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Jahrgang 34 - Verwaltungsgemeinschaft Ebrach

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<strong>Jahrgang</strong> <strong>34</strong> – Seite 5 –<br />

Nr. 06/2011<br />

Bauantrag des Landkreises Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052<br />

Bamberg, für Erweiterung und Generalsanierung der Steigerwaldschule<br />

– Staatliche Realschule <strong>Ebrach</strong> auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

130/29, Gem. <strong>Ebrach</strong> (Horbachweg 11). Wegen der Überschreitung<br />

von Festsetzungen im Bebauungsplan <strong>Ebrach</strong>-Ost wurde das<br />

Einvernehmen zu Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 und Befreiung<br />

nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.<br />

Der Markt <strong>Ebrach</strong> grenzt am Grundstück des Bauherren mit seinen<br />

Grundstücken Fl.Nr. 89, 127/6, 127/10 und 130/14, Gem. <strong>Ebrach</strong>,<br />

an; die Zustimmung als Nachbar wurde erteilt.<br />

Der Bauantrag wird dem Landratsamt Bamberg zur weiteren<br />

Bearbeitung vorgelegt.<br />

2 Schulangelegenheiten;<br />

Gründung eines Mittelschulverbandes Aurachtal-<strong>Ebrach</strong>grund<br />

- Abschluss eines Kooperationsvertrages<br />

Der Markt <strong>Ebrach</strong> nahm vom öffentlich rechtlichen Kooperationsvertrag<br />

zwischen dem Schulverband Burgebrach, dem<br />

Schulverband Frensdorf-Pettstadt, dem Schulverband Prisendorf-<br />

Lisberg-Walsdorf, dem Schulverband Schlüsselfeld-Burghaslach<br />

und der Gemeinde Stegaurach für den Schulverbund Aurachtal<br />

– <strong>Ebrach</strong>grund Kenntnis. Als Mitglied des Schulverbandes<br />

Burgebrach tritt der Markt <strong>Ebrach</strong> diesem Schulverbund für die<br />

Einrichtung einer Mittelschule mit dem Namen Schulverbund<br />

Aurachtal – <strong>Ebrach</strong>grund bei bzw. stimmt diesem Schulverbund<br />

zu. Soweit erforderlich wurde der Erste Bürgermeister Max-Dieter<br />

Schneider, in seiner Vertretung der Zweite Bürgermeister Jürgen<br />

Ulrich jeder für sich ermächtigt, den Kooperationsvertrag zu<br />

unterzeichnen und rechtsverbindliche Erklärungen für den Markt<br />

<strong>Ebrach</strong> abzugeben bzw. dazu auch Antrag auf Festlegung eines<br />

gemeinsamen Schulsprengels sowie der Gründung eines Mittelschulverbundes<br />

über das Staatliche Schulamt bei der Regierung<br />

Oberfranken zu beantragen.<br />

Geburtstage<br />

Geburtstage im April 2011<br />

Markt Burgwindheim<br />

08.04. Pfeifer Eugenie, Abt-Leiterbach-Str. 4 83 Jahre<br />

30.04. Philipp, Anneliese, Kellerstraße 2 84 Jahre<br />

Markt <strong>Ebrach</strong><br />

02.04. Mayerhofer Angela, Würzburger Str. 4 94 Jahre<br />

11.04. Schierer Georg, Großbirkach, Am Anger 8 75 Jahre<br />

15.04. Surma Helmut, Wifostraße 14 81 Jahre<br />

19.04. Blüchel Johann Theobald, Horbachweg 18 C 82 Jahre<br />

20.04. Simmer Frida, Würzburger Str. 24 88 Jahre<br />

22.04. Bernsdorf Manfred, Otto-Leybold-Ring 25 81 Jahre<br />

22.04. Jäger Johann, Neudorfer Str. 11 70 Jahre<br />

Herzliche Glück- und Segenswünsche!<br />

Schulnachrichten<br />

Volksschule <strong>Ebrach</strong><br />

Schulanmeldung für das Schuljahr 2011/12<br />

Liebe Eltern unserer Schulanfänger,<br />

die Anmeldung für das Schuljahr 2011/12 fi ndet am Montag, 28.<br />

März 2011 in der Volksschule <strong>Ebrach</strong> statt. (Achtung! Hier wurde<br />

in den Veranstaltungen des Marktes <strong>Ebrach</strong> versehentlich ein<br />

