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Flyer (pdf) - SAP Arena

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AGB – TICKETVERKAUF<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von (Dauer-) Eintrittskarten<br />

für den Besuch von Spielen der Rhein-Neckar Löwen<br />

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung der <strong>SAP</strong><br />

ARENA sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten. Mit Erwerb<br />

und Verwendung der Eintrittskarte erkennt der Erwerber oder Verwender die Gültigkeit der<br />

nachstehenden AGB sowie der Hausordnung der <strong>SAP</strong> ARENA, welche deutlich sichtbar in der<br />

<strong>SAP</strong> ARENA aushängt und per Internet unter www.saparena.de eingesehen werden kann, ausdrücklich<br />

an. Im Falle der Weitergabe der Dauerkarte verpflichtet sich der Karteninhaber, ausdrücklich<br />

auf die Geltung der AGB und der Hausordnung hinzuweisen. Während den Spielen der<br />

Rhein-Neckar Löwen üben diese das alleinige Hausrecht in der <strong>SAP</strong> ARENA aus. Der Preis für<br />

die Eintrittskarte beinhaltet ein anteiliges Beförderungsentgelt, das im Namen und für den VRN<br />

einbehalten wird.<br />

§1 Zugang zu den Veranstaltungen<br />

Die Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller Heimspiele der Rhein-Neckar Löwen in der <strong>SAP</strong><br />

ARENA in der jeweiligen Bundesliga-Saison. Der Zugang zu der jeweiligen Veranstaltung wird<br />

nur gegen Vorlage einer gültigen Dauer-Eintrittskarte gewährt. Besucher mit ermäßigten Dauer -<br />

karten haben beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage eines entsprechenden<br />

amtlichen Ausweises nachzuweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Ordnungs dienst jeder -<br />

zeit auf Verlangen seine Eintrittskarte vorzuzeigen und zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher<br />

Missbrauch der Eintrittskarten berechtigt den Veranstalter zum Entzug der Eintritts karte.<br />

§2 Regelung bei ermäßigten Karten<br />

Ermäßigte Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Ausschlaggebend für die Inanspruchnahme einer<br />

Ermäßigung ist der Tag des Erwerbes der Eintrittskarte. Die Ermäßigung kann nur gewährt werden,<br />

wenn der Besucher die Berechtigung beim Kauf durch Vorlage eines entsprechenden amtlichen<br />

Ausweises nachweist.<br />

Ermäßigungsstufe 1:<br />

Jugendliche (13–17 Jahre), sowie Ermäßigte (Auszubildende, Zivildienstleistende, Wehrpflich -<br />

tige, Rentner, Schüler und Studenten sowie Schwerbehinderte ab 50%) erhalten auf Einzel- und<br />

Dauerkarten in den Sitzplatzbereichen – gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises –<br />

den ermäßigten Preis lt. aktueller Preistabelle.<br />

Kinder (5–12 Jahre) zahlen auf allen Plätzen 5 €. Kinder bis 4 Jahre haben freien Eintritt, aber<br />

keinen Sitzplatzanspruch.<br />

§3 Verbote<br />

Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender<br />

Gegenstände untersagt: Getränke und Lebensmittel jeglicher Art; gefährliche Gegen stände<br />

wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeglicher Art; Gegenstände, die als<br />

Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen<br />

und Dosen; rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propaganda material; Gegenstände,<br />

die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z. B. Konfetti, Papierschnipsel<br />

sowie Fahnen mit einer Stangenlänge von über 1 Meter). Sofern das<br />

Ordnungspersonal der <strong>SAP</strong> ARENA dies im Einzelfall für die Sicherheit der Veranstaltung für erforderlich<br />

hält, kann auch das Mitführen jeglicher anderweitiger Gegenstände untersagt werden.<br />

Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals der <strong>SAP</strong> ARENA ist in<br />

jedem Fall Folge zu leisten. Weiterhin ist es im <strong>Arena</strong>bereich verboten, Gegenstände in den Innenraum<br />

oder in den Zuschauerraum zu werfen, Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen<br />

zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen<br />

und/oder zu verwerten sowie das <strong>Arena</strong>gelände in irgendeiner Weise zu beschmutzen und<br />

hierzu geeignetes Material wie Konfetti, Papierschnipsel oder Papierrollen mitzubringen.<br />

§4 Eingangskontrolle und Sanktionen<br />

Jeder Besucher hat beim Betreten des Stadions seine Eintrittskarte unaufgefordert vorzuzeigen<br />

und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim<br />

Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen<br />

durch Abtasten untersuchen zu lassen. Auf Verlangen des Ordnungs dienstes ist die<br />

Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Leibesvisitationen sind jederzeit auch während<br />

der Veranstaltung im gesamten Bereich der <strong>SAP</strong> ARENA zu gestatten. Personen, die ihre<br />

Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen oder Personen, die ein allgemeines Sicherheitsrisiko<br />

darstellen, kann der Zutritt bzw. der Aufenthalt im Stadion untersagt werden. Alkoholisierte<br />

oder unter Drogeneinfluss stehende Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen<br />

werden. Den genannten Personen kann jederzeit mit sofortiger Wirkung ein zeitlich unbefristetes<br />

Hausverbot erteilt werden.<br />

§5 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch<br />

Die Rhein-Neckar Löwen leisten keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine,<br />

Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen,<br />

-ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum<br />

Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens.<br />

§6 Haftungsbeschränkung<br />

Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge von<br />

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten sind, wird<br />

ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters,<br />

seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen vorliegt.

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