S a t z u n g - Narrenfreunde Remmingsheim eV
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D.) Ehren- und Geschenkordnung<br />
§ 10 Ehrung von Mitgliedern<br />
(1) In Anerkennung langjähriger Mitgliedschaft und besonderer Verdienste als<br />
aktives oder passives Mitglied sowie im Narrenrat und Vorstandschaft werden<br />
folgende Ehrungen vorgenommen.<br />
a.) Aktive Mitglieder erhalten eine Ehrung<br />
für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />
für 20 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />
für 30 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />
für alle weiteren 10 Jahre aktive Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine<br />
zusätzliche Anerkennung. Für 30 Jahre aktive Mitgliedschaft wird zudem das<br />
aktive Mitglied automatisch zum Ehrenmitglied ernannt. Als Stichtag der Ehrung<br />
gilt das Jahr des ersten Umzugs des zu ehrenden Mitglieds. Bei Kindern und<br />
Jugendlichen wird die aktive Mitgliedschaft ab dem 12 Lebensjahr herangezogen.<br />
b.) Passive Mitglieder erhalten eine Ehrung<br />
für 20 Jahre Vereinszugehörigkeit<br />
für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit<br />
für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit<br />
sowie für jede weiteren 10 Jahre passive Mitgliedschaft,<br />
Für 50 Jahre passive Mitgliedschaft wird das passive Mitglied automatisch zum<br />
Ehrenmitglied ernannt<br />
c.) Mitglieder des Narrenrates (Ausschuss) und Gruppenvertreter der<br />
Maskengruppen erhalten eine Ehrung<br />
für 10 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Narrenrat / Ausschuss<br />
für 15 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Narrenrat / Ausschuss<br />
für 20 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Narrenrat / Ausschuss<br />
Nach 25-jähriger Tätigkeit als Narrenrat wird die Ernennung zum Ehrennarrenrat<br />
vorgenommen.<br />
d.) Vorstandschaft (Präsidium)<br />
für 10 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand / Präsidium<br />
für 15 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand / Präsidium<br />
für 20 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand / Präsidium<br />
Nach 15-jähriger Tätigkeit als Zunftmeister wird eine Ernennung zum<br />
Ehrenzunftmeister vorgenommen.<br />
Mit der Verleihung der Ehrenorden ist die Überreichung der entsprechenden<br />
Urkunde verbunden.