Abschied nehmen - pietaet - in jeder Beziehung
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Die Erdbestattung<br />
Bestattungsanlagen (Friedhöfe sowie Begräbnisstätten,<br />
z. B. Beisetzungskapellen) müssen von<br />
der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt se<strong>in</strong><br />
und regelmäßig überprüft werden. Friedhöfe<br />
bef<strong>in</strong>den sich im Besitz der Geme<strong>in</strong>den oder anerkannter<br />
Religionsgeme<strong>in</strong>schaften und werden<br />
von diesen verwaltet. Für Friedhöfe gilt e<strong>in</strong>e eigene<br />
Friedhofsverordnung.<br />
Die Erdbestattung kann <strong>in</strong> verschiedenen Grabarten<br />
erfolgen:<br />
– E<strong>in</strong>zelgräber und Familiengräber<br />
– Grüfte, u. a.<br />
Die Ruhefristen unterliegen der Friedhofsordnung.<br />
Bei der Errichtung der Grabstätte müssen<br />
die Bestimmungen der Friedhofsordnung<br />
berücksichtigt werden, meist ist die Genehmigung<br />
der Friedhofsverwaltung – mit Planvorlage<br />
– e<strong>in</strong>zuholen.<br />
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