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b) In anderen Fällen kann auf der Grundlage des sog. „Besucherschutzabkommens“<br />

gegen Gebühr eine Hilfestellung des Deutschen Büros Grüne Karte in Betracht<br />

kommen.<br />

aa) Diese eingeschränkte Möglichkeit der Hilfestellung ist zur Zeit allerdings nur<br />

möglich in<br />

Kroatien<br />

und bezieht sich auf<br />

- Ermittlung des Halters des gegnerischen Fahrzeugs<br />

- Ermittlung des zuständigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers<br />

- Weiterleitung von Beschwerden bei unzulänglicher Schadenabwicklung<br />

- Beschaffung von Unterlagen wie polizeilichen Ermittlungsakten sowie<br />

medizinischen oder technischen Gutachten<br />

- Zurverfügungstellung von Informationen über den Leistungsumfang eines<br />

ausländischen Garantiefonds, der für Schäden durch nicht versicherte oder<br />

nicht ermittelbare Kraftfahrzeuge aufkommt.<br />

bb) Verfahren<br />

Betroffene, die eine Hilfestellung wünschen, können sich schriftlich an das<br />

Deutsche Büro Grüne Karte wenden, wobei sich aus dem Anschreiben ergeben<br />

sollte, welches Problem vorliegt und welche Art der Hilfeleistung gewünscht<br />

wird.<br />

Erforderlich sind darüber hinaus folgende Angaben:<br />

- Unfallstaat<br />

- Unfallort<br />

- Unfalldatum<br />

- Autokennzeichen des beteiligten Kraftfahrzeugs<br />

- evtl. Namen und Adresse des Kraftfahrzeughalters/-Fahrers<br />

- ggf. Namen und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft<br />

einschließlich des Aktenzeichens, unter dem der Vorgang bearbeitet wird<br />

- evtl. weitere sachdienliche Angaben, die für die Tätigkeit von Bedeutung<br />

sind.<br />

Das deutsche Büro wird die Bitte um Hilfestellung mit den notwendigen Angaben<br />

an das Büro des Unfallstaates weiterleiten. Dieses wird vor Ort die notwendigen<br />

und möglichen Maßnahmen ergreifen.<br />

cc) Gebühren<br />

Für das Tätigwerden des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. wird eine pauschale<br />

Gebühr von € 30,-- erhoben, die vom Auftraggeber zu entrichten ist.<br />

Die Gebühren sind nach Rechnungsstellung zu entrichten. Nach erfolgter Zahlung<br />

werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.<br />

Soweit es um den Auftrag geht, bestimmte Unterlagen aus dem Ausland zu beschaffen,<br />

kommt eine weitere Gebühr von € 50,-- hinzu, die das ausländische<br />

Büro für seine Tätigkeit in Rechnung stellt. Fallen darüber hinaus Fremdkosten,<br />

wie z.B. für die Erstellung eines medizinischen Gutachtens an, so sind diese ebenfalls<br />

vom Auftraggeber zu erstatten.

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