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b) In anderen Fällen kann auf der Grundlage des sog. „Besucherschutzabkommens“<br />
gegen Gebühr eine Hilfestellung des Deutschen Büros Grüne Karte in Betracht<br />
kommen.<br />
aa) Diese eingeschränkte Möglichkeit der Hilfestellung ist zur Zeit allerdings nur<br />
möglich in<br />
Kroatien<br />
und bezieht sich auf<br />
- Ermittlung des Halters des gegnerischen Fahrzeugs<br />
- Ermittlung des zuständigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers<br />
- Weiterleitung von Beschwerden bei unzulänglicher Schadenabwicklung<br />
- Beschaffung von Unterlagen wie polizeilichen Ermittlungsakten sowie<br />
medizinischen oder technischen Gutachten<br />
- Zurverfügungstellung von Informationen über den Leistungsumfang eines<br />
ausländischen Garantiefonds, der für Schäden durch nicht versicherte oder<br />
nicht ermittelbare Kraftfahrzeuge aufkommt.<br />
bb) Verfahren<br />
Betroffene, die eine Hilfestellung wünschen, können sich schriftlich an das<br />
Deutsche Büro Grüne Karte wenden, wobei sich aus dem Anschreiben ergeben<br />
sollte, welches Problem vorliegt und welche Art der Hilfeleistung gewünscht<br />
wird.<br />
Erforderlich sind darüber hinaus folgende Angaben:<br />
- Unfallstaat<br />
- Unfallort<br />
- Unfalldatum<br />
- Autokennzeichen des beteiligten Kraftfahrzeugs<br />
- evtl. Namen und Adresse des Kraftfahrzeughalters/-Fahrers<br />
- ggf. Namen und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft<br />
einschließlich des Aktenzeichens, unter dem der Vorgang bearbeitet wird<br />
- evtl. weitere sachdienliche Angaben, die für die Tätigkeit von Bedeutung<br />
sind.<br />
Das deutsche Büro wird die Bitte um Hilfestellung mit den notwendigen Angaben<br />
an das Büro des Unfallstaates weiterleiten. Dieses wird vor Ort die notwendigen<br />
und möglichen Maßnahmen ergreifen.<br />
cc) Gebühren<br />
Für das Tätigwerden des Deutschen Büros Grüne Karte e.V. wird eine pauschale<br />
Gebühr von € 30,-- erhoben, die vom Auftraggeber zu entrichten ist.<br />
Die Gebühren sind nach Rechnungsstellung zu entrichten. Nach erfolgter Zahlung<br />
werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.<br />
Soweit es um den Auftrag geht, bestimmte Unterlagen aus dem Ausland zu beschaffen,<br />
kommt eine weitere Gebühr von € 50,-- hinzu, die das ausländische<br />
Büro für seine Tätigkeit in Rechnung stellt. Fallen darüber hinaus Fremdkosten,<br />
wie z.B. für die Erstellung eines medizinischen Gutachtens an, so sind diese ebenfalls<br />
vom Auftraggeber zu erstatten.