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Preisliste 2010 - Die-Zeitungen.de

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9. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

ist <strong>de</strong>r Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines<br />

Werbungstreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Verbreitung.<br />

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss<br />

abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner<br />

Anzeigen eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r<br />

ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten<br />

Frist abgerufen und veröffentlicht wird.<br />

3. Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, innerhalb <strong>de</strong>r vereinbarten bzw. <strong>de</strong>r<br />

in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus<br />

weitere Anzeigen abzurufen.<br />

4. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat, so<br />

hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n Unterschied<br />

zwischen <strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Nachlass <strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. <strong>Die</strong> Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf<br />

höherer Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s Verlages beruht.<br />

5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis entsprechend<br />

in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.<br />

6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern,<br />

bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift wird keine<br />

Gewähr geleistet, es sei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber klar und unmissverständlich<br />

erklärt hat, dass die Anzeige o<strong>de</strong>r Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten<br />

Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift erscheinen soll. Bei rubrizierten<br />

Anzeigen gewährleistet <strong>de</strong>r Verlag <strong>de</strong>n Abdruck in <strong>de</strong>r jeweiligen Rubrik, ohne dass<br />

dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens drei Seiten an <strong>de</strong>n Text und<br />

nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen<br />

Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche vom Verlag mit <strong>de</strong>m<br />

Wort „Anzeige“ <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch rechtsverbindlich bestätigte<br />

Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge<br />

wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen Form nach einheitlichen, sachlich<br />

gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s Verlages abzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen <strong>de</strong>s Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r die guten Sitten verstößt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar<br />

ist. <strong>Die</strong>s gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>de</strong>r<br />

Vertretern aufgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Beilagenaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines Musters <strong>de</strong>r Beilage<br />

und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r Aufmachung beim<br />

Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift erwecken o<strong>de</strong>r<br />

Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. <strong>Die</strong> Ablehnung eines Auftrages<br />

wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete o<strong>de</strong>r<br />

beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />

<strong>Preisliste</strong> Nr. 53 Gültig ab 1. Januar <strong>2010</strong><br />

11. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber<br />

trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge.<br />

Sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb<br />

<strong>de</strong>r gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.<br />

12. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r Anzeige<br />

übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

13. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wer<strong>de</strong>n Rechnung und Beleg sofort,<br />

möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige übersandt.<br />

<strong>Die</strong> Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r <strong>Preisliste</strong> ersichtlichen vom Empfang <strong>de</strong>r<br />

Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re<br />

Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige<br />

Zahlung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r <strong>Preisliste</strong> gewährt.<br />

14. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Verzugszinsen in Höhe von 10 v. H.<br />

über <strong>de</strong>m jeweils gültigen Diskontsatz <strong>de</strong>r Deutschen Bun<strong>de</strong>sbank sowie die<br />

Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere<br />

Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen<br />

Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />

Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Auftraggebers ist<br />

<strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das<br />

Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes<br />

Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offen stehen<strong>de</strong>r<br />

Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und<br />

Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige<br />

Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so<br />

tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die<br />

Veröffentlichung und Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Abzüge sowie für vom Auftraggeber gewünschte<br />

o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen<br />

hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.<br />

17. Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann ein Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung hergeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r ersten Anzeige beginnen<strong>de</strong>n<br />

Insertionsjahres die in <strong>de</strong>r <strong>Preisliste</strong> o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise zugesicherte durchschnittliche<br />

Auflage o<strong>de</strong>r – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittlich<br />

verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich<br />

verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten wird. Eine Auflagenmin<strong>de</strong>rung<br />

ist nur dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigter Mangel, wenn sie<br />

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000<br />

Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H. und bei<br />

einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind etwaige<br />

Preismin<strong>de</strong>rungs- und Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r Verlag<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,<br />

dass dieser vor Erscheinen <strong>de</strong>r Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

18. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe<br />

<strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber<br />

hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur

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