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V Kostenpauschalen (BMÄ und E-GO) - VRNZ

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Kassenärztliche B<strong>und</strong>esvereinigung KBV<br />

Geschäftsführung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V<br />

je Seite 320.00 EUR<br />

40455 Zuschlag zu der Kostenpauschale nach der Nr. 40454 für die<br />

Verwendung von Markierungsclips,<br />

je Seite 100.00 EUR<br />

40.10 Leistungsbezogene <strong>Kostenpauschalen</strong> für Radionuklide<br />

1. Die in diesem Abschnitt aufgeführten <strong>Kostenpauschalen</strong> können<br />

ausschließlich von<br />

- Fachärzten für Nuklearmedizin,<br />

- Fachärzten für Strahlentherapie (ausschließlich die<br />

<strong>Kostenpauschalen</strong> nach den Nrn. 40542, 40544, 40546, 40562<br />

<strong>und</strong> 40580)<br />

<strong>und</strong><br />

- Vertragsärzten, die über eine Genehmigung zur Ausführung <strong>und</strong><br />

Abrechnung nuklearmedizinischer Leistungen gemäß der<br />

Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik <strong>und</strong> -therapie gemäß §<br />

135 Abs. 2 SGB V verfügen,<br />

berechnet werden.<br />

2. Zu jeder Gr<strong>und</strong>leistung im Abschnitt 17.3 ist nur ein<br />

Radiopharmakon dieses Abschnitts berechnungsfähig.<br />

3. In den <strong>Kostenpauschalen</strong> sind nicht nur die Kosten der jeweiligen<br />

Produkte sondern auch die Kosten, die im Rahmen der<br />

Beschaffung <strong>und</strong> Lagerung der Produkte sowie der<br />

Materialverwaltung, der Abfallbeseitigung <strong>und</strong> Entsorgung gemäß<br />

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie dem Gesetz über den<br />

Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) entstehen, berücksichtigt.<br />

40500 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung von Leistungen entsprechend der<br />

Gebührenordnungspositionen 17310 oder 17320 bei Verwendung von<br />

99mTc-Pertechnetat (Schilddrüse)<br />

40502 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung der Leistungen entsprechend der<br />

Gebührenordnungspositionen 17310 oder 17311 bei Verwendung von<br />

99mTc-Phosphonaten (Knochen/Skelett)<br />

40504 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition<br />

17310 bei Verwendung von 99mTc-Makroaggregaten (Lunge)<br />

40506 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition<br />

17310 bei Verwendung von 99mTc-Aerosol (Lunge)<br />

40508 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition<br />

17310 bei Verwendung von 99mTc-HMPAO, 99mTc-ECD (Hirn)<br />

40510 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung der Leistungen entsprechend der<br />

Gebührenordnungspositionen 17310 oder 17340 bei Verwendung von<br />

99mTc-DMSA, 99mTc-DTPA (Niere)<br />

40512 Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung der Leistung entsprechend der Gebührenordnungsposition<br />

17310 bei Verwendung von 99mTc-DTPA (Hirn)<br />

1.50 EUR<br />

19.00 EUR<br />

29.00 EUR<br />

133.00 EUR<br />

205.00 EUR<br />

40.00 EUR<br />

40.00 EUR<br />

Seite 582

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