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Strom – Preisblatt - rwt

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<strong>Strom</strong> <strong>–</strong> <strong>Preisblatt</strong><br />

Gültig ab 1. Januar 2011<br />

Tarif<br />

Haushalt und Gewerbe<br />

Anwendung Einheitspreis für Haushalt, Kleingewerbe und Baustrom<br />

Für einen durchschnittlichen Bezug bis 2000 kWh in Normallast pro Monat<br />

exkl.<br />

MWSt.<br />

inkl.<br />

MWSt.<br />

Energie Arbeitspreis Rp./kWh Rp./kWh<br />

Normallast T1 (Hochtarif) 9.00 9.720<br />

Schwachlast T2 (Niedertarif) 6.20 6.696<br />

Netznutzung Grundpreis Fr./Monat Fr./Monat<br />

Einfachtarif 10.00 10.800<br />

Doppeltarif 12.50 13.500<br />

Arbeitspreis Rp./kWh Rp./kWh<br />

Normallast T1 (Hochtarif) 8.80 9.504<br />

Schwachlast T2 (Niedertarif) 4.60 4.968<br />

Systemdienstleistungen* 0.77 0.832<br />

Blindlast Rp./kvarh Rp./kvarh<br />

Blindlast T1 4.00 4.320<br />

Abgaben** Rp./kWh Rp./kWh<br />

Einspeisevergütung (KEV),<br />

Förderabgaben (MKF)<br />

0.45 0.486<br />

Abgaben an Gemeinwesen,<br />

Netzkonzession der Gemeinde<br />

0.50 0.540<br />

Gültigkeit Die vorstehenden Preise gelten ab 1. Januar 2011 bis zum 31.12.2011<br />

und ersetzen alle früheren Tarife dieser Tarifgruppe.<br />

Die MWSt entspricht einem Satz von 8.0%<br />

<strong>rwt</strong><br />

Regionalwerk Toggenburg AG Tel 071 932 50 00 Zweigstelle Bütschwil<br />

Neudorfstrasse 8a info@<strong>rwt</strong>.ch Bergstrasse 2<br />

9533 Kirchberg www.<strong>rwt</strong>.ch 9606 Bütschwil


Erläuterungen<br />

Energie/ <strong>Strom</strong> Kosten für den von Ihnen verbrauchten <strong>Strom</strong>. Die Preise orientieren<br />

sich an den Gestehungskosten für die Produktion des <strong>Strom</strong>es.<br />

Normallast T1 Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr<br />

Schwachlast T2 Montag bis Freitag, 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr.<br />

Samstag + Sonntag<br />

Netznutzung Beitrag an die Kosten des lokalen und regionalen Elektrizitätsnetzes,<br />

d.h. für die Infrastruktur, welche dafür sorgt, dass der <strong>Strom</strong> sicher bis<br />

zu Ihnen nach Hause transportiert wird.<br />

*Systemdienstleistungen<br />

Das Schweizer Hochspannungsnetz wird von einer nationalen<br />

Betreibergesellschaft, der Swissgrid AG, betrieben. Die<br />

Systemdienstleistungen (SDL) sind Zuschläge für die<br />

Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes sowie für weitere<br />

elementare Dienstleistungen, welche durch Swissgrid erbracht werden,<br />

damit der Elektrizitätsbetrieb in der Schweiz zuverlässig gewährleistet<br />

bleibt.<br />

Blindlast T1 Zulässig sind 42.6% des Wirkenergiebezuges der Normallast. Die<br />

darüber hinaus bezogene Blindlast wird als Überbezug verrechnet.<br />

**Abgaben Diese Positionen werden durch übergeordnetes Recht festgelegt: u.a.<br />

durch das Energiegesetz (EnG), das <strong>Strom</strong>versorgungsgesetz (<strong>Strom</strong>VG)<br />

oder durch Beschluss des Gemeinderates<br />

Beiträge zur Förderung der <strong>Strom</strong>erzeugung aus erneuerbaren Energien<br />

gemäss Eidg. Energiegesetz:<br />

KEV = Kostendeckende Einspeisevergütung.<br />

MKF = Mehrkostenfinanzierung.<br />

<strong>rwt</strong><br />

Regionalwerk Toggenburg AG Tel 071 932 50 00 Zweigstelle Bütschwil<br />

Neudorfstrasse 8a info@<strong>rwt</strong>.ch Bergstrasse 2<br />

9533 Kirchberg www.<strong>rwt</strong>.ch 9606 Bütschwil


Allgemeine Informationen<br />

Grundlage Die jeweiligen Reglemente und Tarife bilden die Grundlage für das Rechtsverhältnis<br />

zwischen <strong>rwt</strong> Regionalwerk Toggenburg AG und den Kunden.<br />

Der Energiebezug gilt als Anerkennung.<br />

Eigentumswechsel/<br />

Wohnungswechsel<br />

An- und Abmeldungen<br />

Jeder Eigentums- oder Wohnungswechsel ist <strong>rwt</strong> Regionalwerk Toggenburg<br />

