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Abschied nehmen - pietaet - in jeder Beziehung

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Die Erdbestattung<br />

Bestattungsanlagen (Friedhöfe sowie Begräbnisstätten,<br />

z. B. Beisetzungskapellen) müssen von<br />

der Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt se<strong>in</strong><br />

und regelmäßig überprüft werden. Friedhöfe<br />

bef<strong>in</strong>den sich im Besitz der Geme<strong>in</strong>den oder anerkannter<br />

Religionsgeme<strong>in</strong>schaften und werden<br />

von diesen verwaltet. Für Friedhöfe gilt e<strong>in</strong>e eigene<br />

Friedhofsverordnung.<br />

Die Erdbestattung kann <strong>in</strong> verschiedenen Grabarten<br />

erfolgen:<br />

– E<strong>in</strong>zelgräber und Familiengräber<br />

– Grüfte, u. a.<br />

Die Ruhefristen unterliegen der Friedhofsordnung.<br />

Bei der Errichtung der Grabstätte müssen<br />

die Bestimmungen der Friedhofsordnung<br />

berücksichtigt werden, meist ist die Genehmigung<br />

der Friedhofsverwaltung – mit Planvorlage<br />

– e<strong>in</strong>zuholen.<br />

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