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Science For A better Life - bayer-Geschäftsbericht 2006 - EquityStory

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anschließende zentrale Bewertung des internen Kontrollsystems auf Konzernebene. Die<br />

Erfüllung der Anforderungen der Section 404 führte zu einer deutlichen Erhöhung des<br />

Dokumentations- und Prüfungsaufwands in <strong>2006</strong>.<br />

Die Erstellung und Einführung konzernweiter Internal Control System Standards (ics)<br />

sowie die Koordination und Überwachung der Umsetzung in den Konzerngesellschaften<br />

wird seit 2005 durch eine Abteilung innerhalb der Bayer-Holding verantwortet. In einem<br />

konzernweit genutzten System werden alle ics-relevanten Geschäftsprozesse, deren<br />

Risiken und Kontrollen einheitlich und prüfungssicher dokumentiert. Die Beurteilung der<br />

Wirksamkeit der implementierten Kontrollen erfolgt durch das Management im Laufe des<br />

Geschäftsjahres. Die Ergebnisse werden dokumentiert und durch die Erfassung im zentralen<br />

it-System auf Konzernebene transparent dargestellt. Auf Basis dieser Daten erfolgt<br />

am Jahresende eine zentrale Bewertung des konzernweiten internen Kontrollsystems.<br />

Das Management in den Gesellschaften des Konzerns trägt lokal die Verantwortung für<br />

die Umsetzung und Überwachung der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act. Dies gilt im<br />

Besonderen für die Anleitung und Betreuung der Linienabteilungen bei der Einrichtung,<br />

Pfl ege und Anpassung ihres internen Kontrollsystems an die konzernweiten ics-Standards.<br />

Hierzu wurden in vielen Gesellschaften des Bayer-Konzerns sogenannte ics-Manager<br />

eingesetzt, die das lokale Management bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung<br />

unterstützen.<br />

Das interne Kontrollsystem des Bayer-Konzerns ist so aufgebaut, dass es dem Vorstand<br />

und dem Management angemessene Sicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit der<br />

Finanzberichterstattung gewährt. Vorstand und Management des Bayer-Konzerns haben<br />

die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung zum<br />

31. Dezember <strong>2006</strong> beurteilt. Bei dieser Beurteilung liegt das coso-Rahmenwerk (Committee<br />

of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) für interne Kontrollsysteme<br />

zugrunde. Ausgehend von diesen Kriterien hat der Vorstand der Bayer AG<br />

festgestellt, dass das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Bayer-<br />

Konzerns zum 31. Dezember <strong>2006</strong> wirksam ist.<br />

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Bayer AG<br />

zum Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong> gemäß § 161 AktG<br />

§ 161 AktG verpfl ichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der Bayer AG jährlich zu erklären, dass den vom<br />

Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen<br />

der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird<br />

oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung nach § 161 AktG ist den<br />

Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Die letzte jährliche Erklärung wurde im Dezember 2005 abgegeben.<br />

Im Juli <strong>2006</strong> haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, dass Ziffer 7.1.2. Satz 3 des Kodex, wonach Zwischenberichte<br />

binnen 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen, für das Kalenderhalbjahr<br />

<strong>2006</strong> und das dritte Quartal nicht angewendet werden sollten, da die Schering AG und deren<br />

Konzerngesellschaften in den Konzernabschluss Bayer einzubeziehen seien.<br />

Für die Vergangenheit bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Kodex-Fassung vom 2. Juli 2005.<br />

Für die gegenwärtige und künftige Corporate Governance Praxis der Bayer AG bezieht sich die nachfolgende<br />

Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong>.<br />

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG erklären hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz<br />

im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird und – mit Einschränkung gemäß der<br />

Ergänzungserklärung vom Juli <strong>2006</strong> – seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember<br />

2005 entsprochen wurde.<br />

Leverkusen, im Dezember <strong>2006</strong><br />

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat<br />

Wenning Kühn Dr. Schneider<br />

19<br />

Bericht des Aufsichtsrats<br />

Corporate-Governance-Bericht

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