Jahrgang 34 - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach
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<strong>Jahrgang</strong> <strong>34</strong> – Seite 5 –<br />
Nr. 06/2011<br />
Bauantrag des Landkreises Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052<br />
Bamberg, für Erweiterung und Generalsanierung der Steigerwaldschule<br />
– Staatliche Realschule <strong>Ebrach</strong> auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
130/29, Gem. <strong>Ebrach</strong> (Horbachweg 11). Wegen der Überschreitung<br />
von Festsetzungen im Bebauungsplan <strong>Ebrach</strong>-Ost wurde das<br />
Einvernehmen zu Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 und Befreiung<br />
nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.<br />
Der Markt <strong>Ebrach</strong> grenzt am Grundstück des Bauherren mit seinen<br />
Grundstücken Fl.Nr. 89, 127/6, 127/10 und 130/14, Gem. <strong>Ebrach</strong>,<br />
an; die Zustimmung als Nachbar wurde erteilt.<br />
Der Bauantrag wird dem Landratsamt Bamberg zur weiteren<br />
Bearbeitung vorgelegt.<br />
2 Schulangelegenheiten;<br />
Gründung eines Mittelschulverbandes Aurachtal-<strong>Ebrach</strong>grund<br />
- Abschluss eines Kooperationsvertrages<br />
Der Markt <strong>Ebrach</strong> nahm vom öffentlich rechtlichen Kooperationsvertrag<br />
zwischen dem Schulverband Burgebrach, dem<br />
Schulverband Frensdorf-Pettstadt, dem Schulverband Prisendorf-<br />
Lisberg-Walsdorf, dem Schulverband Schlüsselfeld-Burghaslach<br />
und der Gemeinde Stegaurach für den Schulverbund Aurachtal<br />
– <strong>Ebrach</strong>grund Kenntnis. Als Mitglied des Schulverbandes<br />
Burgebrach tritt der Markt <strong>Ebrach</strong> diesem Schulverbund für die<br />
Einrichtung einer Mittelschule mit dem Namen Schulverbund<br />
Aurachtal – <strong>Ebrach</strong>grund bei bzw. stimmt diesem Schulverbund<br />
zu. Soweit erforderlich wurde der Erste Bürgermeister Max-Dieter<br />
Schneider, in seiner Vertretung der Zweite Bürgermeister Jürgen<br />
Ulrich jeder für sich ermächtigt, den Kooperationsvertrag zu<br />
unterzeichnen und rechtsverbindliche Erklärungen für den Markt<br />
<strong>Ebrach</strong> abzugeben bzw. dazu auch Antrag auf Festlegung eines<br />
gemeinsamen Schulsprengels sowie der Gründung eines Mittelschulverbundes<br />
über das Staatliche Schulamt bei der Regierung<br />
Oberfranken zu beantragen.<br />
Geburtstage<br />
Geburtstage im April 2011<br />
Markt Burgwindheim<br />
08.04. Pfeifer Eugenie, Abt-Leiterbach-Str. 4 83 Jahre<br />
30.04. Philipp, Anneliese, Kellerstraße 2 84 Jahre<br />
Markt <strong>Ebrach</strong><br />
02.04. Mayerhofer Angela, Würzburger Str. 4 94 Jahre<br />
11.04. Schierer Georg, Großbirkach, Am Anger 8 75 Jahre<br />
15.04. Surma Helmut, Wifostraße 14 81 Jahre<br />
19.04. Blüchel Johann Theobald, Horbachweg 18 C 82 Jahre<br />
20.04. Simmer Frida, Würzburger Str. 24 88 Jahre<br />
22.04. Bernsdorf Manfred, Otto-Leybold-Ring 25 81 Jahre<br />
22.04. Jäger Johann, Neudorfer Str. 11 70 Jahre<br />
Herzliche Glück- und Segenswünsche!<br />
Schulnachrichten<br />
Volksschule <strong>Ebrach</strong><br />
Schulanmeldung für das Schuljahr 2011/12<br />
Liebe Eltern unserer Schulanfänger,<br />
die Anmeldung für das Schuljahr 2011/12 fi ndet am Montag, 28.<br />
März 2011 in der Volksschule <strong>Ebrach</strong> statt. (Achtung! Hier wurde<br />
in den Veranstaltungen des Marktes <strong>Ebrach</strong> versehentlich ein<br />
falscher Termin veröffentlicht!)<br />
Wir führen die Schulanmeldung in einer Gruppe durch, d.h. die<br />
Kinder nehmen an einem SCHNUPPERUNTERRICHT teil, während<br />
Sie die Formalitäten der Anmeldung erledigen.<br />
Beginn: 11.15 Uhr bis ca. 12.15 Uhr.<br />
Sollten Sie an diesem Tag aus wichtigen Gründen verhindert sein,<br />
teilen Sie dies bitte möglichst bald der Schule mit.<br />
Folgendes gilt es zu beachten:<br />
1. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September des<br />
laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, die also bis<br />
spätestens 30.09.2005 geboren sind. Kinder, die bis spätestens<br />
31. Dezember 6 Jahre alt sind, können auf Antrag der<br />
Erziehungsberechtigten ebenfalls regulär in die Schule aufgenommen<br />
werde, falls keine negativen Erkenntnisse über die<br />
Schulfähigkeit des Kindes vorliegen.<br />
2. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.<br />
Der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen.<br />
3. Die Pfl icht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie<br />
als Erziehungsberechtigte beabsichtigen, Ihr Kind vom Schulbesuch<br />
zurück- stellen zu lassen.<br />
4. Wir bitten Sie, persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung<br />
zu erscheinen.<br />
5. Zur Anmeldung bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder<br />
das Stammbuch mit, die Bestätigung des Gesundheitsamtes<br />
(Seh- und Hörtest/U9) und gegebenenfalls auch den Nachweis<br />
der Sorgeberechtigung.<br />
Wir freuen uns auf unsere Neuen – Schüler wie Eltern!<br />
Schulanmeldung in die Volksschule<br />
Burgwindheim<br />
am Dienstag, den 05.04.2011<br />
Sehr geehrte Eltern der zukünftigen ersten Klasse!<br />
Hier einige Hinweise zur Schulanmeldung:<br />
Die Schuleinschreibung fi ndet für den Schulsprengel der VS Burgwindheim<br />
(mit Mönchherrnsdorf und Büchelberg) am Dienstag,<br />
den 05.04.2011 in der Zeit von 8:00 – 12:30 Uhr im Sekretariat<br />
der Volksschule Burgwindheim, Kirchplatz 8 statt. Eltern, deren<br />
Kinder nicht den örtlichen Kindergarten besuchen, mögen sich<br />
direkt mit der Schulleitung in Verbindung setzen.<br />
Das Schulspiel für die Vorschulkinder fi ndet ebenfalls am Dienstag<br />
ab 11:30 Uhr in der Volksschule statt. Näheres erfahren Sie am<br />
Aushang des Kindergartens Burgwindheim.<br />
Ab 11:30 Uhr bewirtet Sie während der Wartezeit unser Elternbeirat<br />
mit Kaffee und Kuchen.<br />
Anmeldepfl icht besteht für die Erziehungsberechtigten<br />
a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder<br />
(Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen )<br />
b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2011<br />
sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2005)<br />
c) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12.<br />
sechs Jahre alt werden, wenn zu erwarten ist,<br />
dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.<br />
d) auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten für Kinder,<br />
die erst ab dem 01.01.2012 sechs Jahre alt werden<br />
(geb. ab 01.01.2006) Das Gutachten muss die Schulfähigkeit<br />
des Kindes bestätigen.<br />
e) für jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten zurückstellen<br />
lassen wollen; wenn zu erwarten ist, dass das Kind<br />
voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am<br />
Unterricht teilnehmen kann.<br />
f) für jedes Kind, für das ein Gastschulantrag gestellt werden soll;<br />
g) für jedes ausländische Kind, unabhängig von seinen<br />
Kenntnissen in der deutschen Sprache;<br />
h) Sonderpädagogische Förderung<br />
Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
haben, werden an der Grundschule angemeldet, soweit nicht<br />
vor der Schulaufnahme ausschließlich eine Förderschule in<br />
Betracht kommt. z. B. bei Schwerst- und Mehrfachbehinderten.<br />
Was ist für die Anmeldung mitzubringen?<br />
• Geburtsurkunde oder Stammbuch<br />
• Bestätigungen über Vorsorgeuntersuchung U9 oder Nachweis<br />
über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung;<br />
• Nachweis über Teilnahme am apparativen Hör- und Sehtest.<br />
Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sollten der Schule<br />
mitgeteilt werden, wenn sie für Unterricht und Schulleben von<br />
Bedeutung sind.