Kraftfahrzeuge und Technik - Dorotheum
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Wichtige Hinweise für die Käufer bei Fahrzeugen der MA 48 <strong>und</strong> MA 6:<br />
Im Zuge der Kraftfahrzeugabholung vom Aufbewahrungsplatz der Magistrats-abteilung 48 sind<br />
das Manipulieren sowie allfällige Instandsetzungsarbeiten verboten!<br />
Weiters weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Fahrzeugen der MA 48/ Abschleppgruppe<br />
<strong>und</strong> bei der MA 6 um beschlagnahmte Fahrzeuge handelt, daher sind weder Schlüssel noch<br />
Papiere vorhanden.<br />
Die innerhalb der vorgesehenen Frist nicht abgeholten Fahrzeuge werden auf Kosten des<br />
Käufers umgestellt. Der Transportkostenersatz dafür beträgt € 66,00 je Fahrzeug <strong>und</strong> die<br />
ab diesem Zeitpunkt zu entrichtende Lagergebühr wird je Fahrzeug <strong>und</strong> je angefangenem<br />
Kalendertag verrechnet. Der Kostenersatz ist bei Abholung des Fahrzeuges bar zu bezahlen.<br />
Im Falle der Nichtabholung innerhalb von 4 Wochen nach der Versteigerung werden die KFZ<br />
in der 5. Lagerwoche von der MA 48 auf Kosten <strong>und</strong> Gefahr des Käufers in das KFZ/TECHNIK<br />
Zentrum Wien, 1230 Wien überstellt. Der Kostenersatz dafür beträgt für PKW € 143,90 <strong>und</strong><br />
für LKW € 490,00.<br />
Sollte die Abholung dieser Objekte vom <strong>Dorotheum</strong> nicht binnen einer Frist von 14 Tagen<br />
erfolgen, ist das <strong>Dorotheum</strong> berechtigt, diese gemäß der Geschäftsordnung für den<br />
Versteigerungsbetrieb ohne Benachrichtigung des Käufers der Wiederverwertung zuzuführen.<br />
Die bei der MA 48 schaugestellten <strong>Kraftfahrzeuge</strong> werden nur gegen Vorlage des<br />
Ausfolgescheins übergeben.<br />
Auf dem K<strong>und</strong>enparkplatz abgestellte Fahrzeuge werden nach 24 St<strong>und</strong>en kostenpflichtig<br />
abgeschleppt.<br />
<strong>Kraftfahrzeuge</strong> mit Amtsbescheinigungen müssen bei einer eventuellen Instandsetzung<br />
einzelgenehmigt werden.<br />
Bei Altmaterial ist das jedoch nicht mehr möglich.