Mobilfunkanlagen auf - Deutscher Städte- und Gemeindebund
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VI. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />
Als Eigentümer des Gr<strong>und</strong>besitzes<br />
Amtsgericht<br />
Gr<strong>und</strong>buch von<br />
Band<br />
Blatt<br />
Gemarkung<br />
Flur<br />
Flurstück<br />
räume(n) ich/wir<br />
BESCHRÄNKTE PERSÖNLICHE DIENSTBARKEIT<br />
der Vodafone D2 GmbH<br />
mit dem Sitz in: Düsseldorf<br />
(nachstehend dienendes Gr<strong>und</strong>stück genannt)<br />
Postanschrift: Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf<br />
das Recht ein, <strong>auf</strong> dem dienenden Gr<strong>und</strong>stück<br />
(nachstehend Berechtigte genannt)<br />
- eine Funkstation zum Betrieb eines Mobilfunknetzes mit dem dazugehörigen<br />
Antennenmast <strong>und</strong> sonstigem Zubehör zu errichten, zu unterhalten, zu betreiben <strong>und</strong><br />
durch Dritte mitbenutzen zu lassen. Die Funkstation umfasst die erforderliche<br />
Ausrüstung, um Funksignale zu senden <strong>und</strong> zu empfangen, insbesondere zum<br />
Betrieb von Funktelefonen sowie diese Signale direkt über Kabel oder indirekt von<br />
der Funkstation aus über Richtfunk (einschließlich Richtfunkantennen) an<br />
Fernmeldeeinrichtungen zu übertragen;<br />
- als Verbindung der Funkstation mit dem öffentlichen Straßennetz eine Zuwegung<br />
zum Befahren mit Personen- <strong>und</strong> Lastkraftfahrzeugen zu errichten, zu unterhalten<br />
<strong>und</strong> zu benutzen;