falscher Termin veröffentlicht!)<br />

Wir führen die Schulanmeldung in einer Gruppe durch, d.h. die<br />

Kinder nehmen an einem SCHNUPPERUNTERRICHT teil, während<br />

Sie die Formalitäten der Anmeldung erledigen.<br />

Beginn: 11.15 Uhr bis ca. 12.15 Uhr.<br />

Sollten Sie an diesem Tag aus wichtigen Gründen verhindert sein,<br />

teilen Sie dies bitte möglichst bald der Schule mit.<br />

Folgendes gilt es zu beachten:<br />

1. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September des<br />

laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, die also bis<br />

spätestens 30.09.2005 geboren sind. Kinder, die bis spätestens<br />

31. Dezember 6 Jahre alt sind, können auf Antrag der<br />

Erziehungsberechtigten ebenfalls regulär in die Schule aufgenommen<br />

werde, falls keine negativen Erkenntnisse über die<br />

Schulfähigkeit des Kindes vorliegen.<br />

2. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.<br />

Der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen.<br />

3. Die Pfl icht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie<br />

als Erziehungsberechtigte beabsichtigen, Ihr Kind vom Schulbesuch<br />

zurück- stellen zu lassen.<br />

4. Wir bitten Sie, persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung<br />

zu erscheinen.<br />

5. Zur Anmeldung bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder<br />

das Stammbuch mit, die Bestätigung des Gesundheitsamtes<br />

(Seh- und Hörtest/U9) und gegebenenfalls auch den Nachweis<br />

der Sorgeberechtigung.<br />

Wir freuen uns auf unsere Neuen – Schüler wie Eltern!<br />

Schulanmeldung in die Volksschule<br />

Burgwindheim<br />

am Dienstag, den 05.04.2011<br />

Sehr geehrte Eltern der zukünftigen ersten Klasse!<br />

Hier einige Hinweise zur Schulanmeldung:<br />

Die Schuleinschreibung fi ndet für den Schulsprengel der VS Burgwindheim<br />

(mit Mönchherrnsdorf und Büchelberg) am Dienstag,<br />

den 05.04.2011 in der Zeit von 8:00 – 12:30 Uhr im Sekretariat<br />

der Volksschule Burgwindheim, Kirchplatz 8 statt. Eltern, deren<br />

Kinder nicht den örtlichen Kindergarten besuchen, mögen sich<br />

direkt mit der Schulleitung in Verbindung setzen.<br />

Das Schulspiel für die Vorschulkinder fi ndet ebenfalls am Dienstag<br />

ab 11:30 Uhr in der Volksschule statt. Näheres erfahren Sie am<br />

Aushang des Kindergartens Burgwindheim.<br />

Ab 11:30 Uhr bewirtet Sie während der Wartezeit unser Elternbeirat<br />

mit Kaffee und Kuchen.<br />

Anmeldepfl icht besteht für die Erziehungsberechtigten<br />

a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder<br />

(Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen )<br />

b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.09.2011<br />

sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.09.2005)<br />

c) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12.<br />

sechs Jahre alt werden, wenn zu erwarten ist,<br />

dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.<br />

d) auf Antrag mit schulpsychologischem Gutachten für Kinder,<br />

die erst ab dem 01.01.2012 sechs Jahre alt werden<br />

(geb. ab 01.01.2006) Das Gutachten muss die Schulfähigkeit<br />

des Kindes bestätigen.<br />

e) für jedes Kind, das die Erziehungsberechtigten zurückstellen<br />

lassen wollen; wenn zu erwarten ist, dass das Kind<br />

voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am<br />

Unterricht teilnehmen kann.<br />

f) für jedes Kind, für das ein Gastschulantrag gestellt werden soll;<br />

g) für jedes ausländische Kind, unabhängig von seinen<br />

Kenntnissen in der deutschen Sprache;<br />

h) Sonderpädagogische Förderung<br />

Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

haben, werden an der Grundschule angemeldet, soweit nicht<br />

vor der Schulaufnahme ausschließlich eine Förderschule in<br />

Betracht kommt. z. B. bei Schwerst- und Mehrfachbehinderten.<br />

Was ist für die Anmeldung mitzubringen?<br />

• Geburtsurkunde oder Stammbuch<br />

• Bestätigungen über Vorsorgeuntersuchung U9 oder Nachweis<br />

über die Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung;<br />

• Nachweis über Teilnahme am apparativen Hör- und Sehtest.<br />

Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen sollten der Schule<br />

mitgeteilt werden, wenn sie für Unterricht und Schulleben von<br />

Bedeutung sind.

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