenlieferungen sind sofort bei Empfang der Ware in bar ohne Abzug<br />

zu bezahlen. Wurde ein Kauf auf Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach<br />

Erhalt ohne Abzug eines Skontos zur Zahlung fällig. Ebenfalls hat der Käufer<br />

allfällige Fahrt- oder Transportkosten des Verkäufers innerhalb der zuvor angeführten<br />

bzw. anderweitig vereinbarten Frist zu bezahlen.<br />

15.) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer unter Setzung einer 14-tägigen<br />

Nachfrist berechtigt, die Waren sofort zurückzuverlangen und ohne vorherige<br />

Verständigung abzuholen, wobei der Käufer sämtliche hierbei anfallenden<br />

Kosten zu tragen hat.<br />

16.) Wurde schriftlich eine Teilzahlung vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt,<br />

den gesamten Kaufpreis sofort einzufordern, wenn der Käufer mit einer<br />

Rate im Rückstand ist und er diesen zuvor unter Androhung des Terminverlustes<br />

und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemahnt hat.<br />

17.) Der Zahlungsverzug des Käufers führt im Übrigen dazu, dass der Verkäufer<br />

unter den zuvor angeführten Modalitäten berechtigt ist, sämtliche anderen<br />

Forderungen gegenüber diesem Käufer fällig zu stellen.<br />

18.) Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über<br />

dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen; mindestens<br />

jedoch 12 % p.a.<br />

Weiters verpflichtet sich der Käufer, anfallende Mahnspesen in Höhe von<br />

€ 10,-- pro Mahnschreiben bzw. notwendige Inkassogebühren einer anwaltlichen<br />

Vertretung entsprechend dem RATG zu tragen.<br />

19.) Tritt der Käufer ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, so gilt eine Stornogebühr<br />

in der Höhe von 20 % des Bruttokaufpreises als vereinbart, welche<br />

gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung dem Verkäufer zu übergeben ist.<br />

20.) Sollte die Einbringlichkeit der dem Verkäufer zustehenden Forderungen im<br />

Sinne des § 1052 2. Satz ABGB gefährdet werden, was insbesondere durch<br />

Nichtleistung einer allfälligen Anzahlung indiziert ist, hat der Käufer über Aufforderung<br />

des Verkäufers eine Sicherheit in Höhe des Bruttoendverbraucherpreises<br />

binnen 8 Tagen zu erlegen, widrigenfalls der Verkäufer vom Vertrag sofort<br />

zurücktreten kann, wobei der Käufer eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des<br />

Bruttoendverbraucherpreises zu leisten hat.<br />

21.) Die oben angeführten Stornogebühren stellen nur den Minimalersatz dar.<br />

Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden<br />

Schadenersatzanspruches unbenommen.<br />

Der Käufer anerkennt die Angemessenheit dieser Stornogebühren, sodass<br />

eine Ermäßigung derselben bei Rechtsgeschäften unter Unternehmern außer<br />

Betracht zu bleiben hat.<br />

22.) Sämtliche Sendungen und Lieferungen, inklusive etwaiger Rücksendungen,<br />

erfolgen auf Gefahr des Käufers und gehen zu seinen Lasten. Der Käufer haftet<br />

für die Sorgfalt eines ordentlichen <strong>Ges</strong>chäftsmannes.<br />

23.) Lieferungen erfolgen hinsichtlich der Lieferzeit unverbindlich. Keinesfalls<br />

erfolgen die Lieferungen frei.<br />

Hinsichtlich der Lieferverbindlichkeiten des Verkäufers wird von diesem keinerlei<br />

Haftung übernommen, so Dritte, vom Verkäufer verschiedene Produzenten<br />

Vorleistungen zu erbringen hatten, zumal hinsichtlich dieser Vorleistungen von<br />

einem ungehinderten Produktionsgang ausgegangen wurde.<br />

24.) Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Proben und Muster sind als annähernde<br />

Anschauungstücke für Qualität, Abmessung, Farbe etc. anzusehen.<br />

25.) Die Invalidität einzelner Klauseln der vorliegenden allgemeinen <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />

berührt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln nicht. Kann sich<br />

ein Vertragsteil aufgrund zwingender gesetzlicher Normen nicht auf eine der<br />

vorliegenden Bestimmungen berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil.<br />

Anstelle der nichtigen Klausel soll eine Bestimmung zur Anwendung kommen,<br />

die der ungültigen Klausel besonders nahe kommt.<br />

Die Regelung der Punkte 1.) letzter Absatz, 3.), 5.) erster und vorletzter Satz,<br />

6.) und 8.) gelten nicht für Verbrauchersachen.<br />

9020 Klagenfurt<br />

Raiffeisenstraße 14<br />

Tel: (0463) 31 3 23 Verkauf Projekt<br />

Fax: (0463) 31 3 23-489<br />

e-mail: klagenfurt@hs-zaun.at<br />

e-mail: verkauf@hs-zaun.at ©2011 www.decorplast.at<br />

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr • Freitag: 7.00 bis 12.30 Uhr<br />

Detailverkauf in Raaba am Mittwoch und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr

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