Preisliste 2012/1 Ausgabe Nr. 55 - H+S Zauntechnik Ges.m.b.H. A ...
Preisliste 2012/1 Ausgabe Nr. 55 - H+S Zauntechnik Ges.m.b.H. A ...
Preisliste 2012/1 Ausgabe Nr. 55 - H+S Zauntechnik Ges.m.b.H. A ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1.) Für sämtliche Anbote, Verkäufe und Lieferungen gelten nachstehende<br />
Bedingungen. Allenfalls bestehende, widersprechende allgemeine <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />
des anderen Vertragsteils sind unwirksam, wenn die Abweichungen<br />
von den hier vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht<br />
ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.<br />
Ganz allgemein bedürfen abweichende Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
Schriftform.<br />
2.) Der Erfüllungsort jeglicher Verpflichtung ist Graz.<br />
3.) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht<br />
in Graz.<br />
4.) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. [Gem. Artikel 6 CISG wird die<br />
Anwendbarkeit dieses Übereinkommens ausgeschlossen.]<br />
5.) Mängel sind unverzüglich bei Lieferung schriftlich und substantiiert zu rügen;<br />
erfolgt keine (fristgerechte) Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Begehrt der Vertragspartner<br />
bei Gattungssachen Wandlung oder angemessene Preisminderung,<br />
so kann sich der Verkäufer von seiner Leistungspflicht durch Austausch der<br />
mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist befreien. Begehrt der Käufer<br />
Preisminderung, so hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich nach seiner Wahl<br />
durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Verbesserung von seiner Leistungspflicht<br />
zu befreien. Die Gewährleistung wird für nach sechs Monaten nach<br />
Übergabe bzw. Reparatur der Sache hervorkommende Mängel ausgeschlossen.<br />
6.) Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind<br />
als derartige Zusicherungen ausdrücklich zu kennzeichnen, widrigenfalls durch<br />
den Verkäufer keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.<br />
7.) Hinsichtlich Pulverbeschichtung auf feuerverzinkten Teilen ist vereinbart,<br />
dass nicht immer eine optisch einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist (Poren-<br />
bzw. Blasenbildung), zumal es zu Bleiansammlungen der Zinkschicht kommen<br />
kann, die bei Erhitzung (ca. 280°C bei Beschichtung) ausdampfen können.<br />
Hinsichtlich verzinkten Teilen (Drähten) ist vereinbart, dass ebenfalls nicht immer<br />
eine optisch einwandfreie Oberfläche zu erzielen ist, wie etwa das Auftreten von<br />
dunkel- bzw. hellgrauen Bereichen, sowie Weißrost mit weißlichen oder dunklen<br />
Korrosionsprodukten – überwiegend bestehend aus Zinkoxid, der durch Lagerung<br />
unter feuchten Bedingungen entstehen kann.<br />
8.) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die leicht fahrlässig durch ihn selbst<br />
bzw. seine Gehilfen verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt<br />
sich auch auf Folge- und Begleitschäden.<br />
9.) Der Käufer verzichtet auf eine Anfechtung bzw. Anpassung des abgeschlossenen<br />
Vertrages wegen Irrtums bzw. Verkürzung über die Hälfte im Sinne des<br />
§ 934 ABGB.<br />
10.) Bis der Kaufpreis inklusive sämtlicher Nebengebühren bzw. Spesen anfechtungsfest<br />
in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht des Verkäufers eingelangt<br />
ist, bleiben die gelieferten Waren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum<br />
des Verkäufers. Sie sind dem Käufer lediglich anvertraut, sodass dieser nicht<br />
berechtigt ist, über diese Sachen ohne Einwilligung des Verkäufers zu verfügen.<br />
Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer sofort zu verständigen, falls die unter<br />
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet werden sollten. Der Käufer ist<br />
darüber hinaus verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Kosten eines allenfalls notwendigen<br />
Verfahrens durch Durchsetzung seines Eigentumsrechtes an diesen<br />
Waren zu ersetzen.<br />
11.) Es gilt als vereinbart, dass alle Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt<br />
erfolgen. Sollte der Käufer durch Verarbeitung oder Vereinigung Alleineigentum<br />
an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer geliefert wurden,<br />
erwerben, so überträgt er bereits jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem<br />
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung<br />
oder Vereinigung. Der Käufer hat in diesen Fällen diese neue Sache,<br />
die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />
anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen <strong>Ges</strong>chäftsmannes<br />
zu verwahren. Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden<br />
Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages<br />
von 10 % des Bruttoendverbraucherpreises.<br />
12.) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung der unter<br />
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im üblichen und nur mit der Maßgabe<br />
berechtigt, dass die Ansprüche, die zuvor angeführt wurden, tatsächlich auf den<br />
Verkäufer übergehen.<br />
1110 Wien<br />
Zinnergasse 6a<br />
Tel: (01) 769 6400-0 Beratung und Montage<br />
Fax: (01) 769 6400-478<br />
e-mail: wien@hs-zaun.at<br />
Allgemeine <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />
8074 Raaba<br />
Gustinus-Ambrosi-Straße 1-3<br />
Tel: (0316) 4005-200 • Fax (0316) 4005-405 Verkauf Handel<br />
