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von Ruth Sauerwein - Hagen

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SOZIALES<br />

Rund um die Rente<br />

In den letzten Wochen kamen mit der Post die<br />

neuen Steuernummern ins Haus, die jetzt alle<br />

Bürgerinnen und Bürger <strong>von</strong> der Wiege bis zur<br />

Bahre begleiten sollen. Auch wenn Sie sicher sind,<br />

dass Sie endgültig vor Finanzamt und Steuern<br />

Ruhe haben: Bewahren Sie die Nummer gut auf.<br />

Für alle Fälle. Sie ist ein amtliches Dokument.<br />

Steuern und Rente<br />

Viele Rentnerinnen und Rentner sind verunsichert über<br />

Medienberichte, wonach sie 2009 möglicherweise zu<br />

Steuernachzahlungen herangezogen werden können. Das<br />

ist eine Folge des Alterseinkünftegesetzes aus dem Jahr<br />

2005. Seit dem Jahr wird stufenweise der steuerpflichtige<br />

Anteil der Alterseinkünfte erhöht – bis zur 100prozentigen<br />

Besteuerung im Jahr 2040. Damit sollen Renten und<br />

Beamtenpensionen angeglichen werden. Zurzeit gilt: Die<br />

meisten, die vor 2006 in den Rentenbezug kamen, lediglich<br />

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen<br />

und vielleicht eine betriebliche Zusatzrente, müssen<br />

keine Steuern zahlen. Das Bundesfinanzministerium hat<br />

folgende Faustregeln veröffentlicht:<br />

Wer als Einzelperson bis zu 19.000 Euro Rente im Jahr bekommt<br />

und als Ehepaar das Doppelte, wird nicht zur<br />

Steuerzahlung herangezogen. Aber zur Sicherheit und<br />

Beruhigung lohnt es sich, das Bürgerbüro beim Finanzamt<br />

aufzusuchen oder unter Tel. 18 00 anzurufen.<br />

Fragen zur Rentenhöhe<br />

Über die voraussichtliche Rentenhöhe und Fragen zu<br />

Versicherungsverläufen informiert die Auskunfts- und<br />

Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung an der<br />

Bergstr. 128. Sie können dort ohne Termin vorsprechen. Im<br />

allgemeinen werden Sie schnell ausführlich beraten.<br />

Telefon: 3 47 90<br />

Fragen rund um die Rente...<br />

...werden beim Rentenversicherungsamt der Stadt <strong>Hagen</strong><br />

beantwortet. Folgende Dienstleistungen werden dort unter<br />

anderem angeboten:<br />

• Klärung des Versicherungskontos<br />

• Kontenklärung bei Scheidungsverfahren<br />

• Beglaubigung <strong>von</strong> Formularen zu Rentenzwecken<br />

• Formulierungshilfe bei Widersprüchen und Klagen<br />

Die Beratung erfolgt nur nach Terminabsprache.<br />

Rufen Sie am besten die Zentrale der Stadtverwaltung an,<br />

Tel. (0 23 31) 20 70, nennen Ihren Wohnbezirk und Ihren<br />

Namen – und Sie erfahren, welcher Sachbearbeiter bzw.<br />

welche Sachbearbeiterin für Sie zuständig ist.

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