Selbsthilfeförderung in Bremen und Bremerhaven - Gesundheitsamt ...
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<strong>Selbsthilfeförderung</strong> durch die Bremer<br />
Krankenkassen<br />
Die Förderung der Selbsthilfe ist e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schafts auf gabe.<br />
Daher sollen sich die öffentliche Hand, die So zial versicherungs<br />
träger <strong>und</strong> die private Krankenversicherung an ihr beteiligen.<br />
Die Bremer Krankenkassen fördern seit Jahren Aktivitäten<br />
von Selbsthilfegruppen im Ges<strong>und</strong> heitsbereich durch<br />
f<strong>in</strong>anzielle Hilfe, die Bereitstellung von Räumen <strong>und</strong> Materialien<br />
sowie fachliche Beratung.<br />
Kassenartenübergreifende<br />
Geme<strong>in</strong>schaftsförderung <strong>und</strong> krankenkassen<br />
<strong>in</strong>dividuelle Förderung<br />
Mit der Novellierung der gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lage zur <strong>Selbsthilfeförderung</strong><br />
nach § 20c SGB V gibt es seit 1. Januar 2008<br />
e<strong>in</strong>e kassenartenübergreifende <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e krankenkassen<strong>in</strong>dividuelle<br />
Förderung.<br />
Mit der kassenartenübergreifenden Förderung unterstützen<br />
die Bremer Krankenkassen geme<strong>in</strong>sam <strong>und</strong> e<strong>in</strong>heitlich<br />
die Selbsthilfegruppen, die Landesverbände bzw. -organisationen<br />
<strong>und</strong> die Selbsthilfekontaktstellen im Land <strong>Bremen</strong><br />
pauschal. Die legitimierten Vertreter der Selbsthilfe wirken<br />
bei der Vergabe dieser Fördermittel beratend mit. Die<br />
„Gr<strong>und</strong>sätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der<br />
Selbsthilfe“ def<strong>in</strong>ieren die Pauschalförderung als „f<strong>in</strong>anzielle<br />
Unterstützung der orig<strong>in</strong>ären, ges<strong>und</strong>heitsbezogenen Selbst -<br />
hilfearbeit“.<br />
Die Pauschalförderung be<strong>in</strong>haltet Zuschüsse zur Informations-<br />
<strong>und</strong> Beratungstätigkeit, zum Beispiel:<br />
– Regelmäßige Gruppentreffen<br />
– Büroausstattung <strong>und</strong> Sachkosten (PC, Drucker, Büromöbel,<br />
Porto, Telefonkosten)<br />
– Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur<br />
Verbandsarbeit <strong>und</strong> auf adm<strong>in</strong>istrative Tätigkeiten abzielen<br />
(z.B. kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen<br />
zum Vere<strong>in</strong>srecht, PC-Schulungen)<br />
– Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung<br />
– Regelmäßig ersche<strong>in</strong>ende Verbandsmedien (z. B. Mit glie derzeitschriften<br />
<strong>und</strong> Flyer e<strong>in</strong>schließlich deren Verteilung)<br />
– Pflege des Internetauftritts<br />
Um hier den Bedarf leichter <strong>und</strong> präziser ermitteln zu können,<br />
ist im Förderantrag ab e<strong>in</strong>er Antragssumme von 401 €<br />
e<strong>in</strong>e detaillierte Kalkulation vorgesehen.