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Unterlage KaDir_ Pernkopf.pdf - Landwirtschaftskammer ...

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Genusstauglichkeitskennzeichen bestätigt nur Verkehrsfähigkeit<br />

Bildtext: sogenannte „Beschaustempel“ gibt nur Auskunft darüber, wo das Tier geschlachtet wurde. Er<br />

ist nicht als Herkunftsnachweis geeignet.<br />

Sicherlich nicht geeignet als Herkunftsnachweis ist das sogenannte<br />

Genusstauglichkeitskennzeichen auf dem Schlachtköper, gemeinhin auch oft als<br />

„Beschaustempel“ bezeichnet. Dieses vom Tierarzt im Zug der Fleischuntersuchung nach<br />

der Schlachtung anzubringende Kennzeichen gibt lediglich Auskunft darüber, wo das Tier<br />

geschlachtet wurde und dass das Fleisch einwandfrei verkehrsfähig ist. Der Beschaustempel<br />

ist für den Konsumenten im Regelfall auch nicht ersichtlich und ist in keinem Fall die<br />

Grundlage für Herkunftsangaben.<br />

Problem – Herkunftsnachweis in der Gastronomie<br />

Ein erheblicher Anteil des in der Gastronomie verzehrten Fleisches stammt aus anderen EU-<br />

Ländern oder aus Übersee. Auch in der Gastronomie ist für den Konsumenten die Herkunft<br />

des Fleisches in der Regel nicht erkennbar. Der Gast sollte daher durchaus auch einmal<br />

nach dem Ursprung des Schnitzels oder Bratens fragen, den er eben verspeist hat. Für den<br />

Gastwirt wäre es eine gute Möglichkeit, sein Image beim Gast weiter zu heben, indem er ihm<br />

österreichisches Qualitätsfleisch serviert und das auch auf der Speisekarte entsprechend<br />

hervorhebt.<br />

Ziel der Landwirtschaft ist es, auch die Gastronomie und Hotellerie für österreichisches<br />

Qualitätsfleisch zu gewinnen. Aktivitäten dazu laufen. So hat die Österreichische<br />

AMA-Gütesiegel garantiert österreichische Qualität bei Fleisch<br />

Kammerdirektor Mag. Friedrich <strong>Pernkopf</strong><br />

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