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AJH – wir über uns - Junioren des Handwerks

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V. Mitgliederversammlung<br />

1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern <strong>des</strong> Arbeitskreises.<br />

2. Der Mitgliederversammlung obliegt:<br />

a) die Wahl <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> und Beirats,<br />

b) die Änderung der Richtlinien für den Aufbau und die Aufgaben <strong>des</strong><br />

Arbeits kreises,<br />

c) die Festlegung der Mitgliedsbeiträge,<br />

d) die Wahl von zwei Mitgliedern <strong>des</strong> Rechnungsprüfungsauschusses,<br />

e) die Auflösung <strong>des</strong> Arbeitskreises.<br />

Die Veranstaltung, die eine der vorstehenden Angelegenheiten zum Gegenstand<br />

hat, gilt als Mitgliederversammlung. Hierzu sind alle Mitglieder unter<br />

Angabe der zu behan deln den Punkte mit einer Frist von 14 Tagen einzuladen.<br />

VI. Vorstand<br />

1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vor -<br />

sitzenden und dem mit der Geschäftsführung beauftragten Mitarbeiter der<br />

<strong>Handwerks</strong>kammer.<br />

2. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden in gesonderten Wahlgängen<br />

von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.<br />

Die Wahlperiode erstreckt sich jeweils auf die Dauer von zwei Jahren.<br />

3. Der Vorstand hat die Veranstaltungen <strong>des</strong> Arbeitskreises zu bestimmen und<br />

vorzubereiten. Er kann weitere Mitglieder <strong>des</strong> Arbeitskreises zur Mitarbeit<br />

heranziehen.<br />

4. Der Vorstand hat Umlagen für Veranstaltungskosten u. Ä. festzusetzen.<br />

5. Der Vorstand soll den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden<br />

<strong>des</strong> Freun <strong>des</strong> kreises zu den Vorstandssitzungen <strong>des</strong> Arbeitskreises einladen;<br />

Vorsitzender und stell ver tretender Vorsitzender <strong>des</strong> Freun<strong>des</strong>kreises sind<br />

nicht stimmberechtigt.<br />

VII. Beirat<br />

1. Der Beirat besteht aus höchstens sieben Mitgliedern.<br />

2. Zu den Beiratssitzungen sollen zwei Mitglieder <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> oder <strong>des</strong><br />

Beirats <strong>des</strong> Freun<strong>des</strong>kreises eingeladen werden, diese Mitglieder haben<br />

beratende Stimme.<br />

3. Der Beirat hat die Aufgabe, in Mitgliedsangelegenheiten eine angemessene<br />

Berücksichti gung <strong>des</strong> Interesses der einzelnen Kreishandwerkerschafts be -<br />

zirke zu gewähr leisten. Innerhalb dieses Rahmens unterstützt er den Vorstand<br />

bei seiner Arbeit. Dar<strong>über</strong> hinaus <strong>wir</strong>kt der Beirat bei der Programmgestaltung<br />

sowie bei der Vorbereitung und Durch führung der Veranstaltungen <strong>des</strong><br />

Arbeitskreises mit.<br />

4. Die Wahlperiode entspricht der <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>.<br />

VIII.Teilnahmerecht der <strong>Handwerks</strong>kammer<br />

Das Präsidium und der Hauptgeschäftsführer der <strong>Handwerks</strong>kammer können<br />

an allen Organi sationen und Veranstaltungen <strong>des</strong> Arbeitskreises teilnehmen.<br />

IX. Veranstaltungen<br />

Veranstaltungen <strong>des</strong> Arbeitskreises sollen möglichst einmal monatlich statt -<br />

finden. Der Vorstand kann zu weiteren Veranstaltungen einladen.<br />

X. Beitrag<br />

Von den Mitgliedern <strong>wir</strong>d ein jährlicher Beitrag erhoben, der jeweils von der<br />

Mitglieder versammlung festzusetzen ist. Der Beitrag ist bis zum 1. Juni <strong>des</strong><br />

Jahres auf ein Konto der <strong>Handwerks</strong>kammer einzuzahlen.<br />

XI. Rechnungsprüfung<br />

1. Die Haushaltsführung <strong>des</strong> Arbeitskreises <strong>wir</strong>d anhand der Jahresrechnung<br />

durch den nach der Satzung <strong>des</strong> <strong>AJH</strong> zuständigen Ausschuss geprüft.<br />

2. Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

3. Über das Ergebnis hat der zuständige Ausschuss der Mitgliederversammlung<br />

zu berich ten.<br />

Münster, im Januar 1989<br />

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