4005-202, 218 • Auslieferung<br />
4005-203, 204, 209, • Fax: (0316) 4005-415 Verkauf Projekt<br />
13.) Wird die bestellte Ware nicht sofort abgeholt bzw. ungerechtfertigterweise<br />
nicht übernommen, so hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder<br />
die Ware bei sich auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr<br />
in der Höhe von 3 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Monat<br />
(zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) einzulagern und auf die Erfüllung des<br />
Vertrages zu bestehen oder unter Setzung einer Nachfrist nach 14 Tagen vom<br />
Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen Dritten weiterzuverkaufen, wobei<br />
in diesem Falle der Käufer eine sofort fällige Stornogebühr in der Höhe von 20<br />
% des Bruttokaufpreises zu bezahlen hat.<br />
14.) Alle Warenlieferungen sind sofort bei Empfang der Ware in bar ohne Abzug<br />
zu bezahlen. Wurde ein Kauf auf Rechnung vereinbart, so ist diese sofort nach<br />
Erhalt ohne Abzug eines Skontos zur Zahlung fällig. Ebenfalls hat der Käufer<br />
allfällige Fahrt- oder Transportkosten des Verkäufers innerhalb der zuvor angeführten<br />
bzw. anderweitig vereinbarten Frist zu bezahlen.<br />
15.) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer unter Setzung einer 14-tägigen<br />
Nachfrist berechtigt, die Waren sofort zurückzuverlangen und ohne vorherige<br />
Verständigung abzuholen, wobei der Käufer sämtliche hierbei anfallenden<br />
Kosten zu tragen hat.<br />
16.) Wurde schriftlich eine Teilzahlung vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt,<br />
den gesamten Kaufpreis sofort einzufordern, wenn der Käufer mit einer<br />
Rate im Rückstand ist und er diesen zuvor unter Androhung des Terminverlustes<br />
und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen gemahnt hat.<br />
17.) Der Zahlungsverzug des Käufers führt im Übrigen dazu, dass der Verkäufer<br />
unter den zuvor angeführten Modalitäten berechtigt ist, sämtliche anderen<br />
Forderungen gegenüber diesem Käufer fällig zu stellen.<br />
18.) Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über<br />
dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen; mindestens<br />
jedoch 12 % p.a.<br />
Weiters verpflichtet sich der Käufer, anfallende Mahnspesen in Höhe von<br />
€ 10,-- pro Mahnschreiben bzw. notwendige Inkassogebühren einer anwaltlichen<br />
Vertretung entsprechend dem RATG zu tragen.<br />
19.) Tritt der Käufer ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, so gilt eine Stornogebühr<br />
in der Höhe von 20 % des Bruttokaufpreises als vereinbart, welche<br />
gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung dem Verkäufer zu übergeben ist.<br />
20.) Sollte die Einbringlichkeit der dem Verkäufer zustehenden Forderungen im<br />
Sinne des § 1052 2. Satz ABGB gefährdet werden, was insbesondere durch<br />
Nichtleistung einer allfälligen Anzahlung indiziert ist, hat der Käufer über Aufforderung<br />
des Verkäufers eine Sicherheit in Höhe des Bruttoendverbraucherpreises<br />
binnen 8 Tagen zu erlegen, widrigenfalls der Verkäufer vom Vertrag sofort<br />
zurücktreten kann, wobei der Käufer eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des<br />
Bruttoendverbraucherpreises zu leisten hat.<br />
21.) Die oben angeführten Stornogebühren stellen nur den Minimalersatz dar.<br />
Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden<br />
Schadenersatzanspruches unbenommen.<br />
Der Käufer anerkennt die Angemessenheit dieser Stornogebühren, sodass<br />
eine Ermäßigung derselben bei Rechtsgeschäften unter Unternehmern außer<br />
Betracht zu bleiben hat.<br />
22.) Sämtliche Sendungen und Lieferungen, inklusive etwaiger Rücksendungen,<br />
erfolgen auf Gefahr des Käufers und gehen zu seinen Lasten. Der Käufer haftet<br />
für die Sorgfalt eines ordentlichen <strong>Ges</strong>chäftsmannes.<br />
23.) Lieferungen erfolgen hinsichtlich der Lieferzeit unverbindlich. Keinesfalls<br />
erfolgen die Lieferungen frei.<br />
Hinsichtlich der Lieferverbindlichkeiten des Verkäufers wird von diesem keinerlei<br />
Haftung übernommen, so Dritte, vom Verkäufer verschiedene Produzenten<br />
Vorleistungen zu erbringen hatten, zumal hinsichtlich dieser Vorleistungen von<br />
einem ungehinderten Produktionsgang ausgegangen wurde.<br />
24.) Vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Proben und Muster sind als annähernde<br />
Anschauungstücke für Qualität, Abmessung, Farbe etc. anzusehen.<br />
25.) Die Invalidität einzelner Klauseln der vorliegenden allgemeinen <strong>Ges</strong>chäftsbedingungen<br />
berührt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln nicht. Kann sich<br />
ein Vertragsteil aufgrund zwingender gesetzlicher Normen nicht auf eine der<br />
vorliegenden Bestimmungen berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil.<br />
Anstelle der nichtigen Klausel soll eine Bestimmung zur Anwendung kommen,<br />
die der ungültigen Klausel besonders nahe kommt.<br />
Die Regelung der Punkte 1.) letzter Absatz, 3.), 5.) erster und vorletzter Satz,<br />
6.) und 8.) gelten nicht für Verbrauchersachen.<br />
9020 Klagenfurt<br />
Raiffeisenstraße 14<br />
Tel: (0463) 31 3 23 Verkauf Projekt<br />
Fax: (0463) 31 3 23-489<br />
e-mail: klagenfurt@hs-zaun.at<br />
e-mail: verkauf@hs-zaun.at ©2011 www.decorplast.at<br />
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr • Freitag: 7.00 bis 12.30 Uhr<br />
Detailverkauf in Raaba am Mittwoch und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr