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S a t z u n g - Narrenfreunde Remmingsheim eV

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D.) Ehren- und Geschenkordnung<br />

§ 10 Ehrung von Mitgliedern<br />

(1) In Anerkennung langjähriger Mitgliedschaft und besonderer Verdienste als<br />

aktives oder passives Mitglied sowie im Narrenrat und Vorstandschaft werden<br />

folgende Ehrungen vorgenommen.<br />

a.) Aktive Mitglieder erhalten eine Ehrung<br />

für 10 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />

für 20 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />

für 30 Jahre aktive Mitgliedschaft<br />

für alle weiteren 10 Jahre aktive Mitgliedschaft erhält das Mitglied eine<br />

zusätzliche Anerkennung. Für 30 Jahre aktive Mitgliedschaft wird zudem das<br />

aktive Mitglied automatisch zum Ehrenmitglied ernannt. Als Stichtag der Ehrung<br />

gilt das Jahr des ersten Umzugs des zu ehrenden Mitglieds. Bei Kindern und<br />

Jugendlichen wird die aktive Mitgliedschaft ab dem 12 Lebensjahr herangezogen.<br />

b.) Passive Mitglieder erhalten eine Ehrung<br />

für 20 Jahre Vereinszugehörigkeit<br />

für 25 Jahre Vereinszugehörigkeit<br />

für 30 Jahre Vereinszugehörigkeit<br />

sowie für jede weiteren 10 Jahre passive Mitgliedschaft,<br />

Für 50 Jahre passive Mitgliedschaft wird das passive Mitglied automatisch zum<br />

Ehrenmitglied ernannt<br />

c.) Mitglieder des Narrenrates (Ausschuss) und Gruppenvertreter der<br />

Maskengruppen erhalten eine Ehrung<br />

für 10 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Narrenrat / Ausschuss<br />

für 15 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Narrenrat / Ausschuss<br />

für 20 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Narrenrat / Ausschuss<br />

Nach 25-jähriger Tätigkeit als Narrenrat wird die Ernennung zum Ehrennarrenrat<br />

vorgenommen.<br />

d.) Vorstandschaft (Präsidium)<br />

für 10 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand / Präsidium<br />

für 15 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand / Präsidium<br />

für 20 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand / Präsidium<br />

Nach 15-jähriger Tätigkeit als Zunftmeister wird eine Ernennung zum<br />

Ehrenzunftmeister vorgenommen.<br />

Mit der Verleihung der Ehrenorden ist die Überreichung der entsprechenden<br />

Urkunde verbunden.

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