AG innerhalb von fünf Arbeitstagen zu melden, unter der Angabe der<br />

alten und neuen Adresse sowie des Zeitpunkts des Wechsels. Für allfällige<br />

Energiebezüge und Gebühren ist bis zur Abmeldung der bisherige Kunde<br />

gegenüber <strong>rwt</strong> Regionalwerk Toggenburg AG verantwortlich.<br />

An- und Abmeldungen sind dem Kundendienst von <strong>rwt</strong> Regionalwerk<br />

Toggenburg AG schriftlich, per Email an info@<strong>rwt</strong>.ch, per Fax an 071/ 932<br />

50 01 oder telefonisch an 071/ 932 50 00 bekannt zu geben.<br />

Tarifzeiten <strong>Strom</strong> Sommerpreis: April <strong>–</strong> September, Winterpreis: Oktober <strong>–</strong> März<br />

Normallast T1 (Hochtarif): Mo bis Fr 07.00 <strong>–</strong> 19.00 Uhr<br />

Schwachlast T2 (Niedertarif): übrige Zeit.<br />

Die Schwachlast (Niedertarif) wird gewährt, wenn die Doppeltarifmessung<br />

eingerichtet ist.<br />

Leistungsbezug Die Messung des Leistungsbezugs bei grossen <strong>Strom</strong>bezügern erfolgt mit<br />

einer Messperiode von 15 Minuten. Die bezogene Leistung wird das ganze<br />

Jahr während 24 Stunden pro Tag gemessen.<br />

Tarifwechsel Ein Tarifwechsel wird in der Regel erst vorgenommen, wenn während zwei<br />

aufeinanderfolgenden Jahren die Bedingungen für den neuen Tarif erfüllt<br />

wurden.<br />

Sperrzeiten <strong>rwt</strong> Regionalwerk Toggenburg AG kann die folgenden <strong>Strom</strong>verbraucher<br />

während den Höchstbelastungszeiten sperren: sämtliche Raumheizungen,<br />

gewerbliche Wärmeapparate, Wärmepumpen, Boiler, Heubelüftungen,<br />

Kühlanlagen, Pumpwerke usw.<br />

Ablesung/<br />

Abrechnung<br />

Die Zählerablesungen erfolgen für Haushalte und Wärmepumpenkunden<br />

jeweils Ende Jahr, für KMU/Gewerbekunden vier Mal jährlich und für Industriekunden<br />

monatlich. Für Haushalte und Wärmepumpenkunden werden<br />

pro Jahr eine Schlussrechnung und drei Teilrechnungen ausgestellt.<br />

Die Teilrechnung (Akontobetrag) wird aufgrund des Vorjahresverbrauchs<br />

unter Berücksichtigung der Preisentwicklung erstellt. Gewerbe- und Industriekunden<br />

erhalten pro Ablesetermin eine Rechnung.<br />

Verrechnung Die Abrechnungsperiode wird durch <strong>rwt</strong> Regionalwerk Toggenburg AG<br />

festgelegt. Die Grund- und Leistungspreise werden auch für angebrochene<br />

Monate ganz verrechnet.<br />

Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne<br />

jeden Abzug netto zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die Forderung<br />

zu 5% zu verzinsen. Mahngebühren werden erhoben für die zweite<br />

Mahnung Fr. 10.00 (exkl. MwSt.) und Fr. 40.00 (exkl. MwSt.) für die dritte<br />

Mahnung (ab 1.1.2012 Fr. 20.00 resp. Fr. 40.00). Für besondere Aufwen-<br />

<strong>rwt</strong><br />

Regionalwerk Toggenburg AG Tel 071 932 50 00 Zweigstelle Bütschwil<br />

Neudorfstrasse 8a info@<strong>rwt</strong>.ch Bergstrasse 2<br />

9533 Kirchberg www.<strong>rwt</strong>.ch 9606 Bütschwil


dungen wie das Abschalten bzw. das Einschalten der Energiezufuhr wird<br />

pro Arbeitsgang eine Gebühr von Fr. 30.00 (exkl. MwSt.) erhoben (ab<br />

1.1.2012 Fr. 40.00). Bei begründetem Zweifel, ob ein Kunde die Zahlungsbedingungen<br />

vertragsgemäss einhalten kann, verlangt <strong>rwt</strong> Regionalwerk<br />

Toggenburg AG eine Vorauszahlung (Depot) oder kann einen Zahlautomaten<br />

einbauen.<br />

Naturstrom <strong>rwt</strong> Regionalwerk Toggenburg AG bietet gegen einen Aufpreis als Dienstleistungen<br />

Produkte mit sauberem, erneuerbarem Naturstrom (Solar,<br />

Wind, Wasser etc.) an. Falls Sie Fragen zum Naturstrom haben, beraten<br />

wir Sie gerne.<br />

<strong>rwt</strong><br />

Regionalwerk Toggenburg AG Tel 071 932 50 00 Zweigstelle Bütschwil<br />

Neudorfstrasse 8a info@<strong>rwt</strong>.ch Bergstrasse 2<br />

9533 Kirchberg www.<strong>rwt</strong>.ch 9606 Bütschwil

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