Science For A better Life - bayer-Geschäftsbericht 2006 - EquityStory
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anschließende zentrale Bewertung des internen Kontrollsystems auf Konzernebene. Die<br />
Erfüllung der Anforderungen der Section 404 führte zu einer deutlichen Erhöhung des<br />
Dokumentations- und Prüfungsaufwands in <strong>2006</strong>.<br />
Die Erstellung und Einführung konzernweiter Internal Control System Standards (ics)<br />
sowie die Koordination und Überwachung der Umsetzung in den Konzerngesellschaften<br />
wird seit 2005 durch eine Abteilung innerhalb der Bayer-Holding verantwortet. In einem<br />
konzernweit genutzten System werden alle ics-relevanten Geschäftsprozesse, deren<br />
Risiken und Kontrollen einheitlich und prüfungssicher dokumentiert. Die Beurteilung der<br />
Wirksamkeit der implementierten Kontrollen erfolgt durch das Management im Laufe des<br />
Geschäftsjahres. Die Ergebnisse werden dokumentiert und durch die Erfassung im zentralen<br />
it-System auf Konzernebene transparent dargestellt. Auf Basis dieser Daten erfolgt<br />
am Jahresende eine zentrale Bewertung des konzernweiten internen Kontrollsystems.<br />
Das Management in den Gesellschaften des Konzerns trägt lokal die Verantwortung für<br />
die Umsetzung und Überwachung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act. Dies gilt im<br />
Besonderen für die Anleitung und Betreuung der Linienabteilungen bei der Einrichtung,<br />
Pfl ege und Anpassung ihres internen Kontrollsystems an die konzernweiten ics-Standards.<br />
Hierzu wurden in vielen Gesellschaften des Bayer-Konzerns sogenannte ics-Manager<br />
eingesetzt, die das lokale Management bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung<br />
unterstützen.<br />
Das interne Kontrollsystem des Bayer-Konzerns ist so aufgebaut, dass es dem Vorstand<br />
und dem Management angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der<br />
Finanzberichterstattung gewährt. Vorstand und Management des Bayer-Konzerns haben<br />
die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung zum<br />
31. Dezember <strong>2006</strong> beurteilt. Bei dieser Beurteilung liegt das coso-Rahmenwerk (Committee<br />
of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) für interne Kontrollsysteme<br />
zugrunde. Ausgehend von diesen Kriterien hat der Vorstand der Bayer AG<br />
festgestellt, dass das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Bayer-<br />
Konzerns zum 31. Dezember <strong>2006</strong> wirksam ist.<br />
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Bayer AG<br />
zum Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong> gemäß § 161 AktG<br />
§ 161 AktG verpfl ichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der Bayer AG jährlich zu erklären, dass den vom<br />
Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen<br />
der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird<br />
oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung nach § 161 AktG ist den<br />
Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Die letzte jährliche Erklärung wurde im Dezember 2005 abgegeben.<br />
Im Juli <strong>2006</strong> haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, dass Ziffer 7.1.2. Satz 3 des Kodex, wonach Zwischenberichte<br />
binnen 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen, für das Kalenderhalbjahr<br />
<strong>2006</strong> und das dritte Quartal nicht angewendet werden sollten, da die Schering AG und deren<br />
Konzerngesellschaften in den Konzernabschluss Bayer einzubeziehen seien.<br />
Für die Vergangenheit bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Kodex-Fassung vom 2. Juli 2005.<br />
Für die gegenwärtige und künftige Corporate Governance Praxis der Bayer AG bezieht sich die nachfolgende<br />
Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong>.<br />
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG erklären hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz<br />
im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird und – mit Einschränkung gemäß der<br />
Ergänzungserklärung vom Juli <strong>2006</strong> – seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember<br />
2005 entsprochen wurde.<br />
Leverkusen, im Dezember <strong>2006</strong><br />
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat<br />
Wenning Kühn Dr. Schneider<br />
19<br />
Bericht des Aufsichtsrats<br />
Corporate-Governance-Bericht